1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verbandskasten bei Gebrauchtwagenkauf

Verbandskasten bei Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 3. September 2008 um 9:12

Hallo,

weiß jemand ob beim Gebrauchtwagenkauf (vom Vertragshändler) ein Verbandskasten/Warndreieck im Fahrzeug sein muss? Bzw. ob man eben ein Recht darauf hat das diese enthalten sind?

Danke & Gruß

Beste Antwort im Thema

Man kann ja eben in den Kofferraum schauen. Oder wie ein echter Teufelskerl, todesmutig riskieren ohne Verbandskasten nach Hause zu fahren. Aber das verlangt schon ordentlich "Cohones"

77 weitere Antworten
Ähnliche Themen
77 Antworten

Nein.

Auch beim Neuwagenkauf sind die nicht dabei.

...kommt darauf an, was du mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart hast ;)

Wie auch schon "ConvoyBuddy" geschrieben hat - standardmäßig bzw. automatisch gehört das NICHT dazu!

 

am 3. September 2008 um 10:49

Wird man da eigentlich drauf hingewiesen, dass der Wagen, den man eben erstanden hat, keine vollständige Pflichtausrüstung hat?

Im Grunde kauft man ja auch kein Auto, bzw fährt damit vom Hof, wenn die Beleuchtung nicht funktioniert.

Man kann ja eben in den Kofferraum schauen. Oder wie ein echter Teufelskerl, todesmutig riskieren ohne Verbandskasten nach Hause zu fahren. Aber das verlangt schon ordentlich "Cohones"

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wird man da eigentlich drauf hingewiesen,

warum sollte man darauf hingewiesen werden?

der fahrer hat sich vor fahrtantritt zu vergewissern ob das fahrzeug verkehrssicher ist und der stvzo entspricht, und dazu zählt nunmal auch der verbandskasten und das warndreieck.....!

und wenn man davon ausgeht, das 99% aller verkehrsteilnehmer nicht wissen wie man das warndreieck richtig verwendet und die erste-hilfe-kurs auch schon vor etlichen jahren war isses bei sehr vielen eh egal ob die mit oder ohne warndreieck und verbandskasten rumtuckern.... :p

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wird man da eigentlich drauf hingewiesen, dass der Wagen, den man eben erstanden hat, keine vollständige Pflichtausrüstung hat?

Im Grunde kauft man ja auch kein Auto, bzw fährt damit vom Hof, wenn die Beleuchtung nicht funktioniert.

wenn man weiß, dass man ein auto kaufen will, könnte man die sachen ja auch schon mitbringen. so ein autokauf ist ja meist keine spontane entscheidung.

Auf was man alles hinweisen muss :D .

Im übrigen bin ich noch nie nie darauf hingewiesen worden, dass man auch einen Führerschein braucht und bei Regen das Schiebedach zur Vermeidung von Wasserflecken zu schließen ist.

Gemäß § 35h StVZO (Erst Hilfe Material) und § 53a StVZO (Warndreieck) müssen diese Sachen bei einem Pkw mitgeführt werden. Da hier von "Führen" die Rede ist, ist nicht der Verkäufer dafür zuständig, sondern derjenige, der das Fahrzeug führt, also in der Regel der Käufer.

Bei Neuwagen wird man meist mit diesen Dingen versorgt (je nach Hersteller und Händler), bei Gebrauchtwagen eher nicht (kommt ebenfalls auf den Händler drauf an). Am besten den Verkäufer darauf ansprechen und fragen wie es damit aussieht. Sollte ein Aufgeld fällig werden, könnte es unter Umständen billiger werden sich die Sachen selbst zu besorgen.

Aber wie gesagt, der Fahrer ist verantwortlich dafür, dass die Sachen im Auto sind.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Auf was man alles hinweisen muss :D .

Im übrigen bin ich noch nie nie darauf hingewiesen worden, dass man auch einen Führerschein braucht und bei Regen das Schiebedach zur Vermeidung von Wasserflecken zu schließen ist.

Gottlob sind wir hierzulande noch nicht so weit verdreht wie die USA!

Zitat:

Merv Grazinski aus Oklahoma City war stolzer Besitzer eines 10 Meter langen Motor Home der Marke Winnebago. Während der Fahrt verliess er den Fahrersitz und bereitete sich einen Kaffee in der Kabine. Das führerlose Vehikel schoss über den Strassenrand hinaus und drehte sich im Kreise. Was übrig blieb, war ein schrottreifes Fahrzeug. Der findige Fahrer verklagte darauf die Firma, weil im Manual kein Hinweis zu finden war, dass man während der Fahrt das Steuer nicht verlassen dürfe, um einen Kaffee zuzubereiten. Das Gericht sprach dem "Hirnlosen" 1,75 Millionen Dollar zu plus die Kosten für eine neues Motor Home. Die Herstellerfirma nahm dann sofort in dem Manual eine Passage auf, dass man während der Fahrt den Fahrersitz nicht verlassen darf.

Quelle

Und warum bei McDoof die Warnhinweise über den heissen Inhalt auf Kaffebechern und den Pappen der Apfeltaschen stehen, weiss inzwischen auch jede(r). :D

Bei meinem Fzg war eine Kombinationspackung "Erste-Hilfe, Warnweste und Warndeieck" nach deutschem Standard (nur eine Warnweste) bei Auslieferung enthalten. Bei Fzg-übergabe und Einweisung wurde auch auf diese Kombitasche hingewiesen.

Allerdings war kein Bordwerkzeug dabei.

Bei bisherigen Fzg war mit einer Ausnahme (kein Fachhändler) immer alles diesbezügliche dabei.

Was mir zu dem Thema, gerade bei Gebrauchtwagen, einfällt:

Sowohl Verbandskasten (der hat auch eine Gültigkeitsdauer...) als auch Warndreieck sind doch Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ohne diese Dinge gibt es keine Plakette.

Wenn man nun ein Auto mit neuem TÜV kauft, muß doch, nach meinem laienhaften Dafürhalten, Verbandskasten und Warndreieck im Sinne des Prüfberichtes im Fzg beinhaltet sein.??

Jede mir bekannte Werkstatt, die die Kundenfahrzeuge selbst direkt auf einer Prüfstelle vorführt, hat eine so genannte "TÜV-Tüte". ;)

Bei einer Prüfung in der Werkstatt fragt da erfahrungsgemäss ohnehin niemand nach.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Jede mir bekannte Werkstatt, ... hat eine so genannte "TÜV-Tüte". ;)

Bei einer Prüfung ...fragt ... ohnehin niemand nach.

Das ist aber gegen das Gesetz.

...man kann doch nicht halblegale Handlungen in ihrer rechtlichen Unvereinbarkeit durch den Hinweis auf Regelmäßigkeit kompensieren!?

Aber ist schon klar: (minus 2) mal (minus 2) ergibt ja auch ein positives Ergebnis :D:D

Nein, das war weder eine Rechtfertigung noch sonst etwas.

Es war nur ein Hinweis auf die alltägliche Praxis.

Übrigens habe ich selbst diese Sachen früher auch nie vorweisen müssen, wenn ich im Werkstattkittel mal ein Fahrzeug vorgeführt habe. (Wahrscheinlich deshalb, weil die Prüfer auch die TÜV-Tüten kannten.) ;)

Man packt die Tüte bei einer Vorführung gewohnheitsmässig ins Kundenfahrzeug, um nicht einen "Minuspunkt" auf der Liste zu riskieren. Eine Wiedervorführung wegen fehlenden Dreiecks oder Verbandkastens ist ohnehin nicht erforderlich, es wird nur der entsprechende Hinweis auf dem Prüfbericht angebracht.

Auch bei Fahrten mit Händlerkennzeichen packt man diese Tüte oft ins Auto, unabhängig davon, ob die Sachen ohnehin an Bord sind oder nicht.

Diese "TÜV-Tüten" mögen moralisch zweifelhaft sein. Rechtlich sind sie aber nicht zu beanstanden. Denn es geht laut Gesetz ja darum, dass beim Führen des Fahrzeugs diese Sachen mitgeführt werden müssen. Ob diese Sachen nun zum Auto gehören oder wer auch immer sie ins Auto gelegt hat ist irrelevant.

Denn bedenkt: Sinn und Zweck von Warndreieck und Verbandskasten sind einzig und allein, im Falle einer Panne richtig absichern, oder eben Erste Hilfe leisten zu können. Wer sie dabei hat, kann dies auch (unabhängig vom tatsächlich Vermögen des Fahrers).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit