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Verkäufer meldet Auto nicht ab
Moin,
bisher kenne ich diese Geschichten nur andersrum, doch anscheinend geht es auch so..??
Ich habe letzte Woche einen VW Lupo gekauft, der Wagen war noch angemeldet.
Wir haben einen Vertrag aufgesetzt, ich habe den Fahrzeugbrief an mich genommen und der Verkäufer, hat den Fahrzeugschein und die Kennzeichen, wieder mitgenommen, weil er das Fahrzeug selber abmelden wollte.
Er hat mir versichert, daß Fahrzeug direkt am nächsten Tag abzumelden.
Nun eine Woche später, hat er das Fahrzeug immernoch nicht abgemeldet und sagt mir wenn er dann mal ans Telefon geht "ja mach ich morgen".
Kann mir jemand sagen, ob ich überhaupt irgendwas tun kann, um den Wagen anzumelden, wenn er ihn weiterhin nicht abmeldet?
Kann ich den irgendwie Zwangsabmelden lassen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen?
Danke im Vorraus und lieben Gruß
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76 Antworten
Wenn du ihn selber fahren willst, sollte einfach ummelden möglich sein, da du den Brief hast
Ich kann ihn ohne Schein und ohne Kennzeichen einfach ummelden?
Nein.
Wieso lässt man sich auf so einen Deal ein, Papiere und Kennzeichen zu trennen?
Wieso weshalb warum.
Weil er das Fahrzeug selber abmelden wollte, und ich nicht davon ausgehe, dass ein normale denkender Mensch, das Fahrzeug was verkauft ist, extra länger auf sich angemeldet lässt und extra Kosten in Kauf nimmt, warum auch immer.
Entschuldigung, wenn ich so dumm frage, aber es sollte allgemein bekannt sein, dass man zur An-/ Ummeldung eines Fahrzeugs beide ZB braucht. Schickt Dir der Verkäufer die ZB1 wenigstens zu?
Vielleicht bekommt er ja auch keinen Termin zur Abmeldung. Bei einigen Zulassungsstellen geht es ja gerade drunter und drüber.
Wurde das vertraglich entsprechend festgehalten?
Dann könntest du evtl. etwas mit dem Säbel rasseln und ihm mit Rückgabe, Schadensersatz etc. drohen.
Das ist mir auch bekannt, hast du den Text überhaupt gelesen?
Ich sagte ja, dass er das Fahrzeug einen Tag später abmelden wollte und mir dann den Schein vorbeibringen wollte.
Bei uns braucht man dafür keinen Termin.
Ja, es wurde vertraglich festgehalten, ich habe ihn auch heute nach 10 Versuchen ans Telefon bekommen und ihm Schadensersatz angedroht.
Er sagte mir, dass er mir heute Nachmittag den Schein und die Kennzeichen bringt, und ich den Wagen dann selber abmelden kann.
Mal abwarten..
Ich bin jetzt verblüfft - bisher dachte ich immer, dass man ZB1 UND ZB2 braucht um ein Kfz abzumelden.
"Die wichtigsten Unterlagen für die Abmeldung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Personalausweis und die Nummernschilder." https://www.da-direkt.de/autoversicherung/ratgeber/auto-abmelden
Hat sich da kürzlich etwas geändert?
Wenn sich nichts geändert hat, dann kann der Verkäufer ohne "Brief" den gar nicht abmelden.
@bimota ZB2 braucht man zum abmelden nicht.
@bimota zum abmelden braucht man nur den Schein und die Kennzeichen
Zitat:
@Kev52 schrieb am 5. September 2023 um 13:30:03 Uhr:
@bimota zum abmelden braucht man nur den Schein und die Kennzeichen
Ja, auf der Zulassungstelleseite steht es auch so.
Bisher hatte ich immer alles mit.
Da dürften dann Allianz und DA direct ihre websites updaten.
Es empfiehlt sich immer auf der HP der entsprechenden Zulassungsstelle zu schauen.
Leider wirft die Google Suche oft private Seiten als erste Treffer raus, die zum Teil mit erheblichen Fehlinformationen gespickt sind.
Oder man guckt in die FZV
§ 16 Außerbetriebsetzung,
(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde nach § 75 Absatz 2
1. bei einem zugelassenen Fahrzeug unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, das Anhängerverzeichnis
zu beantragen und die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen. Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.