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Verkauf an Händler: was beachten bzgl. Sachmängelhaftung?

Themenstarteram 25. März 2014 um 19:01

Hallo zusammen,

wie soviele, beginne ich mal meinen Beitrag mit "vermutlich das falsche Forum, aber.." - ich finde leider kein wirklich passendes.

Ich möchte mein altes Auto verkaufen. Ich bin ziemlich "unbedarft" was Autotechnik angeht und war bei einem Händler (A) der mir so wie er war Betrag X gegeben hätte. Er hatte ihn auf der Bühne und sich angesehen. Scheckheft hat ihn nicht interessiert. Den (nicht reparierten) Unfallschaden habe ich von mir aus angegeben. Bei Händler A würde ich auch ein Auto kaufen.

Danach bin ich noch weiter rumgefahren und habe bei einem anderen Händler (B) gefragt und da kam dann die Frage, ob der Zahnriemen gewechselt wurde. Ich so.. keine Ahnung? Händler schaut ins Scheckheft - nein.

Ich habe auch noch mal mit meiner Werkstatt telefoniert, die hatten das mit mir abgesprochen, ich hatte es nur vergessen - da das Auto kaum Kilometer hat wurde der Zahnriemen nicht nach 6 Jahren gewechselt, sondern auf Sicht geprüft. Das Auto ist jetzt 8 geworden, war aber jedes Jahr bei der gleichen Werkstatt zu Durchsicht und Service.

Natürlich hat Händler B dann gleich den Preis entsprechend reduziert (500eur).

Frage: wenn ich das Fahrzeug nun an Händler A verkaufe, kann er (als "Profi") mir später noch irgendwas wegen dem nicht gewechselten Zahnriemen und eventuellem Motorschaden, sollte er reißen? Entsprechende Klausel im Verkaufsvertrag natürlich vorausgesetzt - aber da findet man diverse Meinungen ob versteckte Dinge wie der Zahnriemen den Kaufvertrag bzw. den Haftungsausschluss beeinflussen. Hätte mich Händler B nicht darauf angesprochen, hätte ich bis heute nicht dran gedacht, aber das nagt jetzt doch an mir):(

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16 Antworten

Du solltest im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung grundsätzlich ausschließen, das geht, da Du ein Privatverkäufer bist.

Die Sachmängelhaftung kann nur bei Verkauf Selbstständiger/Händler and Privat nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden. D.h. bei Verkauf Privat -> Händler oder Händler -> Händler kann (und wird sie zumeist) ausgeschlossen.

Zu beachten ist, das Selbstständige den Händlern gleichgestellt sind.

Themenstarteram 25. März 2014 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Du solltest im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung grundsätzlich ausschließen, das geht, da Du ein Privatverkäufer bist.

Die Sachmängelhaftung kann nur bei Verkauf Selbstständiger/Händler and Privat nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden. D.h. bei Verkauf Privat -> Händler oder Händler -> Händler kann (und wird sie zumeist) ausgeschlossen.

Zu beachten ist, das Selbstständige den Händlern gleichgestellt sind.

Wenn ich das ausschließe (was ich vorhabe - s.o.), gefährdet mich das Nicht-Erwähnen, oder hat in dem Fall der Händler einfach Pech gehabt?

(Mir geht es nicht darum, dass ich dem Händler ins Gesicht lüge.. auf eine Nachfrage werde ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Mir ist nur nicht klar, ob ich mit dieser Information von mir aus hausieren gehen muss.)

Deswegen werden viele ältere Autos immer "Im Kundenauftrag" verkauft, damit man ja keine Garantie geben muss.

am 26. März 2014 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

Deswegen werden viele ältere Autos immer "Im Kundenauftrag" verkauft, damit man ja keine Garantie geben muss.

Dies trifft auf den Verkauf von Händler an Privat zu. Dem TE geht es jedoch umgekehrt um den Verkauf AN einen Händler.

Gruß

Der Chaosmanager

Du mußt das nicht erwähnen (so zumindest meine Meinung).

Wenn er nachfragt, mußt du aber wahrheitsgemäß antworten.

Auch bei einem Verkauf an eine Privatperson müßtest du es nicht erwähnen. Es ist in dem Sinne kein Mangel oder Schaden.

Eher eine verschlampte Wartung. Und das zu kontrollieren obliegt dem Käufer.

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Auch bei einem Verkauf an eine Privatperson müßtest du es nicht erwähnen. Es ist in dem Sinne kein Mangel oder Schaden.

Eher eine verschlampte Wartung. Und das zu kontrollieren obliegt dem Käufer.

Vorsicht, da wäre ich mir nicht so sicher! Das kenne ich aber anders. Nach m.E. müssen so schwerwiegende Wartungsdefizite beim Privatverkauf angegeben werden.

Gruß Christof

Naja, ich sagte ja, nach meiner Meinung und meinem Empfinden. Garantie geb ich darauf nicht.

Aber was muß ich erwähnen? Bremsbeläge kurz vor der Verschleißgrenze? Sind ja noch ok....

Anstehende Inspektion? Ist ja noch nicht fällig...

Reifenprofil auf 2mm? Ist zwar nicht ideal, aber noch zulässig.

 

Ich sage mal, wenn das Auto jedes Jahr zum Service in der Werkstatt war und das Scheckheft geführt wurde, ist man damit aus dem Schneider.

Was meinste, wie viele Autofahrer es gibt, die nicht mal wissen, was ein Zahnriemen ist. Für sowas bringt man sein Auto zur regelmäßigen Wartung, damit die Werkstatt das (und hoffentlich nur das) ersetzt, was nötig ist.

Wenn die Werkstatt den Zahnriemen kontrolliert und für i.O. befunden hat, muß der technische Laie das so glauben. Also da würde ich mir keine Gedanken machen.

Themenstarteram 26. März 2014 um 22:43

So wie Fehlzündung "empfinde" ich halt auch. Ich bin kein "Fachmann" was Technik angeht (wann man ein Fachmann ist, liegt immer im Auge des Betrachters ;)) und wurde ja erst durch die Nachfrage von Händler B hellhörig.

Jetzt ist es natürlich so ne Sache zu Händler A zu rennen und zu sagen "Stoooppppp! Ich habe ganz vergessen, dass..." wenn er eigentlich der "Fachmann" dafür ist, bzw. sein sollte. Wie gesagt der hat seine jährlichen Inspektionen bekommen (Vertragswerkstatt), nur war der Serviceleiter dort die letzten beiden Jahre der Meinung "der geht noch".

Ich habe heute mal bei meiner Rechtsschutz mit unverbindlicher Vorberatung durch einen Anwalt angerufen. Fazit *von ihm* (was am Ende aber auch nix zu sagen hat): nicht lügen (war mir klar und hatte ich auch nicht vor) aber das ist ein Verschleissteil was man nicht offensiv kommunizieren muss. Ist natürlich auch nur eine unverbindliche Vorabberatung und selbst wenn sie verbindlich wäre - das verhindert nicht unbedingt einen eventuellen Rechtsstreit.

Aber Händlerankäufe sind ja eh so ne Sache..: Weiß er es wirklich nicht? Interessiert es ihn nicht, weil es eh nach Afrika geht? Oder weiß er davon, sagt nur nix und gibt mir über den Ankaufpreis einen indirekten Nachlass? Ich tendiere so aus dem Bauchgefühl heraus zu Variante C.

Zitat:

Original geschrieben von aparsche

 

Jetzt ist es natürlich so ne Sache zu Händler A zu rennen und zu sagen "Stoooppppp! Ich habe ganz vergessen, dass..." wenn er eigentlich der "Fachmann" dafür ist, bzw. sein sollte. Wie gesagt der hat seine jährlichen Inspektionen bekommen (Vertragswerkstatt), nur war der Serviceleiter dort die letzten beiden Jahre der Meinung "der geht noch".

Warum bist Du eigentlich soerpicht darauf, den nicht gemachten ZR - Wechsel zu verschweigen?

Warum bemühst Du sogar einen Anwalt um herauszufinden ob das Verschweigen eines mangels Folgen für dich haben wird?

Vermutlich gehts nur ums Geld, oder?

Dein scheckheftgepflegtes Auto hat nun mal nicht wie Du annimmst "seine jährlichen Inspektionen" bekommen, da die Kundendienste nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sind.

Ist denn irgendwo vermerkt, dass der ZR nicht wie vorgegeben gewechselt wurde?

Versetze dich mal kurz auf die andere Tischseite:

Du kaufst ein "scheckheftgepflegtes" Ersthandauto und 4 Wochen später reisst Dir der Zahnriemen.

Natürlich konfrontierst Du den Käufer damit und er antwortet: Ach stimmt jetzt wo sie es sagen, der wurde nie gewechselt in den letzten 8 Jahren. Hatte ich das etwa vergessen zu erwähnen?

 

Zitat:

Original geschrieben von aparsche

Aber Händlerankäufe sind ja eh so ne Sache..: Weiß er es wirklich nicht? Interessiert es ihn nicht, weil es eh nach Afrika geht? Oder weiß er davon, sagt nur nix und gibt mir über den Ankaufpreis einen indirekten Nachlass? Ich tendiere so aus dem Bauchgefühl heraus zu Variante C.

Wenn es hart auf hart kommt wird die Frage sein, ob du von diesem Mangel (und etwas anderes ist ein nicht durchgeführter aber vorgeschriebene Wartung nicht) wusstest.

Wenn dir das nachzuweisen ist wirds schwierig.

Du musst halt darauf achten, dass im Ankaufvertrag nirgends etwas von "gewartet nach Herstellervorgaben" oder "scheckheftgepflegt" auftaucht.

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Naja, ich sagte ja, nach meiner Meinung und meinem Empfinden. Garantie geb ich darauf nicht.

Aber was muß ich erwähnen? Bremsbeläge kurz vor der Verschleißgrenze? Sind ja noch ok....

Anstehende Inspektion? Ist ja noch nicht fällig...

Reifenprofil auf 2mm? Ist zwar nicht ideal, aber noch zulässig.

Sehe ich eigentlich genau so mit einem Unterschied.

Sind die Reifen OK? --> Sehe ich auf einen Blick

Haben die Bremsen noch genug Belag? --> Seh ich auf eineinhalb Blicke

Wurde der zahnriemen wie vorgeschrieben gewechselt?--> Da seh ich nix. Also schaue ich kurz wann es der Hersteller vorschreibt und sehe dann im KD - Heft nach ob der entsprechende Kundendienst durchgeführt wurde. Wenn ja ist für mich alles i.O.

Das da dann zwar ein kundendienst gestempelt ist, aber nicht vollständig durchgeführt wurde weiss nur der Verkäufer.

 

Aber zum Trost: Im vorliegenden Fall (Händler gegen Privatverkäufer) wird jedes Gericht ohnehin mit 99,5% iger Sicherheit gegen den Händler entscheiden.

Auch wenn der TO in meinen Augen an der Grenze zum Hinterhältigen agiert, ernste Konsequenzen wirds vermutlich nicht für ihn geben.

Ein Grund, warum ich mir NIE ein Auto aus Privathand kaufen würde.

Ich würde auf jeden Fall den Unfallschaden im Ankaufsformular festhalten

KM-Stand natürlich auch...

Klar sieht man abgefahrene Reifen und abgenutzte Bremsbeläge, wenn man hinsieht.

Nun ist ein nicht gewechselter Zahnriemen aber auch leicht zu erkennen. Entweder durch fehlenden Eintrag im Scheckheft oder fehlenden Aufkleber im Motorraum oder durch Nachfrage beim Verkäufer (Rechnung?).

Fakt ist, wenn das Auto jährlich zur Wartung bei einer Vertragswerkstatt war, muß sich der automobile Laie drauf verlassen können, dass alles Notwenige gemacht wurde.

Fakt ist ebenfalls, dass der Ankäufer ein Profi ist, der Verkäufer ein Laie. Wenn es den Ankäufer interessiert, ob der Riemen gewechselt wurde, muß er nachfragen oder nachschauen.

Der Rest ist Moral und Moral ist mir egal (frei nach Westernhagen). Muß jeder für sich entscheiden.

Themenstarteram 27. März 2014 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von aparsche

 

Jetzt ist es natürlich so ne Sache zu Händler A zu rennen und zu sagen "Stoooppppp! Ich habe ganz vergessen, dass..." wenn er eigentlich der "Fachmann" dafür ist, bzw. sein sollte. Wie gesagt der hat seine jährlichen Inspektionen bekommen (Vertragswerkstatt), nur war der Serviceleiter dort die letzten beiden Jahre der Meinung "der geht noch".

Warum bist Du eigentlich soerpicht darauf, den nicht gemachten ZR - Wechsel zu verschweigen?

Warum bemühst Du sogar einen Anwalt um herauszufinden ob das Verschweigen eines mangels Folgen für dich haben wird?

Vermutlich gehts nur ums Geld, oder?

Dein scheckheftgepflegtes Auto hat nun mal nicht wie Du annimmst "seine jährlichen Inspektionen" bekommen, da die Kundendienste nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sind.

Ist denn irgendwo vermerkt, dass der ZR nicht wie vorgegeben gewechselt wurde?

Es ist ja aber nix, was ich aktiv verschweigen wollte. Wie gesagt und auch bereits geschrieben: ich war bei dem Händler, er schaut ihn sich an, ich hab ihm vom Unfallschaden erzählt, dieser hat mir dann X geboten und erst der zweite Händler hat überhaupt danach gefragt. Daraus ist dann ja mein Dilemma erwachsen, weil ich das Thema bis dahin gar nicht (mehr) auf dem Schirm hatte!

Und natürlich geht es ums Geld, um was auch sonst.

Der Händler ist der Profi, er macht das jeden Tag. Er wird mir ja auch nicht sagen, dass der Ankaufswert möglicherweise künstlich höher war, um mit seinem Angebot besser dazustehen oder das ihn das nicht interessiert. Er wird aber auch sehr dankbar meine Meldung ("ach übrigens..") aufnehmen, den Ankaufspreis reduzieren und nicht sagen "Ach das macht doch nichts, ich zahl trotzdem soviel".

Zu verschenken hat keiner was und insbesondere bei Autohändlern hab ich permanent das Gefühl übervorteilt und für doof verkauft zu werden. Ich bin die letzten Wochen bei diversen Händlern gewesen und ich weiß wieder, warum ich meine Autos fahre bis es sich bald nicht mehr lohnt - ich habe einfach keinen Bock auf diesen Scheiß: auf Händler der dir dein altes Auto bis ins Nichts runterrechnet und gönnerhaft 10% vom Listenpreis runtergeht und dir das als suuuuuuper Ersparnis verkauft und das er dafür die nächsten Wochen von Wasser und Brot leben muss, aber dieses uuun-glaub-liche Angebot musste er mir einfach machen. Das reicht mir 1 Mal aller 8-10 Jahre...

Wie gesagt: ich habe die letzten Jahre mein Auto bei meinem Händler (leider falsche Marke nun) in die Werkstatt gestellt, mit dem Meister drüber geguckt und Abends wieder abgeholt. That's it. Mehr interessiert(e) mich auch nicht. Im Inspektionsplan steht auch nur, dass er nach X Kilometern gewechselt werden muss - nicht aber alternativ nach Y Jahren (je nachdem was früher eintritt).

Das der Zahnriemen nicht gewechselt ist, steht so explizit und mit vielen Ausrufezeichen natürlich nicht im Serviceheft. Dort fehlen aber halt bei den Feldern "Zahnriemen" die Kreuzchen und daraus kann man ja dann seinen Schluss ziehen (wie es Händler B getan hat).

am 27. März 2014 um 20:50

Man darf als privater nicht lügen. Alles andere spielt keine Rolle. Verpaßte und nicht erwähnte Zahnriemenwechsel resultieren nicht im Verlust des Ausschließens der Sachmängelhaftung.

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