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Verfolgung von Parkvergehen aus Österreich
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand Erfahrungswerte und kann mir weiterhelfen:
Ich war letzte Woche mit ein paar Freunden in Österreichs Hauptstadt. Dort gelten ja fast überall diese sogenannten "Kurzparkzonen", die Scheine dafür bekommt man in der Traffik. Am Abstellort selber war aber keine, so dass wir erstmal eine suchen mussten. Nach 10 Minuten kamen wir wieder und eine Zettelpuppe hatte uns bereits ein Ticket über 36 € an die Windschutzscheibe gesteckt.
Meine Frage jetzt: werden solche Vergehen überhaupt weiter verfolgt? Dazu muss ich noch sagen, dass wir mit einem Mietwagen unterwegs waren, also würde zuerst sowieso der Autovermieter angeschrieben werden. Wäre auch doof, denn der würde dann diese 20 € Verwaltungsgebühr berechnen...
Beste Antwort im Thema
In diesem Fall ist aber der Fahrer ausnahmsweise mal nicht der Halter, wie sonst in solchen Threads üblich.
Der TE hat zusätzlich noch einen Vertrag mit dem Autovermieter abgeschlossen.
Wenn die Behörden sich nun im Zuge der Halterhaftung an den Autovermieter wenden, so hat dieser bestimmt noch Rechte aus seinem Mietvertrag mit dem TE.
Und dann sind wir plötzlich im österreichischen Zivilrecht angekommen, sofern der Autovermieter Österreicher ist.
So eindach scheint der Fall nicht zu sein.
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17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Meine Frage jetzt: werden solche Vergehen überhaupt weiter verfolgt?
Natürlich.
Wenn diese Vergehen nicht weiter verfolgt werden würden, dann wäre ja auch die Ausstellung der Tickets absolut sinnfrei.
Der Fahrzeugvermieter wird sich mit dir in Verbindung setzen, wenn er das Ticket zur Abrechnung erhält.
Moin.
Zitat:
Rechtsgrundlagen
(Angaben nicht abschließend)
Im Hinblick auf die Republik Österreich sind folgende Regelungen von Bedeutung:
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24.11.1977 und der
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988 siehe hier in Kraft getreten am 01.10.1990 und der
Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 24.02.2005 (Amtsblatt der EU vom 22.03.2005 L76/16), in Kraft getreten am 22.03.2005
Der bilaterale Vertrag vom 31.05.1988 modifiziert und ergänzt das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24.11.1977. Dieser Vertrag geht dem Europäischen Übereinkommen über die Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen im Verhältnis der beiden Vertragsstaaten Österreich und Deutschland zueinander vor und ist deshalb vorrangig anzuwenden.
Im Rahmen der mit Vertrag vom 31.05.1988 vereinbarten Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen besteht daher für österreichische Behörden die Möglichkeit, Verfügungen, z.B. wegen Zuwiderhandlungen gegen ihre Verkehrsvorschriften, in der Bundesrepublik Deutschland
zuzustellen bzw.
zustellen und vollstrecken zu lassen.
Quelle
Gruss TAlFUN
edit:
@ Drahhke, dieses Abkommen gilt nur zwischen D und A, innerhalb dem Rest von Europa wird erst ab 70€ zugestellt.
Und da mussten alle Freunde mit dir zum Kauf des Tickets gehen, da konnte keiner am Auto warten...ja nee, is klar...
In diesem Fall ist aber der Fahrer ausnahmsweise mal nicht der Halter, wie sonst in solchen Threads üblich.
Der TE hat zusätzlich noch einen Vertrag mit dem Autovermieter abgeschlossen.
Wenn die Behörden sich nun im Zuge der Halterhaftung an den Autovermieter wenden, so hat dieser bestimmt noch Rechte aus seinem Mietvertrag mit dem TE.
Und dann sind wir plötzlich im österreichischen Zivilrecht angekommen, sofern der Autovermieter Österreicher ist.
So eindach scheint der Fall nicht zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn die Behörden sich nun im Zuge der Halterhaftung an den Autovermieter wenden, so hat dieser bestimmt noch Rechte aus seinem Mietvertrag mit dem TE.
Und dann sind wir plötzlich im österreichischen Zivilrecht angekommen, sofern der Autovermieter Österreicher ist.
Moin.
Im Regelfall zahlt der Autovermieter den Strafzettel und belastet damit zuzüglich der Bearbeitungsgebühr die Kredikarte des Mieters.
Gruss TAlFUN
Dann wäre die Frage nach irgendwelchen Staatsabkommen sowieso hinfällig, und der TE kommt ums zahlen nicht herum.
Schön.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Dann wäre die Frage nach irgendwelchen Staatsabkommen sowieso hinfällig, und der TE kommt ums zahlen nicht herum.
Schön.
So siehts aus
... um die Bearbeitungsgebühr des Autovermieters auch nicht.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
sofern der Autovermieter Österreicher ist.
Der Autovermieter ist KEIN Österreicher, sondern mit Sitz in Eschborn...
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
sofern der Autovermieter Österreicher ist.
Der Autovermieter ist KEIN Österreicher, sondern mit Sitz in Eschborn...
Moin.
Dann rechne mal mit 36€ plus Bearbeitungsgebühr des Autovermieters, ich schätze zwischen 20€ und 30€ die demnächst deiner Kreditkarte belastet werden, nebst einem Brief den Du vom Autovermieter bekommst.
Oder steht auf dem Knöllchen eine Stelle drauf an die Du direkt zahlen kannst?
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Oder steht auf dem Knöllchen eine Stelle drauf an die Du direkt zahlen kannst?
gleich direkt mit Überweisungsschein. Nur sehe ich nicht ein, 36 € für 10 Minuten zu zahlen, die man damit verbringt, so eine besch*** Traffik für einen Parkschein zu finden. Dienstag gebe ich den Wagen ab, dann frage ich den Autovermieter mal, wie sie mit solchen Sachen umgehen, oder ob die bei denen vielleicht in der Ablage "P" landen...
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Oder steht auf dem Knöllchen eine Stelle drauf an die Du direkt zahlen kannst?
gleich direkt mit Überweisungsschein. Nur sehe ich nicht ein, 36 € für 10 Minuten zu zahlen, die man damit verbringt, so eine besch*** Traffik für einen Parkschein zu finden. Dienstag gebe ich den Wagen ab, dann frage ich den Autovermieter mal, wie sie mit solchen Sachen umgehen, oder ob die bei denen vielleicht in der Ablage "P" landen...
Das Abkommen zwischen A und D hatte ich schon zitiert oder ?
Zahl direkt und erspar dir damit die Bearbeitungsgebühren.
Der Autovermieter wird sich hüten Strafzettel in Ablage P zu werfen, wird teuer.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Oder steht auf dem Knöllchen eine Stelle drauf an die Du direkt zahlen kannst?
gleich direkt mit Überweisungsschein. Nur sehe ich nicht ein, 36 € für 10 Minuten zu zahlen, die man damit verbringt, so eine besch*** Traffik für einen Parkschein zu finden. Dienstag gebe ich den Wagen ab, dann frage ich den Autovermieter mal, wie sie mit solchen Sachen umgehen, oder ob die bei denen vielleicht in der Ablage "P" landen...
Dann fahre bitte nicht ins Ausland! Bleib zu Hause und parke in Deutschland fuer 15 Euro falsch. Kopfschuettel.
Ablage P wird der Vermieter gar nicht haben, da die Regelung eindeutig ist. Am besten nicht bezahlen. Dann werden aus den 36€ ein paar mehr wenn sie den Vermieter anschreiben, sowie die Kosten von Vermieter auf dich. Es wird dann irgendwann irgendwas um die 100 Euro von deiner Karte verschwinden. Und ohne das die dich fragen.
Alternativ Karte sperren, Adresse aendern, neuen Namen. Noch besser Auswandern. Aber nicht nach Wien
Es muss schon verdammt schwerfallen, für eigenes Unvermögen auch noch zahlen zu müssen! Wenn die Jungs ausgeschwärmt sind auf der Suche nach einer Trafik - warum hat denn keiner die Politesse gesehen? Aber wahrscheinlich sind sie im Gänsemarsch gelaufen, dammit sich keiner verirren kann Buche es ab in der Abteilung "Lebenserfahrung" im Ordner "Dumm gelaufen". Dasselbe kann passieren, wenn du zwecks Beschaffung von Kleingeld für den Parkautomaten nicht gleich eine Bank findest. Woher soll die Politesse denn wissen, warum kein Parkschein im Auto liegt?
Hmm, soweit ich mich erinnere, gibt es in Wien sogenannte "Parkschein-Automaten".
Die befinden sich meistens in unmittelbarer Enfernung des Parkplatzes.
Da wirft man ein(ige)en Euro oder auch nur Cent-Stücke ein, und heraus kommt ein Zettelchen, worauf die Parkdauer von ... bis ersichtlich ist.
Da müssen nicht einige 10 Minuten lang eine Trafik suchen.