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Verkehrsregeln in Ö, CH und LI

Themenstarteram 29. März 2015 um 20:51

Guten Morgen an alle Alpenbewohner und die Anderen auch.

Ich muss ziemlich oft in diesen Ländern fahren, und auch viel "über Land" (weil ich Abkürzungen mag - weniger km = weniger Sprit = weniger Verschleiß usw.)

Ich bin mir aber völlig unsicher darüber wo Begrenzungen enden:

- Geschwindigkeit

- Überholverbot

In Österreich scheint mir ein Orsschild weder die Geschwindigkeit zu reduzieren, NOCH zu erhöhen! Wenn Tempo 60 beschildert ist, fährt man 60, soweit das Auge reicht - bis zur Aufhebung? Wie ist es mit Einbiegern auf die Straße?

Und wie sieht es in der Schweiz aus? Da bin ich noch nicht so gut dahinter gekommen.

In Polen gelten die schilder immer bis zur nächsten Kreuzung - oder bis zum Ortsschild. Das ist soweit klar.

In der Bundesrepublik ist es völlig bescheuert, da wollen wir gar nicht drüber reden...

Beste Antwort im Thema

Man könnte ja z.B. mal bei Google "Verkehrsregeln Österreich" oder "Verkehrsregeln Schweiz" eingeben und sich Erleuchtung verschaffen.

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am 29. März 2015 um 22:10

Beim ADAC gibst dazu ein schönes Heftchen

Themenstarteram 30. März 2015 um 7:00

Wie heißt das Heftchen?

am 30. März 2015 um 7:28

Verkehrsregeln in ........

Bopp19

Themenstarteram 30. März 2015 um 7:38

Nix gefunden, aber Email geschrieben. Mal sehen, wann die Antwort kommt... Online nix Link? (Nicht, dass ich nicht zahlen will, aber warum Papier, wenn es digitoll geht)

Themenstarteram 30. März 2015 um 7:43

Guten Morgen, Kapitän,

 

leider sind das nur Links bezüglich Themen, die mich nicht betreffen (oder die ich schon kenne). Trotzdem dank :-)

Zitat:

@där kapitän schrieb am 30. März 2015 um 09:33:02 Uhr:

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

cheerio

Man könnte ja z.B. mal bei Google "Verkehrsregeln Österreich" oder "Verkehrsregeln Schweiz" eingeben und sich Erleuchtung verschaffen.

am 30. März 2015 um 8:26

http://www.gidf.de/

Zitat:

@trouble01 schrieb am 30. März 2015 um 10:14:48 Uhr:

Man könnte ja z.B. mal bei Google "Verkehrsregeln Österreich" oder "Verkehrsregeln Schweiz" eingeben und sich Erleuchtung verschaffen.

Wenns umfangreicher sein soll StVO Österreich

 

LG robert

Ich fahre auch immer regelmässig in in der schweiz und lichtenstein spazieren. und deutschland auch.

In österreich ist es das wenn du z.b eine hauptstrasse hast und die mit 100 km/h beschildert ist. Das darfst du bis zur nächsten begrenzung diese geschwindigkeit fahren. Kommt ein ortsschild, dann sind 50. Das ortsschild hebt die geschw. begrenzung auf.

 

Die schweizer strassen sind ebenfalls gut beschildert. Einfach achtsam sein. Das klärt sich von selbst.

Aber achtung. Geschwindigkeit in schweiz und lichtenstein einhalten. Ich war im jannuar 17 km/h auf der Autobahn zu schnell und habe 180 euro bezahlt. innerorts ist bereits ab 5 km/h schweine teuer.

Und für Überholverbote gibts ebenso Tafeln und Sperrlinien.

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 30. März 2015 um 12:04:49 Uhr:

In österreich ist es das wenn du z.b eine hauptstrasse hast und die mit 100 km/h beschildert ist. Das darfst du bis zur nächsten begrenzung diese geschwindigkeit fahren. Kommt ein ortsschild, dann sind 50. Das ortsschild hebt die geschw. begrenzung (Anm.: )nicht auf.

Nicht ganz. Grundsätzlich gilt in Österreich 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf allen anderen Straßen, 50 km/h im Ortsgebiet, außer es wird durch Schilder eine andere Geschwindigkeit angezeigt die dann bis zum Schild "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzug" gilt. Das gilt auch bei Ortseinfahrten.

Der Begriff Hauptstraße ist in der StVo nicht erwähnt.

Beispiel:

Straße in unverbautem Gebiet, 70 km/h Begrenzung vor der Ortseinfahrt, dann kommt die Ortstafel - so gilt, auf dieser Straße weiterhin 70. Erst ab dem Schild Begrenzung Ende gilt dann 50. Wenn ab der Ortseinfahrt 50 gelten soll so ist vor der Ortstafel immer ein Schild "Ende der Geschwinidigkeitsbegrenzung" aufgestellt.

§ 20. Fahrgeschwindigkeit.

(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

 

LG r.

am 30. März 2015 um 10:54

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 10:27:21 Uhr:

http://www.20min.ch/community/stories/story/16365311

Achtung, hier hat sich ein böser Fehler eingeschlichen.

Denn es wird geschrieben Geschwindigkeiten werden nach jeder Verzweigung aufgelöst. Das Thema hatten wir hier schon einmal und da hatte ich das auch geschrieben, denn wir hatten es von normalen Geschwindigkeitstafeln. Doch hier wird es verallgemeinert.

Denn Zonen Tafeln, die gelten solange bis sie durch ein Ende Zone wieder aufgehoben werden.

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