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Verkauftes Auto - Ummelden vom Käufer oder vorher abmelden???

Themenstarteram 20. März 2009 um 14:54

Hallo!

Ich hoffe die Frage passt hier ins Forum!

Habe vor ein paar Tagen mein Auto an einen Jordanier verkauft. Er hat 500 Euro angezahlt und holt den Wagen Mitte April ab.

Dann zahlt er auch die Restsumme!

Da er keinen gültigen Personalausweis hatte, sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis, bin ich etwas

verunsichert, wegen dem Ummelden!

Der Käufer kommt von weiter weg (ca. 300 km) und würde gerne das Auto bei sich dann ummelden, um die Kosten für Kurzzeitkennzeichen zu sparen, denke ich mal!

Nun meine Frage:

Wenn ich ihm das Auto so mitgebe und er den Wagen nicht ummeldet, muss ich dann für evtl. Folgekosten aufkommen? Versicherung/Steuern etc.???

Oder bin ich aus der Haftung mit Übergabe raus, wenn ich den Verkauf gleich der Versicherung und der Zulassungsstelle melde?

Oder soll ich den Wagen lieber selber abmelden? Was kostet das?

 

Ich habe echt keine Ahnung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

Lieben Gruß

Tanja

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2009 um 15:29

Ich weiß leider nicht, wie eine Aufenthalterlaubnis aussieht! Wird aber vermutlich kein Passbild aufweisen!? Wer sagt dir denn, dass die Personen identisch sind. Aber auch unabhängig davon ..... in jedem Fall heißt mein Rat: Finger Weg!

Auto in jedem Fall nur abgemeldet dem "Käufer" mitgeben! Dann spendier dem Mann lieber den Fuffziger für ein Kurzkennzeichen.

Wenn du das Auto mit Zulaasung mitgibst, bleibst du erstmal im Boot. Wenn das Auto dann nicht umgemeldet wird, ..... auweia :-((

Würde den Käufer aber vorab darauf hinweisen, dass du ihm das Auto nur ohne Zulassung übergeben kannst! Wenn er tatsächlich an deinem Auto interessiert ist, wird er auch nicht maulen.

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am 20. März 2009 um 15:29

Ich weiß leider nicht, wie eine Aufenthalterlaubnis aussieht! Wird aber vermutlich kein Passbild aufweisen!? Wer sagt dir denn, dass die Personen identisch sind. Aber auch unabhängig davon ..... in jedem Fall heißt mein Rat: Finger Weg!

Auto in jedem Fall nur abgemeldet dem "Käufer" mitgeben! Dann spendier dem Mann lieber den Fuffziger für ein Kurzkennzeichen.

Wenn du das Auto mit Zulaasung mitgibst, bleibst du erstmal im Boot. Wenn das Auto dann nicht umgemeldet wird, ..... auweia :-((

Würde den Käufer aber vorab darauf hinweisen, dass du ihm das Auto nur ohne Zulassung übergeben kannst! Wenn er tatsächlich an deinem Auto interessiert ist, wird er auch nicht maulen.

am 21. März 2009 um 10:33

Noch ein kurzer Hinweis. Derjenige, der ein Kurzkennzeichen beantragen will, m u s s entweder einen gültigen Personalausweis oder einen entspr. Reisepass und eine Versicherungsbestätigung vorweisen können! Das Gleiche gilt natürlich für die reguläre Zulassung! Da dein Kaufinteressent dies offenbar nicht hat, kann er das Auto gar nicht auf sich zulassen. (so steht es zumindest in www.wikipedia.de unter "Kfz-Kennzeichen"). Dann macht es (für ihn) auch Sinn, dass das Auto noch auf deinen Namen zugelassen sein soll. Also - wie schon gesagt - Finger weg!

Blöde Frage: Könntest DU den Wagen nicht auf Kurzzeitkennzeichen zulassen, und diesen dann (von mir aus gegen Kostenerstattung) damit verkaufen?

Das Risiko in diesem Fall erscheint mir doch sehr überschaubar (falls das funktioniert).

Hi,

bisher hab ich auch immer mit Kennzeichen verkauft und hatte Glück. Wenn der Käufer den Wagen wirklich auf sich ummeldet laufen auch Unfallschäden die nach der Übergabe aber vor der Ummeldung erfolgt sind auf seine Kappe. Ich hatte aber wenigstens richtige Außweispapiere gessehen.

Problematischer wird es wenn er die Kiste net ummeldet,dann kann es passieren das du noch Monatelang Steuern und Versicherung zahlen mußt.

Meld den Wagen vorher ab,kostet nur ein paar Euro. Und besorg notfalls auf deinen Namen Kurzzeitkennzeichen. Das kostet alles in allem vielleicht 100€ die aber gut Investiert sind.

Gruß Tobias

Ich bin ja eigentlich auch ein Verfechter vom angemeldeten Verkaufen, aber in dem Fall würde ich das auch nicht tun! Das wär mir zu heiß.

Ich würde auch kein Kurzzeitkennzeichen auf meinen Namen machen. Jedes Knöllchen geht dann an den eingetragenen Halter, wenn da Flensburger Punkte mit dabei sind wirds arg ärgerlich.

Der soll das selbst organisieren.

Grüße

Steini

Hi,

also machen würde ich das seit meinem letzten "Abenteuer" nur, wenn ich mir absolut sicher bin, an den Käufer irgendwie wieder dranzukommen, er hier lebt, einen gültigen Perso etc hat.

Ich hatte letztes Jahr dieses "Vergnügen" und hier im Thread sind auch ein paar zusammengefasste Infos drin.

http://www.motor-talk.de/.../zwangsstillegung-t1803802.html?...

Am sichersten und am wenigsten Bauchschmerzen hast du, wenn du den Wagen abgemeldet übergibst. Ausserdem, wenn er schon angezahlt hat und den Wagen auf jeden Fall nimmt, kann er sich doch selbst bei einem Händler oder so die roten Nummern besorgen oder ein Kumpel holt auf seinen Namen Kurzzeitkennzeichen.

An deiner Stelle abmelden und so übergeben und wenn alle Stricke reissen, machst du Kurzzeitkennzeichen und schickst ihn damit auf die Reise.

schönen Gruss

TazaTDI

am 27. März 2009 um 15:41

also ich habe im Dezember meinen Wagen an einen Türken verkauft, hab den Wagen bei der Versicherung und bei der Zulassungsstelle(10,00€)vorher abgemeldet und auch bei der Zulassungsstelle das Nummernschild abgegeben und somit war ich aus allem raus(ordentlicher Kaufvertrag dazu). Hab schon sowas mal im Fernsehen gesehen-er hatte dann nur ärger.

gruß

Wenn der Wagen abgemeldet wird , kann man damit noch am gleichen Tag bis zum Wohnort fahren , die Zulassungsstelle bestätigt dir das. Er fährt dann zwar ohne Schilder darf er aber.

Aber so bist du aus allen raus.

am 27. März 2009 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Noch ein kurzer Hinweis. Derjenige, der ein Kurzkennzeichen beantragen will, m u s s entweder einen gültigen Personalausweis oder einen entspr. Reisepass und eine Versicherungsbestätigung vorweisen können! Das Gleiche gilt natürlich für die reguläre Zulassung! Da dein Kaufinteressent dies offenbar nicht hat, kann er das Auto gar nicht auf sich zulassen. ...

Fast gut: die Aufenthalterlaubnis ist ein gültiges Personaldokument MIT Passbild und einer Anschrift in Deutschland.

Somit dürfte eine Anmeldung des Autos auf den Käufer kein Problem sein!

Würde also an Stelle des TE das Auto abmelden und den Käufer vorher darauf hinweisen. Er kann sich ja dann beim TE auf der Zulassung ein Kurzzeitkennzeichen holen (1 - 5 Tage gültig) und dann daheim richtig anmelden.

Wenn der Käufer das weiß kann er im Vorfeld alles klären (Vers., Kennzeichenreservierung...)

am 27. März 2009 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Wenn der Wagen abgemeldet wird , kann man damit noch am gleichen Tag bis zum Wohnort fahren , die Zulassungsstelle bestätigt dir das. Er fährt dann zwar ohne Schilder darf er aber.

Aber so bist du aus allen raus.

Aus allem raus ist man sicherlich nicht! Wenn was passiert, muss die Versicherung des/der bisherigen Halters/Halterin den Schaden noch regeln! Und am gleichen Tag kann man mit dem Fahrzeug noch bis zum Wohnort (Adresse) des bisherigen Halters fahren!

Ich glaube nicht, dass hiermit der neue Eigentümer gemeint ist und dieser z.B. das Fahrzeug z.B. von Hamburg nach München fahren kann.

In den Vorschriften steht nur "Personalausweis oder Pass"! Ob eine Aufenthaltserlaubnis-Urkunde wie ein PA oder Pass zu handhaben ist, lässt sich durch einen kurzen Anruf bei der Zulassungsstelle oder der Kfz-Versicherung feststellen. Denn diese braucht ja die gleichen Angaben (Anschrift usw.).

Abmelden und man hat keinen Ärger.

Das sehe ich auch so. Ich würde das Auto nicht mal angemeldet an einen Deutschen mit Ausweis verkaufen. Und dann erst recht nicht an einen Jordanier welcher mit einem alten Wurstblatt ankommt welches seine Aufenthaltsgenhmigung ist. Wenn du dir einen menge Ärger ersparen willst meld die Karre ab. Wie der das Auto weg bekommt ist nicht dein Problem.

Das haben wir alles durch. Haben damals unseren Golf auch angemeldet verkauft. Weißt du wie lange das gedauert bis er dann endlich abgemeldet war ???? Ich glaube zwei Monate sind wir hinterher gelaufen.

Nee nee, meld die Karre ab und gut ist.

 

Mfg Tobias

Hallo,

der Versicherungsschutz besteht bis 0:00 Uhr wenn Du den Wagen abmeldest. Der neue Käufer kann dann damit theoretisch bis nach Moskau fahren wenn er schnell genug ist :).

Wie gesagt es ist dann aber immer noch DEINE Versicherung die bis 0:00 Uhr läuft. Angemeldet würde ich kein Auto verkaufen.

 

plaga8

Zitat:

Original geschrieben von plaga8

Hallo,

der Versicherungsschutz besteht bis 0:00 Uhr wenn Du den Wagen abmeldest. Der neue Käufer kann dann damit theoretisch bis nach Moskau fahren wenn er schnell genug ist :).

Wie gesagt es ist dann aber immer noch DEINE Versicherung die bis 0:00 Uhr läuft. Angemeldet würde ich kein Auto verkaufen.

 

plaga8

Hi,

mit der 0:00h Sache meine ich mich auch nur dran zu erinnern, aber soviel ich weiss, darf man mit entwerteten Kennzeichen nicht kreuz und quer durch die Gegend fahren.

Es ist dann nur die direkte Heimfahrt erlaubt und auch nur max. bis zum angrenzenden Stadt-Kreis des Ortes wo abgemeldet wurde.

TazaTDI

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