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Verkauf!!!Wichtig

Audi A3 8P
Themenstarteram 8. April 2008 um 10:47

Hallo!!!

Habe gestern schweren Herzens meinen Audi A3 verkauft!! Ist für mich und meine Familie zu klein geworden... ein größes muß her!!!

Habe einen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen, wo drin steht,Privatkauf,Garantie oder Umtausch ausgeschlossen,gekauft wie gesehen!!!

Habe das Auto immer gut geplegt und es war bei mir noch nie ein Schaden dran...

Habe den Vertrag mit dem Käufer um halb vier gemacht und um sieben Uhr geht mein Telefon und er sagt mir das ,das esp Lämpchen leuchten würde!! Da frage ich gleich nach, wann das angegangen ist, er sagt gleich als er hier vom Hof gefahren wäre!!!

Bei mir hat aber nie ein Lämpchen geleuchtet... frage mich jetzt mal als erstes, warum er nicht gleich wieder zurück kommt, wenn das Lämpchen ja noch hier vor der Tür angeht!!! Habe ihn darauf angesprochen und er sagte er habe gedacht, es würde wärend der Fahrt wieder ausgehen!!! Kann das irgendwie nicht glauben!!! Habe ihn gesagt er solle den Fehler mal auslesen lassen. Das hat er angeblich heute Morgen auch gemacht, mit der Aussage,das einiges da nicht gestimmt hätte... Kann mir das echt nicht vorstellen, hatte nie Probleme mit dem Auto und jetzt sowas!!! Jetzt hat er gesagt er wollte das Auto zurück geben und würde dann 1500 Euro weniger verlangen, was ich sehr seltsam finde!!! Der kann in der Zeit doch alles mit dem Auto gemacht haben...

Was sagt ihr dazu??? Wie würdet ihr weiter verfahren???

Danke schon mal für eure Antworten

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28 Antworten
am 8. April 2008 um 10:52

Anwalt!!! Die ganze Sache dem Anwalt übergeben, blos nichts zurücknehmen. Solange du nichts zu verbergen hast stehst du auf der besseren Seite der Aktion. Klingt nach Verarschung des Käufers, er will den Preis nachträglich drücken. Ich lach mich tot.

Gruß

am 8. April 2008 um 10:54

Lass mich raten? Der Käufer sieht nicht so aus als ob er von hier kommt ;)

Gekauft wie gesehen, BASTA LA VISTA

Das Problem wird nur sein, dass wenn Du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast, wirste das beheben müssen... Und zwar die nächsten 2 Jahre!

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Und die musst Du geben, wenn nicht ausgeschlossen. Garantie ist immer freiwillig ;)

am 8. April 2008 um 10:56

Jo Maggus hat recht ab zum Anwalt. Sowas dreistes :mad:

wenn du das Geld hast, kanns Dir doch egal sein. Garantie gibst du ja keine...Wenn dann müsste er das über einen Anwalt machen. Du must erst mal schätzungsweise gar nicht machen. Oder ihr einigt euch so.

Ahcso: Ich würde da also erst mal abwarten, was soll er schon groß mit dem Auto gemacht haben. Mehr als Fahren wohl sicher nicht. Naja, und für ein paar Tage 1500,- ist doch ok. Falls es irgendwelche anderen Missbrauchsspuren gibt, kannst du ihn ja wiederrum Regresspflichtig machen, hehe.

am 8. April 2008 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

Lass mich raten? Der Käufer sieht nicht so aus als ob er von hier kommt ;)

Gekauft wie gesehen, BASTA LA VISTA

ich tippe auf:

ich kaufen wagge, gibb mich dann du kriegen geld. sonst fresse platt :)

ich könnt kotzen wenn ich ost europäische Autoschmuggler-Freaks sehe

am 8. April 2008 um 11:00

@ Maggus

So habe ich es nicht geschrieben, aber gemeint ;)

am 8. April 2008 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

@ Maggus

So habe ich es nicht geschrieben, aber gemeint ;)

ich sage was ich denke ;) Ist ja nix unbekanntes, deshalb verkaufe ich mein Auto im Fall der Fälle nicht mal an Verwandte, gibt nur Ärger wenn mal was ist. Ab zum Autohändler wo man das nächste erwirbt - fertig.

BTT:

Anwalt übergeben bzw. mal erkundigen wie man sich verhalten soll in solch einem Fall

Marcus

am 8. April 2008 um 11:06

Als ich noch jung war (iss schon etwas her) kam es schon mal vor, das während einer Probefahrt der Motor das Fahrgestell gewechselt hat, einfach so :D

Themenstarteram 8. April 2008 um 11:09

Hallo !!!

Danke für die schnelle Antwort!!

Habe einen Kaufvertrag aus dem Internet, Im kleingedruckten steht: Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung...

Das ist doch das was du meinst oder???

Danke Sannycar

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310

Das Problem wird nur sein, dass wenn Du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast, wirste das beheben müssen... Und zwar die nächsten 2 Jahre!

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Und die musst Du geben, wenn nicht ausgeschlossen. Garantie ist immer freiwillig ;)

Themenstarteram 8. April 2008 um 11:18

Hallo!!!

Nein, diesmal war es ein Deutscher Mitbürger, es haben auch paar andere angerufen... Habe mich aber für unseren Mitbürger entschieden!!! War wohl doch keine so gute Idee!!! Habe noch eine ganze Woche gewartet, weil er das Geld noch auf der Bank besorgen wollte und jetzt das, echt scheiße!!!

Gruss Sannycar

Zitat:

Original geschrieben von Maggus*D

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

@ Maggus

So habe ich es nicht geschrieben, aber gemeint ;)

ich sage was ich denke ;) Ist ja nix unbekanntes, deshalb verkaufe ich mein Auto im Fall der Fälle nicht mal an Verwandte, gibt nur Ärger wenn mal was ist. Ab zum Autohändler wo man das nächste erwirbt - fertig.

BTT:

Anwalt übergeben bzw. mal erkundigen wie man sich verhalten soll in solch einem Fall

Marcus

am 8. April 2008 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von sannycar

Hallo !!!

Danke für die schnelle Antwort!!

Habe einen Kaufvertrag aus dem Internet, Im kleingedruckten steht: Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung...

Das ist doch das was du meinst oder???

Danke Sannycar

Zitat:

Original geschrieben von sannycar

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310

Das Problem wird nur sein, dass wenn Du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast, wirste das beheben müssen... Und zwar die nächsten 2 Jahre!

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Und die musst Du geben, wenn nicht ausgeschlossen. Garantie ist immer freiwillig ;)

Jackpot!!! Das war von smhb gemeint. Würd sagen die Witzfigur kann dich mal am *************. Trotzdem juristischen rat einholen.

Jepp.. damit hat er verloren, ab dem Moment wo er vom Hof fährt...

Also nicht drauf eingehen.... ;)

Ihr solltet auch im Kaufvertrag erwähnen, ob eine Probefahrt stattgefunden hat, oder ob der Käufer diese abgelehnt hat. Gewährleistung und Garantie wird natürlich ausgeschlossen, das macht man bei Ebay schließlich genauso. Beim ADAC Kaufvertrag ist dieses schon fett gedruckt und somit ausgeschlossen. Als Privatperson bist du sonst 1 Jahr an die Gewährleistung gebunden, wo dann nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt. 

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