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Verfahrensfehler Ordnungsamt? ??

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 7:08

Hallo miteinander,

meine frage ist an euch. Meine Freundin hat einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, sie soll in der Straße A eine Garage zugeparkt haben. Was nicht sein kann. Wir füllten den Anhörungsbogen aus und fügten hinzu das der PKW seit jahren in der Straße B parkt und das nicht sein kann. Nun kam ein neuer Bescheid mit drei undeutlichen Fotos. Das ist die gleiche Anschuldigungen wie beim ersten nur mit Straße B und da steht noch das der erste Bescheid zurück genommen wurde.

Ist das so erlaubt vom OA?

Ich habe das mal nachgestellt und sah keine Behinderung. Bei einer leicht seitlichen Aufnahme sieht es aus das die Garage blockiert ist.Siehe Bild, da ist genug Platz zum öffnen.

Mfg Henning

Beste Antwort im Thema

Du schreibst so einen groben Unfug und Blödsinn, dass es einem echt graust...und scheinbar merkst du das nicht mal...

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Sorry ist schon etwas schlecht geparkt. Wenn der Garagentyp seine Türen nach links und rechts öffnet (so sieht es aus), dann gibts die Gefahr, dass die Türe an dein Fahrzeug stößt (Windstoß etc) und du nachher einen Schaden hast was auch nicht sein muss.

Ich würde mal den Besitzer der Garage fragen obs in Ordnung ist.

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 7:24

Das ist ein Schwingtor, dass geht nach oben auf.

@brazzident:

Für mich sieht das eher nach oben öffnen aus?

 

@TE:

Ja, die Behörde kann kleine Fehler korrigieren.

Nun ist dein Bild nur nachgestellt, wie es wirklich war weiß hier keiner.

Aber so wie es ist sehe ich jetzt erstmal keine Behinderung.

 

Was ist das eigentlich für ne Straße? Ganz offizielle? Wie breit? Müßte man viel rangieren wenn man um dein Auto rum will aus der Garage?

Von welchen Konsequenzen reden wir hier eigentlich ?

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

@brazzident:

Für mich sieht das eher nach oben öffnen aus?

 

@TE:

Ja, die Behörde kann kleine Fehler korrigieren.

Nun ist dein Bild nur nachgestellt, wie es wirklich war weiß hier keiner.

Aber so wie es ist sehe ich jetzt erstmal keine Behinderung.

 

Was ist das eigentlich für ne Straße? Ganz offizielle? Wie breit? Müßte man viel rangieren wenn man um dein Auto rum will aus der Garage?

Das ist eine Sackgasse und ca. 5 m breit. Ich habe nicht weit davon auch eine eigene Garage und da stehen direkt Autos gegenüber und ich komme auch rein. Platz ist da genug.

Meine frage ist nur dürfen die einfach einen Bescheid von einer Straße mit den gleichen Angaben auf eine andere schreiben.

die Bilder die sie mitgeschickt haben sind nicht vom OA gemacht wurden.

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

Das ist eine Sackgasse und ca. 5 m breit. Ich habe nicht weit davon auch eine eigene Garage und da stehen direkt Autos gegenüber und ich komme auch rein. Platz ist da genug.

Meine frage ist nur dürfen die einfach einen Bescheid von einer Straße mit den gleichen Angaben auf eine andere schreiben.

Ich bin zwar Laie, aber wenn sie den falschen Bescheid zurückziehen und durch einen zutreffenden ersetzen, dann kann ich kein Problem erkennen.

(Ausserdem habt ihr ja offenbar schon zugegeben, dass ihr dort -gem. dem zweiten Bescheid- öfters so parkt :p )

am 9. Juni 2014 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

 

... die Bilder die sie mitgeschickt haben sind nicht vom OA gemacht wurden.

Dir ist schon bekannt, das die meisten OrdnungsamtsmitarbeiterInnen, Sprich: Politeure/Politessen, Parkverstöße meist per Smartföne dokumentieren um etwaigen Einsprüchen hinterher den Wind aus den Flügeln zu nehmen? Die werden dir auch kaum ein Hochglanzfoto schicken sondern die Fotos auf normales Kopierpapier drucken. Deshalb darfst du auch kein qualitativ hochwertiges Foto erwarten.

Und, wahrscheinlich geht es "nur" um 15 Euro ... (mal wieder) und dafür dann die Welle zu machen ....... Ok, dann gibt's eben ein Eis weniger ... :)

5m breite Straße, minus ca 1,70m Pkw gegenüber erklär mir mal als unwissenden wie man da rein/raus aus der Garage kommt, ebenso wenn Dein Fahrzeug bündig mit der Garage steht, dürfte Probleme machen wenn man bei Ausfahrt aus dieser nach links muß.

Gruß

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 8:28

Es sind 30€ und mir ist das geld egal, mir gehts ums Recht weil ich denke das von dieser Partei noch mehr kommt.

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von Günter

5m breite Straße, minus ca 1,70m Pkw gegenüber erklär mir mal als unwissenden wie man da rein/raus aus der Garage kommt, ebenso wenn Dein Fahrzeug bündig mit der Garage steht, dürfte Probleme machen wenn man bei Ausfahrt aus dieser nach links muß.

Gruß

Laut OA ist 2-3 mal rangieren zumutbar und wenn man sich nicht Dumm anstellt kommt man rein und rauf aber das war nicht meine Frage.

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

Ich habe das mal nachgestellt und sah keine Behinderung. Bei einer leicht seitlichen Aufnahme sieht es aus das die Garage blockiert ist.Siehe Bild, da ist genug Platz zum öffnen.

Mfg Henning

Für das Auto nicht. Womöglich ist aber das Einsteigen des Beifahrers nicht möglich.

Der braucht nicht mal einen Rollstuhl da genügen schon Krücken.

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 9:22

Danke für die schon zahlreichen Antworten.

Meine Frage war eigentlich nur, ob das OA einfach so einen Bescheid der mit einer falschen Straße auf eine andere Straße mit der selben Beschuldigung abändern kann.

Ist das ein Fehler vom Amt.... ja oder nein.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

Meine Frage war eigentlich nur, ob das OA einfach so einen Bescheid der mit einer falschen Straße auf eine andere Straße mit der selben Beschuldigung abändern kann.

Ja, die Korrektur von Fehlern ist dem OA erlaubt. Sowohl auf Grund eines Hinweises des Beschuldigten als auch als Ergebnis eigener Erkenntnisse.

am 9. Juni 2014 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

Danke für die schon zahlreichen Antworten.

Meine Frage war eigentlich nur, ob das OA einfach so einen Bescheid der mit einer falschen Straße auf eine andere Straße mit der selben Beschuldigung abändern kann.

Ist das ein Fehler vom Amt.... ja oder nein.

mfg

Ja das darf es, du kannst ja auch zum Beispiel 10 Bescheide bekommen, den Richtigen dieser 10 musst du trotzdem zahlen oder eben anfechten ;)

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