1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verschrottung

Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verschrottung

Themenstarteram 7. November 2024 um 17:05

Hallo, vielleicht kann jemand helfen Licht ins Dunkel zu bringen. Ich hätte folgende Frage:

Ich habe gestern mein Auto zur Verschrottung gefahren. Dort wurden alle Daten erfasst und ich habe einen Verwertungsnachweis bekommen. Der Herr, dort am Schalter, meinte noch, ich solle den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein dann wieder bei ihm abgeben, wenn ich das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet habe.

Heute war ich bei der Zulassungstelle, habe alle Unterlagen incl. dem Verwertungsnachweis vorgelegt und das Fahrzeug abgemeldet.

Im Zuge der Abmeldung bei Verschrottung müssen sich wohl Bestimmungen geändert haben. Die Dame am Schalter war etwas unsicher und hat extra telefonisch nachgefragt.

Nach dem Anruf meinte sie, daß der Fahrzeugbrief bei der Außerbetriebsetzung mit Verwertung von der Zulassungsstelle eingezogen wird.

Eigentlich sollte ich den Brief ja aber wieder zum Verwerter bringen.

Wer hat nun Recht - der Verwerter oder die Zulassungstelle?

Ähnliche Themen
7 Antworten

Mienes wissens nach muß Du vor der Verschröttung dem brief beim NEtsorger/Verwerter vorlegen. Dieser vewertet es dann, stekllt den Entsorgungsnachweiß aus und damit wird das Fahrzeug entgültig ausser Betrieb gesetzt. Warum der Betrieb nachher, den Brief haben müßte, erschließt sich mir nicht. Ich halte das Vorgehen der Zulassungsstelle für plausibel.

FZV §17 Absatz 1 letzter Satz:

"Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten."

Themenstarteram 7. November 2024 um 18:27

Vielen Dank, Euch beiden, für die superschnellen Antworten!

FZV §17 Absatz 1 - eindeutiger kann eine Antwort auf meine Frage nicht ausfallen. Super. Danke hk_do!

Allerdings habe ich den Fahrzeugschein wieder mitbekommen. Mit einem Stempel "Außerbetriebsetzung", einem Aufdruck "Nachweis von Verwertungsbetrieb … lag vor und einem neuen Siegelaufkleber darauf.

Hallo,

es hängt wohl davon ab, wie die Entsorgung durchgeführt wurde.

Ich habe bei der letzten Entsorgung bei einem der größten Entsorger im GR München die ZB1 und 2 mit abgeben müssen. Rechtlich gesehen war es ein Ankauf, was auch so auf der Rechnung stand.

Den Verwertungsnachweis habe ich dafür erhalten.

Die meisten zertifizierten Verwerter kaufen die Fahrzeuge wohl auf. Somit gibt man ja die ZB1/2 mit ab.

Der Zulassungsstelle reichte der Verwertungsnachweis.

 

Ich denke fast, dass der TE auch einen Ankaufvertrag erhalten hat.

 

VG

Themenstarteram 7. November 2024 um 19:18

Zitat:

Ich denke fast, dass der TE auch einen Ankaufvertrag erhalten hat.

Hm, das kann ich jetzt nicht direkt herauslesen.

Ich habe ein eine Rechnung bekommen betitelt als "Gutschrift".

Unter Leistung erscheint "Shreddervormaterial/PKW Verwertung", das Gewicht, der Preis pro Tonne und der Gesamtpreis (also die Auszahlung).

Darunter ist wohl ein Abfallschlüssel vermerkt "AVV: 20 01 40". Laut Google sind das Metalle.

Rein optisch ist die Firma wohl hauptsächlich ein Schrotthandel, aber auch anerkannter Demontagebetrieb.

Die Angaben zum Betrieb sind auch alle erstaunlich datailliert im Verwertungsnachweis aufgeführt.

Muß der verwerter nicht auch einen Nachweis über die Fahrzeuge führen?

Also ich habe Anfang letzten Jahres mit dem Schrotti telefoniert,

ihm einen PKW angekündigt, diesen vor die Tür gestellt,

anderntags die Karre persönlich abgemeldet und die Unterlagen

vorbei gebracht.

Verwertung mit Papiere macht der Schrotti, oder auch nicht, egal.

Tom

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit