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Verkauf an Händler ohne vorherige Besichtigung

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 3:09

Hallo zusammen,

es ist wieder soweit, der Autoverkauf steht an: Nachdem ich bei meinem ersten Autoverkauf schon mit sehr dubiosen Händlern und Anfragen zu tun hatte und deswegen letztendlich einfach über WKDA verkauft habe, wollte ich es beim Verkauf meines Seat Leon diesmal besser machen. Fahrzeug inseriert und am nächsten Tag schon das erste Angebot.

Der Händler macht ansich einen freundlichen Eindruck, ist der deutschen Sprache und Schrift mächtig, aber hat mir schon direkt nach der Anfrage und unserer Preiseinigung einen ausgefüllten Kaufvertrag von mobile.de zugeschickt, mit der Bitte den Vertrag zu unterschreiben und per Mail zurückzusenden. Das finde ich schon mal nicht so schön. Der Käufer sollte mMn das Auto erstmal in Natura gesehen haben. Die Internetadresse von dem Firmenstempel führt nur zu einer reservierten Domäne und unter der Adresse ist auf Google Maps kein Gelände+Gebäude zu erkennen, dass nach einem Autohandel aussieht.

Ich hab auf einen reparierten "Unfallschaden" hingewiesen und hierzu auch Bilder geschickt. Das hat er alles in den Kaufvertrag aufgenommen. Im Weiteren schreibt er allerdings, dass ich ihm zusichere, dass das Fahrzeug "keine optischen und technischen Mängel, außer leichten Gebrauchsspuren" hat. Das Auto ist nach meinem Kenntnisstand auch ohne technische Mängel, aber ich bin nur Laie und kann das natürlich nach bestem Wissen und Gewissen zusichern. Optisch ist das Auto bis auf kleinere Kratzer auch in einem guten Zustand. Ich denke, das fällt nur noch unter "leichte Gebrauchsspuren".

Die entsprechenden Passagen habe ich als Screenshot angefügt. Was haltet ihr davon? Klingt das fair oder sollte ich hier noch Änderungen im Vertrag fordern? Ich bin leider sehr ängstlich, was den Verkauf betrifft. Den Kaufvertrag möchte ich auch erst bei Fahrzeugübergabe unterschreiben.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Screenshot-20200202
Screenshot-20200202
Beste Antwort im Thema

Hi

lasse die Finger von sowas .Erstmal wer kauft ungesehen einen Wagen !Dann Vertrag kommt vom Händler! Normal setzt der Verkäufer den auf (Du bestimmst was darin steht) und der Käufer akzeptiert das oder nicht.Es könnte auch später Stress geben weil bei der Abholung bestimmt was gefunden wird was so ein Zufall nicht im Vertrag steht und ja so teuer ist das zu beseitigen.

Oder er zahlt den Wagen an (mit 100€) und kommt dann mit Absicht nicht und du hast irgend wann die Schnauze voll und verkaufst den wagen dann an einen anderen und so ein Zufall will er ihn dann abholen .

Und so gibt es viele Möglichkeiten um an einen Wagen zu kommen der dann nicht das Erhofte einbringt.

Darum sage ich mir warum will man einen Wagen ungesehen kaufen so was mache ich selbst auch nicht .

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Hi

lasse die Finger von sowas .Erstmal wer kauft ungesehen einen Wagen !Dann Vertrag kommt vom Händler! Normal setzt der Verkäufer den auf (Du bestimmst was darin steht) und der Käufer akzeptiert das oder nicht.Es könnte auch später Stress geben weil bei der Abholung bestimmt was gefunden wird was so ein Zufall nicht im Vertrag steht und ja so teuer ist das zu beseitigen.

Oder er zahlt den Wagen an (mit 100€) und kommt dann mit Absicht nicht und du hast irgend wann die Schnauze voll und verkaufst den wagen dann an einen anderen und so ein Zufall will er ihn dann abholen .

Und so gibt es viele Möglichkeiten um an einen Wagen zu kommen der dann nicht das Erhofte einbringt.

Darum sage ich mir warum will man einen Wagen ungesehen kaufen so was mache ich selbst auch nicht .

Niemals einen Vertrag machen bevor der Händler vor Ort war und ihr euch auf einen Preis geeinigt habt. Sag ihm du reservierst ihm den Wagen für 3 Stunden und fertig.

Entweder Finger weg und den Käufer informieren, dass Du mit ihm keine Geschäfte machen willst

oder

Du schreibst in den Vertrag dazu, dass der Käufer ausdrücklich auf eine Besichtigung und eine Probefahrt verzichtet hat und es bei Abholung keine weiteren Preisverhandlungen geben wird. Dann setzt Du gleich ne Frist rein zur Anzahlung bis zum ..... und zur vollständigen Zahlung bei Abholung, abgemeldetes Auto natürlich (rein schreiben (!!!)), und ne Frist das die Abholung zu erfolgen hat bis zum ...

und dann wirst Du wahrscheinlich eh nichts mehr lesen oder hören von ihm.

Ich würde das auch nicht machen.

Du erstellst den Vertrag, du bestimmst das Formular und du entscheidest, was drin steht.

Ich würde dem Händler auch anbieten, dass er das Auto besichtigen kann und wenn ihr euch einig werdet, wird der Vertrag gemacht. Wenn er es nicht sofort mitnimmt, setzt du im Vertrag eine Frist, bis zu deren Ablauf er das Auto abholen muss.

Wenn er bspw. sagt, er kommt heut um 14 Uhr, kannst du ihm das Auto bis dahin reservieren, das ist fair.

Deine Angaben sind von vorneherein angreifbar.

Du sicherst erst zu, dass das Fahrzeug keinerlei optische Mängel hat.

Gleichzeitig werden Gebrauchsspuren angegeben. Und Du teilst uns hier mit, dass das Fahrzeug auch Kratzer aufweist, also optische Mängel hat. Ob die nun klein oder gross sind ist völlig Wurst.

Da du von der Fahrzeug-Technik keine Ahnung hast, kannst du auch nicht zusichern, dass keine Mängel vorhanden sind.

Ein gefundenes Fressen für so einen Händler.

Stoßstange vorne ausgetauscht und Kotflügel lackiert, da sind wir schon locker bei 2000 - 3000 Euro und somit meilenweit weg von einem Bagatellschaden.

Da brauchst du das Wort "Unfallschaden" auch nicht in Anführungszeichen zu setzen, denn diesen hatte dein Fahrzeug eindeutig, ob dir das passt oder nicht.

Also am Besten lass es!

Das mit den optischen Mängeln würde ich grundsätzlich bei jedem Fahrzeug, was schonmal auf der Straße war, rauslassen. Es gibt keine Gebrauchtwagen ohne optische Mängel. Ob innen oder aussen, irgendwo finden sich immer leichte Gebrauchsspuren, egal wie vorsichtig man ist. Mit so einer Formulierung macht man sich nur unnötig angreifbar.

Wer ein Auto ohne jegliche Gebrauchsspuren will, muß einen Neuwagen kaufen.

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 11:46

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Habe ich mir gedacht, dass das mit Vorsicht zu genießen ist. Der Verkauf ist wirklich das schlimmste beim Fahrzeugwechsel, insbesondere bei den ganzen schwarzen Schafen, die unterwegs sind.

 

Ich hab mir nach euren Vorschlägen folgendes überlegt. Ich setze den Kaufvertrag neu auf. Die Bezeichnung als "Bagatellschaden" nehme ich raus. Langt es an dieser Stelle, wenn man auf die Unfallursache, die ausgebesserten Teile und die Schadensbilder hinweist?

 

Den Punkt mit der Zusicherung, dass das Fahrzeug ohne technische und optischen Mängel ist, nehme ich so raus. Ich würde mich höchstens auf eine Formulierung wie "zum Zeitpunkt des Verkaufs liegen keine dem Verkäufer bekannten technischen Mängel vor" einlassen oder ist das auch schon gefährlich?

 

Grundsätzlich werde ich den Kaufvertrag erst nach Besichtigung unterschreiben und auch im Kaufvertrag vermerken, dass das Auto an dem Tag X besichtigt wurde. Im mobile Kaufvertrag steht ja "Das Fahrzeug wird wie besichtigt ... verkauft." Damit sollten allen optischen Mängel ja abgedeckt sein, oder?

 

Danke für Eure Hilfe.

Wurde der Unfallschaden in der Fachwerkstatt behoben? Dann würde ich die Rechnung oder das Gutachten im Original oder als Kopie beifügen und im Vertrag darauf verweisen.

Das mit den technischen Mängeln kannst du so formulieren, aber ich würde zu einem Standardvertrag raten, wie man ihn bspw. beim ADAC runterladen und ausdrucken kann. Da sind alle Formulierungen wasserdicht und bei Unfallschaden verweist du eben auf die Rechnung oder das Gutachten und fertig.

Zitat:

@FitForAnAutopsy schrieb am 2. Februar 2020 um 12:46:55 Uhr:

Vielen Dank für eure Antworten.

Habe ich mir gedacht, dass das mit Vorsicht zu genießen ist. Der Verkauf ist wirklich das schlimmste beim Fahrzeugwechsel, insbesondere bei den ganzen schwarzen Schafen, die unterwegs sind.

Ich hab mir nach euren Vorschlägen folgendes überlegt. Ich setze den Kaufvertrag neu auf. Die Bezeichnung als "Bagatellschaden" nehme ich raus. Langt es an dieser Stelle, wenn man auf die Unfallursache, die ausgebesserten Teile und die Schadensbilder hinweist?

Den Punkt mit der Zusicherung, dass das Fahrzeug ohne technische und optischen Mängel ist, nehme ich so raus. Ich würde mich höchstens auf eine Formulierung wie "zum Zeitpunkt des Verkaufs liegen keine dem Verkäufer bekannten technischen Mängel vor" einlassen oder ist das auch schon gefährlich?

Grundsätzlich werde ich den Kaufvertrag erst nach Besichtigung unterschreiben und auch im Kaufvertrag vermerken, dass das Auto an dem Tag X besichtigt wurde. Im mobile Kaufvertrag steht ja "Das Fahrzeug wird wie besichtigt ... verkauft." Damit sollten allen optischen Mängel ja abgedeckt sein, oder?

Danke für Eure Hilfe.

Wie bereits geschrieben, nimm den ADAC Kaufvertrag.

Bei Unfallschäden machst du ein Kreuzchen und schreibst "Stoßstange vorne ausgetauscht, Kotflügel links oder rechts lackiert, siehe beigefügte Bilder, bzw. Gutachten".

Wie der Schaden zustande kam, interessiert im Kaufvertrag nicht.

Unter Sonstige Beschädigungen schreibst du "Gebrauchsspuren wie Kratzer, Dellen, dem Alter entsprechend".

Der Zusatz "wie gesehen, oder wie besichtigt" bringt dir gar nichts, da gibt es genug Gerichtsurteile.

Von irgendwelchen Vermerken bzgl. technischer Mängel würde ich grundsätzlich komplett absehen.

Bzgl. Gewährleistung wird diese beim ADAC Vertrag eh ausgeschlossen, da musst du also nicht s mehr vermerken. .

hi

Wenn schon so eine Fragwürdige weise des Verkaufens dann würde ich im Vertrag reinschreiben . Der Käufer verzichtet auf eigenen Wunsch auf eine Besichtigung /Probefahrt und auf eine Nachverhandlung des Preises . Und das selbst bei der Abholung . Klar ohne Garantie usw und er erkennt den Kaufvertrag des Verkäufers an mit dem im Vertrag aufgeführten Mängeln usw.

Denke aber der wird sich nie mehr melden wenn er merkt das er da kein Reibach machen kann weil der Verkäufer nicht ganz Blöde ist .

In dem Fall hast du aber ein Problem, wenn du den unterschriebenen Vertrag zurückschickst und der Käufer kommt dann nicht, um das Auto abzuholen. Dann mußt du warten, Fristen setzen, usw.

Dann besteht nämlich ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Käufer und man kann das Auto nicht mehr anderweitig verkaufen.

Also ich würde es nicht machen.

Wie gesagt: nichts vorab unterschreiben sondern erst vor Ort wenn man sich einig ist. Vorher allenfalls für kurze Zeit reservieren. Das Forum ist voll von Berichten über Abzocke bei genau solchen Vorfällen wie vom TE beschrieben..,

Da gibts doch hier nen Riesen Thread über diese Machenschaften gewisser Herrschaften.

Bloß nicht drauf einlassen, KANN nur Ärger geben... Unbedingt ignorieren und auf einem normalen Käufer warten.

Sehe ich genauso, warum das ganze? Einfach normalen Käufer abwarten und dann ganz normal den vertrag ausfüllen beim Kauf ...

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