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Verbindliche Bestellung eines gebrauchten PKW

Themenstarteram 24. Mai 2008 um 16:32

Hallo,

habe am Freitag einen Verbindliche Bestellung für einen PKW unterschrieben, aber keine Anzahlung gemacht. Kann ich in einer Woche abholen und bezahlen habe ich mit dem Verkäufer ausgemacht. Jetzt habe ich ein anderes Angebot bekommen, und das Fahrzeug schau ich am Montag an, komme ich da bei dem anderen Händler ohne Probleme wieder heraus ??? Und wenn ja, wie ???

Beste Antwort im Thema

Dein Problem ist, dass Du den Wagen nicht mehr willst, weil Du jetzt ein besseres Angebot bekommen hast. Leider steht aber die Bestellung im Wege. Vielleicht lernst Du aus dieser Situation, dass es immer ein besseres Angebot gibt. Es wird Dir immer wieder so ergehen. Wenn Du glück hast, kommst Du aus der Nummer raus, allerdings wünsche ich es Dir momentan nicht. Das würde dazu führen, dass Verträge keine Gültigkeit mehr besitzen und spätestens dann alles den Bach hinunter geht.

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Hallo!

 

Lies dir doch einfach mal das "Kleingedruckte" von deinem Vertrag durch! Oder steht da nichts genaues drin, schließlich hast du das ja vor Unterschreiben des Vertrages gemacht, oder nicht?

 

 

Du hast es schon geschrieben:"verbindliche Bestellung".

Damit bist Du in ein Vertragsverhältnis mit dem Autohändler eingetreten, auf das er pochen kann, wenn er es drauf anlegt! Und das wird er auch tun und hat ständige Rechtssprechung und geltendes Recht auf seiner Seite.Du hast Dich "gebunden".

Willst Du das lösen, muß der Händler außerordentlich entgegenkommend sein oder er darf eine Vertragsstrafe erheben.

Das mußt Du dann gegeneinander abwägen.

Themenstarteram 24. Mai 2008 um 17:21

Also, ich habe nur eine Kopie der Verbindlichen Bestellung, also nichts kleingedrucktes zum lesen.

Desweiteren sind auch der Verbindlichen Bestellung Abweichungen zum Auto, zB. hat er nicht die Felgen montiert die im Vertrag stehen, oder Regensensor hat das Auto auch nicht, steht aber in der Verbindlichen Bestellung. Könnte das ein Hintertürchen für einen ungültigen Vertrag sein ?

Das wäre mir aber an deiner Stelle komisch vorgekommen, wenn ich nur eine Kopie/Durchschrift davon bekommen würde.

 

 

Hmmmmmm.........

Das ist zwar nachdenkenswert,aber ändert vermutlich nichts an der grundsätzlichen Vertragssache: dem Auto, dessen Felgen man ja umrüsten kann.

Inwieweit ein nicht vorhandener Regensensor (im übrigen schon eine praktische Sache!) den Vertragsgegenstand nicht vollständig macht, will ich nicht beurteilen, da dessen Nachrüstung vermutlich einen erheblichen Aufwand nach sich zieht, aber auch in keiner besonders auffälllg negativ zu sehenden Relation zur ursprünglich bestellten Ware (dem Auto....) steht.

Es gilt wie in vielen Verträgen: der Kunde darf nicht über Gebühr benachteiligt werden und es ist ein Wechselspiel zwischen den Interessen des Händlers auf Erfüllung Deiner Seite des Vertrags (also Kauf/Abnahme des bestellten Wagens) und Deinem Interesse an dem Auto, das Du ja besichtigt und bestellt hast.

Ehrlich gesagt, sind die oben genannten Mängel aber eher Kleinigkeiten, die durch einen Preisnachlaß oder Nachbesserung zu beheben wären. Für einen Rücktritt, den Du eventuell auf dem Klageweg durchpauken müßtest, sind die zu gering.

Ich habe mittlerweile den Eindruck, als wenn das ein Hinterhofhändler gewesen ist. Denn bei einem seriösen Händler bekomme ich sämtliche Papiere, außerdem würdest da auch keine Differenzen (zum Beispiel ein fehlender Sensor) bezüglich des Vertragsgegenstandes geben. Das könnte sich ein vernünftiger Händler eigentlich sich nicht leisten, meiner Meinung nach.

 

 

Hallo,

Du hast eine "Verbindliche Bestellung" unterschrieben und diese ist gültig. Diese Verträge sind standartisiert und meist sind auf der Rückseite die AGB´s einsehbar. Dort steht bspw. unter I. , ich zitiere." Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der BEstellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweilig genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt".

Und die Annahme hat er mit der Unterzeichnung bereits bestätigt. Und wenn Dinge im Kaufvertrag stehen, die nicht vorhanden sind, ist es Abwägungssache, ob dies zu einer Vertragsaufhebung führt. Hier sehe ich eher, dass der Verkäufer Dir preislich entgegenkommt. Aber das Fahrzeug wird er Dir sicherlich liefern. Zumal sich ja auch in einer gerichtl. Auseinandersetzung die Frage stellt, warum Du bspw. nicht bemerkt hast, dass kein Regensensor und auch andere Felgen vorhanden waren. Das sind Dinge auf die einfach geachtet werden, weil diese zu der Fahrzeugaustattung zählen. Dein Problem.

 

Es ist vollkommen uninteressant, ob du was unterschrieben hast oder nicht - ein Vertrag gilt genauso mündlich, telefonisch oder schriftlich. (allerdings ist ein Vertrag in Schriftform bei späteren Streitereien besser als Beweismittel)

Zitat:

als wenn das ein Hinterhofhändler gewesen ist.

Zitat:

ich habe nur eine Kopie der Verbindlichen Bestellung,

Zitat:

bei einem seriösen Händler bekomme ich sämtliche Papiere

Zitat:

Felgen montiert die im Vertrag stehen, oder Regensensor hat das Auto auch nicht,

Warum hast du Dir die ganzen Fragen nicht dem Händler gestellt?

Ansonsten hast du ganz einfach Mist gebaut mit deiner Unterschrift; vielleicht kommst du raus, indem du evtl. Mängel sammelst (Felgen, Regensensor, Lackschäden, Vorbesitzer, evtl. Unfälle etc) und dadurch zurücktreten kannst.

Denn ganz koscher scheint der Verkäufer auch nicht zu sein, wenn das stimmt mit dem Kaufvertrag, Regensensor, Felgen usw. - allerdings sollte das Ganze dir eine Lehre sein!

 

Tiny

Themenstarteram 24. Mai 2008 um 23:05

Das liest sich ja nicht gut, was Ihr mir da auftischt, werde am Montag, oder spätestens am Dienstag

beim Händler mal vorsprechen, bzw anrufen. Es geht einfach darum, wie ich am Anfang schon geschrieben hab, das ich den Wagen eigentlich !!! Nicht mehr haben will, weil ich ein anderes Angebot hätte, aber wie gesagt, wenn ich aus dem Vertrag nicht wieder rauskomme, dann werde ich mit dem wahrscheinlich auch glücklich werden.

Wenn ich mehr weiß dann werde ich es hier wieder Posten.

Danke auf jeden Fall mal für Eure schnelle Hilfe,

Dein Problem ist, dass Du den Wagen nicht mehr willst, weil Du jetzt ein besseres Angebot bekommen hast. Leider steht aber die Bestellung im Wege. Vielleicht lernst Du aus dieser Situation, dass es immer ein besseres Angebot gibt. Es wird Dir immer wieder so ergehen. Wenn Du glück hast, kommst Du aus der Nummer raus, allerdings wünsche ich es Dir momentan nicht. Das würde dazu führen, dass Verträge keine Gültigkeit mehr besitzen und spätestens dann alles den Bach hinunter geht.

Ich versteh das Problem nicht ganz. Habe damals auch eine Bestellung abgeschlossen für einen Jahreswagen. Habe dann einige Tage später ein Fahrzeug mit besserer Ausstattung und erst 5 Monate alt entdeckt, der kaum mehr kostete. Also ab zum 1. Autohaus und vom Vertrag zurückgetreten. Vertrag wurde vor meinen Augen vernichtet und fertig war die Sache.

 

Das Forum nutzt dir da ohnehin wenig, geh hin zum Händler und sage du möchtest vom Vetrag zurücktreten. Wenn er nicht gerade ein faules Ei zu verkaufen hat, wird er das problemlos machen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von snobbytec

Ich versteh das Problem nicht ganz. Habe damals auch eine Bestellung abgeschlossen für einen Jahreswagen. Habe dann einige Tage später ein Fahrzeug mit besserer Ausstattung und erst 5 Monate alt entdeckt, der kaum mehr kostete. Also ab zum 1. Autohaus und vom Vertrag zurückgetreten. Vertrag wurde vor meinen Augen vernichtet und fertig war die Sache.

 

Das Forum nutzt dir da ohnehin wenig, geh hin zum Händler und sage du möchtest vom Vetrag zurücktreten. Wenn er nicht gerade ein faules Ei zu verkaufen hat, wird er das problemlos machen.

Hallo!

 

Wenn das wirklich so einfach wäre, dann könnte man das ja auch umgedreht machen, oder nicht? Zum Beispiel: Der Käufer hat das Auto verbindlich bestellt mit Liefer- bzw. Abholtermin 'ne Woche später. Käufer kommt zum Verkäufer und fragt:

Wo ist mein Auto?

Verkäufer sagt: Sie sind zu spät, habe besseren Preis bei einem anderen Interessenten bekommen. Ergo: Auto ist nicht mehr da. Entweder nehmen Sie jetzt einen anderen oder gar keinen.

Dann möchte ich dich sehen, was du dann machst. Du würdest das bestimmt nicht prall finden, oder?

Meiner Meinung nach ist ein Zurücktreten von einer "verbindlichen Bestellung" nur dann möglich, wenn der Verkäufer sehr human ist.

 

Dieses Beispiel steht nur jetzt für ein Kfz. Man könnte das zum Beispiel auch auf eine Couchgarnitur, Schränke, Küchen usw. ausweiten bzw. übertragen.

 

Wenn man wirklich so einfach aus solchen Verträgen wieder raus kommt, warum macht man dann eigentlich eine "verbindliche Bestellung"?

 

 

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 14:08

Hallo an alle, das andere Auto wahr doch nicht so gut wie der Verkäufer geschrieben hat, ich werde nun doch den mit der Verbindlichen Bestellung nehmen, und ich habe bei meinem Anwalt angerufen, stimmt, wie die meisten hier geschrieben habt. Da kommt man nicht heraus, aus so einem Vertrag. Danke an alle noch mal für die schnellen und Richtigen antworten.

Zitat:

Original geschrieben von SO-CREATIV

...ich werde nun doch den mit der Verbindlichen Bestellung nehmen, ...

Hallo SO-CREATIV,

was ist mit den vom Vertrag abweichenden Ausstattungsmerkmalen des Fahrzeugs?

 

Grüße

bathwater

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