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Verhaltensweise bei Problem mit anderem Verkehrsteilnehmer

Themenstarteram 22. September 2007 um 20:25

Ich hätte gern eure persönliche Meinung zu folgendem Fall:

Vor ca. 8 Wochen fuhr ich mit einem Kollegen auf der AB von Berlin nach Dresden auf der mittleren Spur (3-spurig).

Die Autobahn hat sich von 3 auf 2-spurig verengt (600m,400m,200m und dann Sperrstreifen) und genau beim Sperrstreifen war auf einmal links von uns ein 190E und drängte uns nach rechts wegen der näherkommenden Leitplanke - anstatt zu bremsen und hinter uns einzuscheren. Soweit kann das ja mal passieren, aber als er dann vor uns ganz rechts fuhr, wollten wir links vorbei. Im gleichen Moment zog er nach links und wollte uns jetzt gegen die linke Leitplanke drängen, was ich aber wieder mit ausweichen und bremsen verhindern konnte.

Jetzt war es eindeutig Vorsatz und wir riefen 110 mit dem Handy.

Dem Polizisten in der Zentrale schilderten wir die Situation und er sagte, dass eine Streife in einigen Kilometern voraus an der Autobahn warten würde und wir dem Mercedes folgen sollten. Dann sollten wir uns nochmal melden, wenn wir eine bestimmte Abfahrt passiert haben.

Zwischenzeitlich rief uns die Polizei noch 3 mal an, um unsere derzeige Position zu erfahren (die waren richtig scharf drauf den zu kriegen, vielleicht lags am tschechischen Kennzeichen des 190ers...)

Wir haben uns dann wie abgesprochen gemeldet, und an der nächsten Abfahrt wurde der Verkehr langsamer, weil ein Polizei BMW (silber/blau) auf dem Standstreifen stand. Wir gaben ihm Lichthupe und machten die Warnblinke an und er fuhr 200m hinter uns mit Blaulicht/Sirene los, überholte uns und blieb links neben dem Mercedes auf gleicher Höhe, um ihm eine Pause auf dem nächsten Rastplatz nahezulegen.

Wir folgten im dichten Verkehr und hielten mit auf dem Rastplatz an. Die Kollegen waren ganz freundlich (wie immer...) und nahmen alles auf.

Der Fahrer des tschechischen KFz war ein Deutscher (Berliner), er fluchte erst rum, versprach sich dabei auch noch (war schon fast ein Geständnis...) und drohte uns mal mit Freunden zu besuchen.

Als er sich aber eine Weile mit den Polizisten unterhielt, war er ruhig und eher bleich im Gesicht.

Die Kollegen sagten nur wir können wieder fahren und würden Post erhalten, wo wir uns schriftlich äussern können.

Nur haben wir bist jetzt noch nichts erhalten, wie lange dauert sowas und was könnte dem Beschuldigten zur Last gelegt werden? Für mich war das bei 180km/h auf der AB schon zumindest versuchte Körperverletzung (Nötigung?)

MfG

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 22. September 2007 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von tc579

Ich hätte gern eure persönliche Meinung zu folgendem Fall:

Vor ca. 8 Wochen fuhr ich mit einem Kollegen auf der AB von Berlin nach Dresden auf der mittleren Spur (3-spurig).

Die Autobahn hat sich von 3 auf 2-spurig verengt (600m,400m,200m und dann Sperrstreifen) und genau beim Sperrstreifen war auf einmal links von uns ein 190E und drängte uns nach rechts wegen der näherkommenden Leitplanke - anstatt zu bremsen und hinter uns einzuscheren. Soweit kann das ja mal passieren, aber als er dann vor uns ganz rechts fuhr, wollten wir links vorbei. Im gleichen Moment zog er nach links und wollte uns jetzt gegen die linke Leitplanke drängen, was ich aber wieder mit ausweichen und bremsen verhindern konnte.

Jetzt war es eindeutig Vorsatz und wir riefen 110 mit dem Handy.

Dem Polizisten in der Zentrale schilderten wir die Situation und er sagte, dass eine Streife in einigen Kilometern voraus an der Autobahn warten würde und wir dem Mercedes folgen sollten. Dann sollten wir uns nochmal melden, wenn wir eine bestimmte Abfahrt passiert haben.

Zwischenzeitlich rief uns die Polizei noch 3 mal an, um unsere derzeige Position zu erfahren (die waren richtig scharf drauf den zu kriegen, vielleicht lags am tschechischen Kennzeichen des 190ers...)

Wir haben uns dann wie abgesprochen gemeldet, und an der nächsten Abfahrt wurde der Verkehr langsamer, weil ein Polizei BMW (silber/blau) auf dem Standstreifen stand. Wir gaben ihm Lichthupe und machten die Warnblinke an und er fuhr 200m hinter uns mit Blaulicht/Sirene los, überholte uns und blieb links neben dem Mercedes auf gleicher Höhe, um ihm eine Pause auf dem nächsten Rastplatz nahezulegen.

Wir folgten im dichten Verkehr und hielten mit auf dem Rastplatz an. Die Kollegen waren ganz freundlich (wie immer...) und nahmen alles auf.

Der Fahrer des tschechischen KFz war ein Deutscher (Berliner), er fluchte erst rum, versprach sich dabei auch noch (war schon fast ein Geständnis...) und drohte uns mal mit Freunden zu besuchen.

Als er sich aber eine Weile mit den Polizisten unterhielt, war er ruhig und eher bleich im Gesicht.

Die Kollegen sagten nur wir können wieder fahren und würden Post erhalten, wo wir uns schriftlich äussern können.

Nur haben wir bist jetzt noch nichts erhalten, wie lange dauert sowas und was könnte dem Beschuldigten zur Last gelegt werden? Für mich war das bei 180km/h auf der AB schon zumindest versuchte Körperverletzung (Nötigung?)

MfG

Zuviel Text

Zitat:

Zuviel Text

junge geh schlafen...

@te

das kann bis zu 12 wochen dauern. erst muss die staatsanwaltschaft ein verfahren einleiten, wenn und nur WENN sie das tuen, wirst du um stellungnahme gebeten...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von fliiege

Zitat:

Zuviel Text

 

 

Sehr sinnige Antwort:confused:

 

 

 

@ TE

 

Ich denke das sowas schon seine weile dauern kann, Deutsche Mühlen malen langsam,

ansonsten frag doch nochmal bei den Grünen nach!

Zitat:

Original geschrieben von lemetco

 

Zitat:

Original geschrieben von lemetco

Zitat:

Original geschrieben von fliiege

 

Sehr sinnige Antwort:confused:

 

 

 

@ TE

 

Ich denke das sowas schon seine weile dauern kann, Deutsche Mühlen malen langsam,

ansonsten frag doch nochmal bei den Grünen nach!

das problem ist dabei auch, wird das verfahren garnicht erst eröffnet, kriegt man das nie zu hören...

mfg

Themenstarteram 22. September 2007 um 20:44

O.K. danke erstmal.

Also wenn ich in weiteren 8 Wochen nichts gehört habe, dann hatte derjenige wohl Glück...

MfG

wenn das verfahren nicht eröffnet wird, bekommt man diese auch zu hören.

aber es dauert auf jeden fall ne weile. plane gut ein viertel jahr ein.

Zitat:

Original geschrieben von country

wenn das verfahren nicht eröffnet wird, bekommt man diese auch zu hören.

aber es dauert auf jeden fall ne weile. plane gut ein viertel jahr ein.

ich hab 4 strafanzeige gestellt, bin 2 mal "zeuge". kein verfahren wurde eröffnet, ich habe nicht 1 mal was davon gehört und musste selber immer nachfragen. meinst nach 6 monaten...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von fliiege

 

Zuviel Text

Geil, was hast du den geraucht? :D

@ Thread:

Das dauert. Würde noch mal 3-4 Wochen warten, zur Not kann man ja noch mal nachhaken. Aber ihr habt ganz schön Sahne gehabt,

Eigentlich muss man immer bei 'ner Anzeige angeben, ob man über den Verlauf weiter informiert werden möchte. Von drei Anzeigen (jeweils mit Mitteilungswunsch) wurde mir nur bei einer Anzeige mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Von den beiden anderen habe ich nie wieder was gehört...

Gruss

Holger

Zitat:

Original geschrieben von Dringi

Eigentlich muss man immer bei 'ner Anzeige angeben, ob man über den Verlauf weiter informiert werden möchte. Von drei Anzeigen (jeweils mit Mitteilungswunsch) wurde mir nur bei einer Anzeige mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Von den beiden anderen habe ich nie wieder was gehört...

Gruss

Holger

hast du ne bessere quote als ich...

iche werde hier die entsprechende staatsanwaltschaft nicht nennen ;)

mfg

meine getätigten Anzeigen dauerten von 4-8 Wochen, bis ich bescheid bekommen habe! Habe sie zum Teil auf der Polizeiwache oder im Internet getätigt, das hat mir am besten gefallen, keine Wartezeit auf dem Revier usw.

Ich habe immer Bescheid bekommen, wie das Verfahren ausging! Eine Anzeige gegen mich dauerte mal über 2 Monate, ich wußte garnicht mehr worum es ging!^^

Nötigung war das mal auf jeden Fall.

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