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Verfahren - Womit muss ich rechnen?

Themenstarteram 29. August 2012 um 17:27

Hallo zusammen,

bin zwar schon etwas länger angemeldet, habe aber noch nie was hier reingeschrieben, daher bitte ich um Verständnis, falls es falsch ist.

Und zwar habe ich folgendes Problem:

Da ich tüchtig im Stress und auch zu spät kam, habe ich falsch geparkt. Ja, ich weiß, man darf es nicht, aber ich habe keinen anderen Parkplatz gefunden, daher habe ich mich einfach hingestellt. Es war zwar schon ein "Parkplatz" aber der war nicht als solcher gekenntzeichnet, sprich: rundherum zwar gekenntzeichnete Plätze, aber voll. In der Mitte (das ist der Knaller!) waren ZWEI gekenntzeichnete Parkplätze trotz viel Platz [alleine der Sinn ist fragwürdig] aber ich habe mich, wie zwei andere auch, davor gestellt.

Jetzt kam ich nach circa 5 - 6 Std. wieder, hängt ein roter Zettel an der Scheibe.

Zitat:

Sie haben Ihr Fahrzeug entgegen der Straßenverkehrsordung (StVO) regelwidrig geparkt.

Wir bitten Sie, bis zur Einleitung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), i.V.m. der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem aktuell gültigem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, von Vorsprachen und/oder Nachfragen abzusehen.

Jetzt meine Frage: Da ich noch in der Probezeit bin, wirds ja sicherlich auch noch kritisch. Habe mal gegoogelt und hoffe, dass es "nur" ein Bußgeld für Parken in "zweiter" Reihe wird. Doch der Text und alleine der Zettel macht mich n wenig nervös, dass nicht vielleicht noch mehr kommt, schlimmstenfalls Prozeitverlängerung, Punkte usw.

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und bin für jede Antwort dankbar.

 

Regards.

Beste Antwort im Thema

BKat=Bußgeldkatalog

Mal unter uns gesagt, ich finde die Einfältigkeit der Fahranfänger teilweise erschreckend.

Wegen so einem Kleinkram gleich ein Faß bei MT aufmachen, leichter wäre es die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung anzurufen.

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41 Antworten
am 29. August 2012 um 17:34

Hast du ein Bild von dem Parkplatz? Kann mir gerade nach deiner Beschreibung kein Bild machen wie und wo du gestanden hast.

Sei glücklich, dass die Kiste nicht abgeschleppt wurde. Das hättest du nämlich auch noch zahlen dürfen.

Sie der Sache gelassen ins Auge und schaue was kommt. Auf keinen Fall die Fahrereigenschaft zugeben.

habe mich auch schon mal VERFAHREN :D

spaß bei seite:

falschparken ist nicht wirklich gefährlich in der probezeit.

solltest du nur nicht jeden tag machen, sonst zweifeln die irgendwann an deiner fähigkeit ein fahrzeug zu führen...

Themenstarteram 29. August 2012 um 17:48

Zitat:

Sie der Sache gelassen ins Auge und schaue was kommt. Auf keinen Fall die Fahrereigenschaft zugeben.

Wenn ich nicht mal weiß, was auf mich zukommt, naja...

 

Anbei eine Skizze.

am 29. August 2012 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

 

falschparken ist nicht wirklich gefährlich in der probezeit.

solltest du nur nicht jeden tag machen, sonst zweifeln die irgendwann an deiner fähigkeit ein fahrzeug zu führen...

Eigendlich nicht. Mich macht hier nur das ,,Verfahren`` stutzig. Von daher muss er schon ordendlich behindert haben oder was auch immer ;)

am 29. August 2012 um 17:52

Ist das ein Oeffendlicher oder ein Privater Parkplatz? Dem Bild nach war es nicht auf bzw an einer Strasse. Ich wuerde das gelassen sehen

Themenstarteram 29. August 2012 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

 

falschparken ist nicht wirklich gefährlich in der probezeit.

solltest du nur nicht jeden tag machen, sonst zweifeln die irgendwann an deiner fähigkeit ein fahrzeug zu führen...

Eigendlich nicht. Mich macht hier nur das ,,Verfahren`` stutzig. Von daher muss er schon ordendlich behindert haben oder was auch immer ;)

Eben genau das Wort stört mich,... Wie bereits gesagt: Wenns ja "nur" ein Bußgeld i.H.v. 20,-€ wäre, wär das ja alles okay.

Aber ist ein Bußgeld in der Probezeit nicht ein wenig tödlich?

 

EDIT: öffentlicher Parkplatz. Da wo die Ausfahrt ist, ist die Straße (30er Zone).

Ich mache am Freitag mal ein Bild davon und zeige euch, wo ich genau stand. Skizze war ne 3 Mins Anfertigung :D

am 29. August 2012 um 17:57

Wenn du keine Rettungsfahrzeuge behinderst oder in deren Zufahrt stehst gehts eigendlich. fuer dich sind doch nur A Verstoesse toetlich ;)

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/parken-behinderung.html

Themenstarteram 29. August 2012 um 18:00

Hier ich habs mal besser gemacht.

Siehe Anhang von Google

Zitat:

Original geschrieben von philipp2006

Hier ich habs mal besser gemacht.

Siehe Anhang von Google

oh, wie schlimm!

das da nicht gleich das SEK und die GSG9 mit der Feuerwehr und dem THW angerückt sind!

Zitat:

Original geschrieben von philipp2006

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

Eigendlich nicht. Mich macht hier nur das ,,Verfahren`` stutzig. Von daher muss er schon ordendlich behindert haben oder was auch immer ;)

Eben genau das Wort stört mich,... Wie bereits gesagt: Wenns ja "nur" ein Bußgeld i.H.v. 20,-€ wäre, wär das ja alles okay.

Aber ist ein Bußgeld in der Probezeit nicht ein wenig tödlich?

 

EDIT: öffentlicher Parkplatz. Da wo die Ausfahrt ist, ist die Straße (30er Zone).

Ich mache am Freitag mal ein Bild davon und zeige euch, wo ich genau stand. Skizze war ne 3 Mins Anfertigung :D

mach dir keinen kopf.

ein bußgeld macht in der probezeit erstmal nix.

es gibt "A" und "B" verstöße.

bei nem "A" verstoß haste immer ein problem (alkohol, vorfahrt, drastisch zu schnell, wenden auf der AB, fahren ohne versicherung usw.).

bei nem "B" verstoß kriegste nur dann probleme, wenn er zu punkten führt.

hier mal, als kleiner wiki-service, die auflistung aller probezeitgefährlichen dinge:

Abschnitt A: Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Straftaten:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

fahrlässige Tötung (§ 222 StGB oder Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB

Nötigung, § 240 StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen: Alkohol, Drogen, Medikamente, § 316 StGB

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Benutzung unversicherter Fahrzeuge, § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Ordnungswidrigkeiten:

verbotene Fahrgastbeförderung

Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot

überhöhte Geschwindigkeit (Meldungen an die Fahrerlaubnisbehörde, und damit Probezeitmaßnahmen, erfolgen ab 21 km/h Überschreitung, bei LKW und Omnibussen bei jeder zu ahndenden Überschreitung[4])

mangelnder Sicherheitsabstand

falsches Überholen

falsches Abbiegen

unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren

falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen

falsches Verhalten an Ampeln, am Stopp-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten

Missachten der Vorfahrtsregeln

Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug.

Abschnitt B: Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Verstöße nach Abschnitt B sind:

Straftaten:

Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Sonstige Straftaten im Straßenverkehr, die nicht in Abschnitt A aufgeführt sind.

Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG

Diese Straftaten fallen aber nur dann unter Abschnitt B, wenn sie nicht bereits direkt zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Ordnungswidrigkeiten:

Alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 40 € Geldbuße oder einem Fahrverbot belegt sind und die nicht in Abschnitt A aufgeführt sind.

ich finde in der STVO aber nicht einen einzigen fall von reinem falschparken, der die 40euro erreicht.

guckst du hier:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html

Themenstarteram 29. August 2012 um 18:23

So habe ein bissl Klarheit.

Meine Freundin hat mir grade gesagt (Azubine im Landkreis), dass eine Ordnungswidrigkeit immer ein Verfahren sei. Ich bekäme vielleicht auch einen Anhörungsbogen.

Naja, Anhörungsbogen hin oder her. Soll ich dann da eintragen [x] "Ja, ich bin schuldig", oder wie?

Hatte son Ding mal ausgefüllt, aber das hatte nix mit Verkehr usw zutun.

Du hast halt falsch geparkt. Da kommt dann ein Ticket über ein paar Euro, das bezahlst du und dann ist gut. Mit weitergehenden Problemen wird da nicht zu rechnen sein.

Nun warte doch mal ab was kommt, lies Dir alles genau durch und bei Fragen hast Du immer noch uns ;). Fest steht ja, daß Dir wegen dem Falschparken nicht der Kopf abgerissen wird, ich tippe mal auf max. € 20 - 25. Anhörungsbögen greifen zumeist erst, wenn Du z.B. abstreitest der Fahrer gewesen zu sein oder Rechtfertigungsgründe für Dein Verhalten abgeben möchtest und deshalb nicht mit der Ordnungwidrigkeit einverstanden bist.

 

Ansonsten gilt: Sofort Zahlen mit Aktenzeichen und aus die Maus.

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