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Verkauf abgemeldeter Yamaha
Hallo zusammen,
ich möchte meine Yamaha Diversion verkaufen und hab mir schon eine neue Maschine gekauft.
Aufgrund des Neukaufs ist die alte natürlich abgemeldet.
Wie verhalte ich mich am besten, wenn jemand die Yamaha Prob fahren will?
Kurzzeitkennzeichen oder auf Risiko für diese Saison anmelden?
Bisher hat sich erst ein Interessent gemeldet.
Danke für eure Hilfe.
Luca
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26 Antworten
Moin,
Ich würd dem sagen er soll ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen oder auf eigenes Risiko eben ohne Schild. Der braucht ja keine ewige Runde drehen, einmal um den Block und gut.
Seien wir mal ehrlich, wenn man schon vorbei kommt um das Motorrad anzuschauen, dann nimmt man das auch mit, außer irgendetwas ist technisch im Argen und es wurde vorher nicht kommuniziert.
Wenn er dann mit dem Preis nicht einverstanden ist und wieder fährt, ist das auch nicht dein Problem. Der Preis war ja vorher klar und das sollte definitiv kein Argument sein von wegen "jetzt hab ich die Schilder schon"
Also mitbringen wär meine Wahl.
LG
Auf eigenes Risiko so fahren ?
Das geht gar nicht , wenn was passiert oder die Polizei kommt gerade um die Ecke , dann seid ihr beide drann , das kann sehr Teuer werden !
Kurzzeitkennzeichen - sonst keine Probefahrt !!
gruß hanspool
Ich weiß ja nicht, wo der TE wohnt...
Mitten in der Stadt vielleicht taktisch unklug. Aufm Dorf ist die Gefahr dagegen verschwindend gering.
Jeder, wie er meint.
Jedenfalls wird sich jemand, der die Maschine will schon was einfallen lassen.
LG
Moin,
verkauf das Ding bei Ebay, da gibts genug Leute die das Teil dann blind ohne Probefahrt kaufen...
Hab ich mit meinem frisch getüvten aber abgemeldeten Audi vor einem halben Jahr auch gemacht. Als der Käufer dann mit dem alten eigenem Fremdkennzeichen zum abholen vorbei kommen wollte, hab ich ihm dann gefragt, es nicht besser wäre, wenn ich morgens losdackel und für ihn Kurzzeitkennzeichen besorge, damit er das Ding dann beruhigt und versicherungstechnisch korrekt zugelassen nach Hause fahren kann... Er hat zugestimmt und mir die Auslagen bezahlt...
Tüv hat Deine noch?
viele Grüße,
Olvier
PS. ist der erwähnte Neukauf ein Neukauf? Dann frag dochmal den Händler, ob er sie für Dich verkaufen würde und was er bei Erfolg dann dafür haben möchte
Was für eine Diva ?
naja, er hatte 350km Fahrt vor sich, wirkte nett und wollte einfach die Kennzeichen von seinem alten Wagen dranschrauben. Da hab ich es ihm einfach angeboten. Die 15-20min. morgens auf der Zulassungsstelle sind nun echt kein großer Akt...
Geht das überhaupt so einfach bei nem KZK auf fremden Namen?
Braucht man da nicht auch schon wieder nen Haufen Vollmachten?
LG
ist ein Eiertanz..auf der einen Seite willst du verkaufen..dazu gehört in der regel ne probefahrt..allerdings kennst du den nicht und der könnte abhauen. Wenn du die Maschine angemeldet verkaufst, könnte der mit dem Kennzeichen weiter fahren..evtl. einen Unfall bauen.
Wie schon beschrieben..man kann alles klären..vorher und der soll ein Kennzeichen mitbringen.
Allerdings braucht der eine Versicherungsnummer..kann ohne Details ausgestellt werden. Wenn der kauf nicht zu stande kommt, isses ja auch nicht schlimm..für den interessenten..Dann hat der eben nur die Gebühr fürs kennzeichen in den Sand gesetzt! Der braucht jedoch möglicherweise genaue Angaben zur Maschine für die Zulassungstelle/Kurzzeitkennzeichen!
gruß
Wie gesagt, wir haben das vorher geklärt. Und das KZK hab ich einfach auf meinen Namen geholt. Ist ja auch nichts schlimmes bei, das Ding läuft ja nach 5 Tagen von selber aus.
dafür trägst du jedoch das Risiko!
gruß
Welches Risiko denn? Die Versicherung des KZK läuft völlig unabhängig. Selbst wenn der nen Unfall baut hab ich erstmal keine Nachteile. Und für den Rest gibt's nen Kaufvertrag...
erstmal keine Nachteile..
du hast das Bike auf dich zugelassen..zwar kurzzeit aber dennoch.
müsste ein Jurist beantworten..
möglichweise ist die Kuh sowieso schon vom Eis..
Gruß
Nee nee. Die weisen dich extra darauf hin, dass keiner außer dir das Fahrzeug damit bewegen darf.
Da ist gar keine Kuh vom Eis, bei Unfall zahlt die Versicherung genauso nicht!
LG
Hmm,
dann sollte ich wohl das HUK-Versicherungsbüro wechseln, ich bin hingegangen mit genau dem Wunsch, dass ich mein Auto nachdem es dort versichert war nochmals zusätzlich zum bestehenden Vertrag des Nachfolgeautos zwecks Überführung für den neuen Käufer kurzzeitig zulassen will...
Wenn man eine Kurzzeitkennzeichenversicherung als Käufer vor Abschluss einer Versicherung abschließt wird die ja in der Regel mit dem späteren Folgevertrag verrechnet. Dieses war eine zusätzliche Versicherung die auch extra gekostet hat. Von einer Fahrerbindung, dass nur ich fahren darf, fiel kein Wort... Finde ich auch nirgends was zu...
Wenn die mir da was verkauft haben, was gar nicht so passte... hmmm... sollte ich wohl nochmal nachfragen...
Aber wo steht geschrieben, dass nur derjenige fahren darf, der in dem Schein eingetragen ist? Ich brauche ja ne Grundlage zum meckern...
Weil, die kannten ja die Voraussetzungen, wenn die mir für viel Geld ne Versicherung verkauft haben, die das gewünschte gar nicht abdeckt, bzw. man im Endeffekt sogar ohne Versicherungsschutz unterwegs war, dann kriegen die wirklich Ärger...
Oder ist das blos eine Klausel von Möglichstbilligonlinedirektversicherern?
viele Grüße,
Oliver