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Verkehrsrechtschutz und Firmenwagen

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 20:37

Nabend zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die alle Fahrzeuge im Haushalt, 1 Privat-PKW, 2 Motorräder und eben den Firmenwagen umfasst. Die Versicherung, die ich im Auge hatte (KS/Auxilia) schließt aber gewerblich genutzte Fahrzeuge aus. Ich denke, das gilt auch für den Firmenwagen.

Kann mir jemand eine gute und preiswerte Versicherung empfehlen?

LG

Tib

Beste Antwort im Thema

Alles klar.

Dann wollen wir mal:

 

Zitat:

Original geschrieben von tiberius16

 

ich bin auf der Suche nach einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die alle Fahrzeuge im Haushalt, 1 Privat-PKW, 2 Motorräder und eben den Firmenwagen umfasst. Die Versicherung, die ich im Auge hatte (KS/Auxilia) schließt aber gewerblich genutzte Fahrzeuge aus. Ich denke, das gilt auch für den Firmenwagen.

Diese Konstellation wirst du nicht in der von dir gewünschten Form versichern können - aber das ist auch kein Problem.

 

In Rahmen der Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (dieses Paket hat bei verschiedenen Versicherungen auch andere Namen) sind mitversichert:

-Die Fahrzeuge, die auf den Versicherten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf den Ehegatten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf die minderjährigen Kinder zugelassen sind.

 

Das Firmenfahrzeug ist aber nicht auf den genannten Personenkreis zugelassen und fällt daher heraus.

Aaaaaaaberrrrr: Du als Versicherter bist auch als Fahrer von fremden, nicht auf dich zugelassenen Fahrzeugen versichert (also z.B. als Fahrer des Firmenfahrzeuges).

 

Somit kein Problem.

 

Sollte jemand das Firmenfahrzeug schädigen, so betrifft dich das sowieso nicht, da dieser Anspruch vom Eigentümer des Fahrzeuges geltend zu machen wäre - und nicht von dir.

 

Folglich kannst du die von dir angedachte Kombination guten Gewissens abschliessen - du bist da richtig versichert.

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Frage: Ist der "Firmenwagen" ein Fahrzeug, welches dir der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, oder bist du selbst die Firma (und das Fahrzeug ist auf dich entsprechend zugelassen)?

 

Dieser Punkt ist für eine korrekte Antwort wichtig.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 21:00

Hi,

der Firmenwagen steht mir seitens meines Arbeitsgebers als Dienstwagen mit privater Nutzung zur Verfügung.

LG

Tib

Alles klar.

Dann wollen wir mal:

 

Zitat:

Original geschrieben von tiberius16

 

ich bin auf der Suche nach einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die alle Fahrzeuge im Haushalt, 1 Privat-PKW, 2 Motorräder und eben den Firmenwagen umfasst. Die Versicherung, die ich im Auge hatte (KS/Auxilia) schließt aber gewerblich genutzte Fahrzeuge aus. Ich denke, das gilt auch für den Firmenwagen.

Diese Konstellation wirst du nicht in der von dir gewünschten Form versichern können - aber das ist auch kein Problem.

 

In Rahmen der Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (dieses Paket hat bei verschiedenen Versicherungen auch andere Namen) sind mitversichert:

-Die Fahrzeuge, die auf den Versicherten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf den Ehegatten zugelassen sind

-Fahrzeuge, die auf die minderjährigen Kinder zugelassen sind.

 

Das Firmenfahrzeug ist aber nicht auf den genannten Personenkreis zugelassen und fällt daher heraus.

Aaaaaaaberrrrr: Du als Versicherter bist auch als Fahrer von fremden, nicht auf dich zugelassenen Fahrzeugen versichert (also z.B. als Fahrer des Firmenfahrzeuges).

 

Somit kein Problem.

 

Sollte jemand das Firmenfahrzeug schädigen, so betrifft dich das sowieso nicht, da dieser Anspruch vom Eigentümer des Fahrzeuges geltend zu machen wäre - und nicht von dir.

 

Folglich kannst du die von dir angedachte Kombination guten Gewissens abschliessen - du bist da richtig versichert.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 21:05

Hi twelferider,

danke für deine Ausführungen. Das klingt ja schon recht gut. Ich darf also auch davon ausgehen, dass ich als Führer des Firmenwagens z.B. im Falle, dass ich den Unfall verursache, versichert? Sorry für die Nachfrage, aber ich tue mich unheimlich schwer mit den ganzen juristischen Feinheiten. :)

LG

Tib

Zitat:

Original geschrieben von tiberius16

Hi twelferider,

danke für deine Ausführungen. Das klingt ja schon recht gut. Ich darf also auch davon ausgehen, dass ich als Führer des Firmenwagens z.B. im Falle, dass ich den Unfall verursache, versichert?

Ja, da bist du versichert - als Fahrer jedes fremden (nicht auf dich zugelassenen Fahrzeuges) besteht Versicherungsschutz für :

-Dich

-Deine Ehefrau

-Deine minderjährigen Kinder

 

Da fällt also auch der Firmenwagen darunter (auch, wenn den deine Frau fährt ist sie genauso versichert).

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 21:15

Hi twelferider,

danke für deine Auskunft. Das ging wirklich schnell. :-)

Schönes Wochenende noch!

LG

Tib

Hab heut meinen schnellen Tag;):D

Dir auch ein schönes Wochenende.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ja, da bist du versichert - als Fahrer jedes fremden (nicht auf dich zugelassenen Fahrzeuges) besteht Versicherungsschutz für :

...

Da fällt also auch der Firmenwagen darunter (auch, wenn den deine Frau fährt ist sie genauso versichert).

Ist denn der Firmenwagen nicht über die Firma versichert?! :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ist denn der Firmenwagen nicht über die Firma versichert?! :confused:

Das wissen wir nicht.

Davon abgesehen ist es egal, ob der Arbeitgeber eine Rechtsschutz für die Firmenfahrzeuge abgeschlossen hat, wenn der TE die og. Kombination abschliesst.

 

Bei einem Unfall mit Personenschaden wäre es ja das Problem des Arbeitgebers, seine Ansprüche für das beschädigte Fahrzeug durchzusetzen und nicht das Problem des TE.

 

Der TE jedoch ist für seine persönlichen Ansprüche (Personenschaden, evtl. Straf- oder Bussgeldverfahren) mit der von ihm angedachten Kombination als Fahrer des Firmenfahrzeuges geschützt.

 

Hierauf kommt es ihm auch an.

 

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 15:09

Zitat:

Hierauf kommt es ihm auch an.

Genau. :)

Beispiel: Unfall mit anschließendem Gerichtsverfahren. Ich möchte nicht dumm da stehen, dass ich zwar seitens der Verkehrsrechtschutz mit meinem Mopped versichert gewesen wäre, aber nicht mit dem Firmenwagen.

LG

Tib

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hierauf kommt es ihm auch an.

Aaaah....jetzt leuchtet mir das ein, soweit hab ich auch bei mir noch gar nicht gedacht.

Ich habe die selbe Konstellation, da sollte ich mal den Inhalt meiner Verkehrsrechtsschutz prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Ich habe die selbe Konstellation, da sollte ich mal den Inhalt meiner Verkehrsrechtsschutz prüfen.

Auch bei einer reinen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist man immer als Fahrer von fremden Fahrzeugen (als fremde Fahrzeuge gelten die Kfz, welche nicht auf den Versicherten zugelassen sind) versichert.

Somit ist bei dir auch alles klar - du bist ebenfalls als Fahrer des Firmen-Kfz. versichert.

 

Wenn man gar kein eigenes Fahrzeug auf sich zugelassen hat und z.B. nur ein Firmen-Kfz. fährt (welches nicht rechtsschutzversichert ist), dann kann man die sog. "Fahrer-Rechtsschutz" abschliessen,

Bei dieser Variante ist man ausschliesslich als Fahrer fremder Kfz. versichert.

 

Die Fahrer-Rechtsschutz wiederum ist sowohl in der Verkehrs-Rechtsschutz, als auch in der Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Kombination jeweils enthalten.

 

Alles klar?;)

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