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Verkauf nur im Kundenauftrag?

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:05

Ein Freund rief mich heute an. Er ist beim Kiesplatzaraber sich ein Auto anschauen. Probegefahren etc. passt alles. Jetzt gehts um den Vertrag. Es soll garkeinen geben. Im Kundenauftrag?!

Er soll das Geld geben die Papiere nehmen und gut ist. Ohne Vertrag nichts.

Im meine, das ist doch ein Händler. Der verweigert ja den Verkauf über einen Kaufvertrag.

Ich habe zumindestens von dem Händler abgeraten.

Beste Antwort im Thema

Ein Kaufvertrag gehört für mich IMMER dazu, egal ob Händler oder privat, auch wenn's ein stillgelegtes Schrottfahrzeug ist. Wahrscheinlich ist das Auto geklaut.

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Davon habe ich auch etwas gelesen, das wird wohl häufiger gemacht um die Gebrauchtwagengarantie (oder wie das heißt) zu umgehen. Damit erspart sich der Händler einiges.

Es muss aber kein Grund sein den Wagen nicht zu kaufen, sollte er technisch in Ordnung sein. Dekra/TÜV Gebrauchtwagencheck würde ich auf jeden Fall machen lassen.

Ein Kaufvertrag gehört für mich IMMER dazu, egal ob Händler oder privat, auch wenn's ein stillgelegtes Schrottfahrzeug ist. Wahrscheinlich ist das Auto geklaut.

am 5. Februar 2010 um 22:23

Genau. Dieser wuerde ja dann privat laufen, also ohne Garantie.

ohne Kaufvertrag würde ich die Finger davon lassen. Trotz ausgehändigtem Auto und Papiere kann es sein,daß ein anderer immer noch Eigentümer bleibt.

Wenn ich irgendwo einbreche,den Kfz-Schlüssel und Papiere finde und den Wagen dann verkaufe, wird der ahnungslose Käufer noch lange nicht zum neuen Eigentümer.Oder der Wagen wird  finanziert und gehört noch der Bank.

Ich kann es auch verstehen,wenn ein Händler für einen billigen Gebrauchten nicht noch 1 Jahr Gewährleistung geben will oder kann. Aber wenn schon im Kundenauftrag, dann bitte auch wenigstens mit den Daten des Kunden(dem das Auto gehört) einen Kaufvertrag machen

Schlag ihm doch vor, dass ihr einen Vertrag unter Händlern macht.

Dann hast du ihn im Zweifelsfall halt angelogen aber als Eigentumsnachweis zählt der dann trotzdem, so habe ich meinem BMW auch gekauft - ich kanns total gut nachvollziehen, dass jemand keine Garantie auf ein 13 Jahre altes Auto geben will.

am 6. Februar 2010 um 12:24

Frage, auch wenn es im Kundenauftrag verkauft wird, ist es doch ein ''Privatverkauf''.

Da gibt es doch genauso Kaufvertraege, wie beim Haendler auch, nur eben ohne Garantie. Ganz ohne Kaufvertrag, wirklich die Finger von lassen, wie das zuvor ja auch schon beschrieben wurde ;)

am 6. Februar 2010 um 12:27

entweder kaufvertrag wo alles drin steht oder stehen lassen

mein cousin hat sein auto auch so gekauft im kundenauftrag ohne vertrag^^

musste ja schnell schnell wollt nich mal einen gucken lassen der ahnung hat

vorne winterreifen hinten sommerreifen

zahnriemen musste neu

bremsen neu

ölwechsel

guter kauf oder?:D

hätte der mal lieber den checker gefragt

Isser doch günstig weggekommen....hätte schlimmer/teurer enden können.

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von devrim

....

Er soll das Geld geben die Papiere nehmen und gut ist. Ohne Vertrag nichts.

....

Absolutes NO GO !!!

Einen Verkauf "im Kundenauftrag" gibt es praktisch gar nicht, auch wenn das häufig von dubiosen Händlern so angeboten wird. Ein Verkauf ohne Vertrag funktioniert zwar, ist aber m.E. absolut unseriös und der "Kundenauftrag ist auch kein ernst zu nehmendes Argument keinen Vertrag erstellen zu wollen.

"Im Auftrag" heißt streng genommen, dass der Händler an dem Wagen kein Eigentum erworben hat und im Prinzip vom Eigentümer bevollmächtigt sein müsste, das Fahrzeug im Namen des Eigentümers zu verkaufen. Es sollte also (in der Theorie) einen Vertrag geben, bei dem der Auftraggeber als Verkäufer, der Interessent als Käufer und der Händler als durch den Auftraggeber (nachweislich)bevollmächtigter Vermittler auftritt.

In der Praxis gibt es diese Vereinbarung zwischen dem ursprünglichen Eigentümer und dem Händler natürlich nicht. Der Händler hat in der Regel das Fahrzeug vom ursprünglichen Eigentümer erworben und ist damit selbst Eigentümer geworden. Damit erfolgt ein Verkauf als Gewerbetreibender und der Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet. Das ist er im Prinzip auch ohne schriftlichen Kaufvertrag, jedoch ist im Streitfall der Kauf vom Händler durch den Käufer kaum nachzuweisen.

Kurz: Arsch*ochhändler, von dem man kein Fahrzeug kaufen sollte - von der bereits genannten Möglichkeit, dass es sich um ein gestohlenes Fahzeug handeln könnte mal ganz zu schweigen, der Händler würde den Verkauf abstreiten und man hat wirklich gar nichts mehr in der Hand.

gruß hl

am 6. Februar 2010 um 18:38

Sehe ich genau so. Ohne Vertrag, kein Kauf.

Übrigens: Die "Garantie gibt es nur, wenn ihr sie raushandelt und in der Regel selbst bezahlt. Sie ist komplett freiwillig!

Was ihr meint ist die Sachmängelhaftung. Diese ist beim Verkauf von Gewerbe an Privat immer vorhanden und läßt sich auch per Vertrag nicht wirksam ausschließen! Sie läßt sich von den vorgesehenen zwei Jahren auf ein Jahr (bei gebrauchten Dingen) verkürzen, das wars aber auch.

Ich als Gewerbetreibender, würde keinem ein altes Fahrzeug verkaufen, der sich mündlich als Händler ausgibt (das müsste mir derjenige Beweisen durch den Gewerbeschein). Denn wenn er dann später kommt und doch einen Mangel geltend macht, bin ich als Verkäufer der Dumme.

 

Übrigens: Auch privat müsst ihr für Mangel haften, wenn ihr ein Fahrzeug verkauft!

Im Gegensatz zu dem gewerblichen Verkäufer dürft ihr das komplett ausschließen.

Das ihr das gemacht habt, muss man im Zweifel allerdings beweisen. Am Besten über einen Vertrag mit Gewährleistungsauschluss (zB vom ADAC).

Deshalb auch bei Privatverkauf: Nur mit Vertrag. Sonst kann es teuer werden

 

P.S. Der Verkäufer muss kein Autohändler sein. Für jeden Gewerbebetrieb ist es Pflicht, für gebrauchte Dinge die Sachmängelhaftung zu gewähren.

Das heißt auch ein vom Maler Pinsel gekaufter Geschäftswagen hat automatisch Sachmängelhaftung wenn er an Privat verkauft wird. Lösung für den Gewerbetreibenden: Verkauf an anderen Gewerbetreibenden. Hier (und nur hier) ist der Ausschluss möglich.

http://www1.adac.de/.../default.asp?TL=2

Kommt mir auch dubios vor.

Falls doch alles o.k. wäre und der "Kiesplatzaraber" nur die Gewährleistung ausschließen wollte, könnte ja der Vorbesitzer mit dir den KV abschließen.

Wie bmwkn schon richtig geschrieben hatte, kann ein Gewerbetreibender die Sachmängelhaftung NICHT ausschließen, auch nicht mit dubiosen Vermerken "Im Kundenauftrag". Er kann sie nur verkürzen.

Falls im ersten halben Jahr etwas mit dem Wagen sein sollte (Verschleisteile ausgenommen), muss der Händler dafür gerade stehen, denn in dieser Zeit steht er in der Beweispflicht dir nachzuweisen, dass der Fehler bei Verkauf nicht bestand. Das dürfte schwierig werden, dann die Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass wenn ein Fehler in der Zeit von 6 Monaten auftritt, dieser vorher schon da gewesen sein muss, bzw. mindestens eine vorschädigung da gewesen sein muss, die dann zu dem Fehler führte.

Nach dem halben Jahr dreht sich die Beweislast und Du musst dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon bei Kauf bestand. Ist zwar nicht einfach, aber die Kammern zeigen sich in dem meisten Fällen sehr Verbraucherfreundlich.

Bzgl. Agenturverkauf siehe auch HIER

VG

Thomas

darf man fragen um was für ein Auto und zum welchen Preis es hier geht?

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