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Verkehrsordnungswidrigkeit in der Probezeit
Meine Freundin, die in der Probezeit ist, hat nachts beim Wenden ein Verkehrsschild recht heftig angefahren. Die herbeigerufene Polizei hat sich für mehr als eine halbe Stunde in den Dienstwagen zurückgezogen und ihr dann mitgeteilt, dass sie mit einem Bußgeld von 100€ und einem Aufbauseminar zu rechnen hat.
Tatsächlich eingetroffen ist aber eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG mit einem Bußgeld von 35€. Vorwurf: "Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 StVG; 1.4 BKat. Sie touchierten beim Zurücksetzen ein Verkehrsschild"
Das Bußgeld ist fristgerecht bezahlt. Ist damit das Aufbauseminar vom Tisch? Handelt es sich trotzdem noch um einen B-Verstoß? Und wer entscheidet eigentlich über die Bußgeldhöhe, die Beamten vor Ort, die Wache oder die Stadt? Die Polizisten hatten offensichtliches Mitleid mit ihr da sie nach dem Vorfall ziemlich aufgelöst war, auch wenn es nur ein Sachschaden ist.
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16 Antworten
Normalerweise gibt es bei diesem Tatbestand und 35 € Bußgeld kein Aufbauseminar... Was theoretisch sein kann, ist dass die Beamten eine kurze Meldung an die Führerscheinstelle schreiben, wenn sie Zweifel an der Eignung deiner Freundin haben, ein Kfz zu führen. Das kann ich mir aber nach deiner Schilderung nicht vorstellen.
Was auch sein kann: Der Beamte hat sich geirrt, die Frage falsch verstanden oder es gab einfach sonst irgendein Missverständnis. Vielleicht haben sie den Sachverhalt vor Ort auch einfach aus irgendeinem Grund falsch bewertet und auf dem Revier dann festgestellt dass es sich bei dem Unfall nur um eine Lappalie handelt.
Ich glaube nicht dass da noch etwas kommt.
Das war eine Verwarnung,da kommt nichts.
Fehler passieren... gerade als Fahranfänger.
Es kam kein Mensch zu Schaden und sie hat offenbar auch die Polizei gerufen um den Schaden zu melden... alles richtig gemacht. (Der Versicherung aber bitte auch den Schaden melden)
Ist nur ein Verwarngeld und hat kein weiteren Einfluss auf die Probezeit und hat auch keine weiteren Maßnahmen zur Folge.
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 22. September 2017 um 19:49:38 Uhr:
Was theoretisch sein kann, ist dass die Beamten eine kurze Meldung an die Führerscheinstelle schreiben, wenn sie Zweifel an der Eignung deiner Freundin haben, ein Kfz zu führen.
Quatsch. Wird hier wieder jeder Falschparker zur MPU geschickt?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2017 um 11:23:43 Uhr:
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 22. September 2017 um 19:49:38 Uhr:
Was theoretisch sein kann, ist dass die Beamten eine kurze Meldung an die Führerscheinstelle schreiben, wenn sie Zweifel an der Eignung deiner Freundin haben, ein Kfz zu führen.
Quatsch. Wird hier wieder jeder Falschparker zur MPU geschickt?
Das habe ich nicht gesagt.
Was ich geschrieben habe, ist richtig.
Wo steht denn, dass Polizeibeamte wegen Owis im Verkehr die FSSt informieren ( dürfen)?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2017 um 16:49:13 Uhr:
Wo steht denn, dass Polizeibeamte wegen Owis im Verkehr die FSSt informieren ( dürfen)?
Das steht nirgends und muss auch nirgends stehen.
Ich habe lediglich geschrieben, dass die Polizei die Führerscheinstelle informieren kann, wenn sie Bedenken über die Eignung einer Person hat, ein Kfz zu führen. Und das wird auch manchmal gemacht. Das muss nicht mit einer Verkehrs-Owi in Zusammenhang stehen und bedarf nach meiner Ansicht auch keiner Rechtsgrundlage.
Wenn du dich bei einer Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei total daneben benimmst und den Eindruck machst, als wäre dir im Straßenverkehr sowieso alles egal (das ist jetzt ziemlich allgemein beschrieben), kann dieser Punkt schon erreicht sein. Das liegt aber im persönlichen Ermessen eines jeden Beamten.
Deswegen musst du aber noch lange nicht deinen Führerschein abgeben.
natürlich melden Polizisten fahreignungsrelevante Tatsachen an die FSSt. Dazu sind sie sogar verpflichtet. Aber nicht jeder Pups ist eine fahreignungsrelevante Tatsache, von daher ist es einfach nur völlig abstrus, hier überhaupt darauf zu kommen, dass im konkreten Fall am Beispiel des TE eine solche Meldung erfolgen könnte.
So etwas verwirrt unnötig Fragensteller.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. September 2017 um 16:40:08 Uhr:
natürlich melden Polizisten fahreignungsrelevante Tatsachen an die FSSt. Dazu sind sie sogar verpflichtet. Aber nicht jeder Pups ist eine fahreignungsrelevante Tatsache, von daher ist es einfach nur völlig abstrus, hier überhaupt darauf zu kommen, dass im konkreten Fall am Beispiel des TE eine solche Meldung erfolgen könnte.
So etwas verwirrt unnötig Fragensteller.
Ach so, dann kennst du ja sicher noch eine andere Möglichkeit, wieso jemand in dem konkreten Fall des TE zur Nachschulung geschickt werden sollte? Mir fällt keine ein, außer der die ich bereits geschrieben habe.
natürlich. Wenn ein Punkt eingetragen wird bei einem Fahrer in der Probezeit informiert das KBA in Flensburg die Führerscheinstelle und diese ordnet wenn es ein A-Verstoß oder der zweite B-Verstoß war das Aufbauseminar an. Mit Probezeitmaßnahmen hat die Polizei überhaupt nichts zu tun.
Da es sich hier um eine 35.- € Verwarnung handelte, ist aber auch diese Frage nicht relevant.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. September 2017 um 17:41:32 Uhr:
natürlich. Wenn ein Punkt eingetragen wird bei einem Fahrer in der Probezeit informiert das KBA in Flensburg die Führerscheinstelle und diese ordnet wenn es ein A-Verstoß oder der zweite B-Verstoß war das Aufbauseminar an. Mit Probezeitmaßnahmen hat die Polizei überhaupt nichts zu tun.
Da es sich hier um eine 35.- € Verwarnung handelte, ist aber auch diese Frage nicht relevant.
Und aus dem Grund ist diese Möglichkeit mindestens genauso abwegig wie die von mir genannte. Ich verstehe also nicht, was du an meiner Antwort auf die Frage des TE auszusetzen hattest.
Zitat:
Und aus dem Grund ist diese Möglichkeit mindestens genauso abwegig wie die von mir genannte. Ich verstehe also nicht, was du an meiner Antwort auf die Frage des TE auszusetzen hattest.
mach dir nichts draus. Kai R. weiß in diesem Forum alles besser, kann alles besser, darf jeden Ton anschlagen. Kritik gibt es nicht und andere Meinungen und Erfahrungen sind indiskutabel, sofern sie nicht auf seinem Wissen/Erfahrung beruhen ;-)
Ich sehe die - zugegebenermaßen wirklich nur theoretische - Möglichkeit der Meldung der Polizei aber ebenfalls. Aber wirklich nur theoretisch (was nicht "unmöglich" heißt. Andere Ansicht vermutlich: Kai R.).
Spuren von Blasphemie in diesem Beitrag sind rein zufälliger Natur.
Viele Grüße, Adrian
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 26. September 2017 um 14:34:25 Uhr:
Ich verstehe also nicht, was du an meiner Antwort auf die Frage des TE auszusetzen hattest.
Es ist nicht sinnvoll, Fragesteller mit unrealistischen Ideen zu verunsichern. Niemals wird wegen so einer Lappalie die FSSt benachrichtigt. Warum also so etwas herbeifabulieren? Da es Quatsch war habe ich gesagt, dass es Quatsch ist, damit es der TE nicht auch noch glaubt.
Leider ist es kennzeichnend für dieses Board, dass sich immer noch jemand findet, der ahnungslose Fragesteller zur MPU schickt.
@Adrian: hast Du ein Problem damit, unterschiedliche Meinungen sachlich auszudiskutieren?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Sep. 2017 um 21:50:35 Uhr:
Es ist nicht sinnvoll, Fragesteller mit unrealistischen Ideen zu verunsichern. Niemals wird wegen so einer Lappalie die FSSt benachrichtigt. Warum also so etwas herbeifabulieren? Da es Quatsch war habe ich gesagt, dass es Quatsch ist, damit es der TE nicht auch noch glaubt.
Deswegen schrieb ich in meiner ersten Antwort "theoretisch" und "kann sein" und "wenn".
Am Ende habe ich außerdem geschrieben, dass ich nicht glaube dass das in diesem Fall eingetreten ist.
Der TE wollte eine Erklärung, ich habe sie ihm gegeben.