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Verkehrsfrage: beim Einparken/Ausparken blinken?

BMW 3er E46
Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 8:27

Hi,

blinkt ihr eigentlich wenn ihr in eine Parkluecke am Strassenrand reinfahrt oder nicht?

Vorwaerts rein oder Rueckwaerts, wie auch immer.

in der Stvo steht davon naemlich nix, trotzdem hatten wir jetzt ne angeregete Diskussion das man das trotzdem machen sollte.

Hier die Regeln:

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/studien/index.html/836

In der DDR war es Vorschrift.

Busse blinken auch beim losfahren, aber die haben sicher gesonderte Vorschriften.

Ich mach es manchmal, manchmal nicht. Klassische Situation wo es absolut nicht empfehlenswert ist:

wenn man gerade an ner Einmuendung vorbeifaehrt.

Gruss

Joe

Beste Antwort im Thema

Fahrschulsatz beim Anfahren : Spiegel, Blinker , Kopf drehen ,

Genauso beim Einparken. Stell dir mal vor,du fährst an einer Parklücke vorbei und möchtest Rückwärts einparken. Der wo hinter dir fährt,hat keinen blassen Schimmer,was du vorhast. Das Blinken ist ja nicht für dich da. Zu zeigst damit den anderen an,was du vorhast. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist es z.B. Pflicht zu Blinken. Aber viele sind einfach zu faul oder einfach nicht so intelligent dazu :cool:

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Jeder Fahrtrichtungswechsel,also auch ein und ausparken muss angezeigt werden.

Weil Hellsehen können andere Leute ja noch nicht:D *lol* Oder woher sollen die wissen was du jetzt vor hast?:rolleyes:

Ich persönlich könnte jedes mal ausflippen,wenn ich sone Idioten vor mir habe und die einfach so abbiegt oder so.

Grad als Motorradfahrer seh ich das noch kritischer:mad:

Weil genau durch son dämlichen Penner hats mich 2003 vom Bock gehaun,hatte Glück das ich überhaupt noch lebe!

Er war mal der Meinung,mir ohne jeder Vorwarnung die Vorfahrt nehmen zu müssen,was mir eine Behinderung am Bein + Berufsunfähigkeit eingebracht hat:rolleyes::mad::mad::mad::mad:

Das gleiche könnte auch beim ausparken passieren!

 

gruß Nils

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 9:19

Definiere Fahrtrichtungswechsel. Allenfalls Spurwechsel koennte man hier vielleicht versuchen zu attestieren. Allerdings ueberfaehrt man keine Linie somit ist es auch kein Spurwechsel IMHO.

Bin ja auch Ganzjahresbiker. Das gefaehrliche da sind aber meiner Meinung nach nicht die einfachen Ausparker,

sondern die die ueber die Strasse umdrehen. Das waere dann also klassischer Fahrtrichtungswechsel.

Mich wuerde mal interessieren, ob es fuer das Blinkersetzen beim Ausparken oder EInparken eine

Vorschrift irgendwo gibt. Oder wenigstens eine Definition, dass sowas als Spurwechsel oder Abbiegen zaehlt.

Gruss

Joe

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 9:20

Hier mal die Definition zu Fahrtrichtungswechsel:

Zitat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungswechsel

Im Gegensatz zum schienengebundenen Verkehr kann in anderen Verkehrsarten ein Fahrzeug durch eine Halbkreiswende in die Gegenfahrtrichtung wechseln. Hier bezeichnet der Begriff Fahrtrichtungswechsel:

* den Spurwechsel (auf, in mindestens einer Fahrtrichtung, mehrspurigen Straßen) zum Wechsel auf eine Fahrbahn zu einem anderen Fahrziel

* Abbiegen (Verlassen einer Straße, um auf eine andere zu wechseln)

* Wenden (spezieller Fahrtrichtungswechsel, nämlich von der aktuellen Fahrtrichtung auf die entgegengesetzte Fahrtrichtung und damit auch Fahrbahn).

Nix mit Parken da, oder?

Gruss

Joe

Puh,zur Hand hab ich leider grad nichts.

Aber könnte fast drauf wetten das sowas irgendwo vorgeschrieben ist.

Falls ich doch noch was finden sollte,werde ichs posten;)

Oder es ist Auslegungssache:D

Parkspur und Fahrspur.

 

Guck mal hier,vielleicht findest sich dort etwas.

http://www.verkehrsportal.de

am 4. Dezember 2008 um 9:44

Also ich blink meistens beim ein und ausparken obs nun vorgeschrieben ist oder nicht (aber immer wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer hinter mir ist bzw. mir entgegenkommt).

Gruß

robson

Also je nach parkweise... wenn du längs zur fahrbahn stehst musst du definitiv beim ausparken blinken, das lässt sich durch "einfahren auf die Fahrbahn" und "verlassen des seitenstreifens" herleiten. Wenn du rückwärts in eine solche lücke rein willst musst es auch anzeigen, damit der hinter dir weiß das DU da rein willst und er nicht selber vorwärts schneller ist. Beim Quer parken sowieso, ist beim ein und ausparken ja wie ein abbiegevorgang, beim ausparken zusätzlich noch einfahrt auf die fahrbahn. Ansonsten, frag doch mal in einem fahrschulforum, dahrlehrer können dir das sicher kompetent erklären

Fahrschulsatz beim Anfahren : Spiegel, Blinker , Kopf drehen ,

Genauso beim Einparken. Stell dir mal vor,du fährst an einer Parklücke vorbei und möchtest Rückwärts einparken. Der wo hinter dir fährt,hat keinen blassen Schimmer,was du vorhast. Das Blinken ist ja nicht für dich da. Zu zeigst damit den anderen an,was du vorhast. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist es z.B. Pflicht zu Blinken. Aber viele sind einfach zu faul oder einfach nicht so intelligent dazu :cool:

Zitat:

Original geschrieben von speedyconsales2

Fahrschulsatz beim Anfahren : Spiegel, Blinker , Kopf drehen ,

Genauso beim Einparken. Stell dir mal vor,du fährst an einer Parklücke vorbei und möchtest Rückwärts einparken. Der wo hinter dir fährt,hat keinen blassen Schimmer,was du vorhast.

Trotzdem stehen regelmäßig [Vorurteilein]Vans mit Hausfrauen[Vorurteilaus]direkt hinter mir..

 

:D

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 11:09

Fahrlehrer koennen einem viel erzaehlen, nach dem Schema, lieber zuviel als zuwenig. Die lassen z.b. ihre Schueler auch regelmaessig vor unserer Grundstuecksausfahrt anhalten, trotz weisser duchrgezogener Linie und damit einer klaren Regellung, dass es keine Strasse von rechts ist. Ich moecht nicht wissen, wer da einen Auffahrunfall mal bezahlt.

Ich haette es gern mal irgendwo definiert halt.

Wo steht z.b., dass Parken am Fahrbahnrand ein Spurwechsel ist oder ein Abbiegen? Und damit meine ich ausdruecklich keine extra-Parkstreifen, sondern ganz normal Fahrbahnrand ohne irgendwelche Markierungen oder Lnien.

Gruss

Joe

Ein Blinker oder besser gesagt ein Fahrtrichtungsanzeiger kündigt im Straßenverkehr die Absicht einer Änderung der Fahrtrichtung bzw. des Fahrzustands an. Nur so können andere Verkehrsteilnehmer, die durch das hier als Beispiel angesprochene Parken beeinträchtigt werden, die Situation rechtzeitig überblicken.

Unabhängig davon was wo und wie gesetzlich definiert ist oder was Fahrlehrer ihren Schülern beibringen, sollte man im Verkehr nicht als egoistischer Blinkmuffel auftreten. Man darf auch nicht vergessen, dass das Blinken nur eine Absichtserklärung ist, keine Garantie der Vorfahrt. ;)

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von touring3er

Ein Blinker oder besser gesagt ein Fahrtrichtungsanzeiger kündigt im Straßenverkehr die Absicht einer Änderung der Fahrtrichtung bzw. des Fahrzustands an.

Das mit dem Fahrzustand hast Du kreativ ergaenzt, oder? :)

In den Gesetzen steht zur Aenderung des Fahrzustand nichts, jedenfalls kann ich nichts finden. Bitte keine eigenen Regeln jetzt machen. Und Fahrrichtung wollen wir ja nicht aendern, sondern beibehalten.

Gruss

Joe

@touring3er: Zustimmung! Genau so seh ichs auch!

Mein Nachhauseweg vom Büro geht durch ein Wohngebiet/30er-Zone, in der ein großer Einkaufsmarkt ist. Das Parkhaus ist nur von der anderen Seite zu erreichen, was für einige Einkäufer bis zu 10 Minuten Umweg bedeuten kann. Hier kommt es sehr häufig vor, dass man als Hintermann erahnen muss, dass der Vordermann nun einparken möchte. Toll ist es, wenn er nicht blinkt, vor der Parklücke anhält, man selber kapiert, was er will und der Kamerad dann feststellt, "die Lücke ist zu eng, fahr mer mal weiter"... Man selber ist bereits neben dran, der Trottel (sorry) gibt Gas und logischerweise kommt genau in dem Moment noch Gegenverkehr... :(

Ich bekomm jedes Mal nen dicken Hals, wenn der Vordermann ohne zu Blinken auf der Fahrspur anhält. Es ist wohl nach Aussage eines Polizisten im Bekanntenkreis wirklich nicht geregelt, dass man beim Anhalten oder Einparken blinken muss, der § 1 der StVO hält in meinen Augen jedoch klar dazu an. Auch der letzte Satz auf der verlinkten Polizeiseite ist in meinen Augen "richtig":

"Denken Sie bitte im Interesse der eigenen Sicherheit, aber auch der der anderen Verkehrsteilnehmer immer daran:

Blinken und Zeichengeben nicht vergessen!"

Gruß

Jan

PS: Wenn man nicht kapiert, dass der Vordermann nun rückwärts einparken möchte, ist man doch grundsätzlich mal so dicht an seiner Stoßstange dran, dass an rückwärts einparken nicht mehr zu denken ist... ;) :p

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Das mit dem Fahrzustand hast Du kreativ ergaenzt, oder? :)

Der Fahrzustand ändert sich, da die Änderung der Fahrtrichtung gekoppelt ist an die Verzögerung bzw. Beschleunigung beim Parkvorgang.

Zitat:

Und Fahrrichtung wollen wir ja nicht aendern, sondern beibehalten.

Genau genommen ändert sich die Fahrtrichtung beim Parkvorgang, wenn auch nur geringfügig und nicht um 180° . ;)

 

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von touring3er

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Das mit dem Fahrzustand hast Du kreativ ergaenzt, oder? :)

Der Fahrzustand ändert sich, da die Änderung der Fahrtrichtung gekoppelt ist an die Verzögerung bzw. Beschleunigung beim Parkvorgang.

Nee, lass den Fahrzustand hier aus dem Spiel, oder Du stiftest groesstmoeglichste Verwirrung :D

Zitat:

Original geschrieben von touring3er

Zitat:

Und Fahrrichtung wollen wir ja nicht aendern, sondern beibehalten.

Genau genommen ändert sich die Fahrtrichtung beim Parkvorgang, wenn auch nur geringfügig und nicht um 180° . ;)

Der Ansatz scheint mir der beste von allen zu sein. Das beabsichtigte Ausscheren/Einscheren als geringfuegige Fahrtrichtungsaenderung, und deswegen die Argumentation zu blinken.

Und um es halbwegs einheitlich zu handhaben, selbst dann blinken wenn man nicht ein/ausscheren muss sondern nur zwecks

Parken am Rand anhaelt.

Gruss

Joe

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