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Verkehrskontrolle mit Folgen !
Heute ,mal in eine Verkehrskontrolle gekommen ! Dort ,konnte ein fachkundiger ?? Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
Dazu ,hat er selbst die welchige aus und wieder !
eingebaut !
Dürfen unsere übereifrigen Beamten dies überhaupt ???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:
Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer !
Das macht es aber auch nicht legaler. Ein professioneller Gärtner darf auch kein Cannabis anbauen, und wenn er es noch so gut kann...
Zitat:
Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?
Eigentlich bist du es, der sich wie ein Großkotz aufführt.
Dass du einen Lackierer für Fusseltuning bezahlst, imponiert übrigens auch nicht wirklich.
Zitat:
Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht !
Du solltest jedenfalls froh sein, dass er es so gemacht hat.
Um auf der rechtlich sicher Seite zu sein, hätte er das Auto auch zu einem Sachverständigen abschleppen lassen können. Das wäre für dich sicher noch teurer geworden.
Und meine persönliche Meinung: ich bin jedem Polizisten dankbar, der illegale Änderungen der Beleuchtung aus dem Verkehr zieht, auch wenn du das vielleicht persönlich nimmst.
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49 Antworten
Kann er das Wort "welchig" mal übersetzen?
Nachtrag: Was hat das mit diesem Forum zu tun?
Da bezeichnenderweise keine Reaktion;
Waren nun die Rückleuchten nachlackiert, oder nicht?
Hmm, das ist in etwa wie mit dem Atemalkoholtest, du darfst ablehnen, als folge gibt es dann die Blutprobe Hier wäre der Arzt dann ein Gutachter zu deinen Kosten und Zeitaufwand
Grüße
Steini
Wieso sollte er das nicht dürfen? Bei vielen Fahrzeugen muss man die ja ausbauen um die Lampen zu wechseln.
Er wollte vielleicht nur die E-Nr. prüfen, sei doch froh dass er dich nicht um "welchige" zu checken zum nächsten Tüv schickt, dauert länger und kostet.
Lieber bunt als eine laute Tröte unterm Auto.
Es darf doch jeder individuell sein. Andere laufen als Wurst herum...
Sei froh das sie dir die Karre nicht gleich Stillgelegt haben.
Lackierte Rückleuchten, wie primitiv und peinlich.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 2. März 2016 um 22:34:13 Uhr:
Sei froh das sie dir die Karre nicht gleich Stillgelegt haben.
Lackierte Rückleuchten, wie primitiv und peinlich.
Wieso nicht? Es gibt ja auch zugelassene Lacke in Verbindung mit externen Reflektoren.
Peinlich wirds wenn die Dinger pink, neongrün, lila oder Hello-Kitty Motive haben und so dunkel werden dass man die Leuchten nicht mehr erkennt.
Pisa lässt grüßen.
Kopf ---> Tisch.
Erst das Auto so verhunzen, das Stress mit den Ordnungshütern vorprogrammiert ist, und wenn der Strass dann da ist noch rumjammern.
Zitat:
Lackierte Rückleuchten, wie primitiv und peinlich.
Sehr toller und sinnvoller Bgeitrag von Dir ! Die waren nur übergangsweise dran ,weil die richtig dunklen z.Z. nicht geliefert werden konnten ! Und die einfachen ab Werk passen optisch nicht zu dem Auto !
Du wirst dir nicht mal den Lackierter leisten können !
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 05:58:55 Uhr:
Zitat:
Lackierte Rückleuchten, wie primitiv und peinlich.
Sehr toller und sinnvoller Bgeitrag von Dir ! Die waren nur übergangsweise dran ,weil die richtig dunklen z.Z. nicht geliefert werden konnten ! Und die einfachen ab Werk passen optisch nicht zu dem Auto !
Du wirst dir nicht mal den Lackierter leisten können !
Also ich fand den Beitrag durchaus sinnvoll.
Und ich es ebenfalls etwas primitiv und peinlich, wennn die alten Basisoppels mit der Spraydose "getunt" werden.
Boah ey!
Mit den Konsequenzen muss man dann halt klar kommen können.
Also mal Klartext:
Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung = Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Kontrolle durch den Beamten zulässig, ausbau glaub ich nicht, da kein Sachkundiger / Sachverständiger, aber er kann eine Überprüfung anordnen.
E-Nr soll/muss von Außen erkennbar sein bei Leuchtmittel und Scheinwerfer.
HTC
Die Überprüfung der Beleuchtung gehört zur Fahrzeugkontrolle. Die Polizei kann und darf anhand der angebrachten Nummern prüfen, ob die Leuchten zugelassen sind – wenn die Nummern nicht von außen sichtbar sind, baust du sie also selbst aus und bringst den Nachweis oder du lässt dein Fahrzeug kostenpflichtig zum aaS schleppen und dort ebenfalls kostenpflichtig begutachten. Dass der Polizist die Leuchten selbst ausgebaut hat um nachzuschauen, war reine Freundlichkeit von ihm.
Ausbauen darf übrigens nicht nur ein Sachverständiger, sondern jeder dazu Befähigte, also auch ein Polizist mit entsprechender Ausbildung.
Ausbauen ja, aber nur mit begründetem Anfangsverdacht in diesem Fall und ohne technische Ausbildung rechtlich anfechtbar, also bei einem Rechtsstreit wird trotzdem ein Sachkundiger die Geschichte gegenprüfen.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 3. März 2016 um 09:05:49 Uhr:
Ausbauen ja, aber nur mit begründetem Anfangsverdacht in diesem Fall und ohne technische Ausbildung rechtlich anfechtbar, also bei einem Rechtsstreit wird trotzdem ein Sachkundiger die Geschichte gegenprüfen.
HTC
Naja, der Richter entscheidet über gerichtlich bestellte Gutachten und eine fehlende E-Nummer und/oder Lack auf der Leuchte wird der Richter wohl auch dem trotteligstem Dorfsherif zutrauen...
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 05:58:55 Uhr:
Zitat:
Lackierte Rückleuchten, wie primitiv und peinlich.
Sehr toller und sinnvoller Bgeitrag von Dir ! Die waren nur übergangsweise dran ,weil die richtig dunklen z.Z. nicht geliefert werden konnten ! Und die einfachen ab Werk passen optisch nicht zu dem Auto !
Du wirst dir nicht mal den Lackierter leisten können !
Tolle Ausdrucksweise des TE.
Frage ich mich, aus welchem Grunde er nicht vor Ort die Polizeibeamten nach der Rechtmäßigkeit gefragt hat?