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Verischerung zahlt nicht und ich werde verklagt

Themenstarteram 7. Juni 2008 um 13:42

Hallo zusammen,

vielleicht hat hier ja mal jemand einen Tip

Ich bin vor ca. einem Jahr rückwärts beim ausparken mit einem anderen Fahrzeug ( Opel Astra Caravan 1997 ) das rückwärts ausgeparkt hat,zusammengestossen, und zwar mit Schrittgeschwindigkeit . Ich bin der festen Überzeugung dass beide in Bewegung waren, sass aber alleine im Fahrzeug und habe der Poliezi gegenüber keine Schuld eingestanden.

An dem Firmenwagen ( E 46 Cabrio ) war nichts zu sehen und daraufhin habe ich nur den Schaden des alten Astras gemeldet.

Soweit so gut, und nun habe ich letzte Tage eine Klage des Unfallgegners erhalten, den Schaden von ca. 2000 € !!! zu übernehmen, da die Versicherung noch nicht gezahlt hat.

Nachdem ich den KVA bekommen habe, kann ich mir auch vorstellen warum........ das sieht meines erachtes schwer nach Abzocke aus, aber egal, ich habe ja den Schaden über unsere Firma gemeldet, die wiederrum an die Versicherung usw-.

Der Schaden des Astras übersteigt übrigens den Gesamtwert des Wagens. AN dem Wagen war auch nichts dran, außer dass deren Zierleiste abgefallen ist. Angeblich muß ein neuer Stoßfänger, Heckklappe usw. her........ es war aber nichts zu sehen

Die Versicherung wurde natürlich auch angeklagt.

Hat von EUch einer eine Ahnung, wie sich so win Fall verhält ??

Danke für Eure Antwort

PS : SOll ich erstmal einen Anwalt einschalten, den ich evtl. selber zahlen muss, bzw. ( Ich bin privatinsolvent und wieder im angestellten Verhältnis ), oder dem Gericht mitteilen, daß ich der Klage nicht zustimme ??

Gibts durch die Insolvenz ggf. Zuschüsse für Anwalt etc., falls es zum Prozess kommt ?

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2008 um 7:07

@FahrSpar

Nach deinen Ausführungen ist ja so gut wie nichts geklärt (Schuldfrage - Schadenhöhe). Da erscheint ist mehr als natürlich, dass sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des von dir geführten Fahrzeuges (noch) nichts bezahlt hat. Die Versicherung reguliert nicht nur begründete Ansprüche - sie hat auch unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen.

 

Damit haben "Geschädigte" mitunter ein Problem, gehen zum Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung sei Dank) und wenn auch dieser nicht die gewünschte Abrechnung erreicht, wird halt Klage beim zuständigen Amts- oder Landgericht eingereicht.

 

Das neben der Versicherung auch der Fahrer mitverklagt wird, ist nicht nur ein normaler Vorgang. Der Kläger erreicht gleichzeitig damit, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges als Zeuge ausscheidet, da der Fahrer ja unmittelbar am Prozess beteiligt ist.

 

Mach dir hier keine Sorgen. Du musst weder befürchten, Schadenersatz leisten zu müssen, noch brauchst du einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.  Die Kfz-Haftpflichtversicherung  beauftragt einen Rechtsanwalt, der sowohl die Interessen  des Versicherers  als auch deine Interessen  vertreten wird.  Du musst weder die Kosten des Gerichts und der Rechtsanwälte bezahlen und bei Gericht muss du nur erscheinen, soweit dies vom Gericht ausdrücklich  angeordnet wird.

 

Eine entsprechende Mitteilung wird dir von der Kfz-Haftpflichtversicherung in den nächsten Tagen zugestellt werden.

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15 Antworten

Hmm, da du den Schaden ordnungsgemäß gemeldet hast, sollte hier deine KFZ Versicherung tätig werden, wenn die der Meinung sind den Schaden nicht zu bezahlen müssen die das ja auch begründen und entsprechend gegenüber dem Unfallgegner(bzw vor Gericht) vertreten. Berate dich zuerst mit der Versicherung.

Ob da jetzt Abzocke oder gerechtfertigte Forderung vorliegt kann keiner von uns beurteilen, aber wenn die Leiste am Caravan wegfliegt(Vermute dann mal AstraF) und was verbeult ist kann das schnell teuer werden. Um die Leiste zu berühren musst du ja über dem Stoßfänger "getroffen" haben oder die Stoßstange so weit deformiert haben das die leiste nah oben weg gesprengt wurde.

Eine Aussage zum Wiederbeschaffungswert kann nur ein Gutachter vornehmen. Bist du sicher das es sich um einen KVA oder nicht doch um ein Gutachten hällt ?

Grüße

Steini

am 7. Juni 2008 um 16:44

schon sehr komig..

verstehe ich das richtig dass das ein firmenwagen einer firma war in der du angestellt bist und dir ueberlassen wurde ?

wenn ja, wie kommt der gegner darauf DIR die klage zu senden ??

denn auch nur so koennte ich verstehen warum du ueber das vorgehen "deiner" VS nicht informiert bist.

Harry

das geht wirklich Harry.

 

Verklagt werden kann

 

-der Halter

-der Fahrzeugführer

-die Versicherung

 

kann man sich aussuchen :D

 

Gruss Delle  

Zitat:

Original geschrieben von FahrSpar

 

PS : SOll ich erstmal einen Anwalt einschalten, den ich evtl. selber zahlen muss, bzw. ( Ich bin privatinsolvent und wieder im angestellten Verhältnis ), oder dem Gericht mitteilen, daß ich der Klage nicht zustimme ??

Gibts durch die Insolvenz ggf. Zuschüsse für Anwalt etc., falls es zum Prozess kommt ?

Ich denke mal das es der Firmenwagen seiner Ehemaligen Fa. war

Grüße

Steini

am 7. Juni 2008 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

das geht wirklich Harry.

Verklagt werden kann

-der Halter

-der Fahrzeugführer

-die Versicherung

kann man sich aussuchen :D

Gruss Delle  

geil :(

danke fuer die info delle

Harry

Themenstarteram 7. Juni 2008 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von FahrSpar

 

PS : SOll ich erstmal einen Anwalt einschalten, den ich evtl. selber zahlen muss, bzw. ( Ich bin privatinsolvent und wieder im angestellten Verhältnis ), oder dem Gericht mitteilen, daß ich der Klage nicht zustimme ??

Gibts durch die Insolvenz ggf. Zuschüsse für Anwalt etc., falls es zum Prozess kommt ?

Ich denke mal das es der Firmenwagen seiner Ehemaligen Fa. war

Grüße

Steini

Hallo,

das ist ein ganz normaler, auf meinen Arbeitgeber zugelassener Wagen. Ich wusste aber auch nicht, daß der Fahrer verklagt werden kann, wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Ich dachte immer Haft ....PFLICHTversicherung.

Ich bin mal davon ausgegangen, daß ich meiner Meldepflicht nachgekommen bin und nun aus der Nummer heraus bin. EIn Schaden muß natürlich ersetzt werden, das ist klar.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist noch nicht mal die Schuldfrage geklärt, was aber auch nicht so wichtig ist.

Nur, was kann ich dafür wenn die Versichrung nicht zahlt ?

Aber dem einen Beitrag gebe ich Recht, ist tatsächlich ein Gutachten. Die Frage ist natürlich, und dafür gibts wieder Zeugen, war das nur der Klatsch, oder ggf. ein Nachfolge- oder Vorschaden.

Das sollte aber auch nicht in meinem Ermessen liegen, dafür gibts ja die Haftplichtversicherung. Wenn die meinen nicht zahlen zu müssen, gibts ja sicherlich einen Grund.

Ich werde mal über meinen Arbeitgeber versuchen, näheres herauszufinden.

Ist schon ärgerlich, Streß für nichts und dann noch mit einem Firmenwagen.

Naja, wenigstens bin ich ja schon ein bisschen schlauer, und das mit dem Foreneintrag lerne ich auch noch.

Ich wünschen EUch noch einen schönen Abend

Themenstarteram 7. Juni 2008 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, da du den Schaden ordnungsgemäß gemeldet hast, sollte hier deine KFZ Versicherung tätig werden, wenn die der Meinung sind den Schaden nicht zu bezahlen müssen die das ja auch begründen und entsprechend gegenüber dem Unfallgegner(bzw vor Gericht) vertreten. Berate dich zuerst mit der Versicherung.

Ob da jetzt Abzocke oder gerechtfertigte Forderung vorliegt kann keiner von uns beurteilen, aber wenn die Leiste am Caravan wegfliegt(Vermute dann mal AstraF) und was verbeult ist kann das schnell teuer werden. Um die Leiste zu berühren musst du ja über dem Stoßfänger "getroffen" haben oder die Stoßstange so weit deformiert haben das die leiste nah oben weg gesprengt wurde.

Eine Aussage zum Wiederbeschaffungswert kann nur ein Gutachter vornehmen. Bist du sicher das es sich um einen KVA oder nicht doch um ein Gutachten hällt ?

Grüße

Steini

Ich kann gar nicht oberhalb des Stoßfängers getroffen haben, so hoch ist mein Wagen gar nicht, und die Heckklappe kann ich auch nicht erwischt haben. Die Leiste war bei der alten Karre eh nicht richtig eingeclippt, da hat sich nur ein Clip gelöst. Die Leiste hat er dann abgemacht. Eine Beule o.ä. war auch nicht zu sehen.

Es sind zwei hintere Stoßstangen ganz, ganz leicht zusammengetoucht. WIe erwähnt, an meinem Wagen war überhaupt nichts dran und am anderen abgesehen von der losen Leiste nichts, keine Beule etc.

Schaden ist nunmal Schaden, einer muß ihn zahlen.

DIe Frage ist ja, Versicherung und ich sind verklagt. Wie gehts nun weiter ???

Kann sich eine Versicherung vor der Regulierung drücken ?

Muß ich erstmal dann zahlen und mir das Geld von der Versicherung holen, oder einklagen ?

Das erste was ich für die Zukunft mache, ist wieder eine Rechtschutzversicherung abschließen und bei dem nächsten, hoffentlich nicht kommenden Unfall, Photos machen.

 

am 8. Juni 2008 um 7:07

@FahrSpar

Nach deinen Ausführungen ist ja so gut wie nichts geklärt (Schuldfrage - Schadenhöhe). Da erscheint ist mehr als natürlich, dass sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des von dir geführten Fahrzeuges (noch) nichts bezahlt hat. Die Versicherung reguliert nicht nur begründete Ansprüche - sie hat auch unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen.

 

Damit haben "Geschädigte" mitunter ein Problem, gehen zum Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung sei Dank) und wenn auch dieser nicht die gewünschte Abrechnung erreicht, wird halt Klage beim zuständigen Amts- oder Landgericht eingereicht.

 

Das neben der Versicherung auch der Fahrer mitverklagt wird, ist nicht nur ein normaler Vorgang. Der Kläger erreicht gleichzeitig damit, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges als Zeuge ausscheidet, da der Fahrer ja unmittelbar am Prozess beteiligt ist.

 

Mach dir hier keine Sorgen. Du musst weder befürchten, Schadenersatz leisten zu müssen, noch brauchst du einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.  Die Kfz-Haftpflichtversicherung  beauftragt einen Rechtsanwalt, der sowohl die Interessen  des Versicherers  als auch deine Interessen  vertreten wird.  Du musst weder die Kosten des Gerichts und der Rechtsanwälte bezahlen und bei Gericht muss du nur erscheinen, soweit dies vom Gericht ausdrücklich  angeordnet wird.

 

Eine entsprechende Mitteilung wird dir von der Kfz-Haftpflichtversicherung in den nächsten Tagen zugestellt werden.

und wenn es dann zum Prozess kommt beauftragt das Gericht einen KFZ- Sachverständigen, der die wirkliche Schadenhöhe feststellt. 

 

Stellt sich im Nachgang heraus das da vom Kläger oder evtl. vom Sachverständigen, der das erste Gutachten geschrieben hat versucht wurde zu betrügen, kann das ernsthafte Folgen haben.

 

Es hat schon Fälle gegeben :D, da mussten sich Sachverständige und auch Auftraggeber solcher Gutachten vor einen Strafrichter rechtfertigen, der diese dann auch verurteilt hat.:)

 

So etwas kann sehr schnell nach hinten los gehen.....

 

Wie xAKBx schon gesagt hat, mach dir mal keine Sorgen, dass geht alles seinen sozialistischen Gang :cool:

 

Gruss Delle

am 8. Juni 2008 um 12:08

Das haben xAKBx und Delle schon alles richtig erklärt.

 

Nur eine kurze Anmerkung: Zwar scheidet der TE als Zeuge aus, wenn er mitverklagt wird, aber der Richter wird ihn sicherlich trotzdem als Partei anhören. Und seine Aussage hat praktisch dann genausoviel Gewicht, als wenn er Zeuge wäre. Ich kenne jedenfalls nicht einen einzigen Richter, der einer Aussage eines Zeugen mehr Gewicht beimißt als der Aussage der Partei. Dazu gibt es auch Rechtsprechung (Stichwort Waffengleichheit).

 

Entscheidend ist vielmehr der Aussageinhalt. Allerdings hab ich auch das Gefühl, dass viele Anwälte das nicht wissen. Teilweise denken die sogar, wer mehr Zeugen hat gewinnt! Da kommt dann immer der Hinweis, dass wir nicht beim Fußball sind....:D 

Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

Entscheidend ist vielmehr der Aussageinhalt. Allerdings hab ich auch das Gefühl, dass viele Anwälte das nicht wissen. Teilweise denken die sogar, wer mehr Zeugen hat gewinnt! Da kommt dann immer der Hinweis, dass wir nicht beim Fußball sind....:D 

Ich lach mich weg.... :D:D

Themenstarteram 8. Juni 2008 um 12:46

Moin,

da habt Ihr mir alle schon sehr geholfen und mir die gewisse Entspanntheit beim schauen für den heutigen Sieg der Deutschen Mannschaft, mit auf den Weg gegeben :-)

Sollte ich in nächster Zeit mehr wissen und erfahren, werde ich das hier mal posten.

 

Ich wünsche EUch einen schönen Fußballtag

am 8. Juni 2008 um 13:16

fuer wen auch immer... es wird KLAGENfurt als austragungsort sein ;)

(rein fussballerisch)

Harry

Für den Fall das du einen Anwalt benötigst kannst du auch eine sog. Gerichtskostenbeihilfe beantragen, da du durch deine Insolvenz wohl eher als "bedürftig" durchgehen solltest. In jedem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen, für den Fall das es sich als Problem darstellt, da sich der von dir geschilderte Vorgang doch sehr nach Abzocke anhört.

Hat der Unfallgegner noch keine Zahlung von der Versicherung erhalten so liegt das nicht in deinem Ermessensspielraum, er muss sich halt gedulden. Eine Zahlung außerhalb der Versicherung wäre eine Zahlung die unter euch stattfindet und sollte es sich später herausstellen das der Unfallgegner gar keinen Anspruch darauf gehabt hätte, rennst du deinem Geld hinter her.

Wie du erwähntest übersteigt die Summe des Schadens den Wert des KFZ, in so einem Fall würde ich so eine Zahlung schon gleich 3 mal nicht übernehmen. Das wird auch dem Unfallgegner klar sein und pocht deshalb auf eine Zahlung die mit der Versicherung nichts zu tun hat denn dort würde er nur den Zeitwert seines KFZ erhalten. Das soll heißen da es sich nicht um einen Totalschaden handelt, wird eine Reparatur fällig die in dem Fall die Versicherung nicht mehr zu 100% begleichen wird.

@Fussball

und ja 2:0 für Deutschland , da hat sich Gegner in der Presse wohl mal wieder zu weit aus dem Fenster gelehnt! :D

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