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Vectra auf Facelift umgebaut - wie eintragen lassen?

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 20:37

Hallo.

Wie bereits in der Überschrift steht, bau ich gerade meinen Vectra auf Facelift um. Also insbesondere die Heckschürze, den Kofferraumdeckel, Scheinwerfer und die Zierleisten.

So einen Umbau muss man ja eintragen lassen.

Wie geht man da am besten vor? Gibts irgendwo Gutachten für diese Teile? Hat das jemand schonmal gemacht und kann mir Tipps geben?

Vielen Dank.

Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Frag mal bei Opel an, was die zu dem Thema sagen... in etwa das selbe, wie VW im oben verlinkten Thread... war so nie an dem AUto dran, muss eingetragen werden.

In dem verlinktem VW-Threat ging's um ein Lenkrad (so wie ich das rausgelesen habe). Hier sieht die Sache nämlich völlig anders aus, da es sich ja auch um ein Airbaglenkrad handelt.

Man hätte bei Opel das gleiche Problem, da die Airbaglenkräder oft nicht untereinander kompatibel sind...

Der Rest sind Mutmaßungen.

Dass der Hersteller sich bedeckt hält, hat den Grund, dass es ein Herstellerhaftung gibt. Außerdem geben sich nicht alle Hersteller so eine Mühe, einen Umrüstkatalog für die Allgemeinheit zu erstellen (wie z.B. Opel). Die meisten Hersteller gehen strikt nach den COC Papieren, nix anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ich kenne auch mehrere Fälle, da bekamen Kadett E bzw. Astra F keinen TÜV, weil die einen GSi Heckspoiler hatten, Begründung des Prüfers: Durch den Spoiler wird die Aerodynamik verändert und dadurch könnte sich die Höchstgeschwindigkeit verändern. Da es zum Top Speed aber wegen der Reifenindikation sehr geringe Toleranzen gibt, könnte es sein, dass wegen einem Spoiler die eingetragene Höchstgeschwindigkeit angehoben werden muss.

Kenne das auch. Das liegt aber daran, dass es bei Kadett und Co. noch keine EWG-Nummern bzw. COC Nummern gab. Hier gab's nur nationale ABE Nummer. In D waren's die KBA Nummern.

Deshalb musste man Teile z.B. vom GSi bei 'ner Serienkiste eintragen lassen, allerdings nur die, die die Aerodynamik veränderten. Die GSi Schürze war eintargungsfrei, der GSi-Flügel hingegen nicht, da es hier ein gesondertes Gutachten von Irmscher gab.

Bei Serienschürzen musste man auch bei den alten Fahrzeugen nix eintragen. Bei meinem zweiten Ascona-C war es so, dass man hier auch die Stoßstangen des letzten Facelift anbauen konnte, ohne diese eintragen zu lassen müssen. Und das war Anfang der 1990er, als es noch keine EWG Papiere gab.

Interessant war auch die Tatsache, dass man den Heckspoiler beim Ascona-C (vom GT/E) im Gegensatz zum Kadett-E nicht extra Eintragen lassen musste, weil der schon in der Fahrzeug ABE mit aufgeführt war...

Bei den heutigen Fahrzeugen, sind die diversen Bauteile über die COC herausfindbar.

Wenn man sich die Umrüstkataloge anschaut, sieht man, was man eintragen lassen muss und was nicht.

Wie hältst du es denn mit den SolarReflect Scheiben?

Soll man die auch bei 'nem VFL eintragen lassen, weil es die erst ab dem FL gab?

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie auch immer, ich halte es generell so, dass ALLES eingetragen wird. Im Caravan hatte ich auch Scheinwerferblenden und Scheibenfolie eingetragen, obwohl ich dafür eine ABE hatte. Erstens brauche ich dann nicht die ganzen Papiere mitschleppen, zweitens habe ich alles von einem offiziellen Mann kontrolliert, dass alles passt und drittens kann der ja die Sachen gerade mit eintragen, wenn er eh was anderes in die Papiere kritzelt... für ihn kein Aufwand, für mich keine Kosten...

Deine Eintragungen in den Papieren nützen dir aber nix, wenn ein Polizist der Meinung ist, dass die Eintragung nichtig sei.

Ich halte so, dass ich das Eintragen lasse, was notwendig ist. Extra Geld auszugeben, um zwei oder drei Papiere (ABE, ABG, Abnahmebestätigung) im Handschuhfach zu sparen, nee dafür ist mir mein Geld und meine Zeit zu Schade.

 

Gruß

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hallo

eintragen???? wieso???

org. opel vectra b meines wissens nach nicht eintragungspflichig,auch wenn die bj. sich unterscheiden,die plattform ist gleich

MFG

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 20:43

Also in nem anderen Forum, glaub Golf wars, hat einer das ausführlich erläutert. Danach muss man alles eintragen lassen, was nicht original am Fahrzeug war. Auch wenns von Opel kommt.

Lieber zahl ich die paar Euro, bevors bei nem Unfall zu Problemen kommt.

dann sind deine ansprechpartner der foh und der tüv/dekra etc...

die fl scheinis müssen auch nicht eingetragen werden,genauso wenig die fl stossi vorn/hinten????

die formen sind gleich,hergestellt für vectra b......ich tät da mal nachfragen,mehr aber nicht;)

MFG

Zitat:

Original geschrieben von blue vectra th

eintragen???? wieso???

org. opel vectra b meines wissens nach nicht eintragungspflichig,auch wenn die bj. sich unterscheiden,die plattform ist gleich

Och Mensch, du bist doch schon ein paar Tage länger hier und hast bestimmt schon 1,5 Mio. mal gelesen, wenn ich beschrieben habe, wie sowas gehandhabt wird. In der ABE Nummer sind alle Teile eingetragen, die am Fahrzeug verbaut sind. Hat das Fahrzeug in der ABE die VFL Schürze stehen, muss die FL Schürze eingetragen werden. Genauso ist es mit der Zenderschürze an einem normalen Vectra (kein FL Sport)... Scheinwerfer, Schürzen, Felgen (ja, auch die popeligen Originalalus muss man strenggenommen eintragen lassen) alles muss eingetragen werden.

Wie Thomas schon richtig geschrieben hat, es mag 1.000 TÜVler und 500 Polizisten geben, die deswegen nix sagen... irgendwann hat man den 1.001. Prüfer oder 501. Rennleiter, der meckert... und er ist im Recht. Genauso sieht es aus, wenn die gegnerische Versicherung einen Grund sucht, warum sie nicht zahlen müssen... ;)

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 21:14

Danke Bunny.

Kannst du mir auch sagen, wo ich Unterlagen herkriege, um so eine Schürze oder die Faceliftscheinies eintragen zu lassen? Hat da der TÜV was im PC oder kann mir der Opelhändler was besorgen?

Sorry, kann ich dir nicht genau sagen, wie die das bei mir gedreht haben. Ich hab das Auto zum FOH gestellt und gemeint: "Lass mal Zender Front, Laguna Lippe, Fahrwerk eintragen und AHK streichen. Abends hatte ich dann nen Wisch dabei, wo alles draufstand und musste im Gegenzug ~50€ zahlen...

Leider habe ich keine Kopie von dem Zettel gemacht und da der Vectra verkauft ist, kann ich auch nicht mehr nachsehen, wie der genaue Wortlaut war...

am 5. Juli 2010 um 21:33

abend , wie du bei mir siehst habe ich auch alles geändert ! brasuchst nichts eintragen lassen da es orginal opel teile sind vom vectra !

Zitat:

Original geschrieben von maxthomas2001

Also in nem anderen Forum, glaub Golf wars, hat einer das ausführlich erläutert. Danach muss man alles eintragen lassen, was nicht original am Fahrzeug war. Auch wenns von Opel kommt.

Klick

 

 

Bei Google findet man mehrere Themen, hier bei MT gibt es auch ettliche. Die Sachen müssen eingetragen werden, auch wenn es hier wieder 1.000 Nörgler gibt ;)

Dann werde ich mal morgen zur Dekra fahren und meine innenraum Lampe eintragen lassen.

moin

absoluter humbug,@bunnyhunter

was für ne abe???

habe noch keine org.opel anbauteile mit abe gesehen,zender,irnscher fropnten sind was anderes,die sind nicht von opel,sondern für opel hergestellt worden,aber macht ruhig......

MFG

am 6. Juli 2010 um 6:05

ich denke mal, die BE des fahrzeuges ist gemeint, in der ist alles aufgeführt, was an dem fahrzeug geprüft wurde, sprich verbaut ist, da es aber 1996 bei der prüfung des VFL noch keine facer stoßstangen gab, können die ja schlecht drinstehn

Was wäre dann umgekehrt? FL umbauen in VFL ? :confused:

Die FL-Teile muss man nicht eintragen lassen, da der Vectra-B ja die interne Bezeichnung J96 hat, die sich auch beim Facelift nicht geändert hat.

Weiterhin ist auch der EG-Typ gleich:

e1 ../.. *0030* .. (Vectra B / Vectra B CC) bzw.

e1 ../.. *0044* .. (Vectra B Caravan)

Die Pünktchen sind nur bei Motorumbauten relevant.

Aber auch hier gibt es Überschneidungen vom VFL zum FL. Man kann teilweise die Z-Motoren auch in VFL einbauen, ohne die Nachtragen zu lassen.

Steht übrigens alles im Umrüstkatalog.

 

Gruß

Auweia. Am besten sollte man auch nicht mehr zum Einkaufen fahren, sonst muss man vielleicht nachher noch beim TÜV vorbei und den Kasten Bier im Kofferraum eintragen lassen.

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