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Verfall der SF Klasse nach 7 Jahren!?

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 11:56

So Freunde,

nachdem ich hier schon eine ganze Weile mitlese eine Frage zu dem im Thementitel genannten Problem.

Ich war 4 Jahre bis 2004 versichert (Auto+Motorrad) - SF5

Jetzt habe ich mir wieder einen Gebrauchten gekauft im letzten Jahr und bin zur Admiraldirekt.

Nach 6 Monaten kampf haben sie wohl doch noch meine alten Daten gefunden (Versicherer früher: ONTOS) und mich auf SF0 zurück gestuft, da 7 Jahre und 1 Monat kein gemeldetes Fahrzeug mehr.

D.h. 7 Jahre ist die Grenze bei Admiraldirekt, steht auch in den AGBs, d.h. ich kann mich nicht beschweren (was ich auch nicht mache!)

Admiraldirekt würde mich aus Kulanz wieder aus dem Vertrag lassen (müssen sie ja eh...), allerdings finde ich keine Versicherung, die nicht diese 7 Jahre Grenze hat.

FRAGE:

Gibt es eine Versicherung, die einen Teil der SF auch nach 7 Jahren noch übernimmt? Oder hab ich einfach Pech gehabt und der eine Monat killt mein Konto ;)

Vielen Dank schonmal!

lG

Beste Antwort im Thema

Das nennt sich Pech. Einige schließen die Übernahme nach 7 Jahren ganz aus, andere (z.B. DEVK) erst nach 10 Jahren, wieder andere (z.B. HUK, R+V, VHV) mit einem gesonderten Nachweis. Und ein paar wenige (z.B. Debeka) auch ohne zeitliches Limit.

HUK

I.6.3

Zitat:

a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen

worden.

b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den

schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt.

VHV

I.6.3.1

Zitat:

a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, aber nicht mehr als sieben

Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung

bestand. Voraussetzung ist, dass Sie durch Einreichung einer Kopie Ihres Führerscheins nachweisen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums

eine gültige Fahrerlaubnis für die vor der Unterbrechung versicherte Fahrzeugart

besessen haben. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird Ihr Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer

Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des

Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.

c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nach I.6.3.1 lit b, wenn Sie Ihre Vorversicherungszeit durch eine

Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne

von I.8 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erfolgt die Einstufung nach I.2.

R+V

I.6.3

Zitat:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens sieben Jahre,

übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien

Verlauf nicht, es sei denn, Sie können aufgrund einer Originalbescheinigung Ihres

bisherigen Versicherers einen Schadenverlauf nachweisen.

DEVK

I.7.3.1

Debeka

I.6.3.1

 

Entweder suchst du einfach online in den AKBs der Versicherer, fragst bei den Versicherern telefonisch nach oder halt zum Makler / Mehrfachagenten.

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Eine ganz blöde Sache, diese 7-Jahresfrist :mad:. Viele rutschen da völlig ahnungslos rein; z.B. wenn man als Ehepaar nur ein "gemeinsames" Auto hat, einen Firmenwagen fährt oder im Ausland lebte.

 

Ich habe vor Jahren in Erfahrung gebracht, daß es einzelne Versicherungen gibt (gab ?), die bei glaubhaftem Nachweis von Fahrpraxis eine Einstufung von vorher z.B. in diesem Fall 30 % auf 60 % vorgenommen hätten. Dabei wurde ein strenger Maßstab angelegt (z.B. Besitz eines Firmenwagens, Fahrtenbuch bei zeitweiler Benutzung eines Firmenwagens, Autobesitz im Ausland, etc.). Leider weiß ich nicht mehr, welche Versicherung(en) das war(en).

 

Wende Dich mal an einen guten, unabhängigen Versicherungsmakler.

Das nennt sich Pech. Einige schließen die Übernahme nach 7 Jahren ganz aus, andere (z.B. DEVK) erst nach 10 Jahren, wieder andere (z.B. HUK, R+V, VHV) mit einem gesonderten Nachweis. Und ein paar wenige (z.B. Debeka) auch ohne zeitliches Limit.

HUK

I.6.3

Zitat:

a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen

worden.

b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den

schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt.

VHV

I.6.3.1

Zitat:

a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, aber nicht mehr als sieben

Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung

bestand. Voraussetzung ist, dass Sie durch Einreichung einer Kopie Ihres Führerscheins nachweisen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums

eine gültige Fahrerlaubnis für die vor der Unterbrechung versicherte Fahrzeugart

besessen haben. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird Ihr Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer

Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des

Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.

c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nach I.6.3.1 lit b, wenn Sie Ihre Vorversicherungszeit durch eine

Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne

von I.8 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erfolgt die Einstufung nach I.2.

R+V

I.6.3

Zitat:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens sieben Jahre,

übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien

Verlauf nicht, es sei denn, Sie können aufgrund einer Originalbescheinigung Ihres

bisherigen Versicherers einen Schadenverlauf nachweisen.

DEVK

I.7.3.1

Debeka

I.6.3.1

 

Entweder suchst du einfach online in den AKBs der Versicherer, fragst bei den Versicherern telefonisch nach oder halt zum Makler / Mehrfachagenten.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 15:17

Super 1000 Dank, das wollte ich wissen!

Hallo,

wichtig ist die SFR-Bestätigung des Vorversicheres. Viele Versicherer machen das nach 7 Jahren nicht mehr.

Versuch mal, ob Du den Vertrag bei der Ontos wieder in der letzten SF-Klasse inkraft setzen kannst. Vielleicht gehören sie zu denen, welche die damalige SF-Klasse auch nach 7 Jahren wieder übernehmen.

hallo,

 

einige Gesellschaften sehen das, wenn man wie in Deinem Falle, nach Ablauf der 7 Jahre den Vertrag wieder bei Ihnen aktivieren möchte, nicht unbedingt so eng.

 

Nun gibt es die Ontos KFZ Versicherung ja nicht mehr, und die Kunden wurden von der Directline übernommen. Evtl. wäre ja die Directline bereit, die SF wieder zu aktivieren, zumal Du ja nur 1 Monat drüber liegst.

Die Frage ist nichtmal unbedingt nur ob sie wollen, sondern vielmehr ob sie können (oder können wollen ;)).

Zur Erklärung:

Ich bin momentan und vermutlich die nächsten Jahre ebenfalls in der Situation ein Fahrzeug zu fahren welches nicht auf mich zugelassen ist, habe jedoch noch "meinen" Altvertrag mit SF irgendwas um die >25.

Meine Anfrage bei der HUK, was denn sei wenn ich später wieder ein Fahrzeug auf diesen Vertrag zulassen möchte wurde sinngemäß wie folgt beantwortet:

- Sobald ein Vertrag dort mehr als 10 Jahre ruht (bis 2010 waren es angeblich deren 7) wird er bei der HUK aus der Datenbank entfernt. D.h. nicht die schadensfreien Jahre an sich verfallen, sondern die HUK kann ab dann schlicht nicht mehr nachvollziehen in welcher SF man sich bis dahin befunden hat.

Man geht jedoch in diesen Fällen laut Auskunft der Sachbearbeiterin so vor, daß die Versicherung vor Ablauf dieser Frist eine Bestätigung über die schadensfreien Jahre ausstellt.

Dies geschieht jedoch nur auf Antrag des Versicherten, automatisch passiert dies nicht (2 Motorradaltverträge sind auf diese Weise bei mir verschwunden, der Verlust hält sich jedoch in Grenzen).

Ob dann eine andere Versicherung diese Bescheinigung anerkennt steht auf einem anderen Blatt, manche berufen sich angebl. ausschliesslich auf das, was ihnen die Vorversicherung meldet.

Und eine Vorversicherung gäbe es in einem solchen Fall schlicht nicht, da Daten über eine Vorversicherung nicht mehr vorhanden sind.

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 10:54

Directline hatte ich schon vor dem Topic hier angerufen. Die wollen nicht ;)

Schade finde ich auch von der Admiraldirekt, dass sie lieber einen Kunden verlieren, anstatt aus Kulanz diesen 1 Monat zu vergessen (keine Frage, dass sie rechtlich alles richtig machen, steht ja in den AGB!)

Naja, ich versuche es weiter bei div. Versicherern. Vielen Dank!

am 20. Juni 2012 um 8:30

Eine Übernahme nach 7 Jahren macht die KRAVAG Versicherung in Hamburg. Die übernehmen auch Sondereinstufungen von anderen Versicherungen.

Bei der Kravag musst Du aber auch einen Vertrag nachweisen. Meines Wissens nach geht auch eine alte Beitragsrechnung aus der ein SFR hervorgeht. Nur auf Zuruf geht das auch nicht.

LEjockel

am 20. Juni 2012 um 9:07

Na klar geht das nicht nur auf Zuruf.

Es muss eine alte Beitragsrechnung anchgewiesen werden und diesen Rabatt (SFR) übernimmt die KRAVAG.

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Bei der Kravag musst Du aber auch einen Vertrag nachweisen. Meines Wissens nach geht auch eine alte Beitragsrechnung aus der ein SFR hervorgeht. Nur auf Zuruf geht das auch nicht.

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von Willimail

Na klar geht das nicht nur auf Zuruf.

Es muss eine alte Beitragsrechnung anchgewiesen werden und diesen Rabatt (SFR) übernimmt die KRAVAG.

Zitat:

Original geschrieben von Willimail

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Bei der Kravag musst Du aber auch einen Vertrag nachweisen. Meines Wissens nach geht auch eine alte Beitragsrechnung aus der ein SFR hervorgeht. Nur auf Zuruf geht das auch nicht.

LEjockel

Das wäre ja toll, dann kann man das mit der Beitragsrechnung bei 18 Versicherungen machen und hat 18mal einen SFR.

Das geht Nie und Nimmer, Meine Meinung.

Nur mit Bestätigung der Vorversicherung und diese macht es ja nicht. Also Pech

Geht doch!!;)

LEjockel

Unter bestimmten Voraussetzungen können SFR von länger als 7 Jahre stornierten Verträgen übernommen werden.

* Halter und VN muss die Person sein, die im Altvertrag auch VN ist.

* Rabatt des Altvertrages darf nicht abgetreten bzw. anderweitig genutzt worden sein.

* Es muss eine Originalrechnung oder ein Aufhebungsnachtrag der alten Versicherung vorliegen.

weitere Infos unter ***Werbung entfernt, mfg steini111***

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