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Verarschung beim A160 Kauf Hilllfeeeee

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 14:50

Hi, seit 1,5 Wochen habe ich nun einen A160 CDI 11/2003.

Ich dachte ich kaufe ihn bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler in Hamburg.

Was mich beeindruckt hat, war daß es ein Dekra Gebrauchtwagensiegel drauf gab.

War nun heute bei MB weil ich wegen der Rostprobleme las und mir dachte, las

doch mal nachsehen..... Nun Rost hat er wohl nicht aber...

Es ist wohl das Ausrücklager defekt. ( Kupplung macht wenn er kalt ist im ausgekuppelten

Zustand klopfgeräusche)

Ich rufe also den Gebrauchtwagenhändler an. Der sagt mir gut das das schon im Dekrabericht drin steht ( Kupplung mit Geräuschen im ausgekuppelten Zustand ). Ja sag ich, dann bezahlen Sie das doch oder? Nein sagt er, Sie haben das Auto ja mit dem Fehler gekauft!

Nun ihr könnt euch vorstellen, wie ich koche!

2 Fragen: Was kostet das Lager ( Habe ne Gebrauchtwagengarantie, die Zahlt 60% Teile, 100% Arbeit)

Und ist das rechtens? Was der Händler da macht?

Für schnelle Antworten, bin ich dankbar

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19 Antworten

Leider hat der Händler recht. Wenn der Mangel genannt wird ist er wahrscheinlich aus der Sache raus. An sich hat er als gewerblicher Verkäufer allerdings eine Gewährleistungspflicht für 12 Monate. Nachdem er aber den potentiellen "Schaden" aber schon vor Verkauf zur Kenntnis gegeben hat, ist das eine etwas schwierige Sache.

Also wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich auf jeden Fall mich bei einem Anwalt beraten lassen. Mach nichts selber, eine falsche Bemerkung und du steckst mitten drin und kommst nicht mehr raus. Vielleicht ist der Händler doch in der GWL-Pflicht egal, ob eine Versicherung besteht oder nicht.

Und Jetzt kommt's.

Wenn du beim Elch das Ausrücklager tauschen lassen willst, wird das sehr teuer, da dafür der ganze Motorblock abgesenkt , also praktisch ausgebaut und wieder eingebaut werden muss. Das schlägt bei MB mit ca. 10h zu Buche. Wenn man das schon macht, dann tauscht man üblicherweise auch die Kupplung, das sind nochmal ca. € 400 Teile. Das bedeutet die ganze Sache liegt bei etwa € 1.500.-

Genau deshalb kann ich nur empfehlen, niemals bei einem Kiesplatzhändler zu kaufen, sondern bei einer MB- Niederlassung. Im Kaufpreis ist "immer" eine Gebrauchtwagengarantie inbegriffen. Aber viele sind sich ja zu fein und bezahlen hinterher die Reparaturen selber. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Genau deshalb kann ich nur empfehlen, niemals bei einem Kiesplatzhändler zu kaufen, sondern bei einer MB- Niederlassung. Im Kaufpreis ist "immer" eine Gebrauchtwagengarantie inbegriffen. Aber viele sind sich ja zu fein und bezahlen hinterher die Reparaturen selber. 

In der Gebrauchtwagengarantie steht dann aber bestimmt drin, dass Verschleissteile ausgenommen sind. Und bei Mercedes wird ja langsam das komplette Fahrzeug zum Verschleissteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein Ausrücklager bezahlt.

Gruß

andreasstudent

In der Gebrauchtwagengarantie steht dann aber bestimmt drin, dass Verschleissteile ausgenommen sind. Und bei Mercedes wird ja langsam das komplette Fahrzeug zum Verschleissteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein Ausrücklager bezahlt.

 

Das ist hier das Problem. An sich kann ein professioneller Verkäufer sich mit einer GWL-Versicherung zum Teil aus seinem Händler-Risiko "rauskaufen". Aber auf der anderen Seite ist er rechtlich an die 12 Monate GWL gebunden die es seit 2001 oder 2002 für Geschäfte zwischen professionellen Händlern und Privatleute gibt.

Damit spielt dann die GWL-Versicherung keine Rolle für den privaten Käufer, denn hier müsste der Verkäufer einstehen, egal was defekt ist und sich dann ggf. Teile der Forderung durch die GWL-Versicherung bezahlen lassen, wenn diese Sachen abgedeckt wurden. Im Übrigen ist ein Ausrücklager kein Verschleissteil. Ein Verschleissteil ist der Kupplungsbelag.

Das Problem in diesem Fall ist die Kenntnis der privaten Käufers, dass es ein Kupplungsproblem gibt, das auch noch gutachterlich festgestellt wurde.

Deshalb mein Rat, bei der in Frage stehenden Schadenshöhe, sich bei einem RA beraten lassen. Selbst wenn die Bearatung €200 kosten sollte, ist man noch besser dabei als mit € 1.500 Reparaturkosten die gar nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von andreasstudent

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Genau deshalb kann ich nur empfehlen, niemals bei einem Kiesplatzhändler zu kaufen, sondern bei einer MB- Niederlassung. Im Kaufpreis ist "immer" eine Gebrauchtwagengarantie inbegriffen. Aber viele sind sich ja zu fein und bezahlen hinterher die Reparaturen selber. 

In der Gebrauchtwagengarantie steht dann aber bestimmt drin, dass Verschleissteile ausgenommen sind. Und bei Mercedes wird ja langsam das komplette Fahrzeug zum Verschleissteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein Ausrücklager bezahlt.

 

Gruß

andreasstudent

Batterie und LMM habe ich voll ersetzt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Genau deshalb kann ich nur empfehlen, niemals bei einem Kiesplatzhändler zu kaufen, sondern bei einer MB- Niederlassung. Im Kaufpreis ist "immer" eine Gebrauchtwagengarantie inbegriffen. Aber viele sind sich ja zu fein und bezahlen hinterher die Reparaturen selber. 

Es muss ja nicht unbedingt eine MB Niederlassung sein.Ich hab meine A Klasse auch von einen Opel Händler.Nach ca 4 Wochen war der LMM defekt. Das Auto musste bei MB repariert werden, ich musste aber natürlich nichts dazubezahlen.

Das wichtigste ist das es ein seriöser Händler ist.

Ich hatte 2 Autos zur Auswahl weil ide schon mit AHK und Winterräder waren.

Bei MB für 8700,BJ98 und den ich jetzt hab für 7500,BJ 2001. Die Autos hatten selbe Austattung ,ca gleiche km. Und für den 3 Jahre älteren Wagen, ohne Facelifting wollten die noch 1200 mehr haben!!

Ist die Sache denn wirklich so unseriös. Wenn bei dem Auto ein DEKRA Bericht vorlag, der auf den Defekt hingewiesen hat empfinde ich das schon als seriös. Zusätzlich dürfte es ja noch ein Wertgutachten gegeben haben. Wenn Du für das Auto nicht mehr bezahlt hast kann man dem Händler ja wohl keinen Vorwurf machen. Der Wert dürfte auf Grund dieses Mangels sicherlich deutlich niedriger liegen. Übrigens sollte man sich die Gebrauchtwagen, die man beim Stern kauft ebenfalls genau anschauen. Die sind nicht schlechter aber auch nicht besser als anderswo. Die wollen ja damit auch Geld verdienen. Mißtrauen ist immer angebracht.

Themenstarteram 3. Februar 2008 um 10:22

Alles in allem kann ich Eure Meinung zum Teil nachvollziehen aber.....

Ich bin was Autos angeht ein Laie und wenn das Gutachten schreibt: Kupplung und Getriebe

ohne Beanstandung und im Nachsatz lapidar steht, daß Die Kupplung ausgekuppelt Geräusche macht. Denke ich das Die Kupplung ok ist!

Im nachhinein weiß ich, daß jeder mit etwas Sachverstand sofort weiß, Daß das Ausrücklager defekt ist. Ergo wird auch der Dekraprüfer das gewußt haben. Warum schreibt er dann nicht

Ausrücklager DEFEKT. Ich hätte dann garantiert nicht das Auto genommen!

Das stimmt so nicht ganz. Frag doch erst mal in einer richtigen Werkstatt nach, ob wirklich etwas kaputt ist. Bei manchen Fahrzeugen gibt es derartige Symptome auch, ohne das etwas kaputt ist. Man nennt das dann z.B. "Losräderklappern". Das tritt aber häufiger bei Dieselfahrzeugen auf. Bei getretener Kupplung gibt es im Stand keinen Kraftfluß im Getriebe. Zahnräder und Lager können im Rahmen ihres Spiels durch die Motorvibrationen harmlose Geräusche verursachen, die sich in den Innenraum übertragen. Das kann zwar auch nerven, es verschlimmert sich aber nicht. Vielleicht ist auch nur die Aufängung verspannt.

Ein defektes Ausrücklager macht bei Betriebstemperatur genauso Geräusche wie im klaten Zustand.

Es ist eben der Sachverstand des DEKRA Mitarbeiters, daß er ohne genaue Diagnose nicht irgendwelche Behauptungen aufstellt. Du schreibst daß Du Laie bist, unterstellst dem DEKRA Mann aber mangelnden Sachverstand. Das passt irgendwie nicht.

Derartige Geräusche können viele Ursachen haben, das muß nicht ein defektes Ausrücklager sein. Fahr am besten in eine Mercedeswerkstatt. Hier wirst Du über Geräusche sowieso keine genaue Diagnose finden.

Zitat:

Original geschrieben von W163rulrez

Alles in allem kann ich Eure Meinung zum Teil nachvollziehen aber.....

Ich bin was Autos angeht ein Laie und wenn das Gutachten schreibt: Kupplung und Getriebe

ohne Beanstandung und im Nachsatz lapidar steht, daß Die Kupplung ausgekuppelt Geräusche macht. Denke ich das Die Kupplung ok ist!

Im nachhinein weiß ich, daß jeder mit etwas Sachverstand sofort weiß, Daß das Ausrücklager defekt ist. Ergo wird auch der Dekraprüfer das gewußt haben. Warum schreibt er dann nicht

Ausrücklager DEFEKT. Ich hätte dann garantiert nicht das Auto genommen!

DEKRA-Prüfer sind nicht dazu da Diagnosen zu stellen sondern ein klares fachliches und objektives Urteil über den tatsächlichen Allgemeinzustand des Fahrzeugs zu fällen.

In dem Prüfbericht wurde doch m.W. klar und deutlich angegeben das Kupplung und Getriebe i.O. sind und lediglich im augekuppelten Zustand Geräusche zu hören sind. Ein Getriebe- oder Kupplungsschaden liegt definitiv nicht vor.

Klar weiß der Prüfer das es sich hier evtl. um das Ausrücklager handelt. Jedoch ist nur ein Geräusch kein Mangel und ist deshalb nicht zu beanstanden. Ich möchte Euch hören wenn Ihr durch die HU-Prüfung fällt nur weil ein Gutachter ein Geräusch erkannt hat das möglicherweise nicht eindeutig zuzuordnen ist.

Und dann war der Verkäufer auch noch so offen dies in seinem Kaufvertrag zu vermerken. Hättest Du den Vertrag aufmerksam gelesen (zumindest die zusätzlichen Einträge) hätte dies auffallen müssen und Du hattest Gelegenheit entsprechend nachzuhaken.

Als ehemaliger DEKRA-Sachverständiger habe ich mich immer über Leute gefreut die selbst Fehler begangen haben und dann einen Schuldigen suchen. Hör also auf an dem Sachverständigen und auf dem Händler rumzunörgeln.

Versuche bei MB etwas auf dem Kulanzweg zu erreichen oder finde Dich mit Deinem Fehler ab.

...dem ist nichts hinzuzufügen :)

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 8:18

@ capri77+Alfe66

Ist doch immer wieder schön zu sehen wie mach einer versucht seinen Berufsstand in Ehren zu halten.

Ihr 2 Spezies vergesst nur eines. Wir sind nicht alle Dekra-Prüfer! Vielleicht solltet Ihr mal versuchen

Euch in die Lage eines Laien zu versetzen. Denn genau darum geht es.

Lieber W163rulez, ich komme aus einer völlig anderen Branche :) ich bin nur mündiger Verbraucher !

...worin bist du Laie ? Im lesen der deutschen Sprache ? Der Kaufvertrag ist doch alles andere als unmissverständlich, es wurde wahrheitsgemäß auf einen Fehler/Defekt hingewiesen, der Käufer hat dies mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Da braucht man hinterher nicht rumzujammern, ist alles rechtens.

Verarschung, so wie es im Titel steht, ist es definitiv nicht ! Genau das Gegenteil ist der Fall !

gruss capri

 

Zitat:

Original geschrieben von W163rulrez

@ capri77+Alfe66

Ist doch immer wieder schön zu sehen wie mach einer versucht seinen Berufsstand in Ehren zu halten.

Ihr 2 Spezies vergesst nur eines. Wir sind nicht alle Dekra-Prüfer! Vielleicht solltet Ihr mal versuchen

Euch in die Lage eines Laien zu versetzen. Denn genau darum geht es.

Wenn ICH mehrere Kilo Euros ausgeben will, in einem Bereich, in dem ich mich nicht anständig auskenne, dann frage ich jemanden oder nehme jemanden hinzu, der sich damit auskennt.

Und ich traue keinem Gutachten für das nicht ICH bezahlt habe ;-)

Commander06

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