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VERKaufsberatung
Guten Abend liebe Leute,
wie meiner Signatur seit einiger Zeit zu entnehmen ist, soll unser Firmenwagen weg. Warum ich das mache? Weil meine Mutter, die die Halterin ist, keine Zeit hat, sich um soetwas zu kümmern.
Etwas falsch machen oder falsche Versprechungen geben darf ich deshalb trotzdem nicht.
Ich habe ein Konkrete frage und einen konkreten Fall, bis jetzt.
Die erste Frage bezieht sich auf die Tatsache, dass es ein Firmenfahrzeug ist (das wir aus dem Leasing *relativ* günstig herauskaufen können.) Ein Gewinn springt bei der Sache wohl kaum raus, ein paar Euros dürften aber dabei rumkommen - weshalb also nicht. Wenn die Firma nun das Fahrzeug kauft, und es dann verkauft wird: Muss für Mängel gehaftet werden? Das Fahrzeug ist in tadellosem Zustand, aber bei Privatpersonen weis man nie. Bei Händlern habe ich noch die sofortige Mängelrüge im Kopf, das wäre ein tragbares Risiko. Es besteht außerdem ja die Option, das Fahrzeug privat zu kaufen und dann zu veräußern, oder wie viele dubiose Autohändler vorgehen: im "Auftrag der Frau" verkaufen. Gibt es Fälle, in denen die Mwst nicht ausweisbar ist?
Eine andere Frage auf einen konkreten Fall: Jemand hat angerufen und möchte Bilder (die kommen noch!) um sie seinem Autohaus zu schicken. Der Chef möchte Bilder davon sehn; der Käufer möchte das Auto über das Autohaus finanzieren. Ich weis nur nicht, wieso da noch ein Autohaus dazwischen muss. Mir kommt das alles bisschen komisch vor. Zugegebenermaßen aber auch nur, weil ich davon noch nichts gehört habe.
Ich bin für sonstge Tipps, was zu beachten ist etc. pp natürlich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Aus genau diesen Gründen hab ich weiter oben ja geschrieben, dass die Firma (=Mutter) das Auto vom Leasinggeber kaufen und an den TE (Sohn) verkaufen soll. Dann kann er unter Ausschluß der Gewährleistung weiterverkaufen. So einfach ist es und schon mehrfach durchexerziert.
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19 Antworten
Ohne Gewähr :
Wenn du das FZ als Gewerbetreibender verkaufst, bist du in der Haftungspflicht.
Am sichersten wird es wohl sein, wenn du das FZ an einen weiteren Gewerbetreibenden verkaufst.
An Privat zu verkaufen, hat in deinem Fall Nachteile.
Die MwSt müsstest du ausweisen. Und als gewerblicher Verkäufer auch für Sachmängel haften.
Deshalb würde ich hier empfehlen, das Fahrzeug an einen Händler zu veräußern.
Das Fahrzeug würde sicher von *privat* aus dem Leasing herausgekauft, dann kannst du beim Weiterverkauf die Haftung ausschließen.
Wenn die *Firma* das Fahrzeug vom Leasinggeber kauft, muss es die Firma erst an dich privat verkaufen, dann kannst du es wiederum privat unter Haftungsausschluss weiterverscherbeln.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das Fahrzeug würde sicher von *privat* aus dem Leasing herausgekauft, dann kannst du beim Weiterverkauf die Haftung ausschließen.
Wenn die *Firma* das Fahrzeug vom Leasinggeber kauft, muss es die Firma erst an dich privat verkaufen, dann kannst du es wiederum privat unter Haftungsausschluss weiterverscherbeln.
Dann zahlst du deine eigene MwSt
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das Fahrzeug würde sicher von *privat* aus dem Leasing herausgekauft, dann kannst du beim Weiterverkauf die Haftung ausschließen.
Wenn die *Firma* das Fahrzeug vom Leasinggeber kauft, muss es die Firma erst an dich privat verkaufen, dann kannst du es wiederum privat unter Haftungsausschluss weiterverscherbeln.
Dann zahlst du deine eigene MwSt
Ja und? Die ist doch neutral … beim Einkauf vom Leasinggeber bezahlt die Firma sie, beim Verkauf an privat erhält sie sie.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Dann zahlst du deine eigene MwSt
Ja und? Die ist doch neutral … beim Einkauf vom Leasinggeber bezahlt die Firma sie, beim Verkauf an privat erhält sie sie.
..klar sind ja die selben Personen.
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das Fahrzeug würde sicher von *privat* aus dem Leasing herausgekauft, dann kannst du beim Weiterverkauf die Haftung ausschließen.
Wenn die *Firma* das Fahrzeug vom Leasinggeber kauft, muss es die Firma erst an dich privat verkaufen, dann kannst du es wiederum privat unter Haftungsausschluss weiterverscherbeln.
Dann zahlst du deine eigene MwSt
Sagen wir es geht netto um 25000, brutto um 30000, zahle ich eben 30k und nehme 30k vom Käufer, da dann ja die mwst keine rolle mehr Spielt, für mich also ok..
Gut, soweit war das eigentlich klar.
Was aber sagt ihr zu der Sache mit dem Händler, über den das Fahrzeug finanziert werden soll? Ist das ein "seriöses" Modell und: Wird dann an den Händler verkauft?
Ein Händler verdient grundsätzlich Geld mit dem Handel. Geld, das du bezahlen musst. Warum also einem Händler Geld in den Rachen schmeißen, wenn du das Auto für wesentlich weniger Geld (mit einem Privatkredit, falls nötig) bekommst?
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das Fahrzeug würde sicher von *privat* aus dem Leasing herausgekauft, dann kannst du beim Weiterverkauf die Haftung ausschließen.
Wenn die *Firma* das Fahrzeug vom Leasinggeber kauft, muss es die Firma erst an dich privat verkaufen, dann kannst du es wiederum privat unter Haftungsausschluss weiterverscherbeln.
Es besteht in diesem Fall eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht das später völlig anders sieht. Da gibt es reichlich Urteile ...
Abgesehen davon: früher war der spätere Kauf eines vormals geleasten Fahrzeugs durch ein und diesselbe Firma nicht elaubt. Da hatte das Finanzamt was dagegen. Hat sich daran was geändert?
Du bist als Gewerbetreibender in der Sachmängelhaftung. Das Risiko ist sehr groß. Nach 5 Monaten zahlst Du einen neuen Motor, *aua*
Man kann den Wagen nicht risikofrei privat verkaufen. Es kommt auf den Betrieb an. Ist Deine Mutter Einzelunternehmerin, oder hat Sie eine Gmbh, oder etwas anderes ?
Als einfacher Selbststäniger kommt man nicht aus der Haftung raus, weil man rechtlich nicht privat verkaufen kann.
Auch Ärzte, Anwälte , Gutachter...etc
Der Wagen wird immer dem Firmenvermögen zugeordnet.
Als Geschäftsführer einer Gmbh kann man den Wagen privat herauskaufen und privat weiter verkaufen. Jedoch, wenn da mal später etwas vor Gericht geht weiß man auch nicht wie dort immer entschieden wird. Das ist relativ sicher, aber auch nicht zu 100%.
Wenn der Käufer herausbekommt das der Wagen als Firmenwagen beim Verkäufer lief geht er schnell vor Gericht.
Dem Finanzamt ist die Sache egal wenn bei dem Umweg über Privat kein Gewinn gemacht wird. Das habe ich selber schon getan und vom FA das OK bekommen. Gewinn muß versteuert werden. Vorsicht, man handelt sich schnell eine Steuerprüfung ein.
Aber wenn das ein Leasingwagen ist gebt ihn einfach zurück und kauft ihn nicht heraus wenn es nicht sein muß.
Die Sachmängelhaftung ist ein großes Problem. Keine Firma kann auch nur einen alten Taschenrechner mehr verkaufen, man haftet für alles.
Aus genau diesen Gründen hab ich weiter oben ja geschrieben, dass die Firma (=Mutter) das Auto vom Leasinggeber kaufen und an den TE (Sohn) verkaufen soll. Dann kann er unter Ausschluß der Gewährleistung weiterverkaufen. So einfach ist es und schon mehrfach durchexerziert.
Und genau dieses Prozedere haben Gerichte Gewerbetreibenden schon sehr oft "um die Ohren gehauen", so einfach ist das ...
Da würden mich die entsprechenden Urteile interessieren …
Fahrzeug wird an ein Autohaus verkauft - alles super! Der Preis stimmt und nach der Politur und Flugrostentfernung muss ich sagen, dass das Auto in einem absolut überragenden Zustand ist.
Vielen Dank für alle Antworten!