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Verarscht beim Kauf von Skoda Superb ? Fensterheber Türschloss defekt ?
Hallo,
eigentlich hab ich mich über mein neues Auto ziemlich gefreut, doch schon in der ersten Woche habe ich Mängel festgestellt, bzw. beim Kauf übersehen.
Es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte:
1. Ob ich Schadenersatzanspruch gegenüber dem Händler habe, wie muss ich da vorgehen (Einschreiben, Anwalt), bringts was ?
2. Was es kosten würde den Schaden zu beheben ?
So nun zur Geschichte:
Habe einen 2005er Superb 2.5 TDI Comfort mit 130.000 km und allen möglichen Sonderausstattungssachen gekauft für 8500 Euro. Es handelt sich dabei um einen Händler aus Hannover der einen "Autoverkaufsplatz" betreibt. Ich selber wohne in der Nähe von Frankfurt am Main und das war eh schon stressig mit Besichtigen, Probefahrt und einer Woche später abholen ...
Optisch (Lack, Motorraum, Kofferraum, Innenraum) macht das Auto einen Top Eindruck !
Der Händler hat versucht im Kaufvertrag unter gewerblicher Käufer Einträge zu machen, welche ich dann durchgestrichen und den Text in dem Feld privat eingetragen habe. Somit habe ich von Händler an Privat gekauft.
Das Auto hat folgende Mängel die ich erst später festgestellt habe:
- Türschloss an der Beifahrerseite defekt, manuelle Öffnung über den Türgriff möglich.
Abschließen funktioniert wenn man den Türknopf runterdrückt.
- Fensterheber auf der Fahrerseite defekt. D.h. das Ding ging noch einmal zu Hause auf und zu mit komischen Geräuschen und ist seitdem in der Position "ZU" und rührt sich keinen Millimeter mehr. Das blöde an der Sache ist, scheinbar hat sich innen was verklemmt, weshalb die Scheibe nicht ganz zu ist und oben ein kleiner Spalt bleibt wo ab ca. 100 kmh ein deutliches Pfeifen zu hören ist. Für mich sieht das so aus, als ob die Scheibe schief hängt !
SonderProblem an der Sache ist nun noch, dass ich in 2 Tagen in den Urlaub fliege für 2 Wochen.
D.h. nur bedingt handlungsfähig, weil telefonieren aus dem Ausland ja relativ kostspielig ist ...
Mein Gefühl sagt mir ich sollte allerdings so schnell als Möglich den Schaden per Einschreiben anzeigen !
Hat jemand Erfahrungswerte was es bei diesem Auto die Reparatur kostet:
a Fensterheber
b Türschloss
c Zahnriemen (zwar noch nicht fällig, aber zur Info)
Bin für jede Hilfe dankbar !
Gruß MZ
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11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MasterZonker
Es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte:
1. Ob ich Schadenersatzanspruch gegenüber dem Händler habe, wie muss ich da vorgehen (Einschreiben, Anwalt), bringts was ?
Also ich würde sofort das Gewerbeaufsichtsamt anrufen..........
die machen den Autoverkaufsplatz dicht........
zumindest so lange bis du aus dem Urlaub zurück bis.
Ansonsten würd ich erstmal normalen Menschenverstand einschalten,
mir dessen bewußt sein, dass es 6 Monate Garantie gibt
und ich den Wagen, dem Händler zur Nachbesserung zur
Verfügung stellen muß.
Auch wenn man dann von Frankfurt wieder nach Hannover muß.
(Oder glaubst du, der Händler zieht deswegen um?)
Als erstes, rufe doch beim Händler an und schildere deine Sorgen,
vielleicht werdet ihr euch ja auch so einig und du kannst
den Wagen, bei euch, reparieren lassen und er übernimmt
die Kosten (was allerdings sehr, sehr kulant wäre).
Und bevorstehender Zahnriemenwechsel, wäre wohl eher
Verschleiß, den du selbst bezahlen muß........so wie Ölwechsel usw.
Selbst da schwanken die Preise stark, ob bei Skoda, oder freie Werkstatt, ob in der Stadt, oder auf dem Land usw. usw.
Gruß Bonko
hat man nicht ein "rücktrittsrecht" innerhalb von 2 wochen? klar das man für die nutzung des fahrzeugs bezahlen muss. wäre aber nicht so viel.
Gruß
warum sollte man vom kauf zurück tretten?
man kann nunmal leider nicht in einen wagen hinein schauen. gestern ging der fensterheber noch ohne probleme und heute fällt mir die scheibe runter weil der fensterheber kaputt ist. so ist das nunmal mit gebrauchten sachen. wenn nach 4 jahren mein fernseher nicht mehr geht, dann kann ich auch nicht sagen, dass ich verarscht wurde.
wenn man den ganzen aus dem weg gehen will, dann sollte man sich einen neuwagen kaufen oder nen gebrauchten vom vertragshändler mit anschlußgarantie. dann hat man wenigstens keinen ärger.
von privat oder so wald und wiesen händler, geht man immer ein riesiko ein.
zahnriemen kostet beim v6 tdi knapp 1000€
Zitat:
Original geschrieben von *eye_catcher_91
hat man nicht ein "rücktrittsrecht" innerhalb von 2 wochen? klar das man für die nutzung des fahrzeugs bezahlen muss. wäre aber nicht so viel.
Gruß
Eine Bitte, verbreite hier nicht so gefährliche Halbwahrheiten. Das schadet dem TE mehr als das es nützt. Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hast du nur bei Vertragsabschlüssen nach dem Fernabsatzgesetz (ab 2002 im BGB integriert).
Der TE hat mit keinem Wort geschrieben das er das Fahrzeug über das Internet, per Telefon oder ähnliches gekauft hat. Somit greift dein Vorschlag nicht und ist ein leider viel zu oft verbreitete Urban-Legend!
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Ansonsten würd ich erstmal normalen Menschenverstand einschalten,
mir dessen bewußt sein, dass es 6 Monate Garantie gibt
und ich den Wagen, dem Händler zur Nachbesserung zur
Verfügung stellen muß.
Benso bei dir, du hast niemals eine automatische Garantie und auf 6 Monate ist sie auch nicht beschränkt. Du hast eine 24-Monatige Gewährleistung welche im Vertrag auf 12 Monate verkürzt werden kann. Bei Geschäften zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf gilt jedoch die Beweislastumkehr, sprich der Händler muss beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Kunden Mängelfrei war. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist der Kunde in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war!
@TE: Ich würde den Händler telefonisch kontaktieren und Nachbesserung verlangen. Überlege dir aber auch ob es nicht günstiger ist den Wagen selbst oder gegen einen Anteil vom Händler vor Ort zu reparieren und nicht nach Hannover zu fahren. Der Händler hat das REcht auf seiner Seite wenn er die Reperatur bei sich durchführen möchte! Wenn du versuchst es gütlich zu Regeln hast du wohl mehr Chancen als direkt mit dem Anwalt zu drohen!
Zitat:
Benso bei dir, du hast niemals eine automatische Garantie und auf 6 Monate ist sie auch nicht beschränkt.
Schon klar......haste ja schön beschrieben, mit den 6 Monaten
und dann Umkehrbeweispflicht usw.usw. (was dann kaum durchsetzbar ist)
Und putzig ist dann ja auch noch, dass du ja erst Garantieansprüche
anzweifelst, um dann den TE drauf aufmerksam zu machen.
Doch wenn du deinen Menschenverstand einschaltest, würd dir ja
auffallen, dass ich (mit anderen Worten) fast das Gleiche
geschrieben hab, wie du.
Gruß Bonko
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Zitat:
Benso bei dir, du hast niemals eine automatische Garantie und auf 6 Monate ist sie auch nicht beschränkt.
Schon klar......haste ja schön beschrieben, mit den 6 Monaten
und dann Umkehrbeweispflicht usw.usw. (was dann kaum durchsetzbar ist)
Und putzig ist dann ja auch noch, dass du ja erst Garantieansprüche
anzweifelst, um dann den TE drauf aufmerksam zu machen.
Doch wenn du deinen Menschenverstand einschaltest, würd dir ja
auffallen, dass ich (mit anderen Worten) fast das Gleiche
geschrieben hab, wie du.
Gruß Bonko
@ Bonko,du schreibst bei weitem nicht das Gleiche(auch nicht mit anderen Worten) und wenn du deinen gesunden Menschenverstand einschalten würdest,müßtest du zugeben das dein vorhergehender Bericht absoluter Müll ist.(ich sage nur 6Monate)
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Zitat:
Doch wenn du deinen Menschenverstand einschaltest, würd dir ja
auffallen, dass ich (mit anderen Worten) fast das Gleiche
geschrieben hab, wie du.
Gruß Bonko
Bevor man andere dumm von der Seite anmacht sollte man sich genau informieren was man schreibt. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, wenn man selbst das nicht auseinander halten kann ist es besser gar nichts zu sagen. Du schadest dem TE mehr als das du ihm hilfst!
Du sprichst mir aus der Seele the Pilot,,darum habe ich für Bonko 2611 eine Adresse rausgesucht wo der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genaustens beschrieben wird www.2sound.de/...nterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung.html
Zitat:
Original geschrieben von Gipserlein
Du sprichst mir aus der Seele the Pilot,,darum habe ich für Bonko 2611 eine Adresse rausgesucht wo der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genaustens beschrieben wird www.2sound.de/...nterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung.html
Es geht zwar in diesem Artikel um Musik(ich hoffe du verzeihst mir Bonko)stell dir einfach vor es sei kein Tonstudio sondern ein Auto.
Hallo,
danke für die hilfreichen Informationen, die mir, sowie auch Anderen,
den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
deutlicher machen.
Ich wollte hier Niemand dumm von der Seite anmachen, sondern eigentlich nur klarstellen,
dass wenn man von Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft hat,
Dieser auch für evtl. auftretende Reparaturen zuständlg ist.
Mindestens in den ersten 6 Monaten, seit Kaufdatum,
weil danach muß man dem Händler ja beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war, was fast unmöglich ist.
Natürlich gibt es da auch unglaublich viele Einschränkungen...........
wenn man den Wagen z.B. als Schrottwert zu ausschlachten, gekauft hat..........doch davon ist wohl bei Bj. 2005 weniger auszugehen.
Da der TE ja gleich von "Verarsche" schrieb und Anwalt usw.,
bei solchen "kleineren" Defekten, war ich der Meinung, dass man erst
den "normalen Menschenverstand" einschaltet.............
und damit vielleicht mehr erreicht.
Gruß Bonko
Hallo,
danke erstmal an alle für die rege Beteiligung an meinen Thread.
Ich fasse an der Stelle mal zusammen:
- Verschleissteile ist klar, die gehen auf meine Rechnung (Zahnriemen z.B. kostet ca. 1000 Euro)
- Ich habe übrigens eine Gebrachtwagengarantie vom Händler für ein Jahr erhalten (diese deckt nicht die 2 beschriebenen Schäden)
- Anrufen halte ich für problematisch, da sich evtl. der eine oder andere dann nicht mehr an Zusagen erinnern kann
- Da der Händler nicht deutschstämmig ist, "versteht" er mich eh nur zu 90-99 %, da ist ein Brief eindeutiger .. find ich.
- Die Antwort möchte ich dann auch schriftlich, was falls es zu einem Prozess kommen sollte, die Sache für mich einfacher macht.
- Zurückgeben möchte ich das Auto eigentlich nicht, da es mir ansonsten einen guten Eindruck macht
- Neue Autosuche kostet zudem wieder Geld für an- und abmelden, hin- und herfahren, Zeit usw...
- Die 2 Schäden sollten also unter Gewährleistung fallen und der Händler müßte mir beweisen, das der Schaden nicht bei Kauf vorhanden war, richtig ? Das denke ich ist bei 2 Schäden ein schwieriges Unterfangen ... zumal ich das ja jetzt zeitnah melden werde.
- Ich soll versuchen das der Händler auf eine Reparatur vor Ort einwilligt.
- In meinem Kaufvertrag und in der Mobile.de Anzeige steht/stand übrigens nichts von Bastlerfahrzeug, Schrottauto, defekt an xy.
Gruß MZ