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Verbrieftes Rückgaberecht - horrendes Gutachten

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 13:29

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche Freitag meinen Skoda aufgrund des verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben.

Ein DEKRA Kollege hat ein Gutachten erstellt (von SKODA beauftragt), welches ich am Mittwoch per Email zugeschickt bekommen habe (ca. 1.800 EUR für wenige Lackschäden, ein Kratzer im Himmel und eine sehr kleine Verformung in der Heckklappe).

Meine Antwort an den Händler lautete wie folgt:

 

Zitat:

Hallo Frau xxx,

hiermit stimme ich dem Gutachten ausdrücklich nicht zu.

Es gibt einige Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin und die ich im Folgenden erläutern möchte:

Die Laderaumabdeckung hat damals nicht zur Ausstattung gehört (zumindest wurde sie nicht mit ausgeliefert), wird hier jedoch berechnet. Der Posten müsste gestrichen werden.

Die Anhängerkupplung findet keine Beachtung und erscheint daher nicht als “Gutschrift”.

Zusätzlich zum Minderwert habe ich die Reparaturkosten nur zu tragen, wenn es sich um Unfallschäden handelt oder um die Beseitigung von Mängeln, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit gefährden. (Heidel / Pauly / Wimmer-Amend, AnwaltFormulare, 9. Auflage 2018, § 26 Leasing, B. Rechtliche Grundlagen, Rn. 100)

Es handelt sich ausschließlich um leichte punktuelle Lackschäden, sodass diese Reparaturkosten nicht zusätzlich zum Minderwert angesetzt werden dürfen

Daher werde ich keinerlei Reparaturkosten anerkennen

Die Kosten für Dachhimmel, Heckklappe und Lackvorbereitung mit zusammen 1.074 € brutto sind damit als nicht notwendige Reparaturen nicht voll, sondern (ausgehend von den rund 42 % bei den anderen Positionen im Gutachten) nur mit 456,05 € anzusetzen.

Wie bereits geschrieben, sind die Reparaturkosten die Grundlage. Die dürfen aber nur anteilig berücksichtigt werden. Das Fahrzeug ist fast fünf Jahre alt. Bei unterstellten Gesamtlebensdauer von 10 Jahren betrüge der Anteil 50%. Der Sachverständige hat rund 42 % angesetzt. Das wären bei unterstellten realistischen Reparaturkosten und bei einer anteiligen Berechnung für alle Reparaturposten 741 € Minderwert netto.

Die Minderwerte wurden hier simpel addiert, was jedoch ausdrücklich nicht zulässig ist, da die Schäden in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen und nicht addiert werden dürfen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)

Zusätzlich merke ich an, dass die beanstandeten Kratzer im Lack zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören und gar kein Schaden vorliegt.

Ich biete Ihnen gerne einen Vergleich an, so dass ich einer Wertminderung i.H.v. insgesamt 500 EUR zustimme und dadurch die Anhängerkupplung abgegolten ist.

 

Bitte lassen Sie mich zeitnah Ihre Entscheidung wissen, da ich ansonsten den Vorgang an meinen Anwalt übergeben werde, damit Folgemaßnahmen angestoßen werden können (Gegengutachten etc.).

 

Vielen Dank und liebe Grüße.

Die Antwort kam heute wie folgt:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie erhielten mit unserer Mail das Dekra-Minderwertgutachten, welches weiterhin für uns Bestand hat. Wir möchten anmerken, dass die Laderaumabdeckung bei Auslieferung vorhanden war. Dies kann durch Bildmaterial belegt werden.

Uns ist nicht bekannt, dass Sie vor Einbau der Anhängerkupplung (wie im verbrieften Rückgaberecht unter Punkt 2 aufgeführt) dies mit uns abgestimmt hätten. Daher werden wir auch keinen Mehrwert ansetzen.

 

Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten drei Werktage mit, ob Sie auf Ihre Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen möchten, da wir ansonsten mit der Vermarktung beginnen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

So, meine Frage ist nun: wie haltvoll ist nun deren 3 Tage Frist?

Ich habe bei meiner Rechtsschutz für eine Deckungszusage angefragt und habe am Montag einen Termin beim Anwalt.

Muss ich/soll ich/was soll ich dem Höndler nun antworten, damit sie nicht einfach am Montag sagen, sie hätten den Wagen schon vermarktet?

Wie groß sind generell meine Chancen? DEKRA ist natürlich ein anerkannter Verein, aber simpel aufaddieren geht doch wirklich nicht, oder?

Die Vertragsbedingungen zum verbrieften Rückgaberecht sind recht dünn. Da ist nichts festgelegt, wie die Bewertung am Ende durchgeführt werden soll.

 

Falls ich etwas vergessen habe oder irgendwo unklar war, füge ich gerne noch Infos dazu.

 

Danke und viele Grüße,

Stefan

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2020 um 15:43

Was ich auf den Bildern sehe ist keine normale Abnutzung und mit 1800 Euro nicht übermäßig hoch eingepreist. Es ist doch immer wieder das gleiche Lied bei solchen Rückgaben niemand will für die angerichteten Schäden bezahlen. :(

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Ruf doch am besten den Anwalt kurzfristig an und frag ihn, wie du dich verhalten sollst. Ich würde dem Antwortschreiben widersprechen. Dann darf das Autohaus nicht einfach Fakten schaffen. Aber diesbzgl. sollte dich dein Anwalt beraten.

 

Du solltest dich aber auf ein längeres Verfahren einstellen. Wenn dir ein eigenes Gutachten Recht geben sollte, gibt es vielleicht einen Vergleich und man einigt sich irgendwo in der Mitte.

 

Da das Autohaus das Fahrzeug aber schnell vermarkten möchte, sind sie sicherlich trotzdem gesprächsbereit. Dem kann anwaltlicher Druck bestimmt auf die Sprünge helfen ;)

am 18. Juni 2020 um 14:00

Hallo, da sollte man dann lieber wirklich ein Anwalt aufsuchen, hier im Forum wirst du wahrscheinlich verschiedene Aussagen erhalten und an Ende noch verunsicherter sein.

Grundsätzliche hast du das Recht eine Gegengutachten zumachen, nur muss dies auch schnellstmöglich erfolgen, da es deinen Händler Geld kostet, mit jeden Tag der er nicht in der Vermarktung geht.

Da Du ja bereits die Deckungszusage für den Anwalt hast, würde ich auf jeden Fall den Händler informieren, dass Du nun den Klageweg eingehst und ein Gegengutachten erstellen lässt.

Hast Du denn Bilder von den Schäden? Stell die mal rein.

- Wenn die Laderaumabdeckung nicht vorhanden war, muss es ja protokolliert sein im Übergabeprotokoll. Ansonsten, musst Du die ersetzen.

- Wenn Du eine Anhängerkupplung nachträglich eingebaut hast ohne schriftliche Genehmigung. Ist es Dein persönlicher Investment, kann aber nicht als Gutschrift eingefordert werden. Im dümmsten Fall kann sogar um Rückbau gefordert werden um den Wagen in Ursprung, ohne Anhängerkupplung zu bringen. Nicht jeder möchte einen Wagen mit Anhängerkupplung.

- Bei Leasing würde ich Dir zustimmen mit Minderwert, allerdings kommt es darauf an wie die Schäden aussehen. Und Du hattest eine Ballon-Finanzierung, richtig?

Gibt es keinen Schadenskatalog bei Skoda? Was akzeptiert wird und was nicht? Bei Ford, BMW und Mercedes gibt es so was.

Lass Dich vom Anwalt beraten und ich denke, es wird dann auf einen Vergleich herauslaufen. Ärgerlich ist es auf jeden Fall. Drück Dir die Daumen.

Gruß

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 14:15

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

Die Deckungszusage habe ich noch nicht, da warte ich noch drauf.

Ich habe am Montag den Termin beim Anwalt (welchen ich dann wohl selbst bezahlen muss, wenn die Rechtsschutz das nicht übernehmen wird).

Der Anwalt gibt mir einen Termin - ein Gespräch gibt es aktuell leider noch nicht, da ich ja offiziell noch nicht Mandant bin.

Anbei die Bilder - alleine die Heckklappe soll 800 EUR kosten.

Alles zusammen 1.800 EUR.

Ich möchte hier natürlich nicht durch Anwalt&Gutachten mehr Geld hinterher schmeißen, aber es macht mich einfach so sauer, wenn ich für solch Kleinigkeiten 1.800 EUR bezahlen soll.

Und kann der Händler in die Vermarktung gehen, wenn ich kein "Leasingprotokoll" bekommen habe, wie es der Händler nennt?

Das sollte ich nach meiner Freigabe des Gutachtens bekommen.

Schadenskataloge gibt es bei Skoda tatsächlich nicht.

Hier wurde von denen selbst auf DEKRA zurückgegriffen, welche eine Fair Return Police haben (aber dort auch alle Minderwerte einfach hochrechnen).

---

Edit: der Anwalt wird mir Montag sicher helfen.

Muss ich Skoda aber bis dahin informieren, dass ich eine Fristverlängerung will?

Aktuell denke ich, dass sie mir die Brust auf die Pistole setzen wollen, damit ich vor dem Wochenende noch schnell reagiere.

Edit2: @Rick_008: Ballon-Finanzierung, genau

Also zunächst mal: das Fahrzeug ist aktuell in wessen Eigentum?

Derjenige kann es auch vermarkten und muss sich keineswegs mit irgendwelchen Forderungen des anderen herumschlagen.

ein Gutachten existiert zweifelsohne. Allein die Höhe der Schäden scheint hier fragwürdig.

Um was für ein Auto mit was für Rahmenbedingungen handelt es sich?

Wert jetzt (ohne die Beschädigungen)

Laufleistung

etc.

Meinem Gefühl nach gebe ich dir Recht 1800€ wirkt sehr hochgegriffen.

Deine Einschätzung, die Schäden nur in ihrer Wertminderung zu betrachten, halte ich für korrekt. Ob im gesamten, oder jeden einzeln, dürfte keinen Unterschied machen.

Zu den Schäden selbst: bis auf die Stoßstange vorne, halte ich alles für berechtigt.

Die AHK ist dein "Pech".

Also mal ganz subjektiv das sind alles Mängel die mich als Käufer eine jungen Gebrauchten vom Händler stören würden. Und sicher nicht nur mich. Der Händler muss die Mängel also beseitigen.

 

Ob die Kostenhöhe gerechtfertigt ist darüber kann man sicher streiten.

Die Mängel an sich sind aber definitiv vorhanden.

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 14:42

Danke für deine Antwort guruhu.

Das Fahrzeug lief zum 15.06. aus und steht seit dem 12.06. beim Skoda Händler.

Und ja, das Gutachten an sich (bzw. die aufgeführten Schäden) zweifle ich nicht an.

Es geht mir um die Bewertung der Schäden, die hier in meinen Augen zu hoch sind.

Daher dürfte es ja theoretisch kein Problem sein, wenn der Händler am Montag das Fahrzeug anfängt zu vermarkten.

Über das Ergebnis des vorliegenden Gutachtens lässt sich ja auch so streiten, korrekt?

Es ist ein Skoda Octavia Kombi (Diesel) mit einer Laufleistung von 89.600km.

Das Fahrzeug ist nun ziemlich genau 5 Jahre alt.

Zur AHK gab es ein Telefonat mit Skoda vor dem Einbau.

Aufgrund der Vertragsbedingungen habe ich mich beim Händler abgesichert (natürlich unter Zeugen).

Schriftlich habe ich jedoch nichts zu dem Thema.

am 18. Juni 2020 um 15:43

Was ich auf den Bildern sehe ist keine normale Abnutzung und mit 1800 Euro nicht übermäßig hoch eingepreist. Es ist doch immer wieder das gleiche Lied bei solchen Rückgaben niemand will für die angerichteten Schäden bezahlen. :(

Ich folge hier dem TE. Die shäden sind da, aber die höhe ist unerhört, zudem meine ich gibt es auch Urteile, dass, wenn möglich, mit Smart Repair gearbeitet werden muss. Sonst könnte ich bei jeder kleinsten Delle gleich die ganze Tür tauschen lassen.

Meiner einschätzung nach wäre ein Minderwert von 600-900€ angemessen. Keinesfalls darüber.

Ich finde eher dass das zum großen Teil normale Abnutzung ist. Es ist halt ein 08/15 Kombi mit fast 100tkm da kann man keinen Pflegezustand wie bei nem Liebhaber Porsche erwarten.

 

Ich würde das ganz pragmatisch handhaben. Schreib denen dass du an deiner Position festhältst (bis auf das Thema AHK) und dass sie ansonsten machen sollen was sie meinen.

 

Die wollen Geld von Dir und nicht umgekehrt. Da müssen sie klagen und beweisen dass eine entsprechende Wertminderung vorliegt.

Ich finde es dreist einen Neuwagen so offensichtlich zu beschädigen und dann um den Preis zu feilschen. Stell dir mal vor wie dich ein Gebrauchtwagenkäufer zerfleischen würde bei solchen Schäden.

Zitat:

@nuutsch schrieb am 18. Juni 2020 um 15:29:43 Uhr:

 

ich habe letzte Woche Freitag meinen Skoda aufgrund des verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben.

Ein DEKRA Kollege hat ein Gutachten erstellt... (ca. 1.800 EUR für wenige Lackschäden, ein Kratzer im Himmel und eine sehr kleine Verformung in der Heckklappe).

...

Ansichtssache... mich als Käufer würden die "kleinen" Lackschäden und die "kleine" Verformung der Heckklappe stören.

 

Hättest vor Ende der Laufzeit mit dem Verkäufer sprechen sollen.

 

Klar sind 1800€ nicht wenig, aber ob der Klageweg "günstiger" sein wird?

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 18. Juni 2020 um 23:55:02 Uhr:

Zitat:

@nuutsch schrieb am 18. Juni 2020 um 15:29:43 Uhr:

 

ich habe letzte Woche Freitag meinen Skoda aufgrund des verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben.

Ein DEKRA Kollege hat ein Gutachten erstellt... (ca. 1.800 EUR für wenige Lackschäden, ein Kratzer im Himmel und eine sehr kleine Verformung in der Heckklappe).

...

Ansichtssache... mich als Käufer würden die "kleinen" Lackschäden und die "kleine" Verformung der Heckklappe stören.

Hättest vor Ende der Laufzeit mit dem Verkäufer sprechen sollen.

Klar sind 1800€ nicht wenig, aber ob der Klageweg "günstiger" sein wird?

Mir hat mein Opa mal gesagt, unter 1000€ Streitwert lohnt sich ein Anwalt nicht. Zudem wird der TE mit Sicherheit noch eine SB von 150 oder 300 Euro haben, auch bei Zusage.

Wie tief müssten da die "korrigierten" Forderungen des Händlers sein, um den Gang zum Anwalt im Nachhinein noch als finanziell angemessen zu bewerten?

Ich sehe da kein signifikantes Delta, am Ende wird es (wenn überhaupt) um ein paar Hunderter gehen. Und dafür Monatelang im Rechtsgefecht stecken bleiben?

Aber gut, den Anwalt wird es freuen, immerhin sichern solche Leute wie der TE ihm seinen nächsten Leasing Porsche ;)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 18. Juni 2020 um 22:23:47 Uhr:

Die wollen Geld von Dir und nicht umgekehrt. Da müssen sie klagen und beweisen dass eine entsprechende Wertminderung vorliegt.

...nicht unwahrscheinlich, dass der TE hier Geld vom AH will. Nämlich den kompletten Rückkaufwert, nicht um 1.8k gemindert.

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