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Verhalten im Kreisverkehr

Themenstarteram 10. Juli 2013 um 12:14

Hallo,

im Bild sieht man einen Kreisverkehr, beide Spuren sind durch Mittelflächen baulich getrennt und es gibt keine Zebrastreifen.

Oft genug mache ich beim Rausfahren eine Vollbremsung, weil Fußgänger und Radfahrer einfach über die Straße wechseln. (die blauen Pfeile, also direkt im Ausfahrbereich)

Wie sieht es da rechtlich aus? Ich bin der Meinung: kein Zebrastreifen, also für Fußgänger wie das normale überqueren einer Straße, das Fahrzeug hat Vorrang und der Fußgänger muss warten.

http://data.motor-talk.de/.../kreis-2748577076790462547.jpg

Beste Antwort im Thema

Wenn du den Kreisverkehr verlässt, musst du rechts blinken, weil du dann Rechtsabbieger bist.

Als Rechtsabbieger bist du wartepflichtig.

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Wenn du den Kreisverkehr verlässt, musst du rechts blinken, weil du dann Rechtsabbieger bist.

Als Rechtsabbieger bist du wartepflichtig.

Es sei denn, den Fahrradfahrern und Fussgängern wird ein Vorfahrtachten Schild hingestellt.

Wilfried

Themenstarteram 10. Juli 2013 um 12:34

Ok, mein Fehler, danke. Wieder etwas gelernt...

Beim Reinfahren dürfte dann aber doch das Fahrzeug Vorrang haben, da es ja nicht abbiegt, oder?

(Grundsätzlich lasse ich eigentlich immer durch, nur Radfahrer sind einfach zu schnell manchmal, bzw Handzeichen würde helfen um zu wissen, dass sie nicht auf dem Radweg bleiben, sondern rechts abbiegen)

Und beim Zebrastreifen am Kreisverkehr: Was dürfen da Radfahrer? Der Zebrastreifen gilt ja nur für Fußgänger, oder?

Es ist in der Regel leicht zu unterscheiden. Wenn der Fahrrad-/ Fußgängerweg auf die Straße gemalt ist, so ist es wie eine normale Fahrspur zu betrachten und man muss den "Querverkehr" erstmal durchlassen.

Ist auf der Straße nichts gemalt, dann steht bei den Fahrradfahrern und Fussgängern in der Regel ein Vorfahrtachten Schild.

am 10. Juli 2013 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von zoe1981

Ok, mein Fehler, danke. Wieder etwas gelernt...

Beim Reinfahren dürfte dann aber doch das Fahrzeug Vorrang haben, da es ja nicht abbiegt, oder?

(Grundsätzlich lasse ich eigentlich immer durch, nur Radfahrer sind einfach zu schnell manchmal, bzw Handzeichen würde helfen um zu wissen, dass sie nicht auf dem Radweg bleiben, sondern rechts abbiegen)

Und beim Zebrastreifen am Kreisverkehr: Was dürfen da Radfahrer? Der Zebrastreifen gilt ja nur für Fußgänger, oder?

Wenn du in einen Kreisverkehr einbiegst bist du Warteplichtig gegenüber die im Kreisverkehr fahrenden, es sei denn es ist etwas anderes beschildert.

 

Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberwerg hier haben Fußgänger Vorang, oder Radfahrer die Ihr Rad schieben.

Themenstarteram 10. Juli 2013 um 12:55

Danke,

die Fußwege an der Stelle habe ich gelb gekennzeichnet. Die Brücke ist eine Fußgängerbrücke.

Das kam, beim zweiten Blick auf das Bild, nicht deutlich rüber.

Zusätzliche Schilder gibt es an der Stelle nicht.

Beim Einfahren ist klar, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr vorrang haben, auch das Blinken beim Ausfahren ist selbstverständlich.

Mir geht es wirklich nur um die Fußgänger und Radfahrer.

1. Situation:

Der Kreisverkehr mit Bild. -> was gilt da bezüglich Fußgänger und Radfahrer beim Einfahren und Ausfahren aus dem Kreisverkehr?

2. Situation:

Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Was dürfen dort Radfahrer, wenn sie die Straße wechseln? -> Müssen doch eigentlich schieben, wenn sie fahren, dann gilt der Zebrastreifen nicht. -> Aber was gilt dann für das fahrende Fahrrad?

Zitat:

Original geschrieben von zoe1981

1. Situation:

Der Kreisverkehr mit Bild. -> was gilt da bezüglich Fußgänger und Radfahrer beim Einfahren und Ausfahren aus dem Kreisverkehr?

Wenn kein Fußweg markiert ist, dann ist es wie beim Überqueren einer ganz normalen Straße und die Fußgänger müssen eigentlich warten. Wenn der allerdings schon einen Fuß auf die Straße gesetzt hat, bevor Du mit dem Auto um die Kurve bist, dann musst Du warten.

Läuft der trotzdem los und Du fährst in zusammen, wirst Du nicht schuldlos aus der Nummer rauskommen, da der Fußgänger der schwächste Verkehrsteilnehmer ist.

Zitat:

Original geschrieben von zoe1981

2. Situation:

Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Was dürfen dort Radfahrer, wenn sie die Straße wechseln? -> Müssen doch eigentlich schieben, wenn sie fahren, dann gilt der Zebrastreifen nicht. -> Aber was gilt dann für das fahrende Fahrrad?

Ja, ein Zebrastreifen gilt bekanntlich nur für schiebende Radler, das ist wurscht, ob der Zebrastreifen am Kreisverkehr liegt oder nicht.

Solltest Du allerdings einen fahrenden Radler anfahren, bist Du immer mit dran, da auch er in diesem Falle der schwächere Verkehrsteilnehmer ist.

So gesehen ist es völlig egal, wer welche Rechte hat. Worauf es vielmehr ankommt, ist die gegenseitige Rücksichtnahme und das Miteinander.

Ich zumindest trete lieber auf die Bremse, bevor ich es drauf ankommen lasse, einen Fußgänger oder Radler anzufahren.

Aus einem ADAC-Flyer zum Kreisverkehr:

"Vorrang/Vorfahrt

Ist in der Zufahrt des Kreisverkehrs die Zeichenkombination 205/215 angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt und die einfahrenden Fahrzeuge sind wartepflichtig.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang des Fußgängers beachtet werden, beim Einfahren in den Kreisverkehr dagegen nicht.

Radfahrer auf Radwegen haben hingegen auch Vorrang vor einfahrenden Fahrzeugen – es sei denn, sie sind durch Verkehrszeichen untergeordnet. Diese unterschiedlichen Vorrangregelungen führen aus Unwissenheit in der Praxis oftmals zu Konfliktsituationen.

Daher empfiehlt der ADAC, innerorts grundsätzlich an allen Armen des Kreisverkehrs Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) anzulegen.

Das stellt eine rechtlich eindeutige Regelung dar und beseitigt die potenzielle Gefahrenquelle."

ADAC-Flyer

Der AvD sieht es ähnlich:

"Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung bereits anzeigt, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Das Tempo sollte deshalb bei Annäherung an einen Kreisverkehr herabgesetzt werden.

Bei Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer zu achten, die auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Diese haben nach § 9 Absatz 3 StVO Vorrang. Auch auf "querende" Fußgänger haben ausfahrende Fahrzeuge als Abbieger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten (vgl. § 9 Abs. 3 StVO)."

Zumindest auf der nördlichen Seite des Kreisverkehres gibt es für Radfahrer von der Rathausstraße kommend Richtung Bad ein Vorfahrtsschild für Radfahrer, dort hätten sie den Fahrzeugen, die auf die B219 einbiegen, die Vorfahrt zu gewähren.

Für die anderen Seiten hatte ich keine Bilder gefunden.

am 10. Juli 2013 um 13:29

da gab es doch kürzlich einen spezialisten, der im kreisverkehr links blinkt, um anzuzeigen, dass er nicht rechts rausfährt und dadurch den verkehr völlig zum erliegen bringt.....

 

bin gespannt, ob der sich hier auch zu wort meldet :) 

Zitat:

Original geschrieben von eugain

da gab es doch kürzlich einen spezialisten, der im kreisverkehr links blinkt, um anzuzeigen, dass er nicht rechts rausfährt und dadurch den verkehr völlig zum erliegen bringt.....

bin gespannt, ob der sich hier auch zu wort meldet :) 

Bin ich zwar nicht, aber angesichts der wachsenden Zahl der Blinkmuffel hat man dann berechtigte Hoffnung, dass er an der nächsten Ausfahrt vorbeifährt.

In England ein nicht unübliches Verfahren anzuzeigen, dass man im Kreisel bleibt, wenn man mehr als die Hälfte rumfährt. (Blinken natürlich entgegengesetzt, weil Linksverkehr)

am 10. Juli 2013 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

Zitat:

Original geschrieben von eugain

da gab es doch kürzlich einen spezialisten, der im kreisverkehr links blinkt, um anzuzeigen, dass er nicht rechts rausfährt und dadurch den verkehr völlig zum erliegen bringt.....

 

bin gespannt, ob der sich hier auch zu wort meldet :) 

Bin ich zwar nicht, aber angesichts der wachsenden Zahl der Blinkmuffel hat man dann berechtigte Hoffnung, dass er an der nächsten Ausfahrt vorbeifährt.

In England ein nicht unübliches Verfahren anzuzeigen, dass man im Kreisel bleibt, wenn man mehr als die Hälfte rumfährt. (Blinken natürlich entgegengesetzt, weil Linksverkehr)

und was machst du, wenn du schräg hinter ihm fährst und er blinkt links ? richtig, du denkst er fährt auch nach links (vor dich).

 

ne, sorry, das kannst du vielleicht noch in einem einspurigen kreisel machen, wenn es unbedingt sein muß.

Wer im Kreisverkehr links blinkt, ist im wahrsten Sinne der Wortes reif für die Insel - denn anscheinend will er genau dorthin.

Zitat:

Original geschrieben von eugain

und was machst du, wenn du schräg hinter ihm fährst und er blinkt links ? richtig, du denkst er fährt auch nach links (vor dich).

ne, sorry, das kannst du vielleicht noch in einem einspurigen kreisel machen, wenn es unbedingt sein muß.

Und wo ist da jetzt das Problem?

Im mehrspurigen Kreisel muss man eh mehr aufpassen als sonst so, z.B. weil genug Fahrer ohne zu blinken in alle Richtungen unterwegs sind. Da bringt der Linksblinker ein Qu(a)entchen mehr Sicherheit hinein.

Zitat:

Original geschrieben von zoe1981

Danke,

die Fußwege an der Stelle habe ich gelb gekennzeichnet. Die Brücke ist eine Fußgängerbrücke.

Das kam, beim zweiten Blick auf das Bild, nicht deutlich rüber.

Zusätzliche Schilder gibt es an der Stelle nicht.

Beim Einfahren ist klar, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr vorrang haben, auch das Blinken beim Ausfahren ist selbstverständlich.

Mir geht es wirklich nur um die Fußgänger und Radfahrer.

1. Situation:

Der Kreisverkehr mit Bild. -> was gilt da bezüglich Fußgänger und Radfahrer beim Einfahren und Ausfahren aus dem Kreisverkehr?

2. Situation:

Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Was dürfen dort Radfahrer, wenn sie die Straße wechseln? -> Müssen doch eigentlich schieben, wenn sie fahren, dann gilt der Zebrastreifen nicht. -> Aber was gilt dann für das fahrende Fahrrad?

Hallo,

das verhält sich genau gleich, wie an einer normalen Kreuzung, wobei der Kreisverkehr die Vorfahrtstraße ist und die Seitenarme die Nebenstraßen mit Vorfahrt gewähren.

Willst Du von der Vorfahrtstraße nach rechts in die Nebenstraße, musst Du Radfahrer und Fußgänger durchlassen, da der Rad-/Fußweg zur Hauptstraße gehört und Du beim Rechtsabbiegen deren Fahrspur kreuzt. Dies würde dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr entsprechen.

Willst Du von der Nebenstraße in die Hauptstraße einbiegen, müssen Radfahrer und Fußgänger warten, da sie Deine Fahrspur kreuzen. Das würde dem Einfahren in den Kreisverkehr entsprechen.

Weiter oben wurde von Markierungen gesprochen, die Radfahrern und Fußgängern Vorfahrt geben soll. Das gibt es nicht! Eine rote Fahrradfurt gibt dem Radfahrer noch lange keine Vorfahrt. Das dürfen nur Schilder.

Ausnahme ist der Zebrastreifen. Hier müssen Autos immer warten. Radfahrer müssen immer schieben, denn eine Benützung des Zebrastreifen ohne abzusteigen ist verboten.

 

Grüße,

diezge

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