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Verkauf ins EU Ausland - Vor Abholung abmelden in Zeiten von Corona
Hallo.
Wenn alles gut geht, werde ich meinen PKW ins EU Ausland verkaufen. Der Käufer will mit einem Hänger kommen und den Wagen mitnehmen.
Der Wagen soll ohne Nummernschilder abgegeben werden. Nun meine Frage, wie kann ich den Wagen dann abmelden. Stimmt es, dass nur die Zulassung Teil 1, die Nummernschilder und mein Perso benötigt wird? Und stimmt es, dass der Käufer im EU Ausland für die Zulassung den Teil 1 der Zulassungspapier nicht benötigt um den Wagen wieder anzumelden?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Es stimmt - wenn du Halter bist - genügt zur Abmeldung ZB 1 , die Schilder und dein Pass oder Ausweis...
Um den Wagen im Ausland anzumelden - es ist unterschiedlich. Meistens wird der Schein nicht notwendig dafür aber Die Bestätigung, das der Wagen im Ursprungsland abgemeldet wurde.
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2 Antworten
Es stimmt - wenn du Halter bist - genügt zur Abmeldung ZB 1 , die Schilder und dein Pass oder Ausweis...
Um den Wagen im Ausland anzumelden - es ist unterschiedlich. Meistens wird der Schein nicht notwendig dafür aber Die Bestätigung, das der Wagen im Ursprungsland abgemeldet wurde.
Abmeldung geht Kontaktlos und aus der Ferne.