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Verborgener Mangel, was tun?

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 10. März 2015 um 18:24

Hallo,

Gleich vorweg: Keine Ahnung ob ich in diesem Bereich richtig bin mit der Frage, falls nein, sorry!

Also, wie vielleicht schon der ein oder andere gelesen hat ist auch mein Auto vom Öl-Problem betroffen.

2.0TFSI. 2009, 106.000km - also auch keine Chance auf Kulanz.

Heute meinte mein :-) das es sich dabei um einen verborgenen Mangel handelt, da dies schon bei 68.000 km in der Fachwerkstätte begutachtet wurde. Natürlich hat der Vorbesitzer nichts davon gesagt, genauso steht natürlich auch nichts davon am Kaufvertrag.

Nun die Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich eine Chance die Kosten für die Reperatur (rund 6000€) vom Vorbesitzer einzufordern? Welche Faktoren sind dazu wichtig?

Hoffe mir kann jemand helfen.

Liebe Grüße

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22 Antworten

Wichtig ist das Du beweisen kannst, das der Verkäufer von diesem Mangel wusste und den Mangel wissentlich verschwiegen hat.

Aber bedenke das selbst der Hersteller bei einem Verbrauch von bis zu 1 Liter von normalen Verbrauch ausgeht.

Da wird es dir sehr schwerfallen wenn der Verbrauch nicht wesentlich höher ist ein wissentliches Verschweigen eines Mangels dem Verkäufer zu beweisen, zudem bei der damaligen Begutachtung der Verbrauch vielleicht niedriger lag als es vielleicht jetzt bei dir der Fall ist.

Aber mich würde mal interessieren wie dein freundlicher Argumentieren würde wenn Du das Fahrzeug bei ihm gekauft hättest, und Du ihm gegenüber dies geltend machen wolltest :D

Laut Audi Zentrum Berlin Lichtenberg, wäre eine Oelverbrauchsmessung möglich gewesen...hatte schon Termin dafür...nur leider hat sich mein Motor bei 48.Tkm verabschiedet, als ich auf den Termin gewartet hatte...

Wenn der Verbrauch höher als 0,95l gewesen wäre auf 1000 km, hätte ich neue Kolben usw. bekommen...

Ansonsten wäre der Vorbesitzer für den Mangel bestimmt haftbar, da er davon wusste und dies verschwiegen hat beim Verkauf...

Wenn dein :-) dir den Wagen verkauft hat, hast du doch auch Gewährleistung drauf...

Die Kosten für die TPI 2 beim Verkäufer geltend zu machen ist fast unmöglich.

Du könntest vom Kaufvertrag zurücktreten.

Den Beweis zu erbringen, sollte über die Historie machbar sein.

(auch wenn der :) dir die Daten nicht aushändigen darf, gibt es bestimmt Rechtsmittel dafür)

Wann wurde gekauft?

Privat oder Händler?

Km Stand bei Kauf und jetzt?

Rechtsschutz versichert?

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 11. März 2015 um 0:18

......

Themenstarteram 11. März 2015 um 0:23

Oaje, hört sich ja nicht sehr vielversprechend an.. Aber danke für die Antworten!

Das Auto wurde mit 100tkm gekauft, jetzt 106tkm.

Der Verbrauch liegt deutlich über dem 1L. Fahre knapp 2L auf 1000km.

Wurde Privat gekauft, nicht beim Händler.

Nein, keine Rechtsschutzversicherung.

Beweisen, das er davon wusste kann ich über die Historie, wurde bei 68.000km in der Werkstätte begutachtet, jedoch nichts gemacht.

Liebe Grüße

Dann hast du doch alle Möglichkeiten. Ich würde mich zuerst mit dem VK in Verbindung setzen und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Argumente und Beweise im Gespräch mit ihm vorbringen. Weigert er sich, ab zum Rechtsanwalt. Ib der Meinung, dass dir nichts negatives passieren kann.

So wie Chino schreibt, würde ich es auch machen.

Ist zwar ärgerlich, aber ein dermaßen hoher Ölverbrauch ist unakzeptabel.

Du könntest den Verkäufer auf einen Preisnachlass von 6000€ ansprechen um die TPI2 in Eigenregie beim :) durchzuführen.

Fragen kostet nichts.

Ansonsten:

Als Lehrgeld abhaken,

weiter schauen nach einem Gebrauchten und beim Nächsten den Ölverbrauch im Kaufvertrag schriftlich festhalten.

Interessant wäre auch was dem Vorbesitzer bei dem Termin zur Begutachtung bei 68000km von der Fachwerkstätte gesagt wurde! Bei 68000km sollte die TPI noch von Audi auf Kulanz gemacht werden. Nicht jedes Autohaus setzt sich aber für den Kunden ein, leider.

War von dem Ölverbrauchsproblem selbst betroffen beim Q5, jedoch wurde lt. Fahrzeughistorie die TPI von Audi (noch im Besitz vom Vorbesitzer) auf Kulanz durchgeführt.

Themenstarteram 14. März 2015 um 7:36

So, danke schonmal für die Antworten.

vorweg: ich korrigiere mich, hab sehrwohl eine rechtsschutzversicherung! :-)

ok, also hab ich eher keine chance das geld vom besitzer einzufordern?

vom kaufvertrag wollte ich eigentlich nich zurücktreten, da ich ansonsten sehr zufrieden war..

grüße

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

- Kaufpreisminderung

- Rücktritt vom Kaufvertrag

Werdet ihr euch bei der Kaufpreisminderung nicht einig,

bleibt nur der Rücktritt.

Ich würde sofort eine Rechtsberatung einholen.

am 15. März 2015 um 0:02

Sehr ärgerlich das ganze. Ich habe meinen 2,0tfsi mit 51.000km bei Audi gekauft und nach ca 10.000km fahrt musste ich ständig Öl nachfüllen. Hab das dann bei Audi bemängelt und alles in Stand setzten lassen. Neue Kolben usw. Rechnung Betrug rund 8400€ und wurde von Audi zwecks Garantie welche ich zum Glück 1 Jahr lang hatte übernommen. Die kommende Inspektion bekam ich nochmal als Entschuldigung kostenlos dazu. Jetzt werde ich damit erstmal Ruhe haben hoffe ich...

am 19. März 2015 um 13:38

Vorbemerkung: Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass überhaupt Mängelansprüche bestehen, z.B. weil der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 14. März 2015 um 14:44:39 Uhr:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

- Kaufpreisminderung

- Rücktritt vom Kaufvertrag

Nein, es besteht auch - und zwar in erster Linie - ein Nacherfüllungsanspruch, sprich Mangelbeseitigungsanspruch. Da die Mangelbeseitigung im vorliegenden Fall auch möglich ist, muss der Verkäufer zunächst hierzu aufgefordert werden. Erst wenn dieser die Nachbesserung verweigert, die Nachbesserung 2 mal fehlschlägt oder eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist verstrichen ist, besteht ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Selbst wenn die Frist verstreicht, ist aber der Nacherfüllungsanspruch nicht weggefallen, der Käufer kann immer noch Nacherfüllung verlangen, wenn ihm die lieber ist als eine Minderung oder ein Rücktritt. Nur wenn die Nacherfüllung dem Verkäufer unzumutbar ist, beispielsweise, weil die Kosten außer Verhältnis zum Kaufpreis stehen, kann er die Nachbesserung verweigern und den Käufer auf Rücktritt oder Minderung verweisen.

Zitat:

Werdet ihr euch bei der Kaufpreisminderung nicht einig,

bleibt nur der Rücktritt.

Auch falsch. Man kann auch durchaus die Minderung erklären und den Minderungsbetrag einklagen. Das Gericht wird dann - wahrscheinlich nach Einholung eines Sachverständigengutachtens - über den Anspruch entscheiden. Problem: Man bekommt auf keinen Fall mehr als man verlangt, und wenn man weniger bekommt als man verlangt hat, bleibt man auf einem Teil der Gerichtskosten sitzen.

Zitat:

Ich würde sofort eine Rechtsberatung einholen.

Das wiederum ist uneingeschränkt richtig. Eine Beratung im konkreten Fall ist hier zum einen nicht möglich, da naturgemäß Details im Sachverhalt fehlen und dürfte zum anderen den meisten hier nicht erlaubt sein.

Themenstarteram 19. März 2015 um 14:50

Danke für deine ausführliche Antwort!

Den letzten Satz verstehe ich aber nicht, warum sollte es mir nicht erlaubt sein eine Rechtsberatung einzuholen?

Zitat:

@Scarred_95 schrieb am 19. März 2015 um 15:50:43 Uhr:

Danke für deine ausführliche Antwort!

Den letzten Satz verstehe ich aber nicht, warum sollte es mir nicht erlaubt sein eine Rechtsberatung einzuholen?

er hat da schon recht ... da die meisten hier vermutlich keine Juristen sind, darf man hier keinerlei Rechtsberatung durchführen ... ich würde die hier genannten Meinungen eher als Diskussionsbeitrag sehen und mich nicht darauf verlassen, dass sie vor Gericht bestand hätten

Deswegen - geh zu einem "echten" Anwalt und lass dich beraten

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