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Verkehrsschild 116

Themenstarteram 25. September 2017 um 12:46

Hallo community,

 

mal eine wichtige Frage.

Die Freundin meines Sohnes hat einen kleinen Unfall gebaut, bei dem ich mir nun auch mal die Beschilderung angesehen habe.

 

In einer Strasse wurde die Oberfläche mit Split wieder hergestellt. Split ist ja nun mal eine Gefahrenquelle und als einziges Schild kurz vor der Baumaßnahme steht das besagte Schild 116. Mehr nicht. Zulässige Höchstgeschwindigkeit dort ist 50 Km/h. Da die Strecke sehr kurvenreich ist, kommt mir das viel vor.

 

Jetzt habe ich gelesen, dass dieses Schild 116 seit 2009 "nur" noch ein Sinnbild darstellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, also zwingend nur in Verbindung mit einem weiteren Verkehrsschild genutzt werden darf. Zum Beispiel das Dreieck mit dem Ausrufezeichen in der Mitte.

 

Aber eben da bin ich mir unsicher. Hat da jemand gesicherte Informationen?

Auch bin ich mir nicht sicher, ob das Schild 116 in der Fahrschule überhaupt noch gelernt wird. Auch hier wäre ein Info super. In einem Fahrschulbogen meiner Tochter, gab es nur noch das Dreieck mit dem Ausrufezeichen und dem weissen "Achtung Split" Schild darunter.

 

Also wer mir helfen kann, bitte gerne.

 

In Anlage das Schild 116

Beste Antwort im Thema

Wird denn angepasste Geschwindigkeit heute in der Fahrschule nicht mehr gelernt? Und was erwartet die Lady im Winter? Da kann es glatt sein, ohne dass Schilder darauf hinweisen.

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Da fehlt der Zusatz "Rollsplitt" drunter.

Zitat:

@hoppenstedt10 schrieb am 25. September 2017 um 14:46:09 Uhr:

… Jetzt habe ich gelesen, dass dieses Schild 116 seit 2009 "nur" noch ein Sinnbild darstellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, also zwingend nur in Verbindung mit einem weiteren Verkehrsschild genutzt werden darf. Zum Beispiel das Dreieck mit dem Ausrufezeichen in der Mitte. …

Richtig, Zeichen 116 ist entfallen. Das Symbol steht aber weiterhin gemäß § 39 Absatz 8 StVO zur Verfügung, so dass es als Zeichen bei besonderen Gefahrenlagen weiterhin von den dafür zuständigen Länderbehörden angeordnet werden kann.

In deinem Fall hätte es als offizielles Verkehrszeichen also dort nicht stehen dürfen. Da der durch den Rollsplit rutschige Straßenbelag aber nicht unvorhersehbar kam (das nicht mehr in Kraft befindliche Schild hat ja davor gewarnt), wird das bei dem Unfall bedeutungslos sein.

Themenstarteram 25. September 2017 um 13:10

Danke

 

@trouble01 aber wenn ich richtig gelesen habe, ist das Schild in Anlage 1 des Paragraphen 40 nicht mehr vorhanden.

 

@birscherl

Soweit verstanden. Also hätte einzeln nicht mehr aufgestellt werden dürfen.

Aber mal eine Theorie: wenn es doch nicht hätte aufgestellt werden dürfen, kann man es dann nicht so werten, als wenn es gar nicht vorhanden wäre? Besonders mit dem Hintergrund, dass die Fahrerin gerade 18 ist und eventuell das Schild aktuell in der Fahrschule gar nicht mehr vorkommt...............

Selbst wenn du es so wertest, dass es nicht vorhanden ist – unangepasste Geschwindigkeit ist mit und ohne Schild möglich. Zudem kann so viel Transferleistung auch von einem Fahranfänger verlangt werden, dass er anhand des Piktogrammes (egal ob auf einem dreieckigen Schild mit rotem Rand oder einem viereckigen Zusatzschild mit schwarzem Rand) die Rutschgefahr erkennt.

Ist sicher blöd gelaufen für die junge Dame, aber das ist nun mal das Lehrgeld, das einige zahlen müssen.

Wird denn angepasste Geschwindigkeit heute in der Fahrschule nicht mehr gelernt? Und was erwartet die Lady im Winter? Da kann es glatt sein, ohne dass Schilder darauf hinweisen.

Das Verkehrszeichen ist gültig.

Seit Ende Mai diesen Jahres gilt der neue Verkehrszeichenkatalog (VzKat), in welchem das ehemalige Zeichen 116 nunmehr mit der Nummer 101-52 wieder enthalten ist. Ein Zusatzzeichen "Rollsplitt" ist überflüssig, da das Zeichen gemäß seiner amtlichen Bezeichnung bereits vor "Split, Schotter" warnt.

Und mit Blick auf die Geschwindigkeit gilt der §40 Abs. 1 StVO:

Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).

Die in den Fahrschulbögen gezeigte Variante mit dem Sinnbild "Splitt, Schotter" auf dem Zusatzzeichen ist Blödsinn, da diese Zusatzzeichen lediglich von der Schilderindustrie in falscher Auslegung der neuen StVO "eingeführt" wurden, obwohl sie von amtlicher Seite nicht vorgesehen waren.

Themenstarteram 25. September 2017 um 21:13

@Peter

Sicher alles richtig. Aber das war nicht der Ansatz. Drauf gekommen bin ich nur, weil Anwohner mich darauf hingewiesen hatten. Da geht es nicht um Logik oder "selber nachdenken".

Wenn die Einhaltung von Schildern in einer StVO gefordert und bei Nichteinhaltung mit Bußgeld geahndet werden, dann sollten sie auch ordnungsgemäß aufgestellt werden. Den deutschen Schilderwald hab ich mir ja nicht ausgedacht.

Da ich die Information gefunden hatte, daß es sich bei dem Schild 116 "nur" um ein Sinnbild handelt und nicht alleinig aufgestellt werden sollte, hab ich mich halt an dieses Forum gewandt.

Insofern Herr Korsch, 116 ist kein Gefahrenzeichen. Es ist ein Sinnbild. Insofern hilft der Paragr. 40 Absatz 1 hier nicht.

 

Wie sieht es denn überhaupt mit der max. Geschwindigkeit bei Split aus? Wie gesagt, da ist offiziell 50. Eigentlich viel zu schnell.

Das Zeichen 116 wurde 2009 aus der StVO gestrichen, das Sinnbild blieb aber erhalten. Das Sinnbild ist nicht das ganze Schild, sondern nur das schwarze Symbol mit dem Auto und den fliegenden Steinchen. Dieses Sinnbild konnte aber weiterhin als Bestandteil eines Gefahrzeichens angeordnet werden. Das Ergebnis entsprach also dem Zeichen 116, es hatte aber keine Nummer mehr und war auch nicht mehr in der StVO abgebildet.

Der neue Verkehrszeichenkatalog 2017 führt aber eben dieses Zeichen wieder als Abbildung, mit der neuen Nummer 101-52. Beim umfassenden und unnützen Änderungsprozedere der letzten Jahre wurde unterm Strich also letztendlich nur die Nummer geändert. Die Bedeutung und Gestaltung des ehem. Z 116 blieben gleich.

Was die maximale Geschwindigkeit angeht, steht im benannten §3 Abs. 1 StVO: Ist der Straßenzustand "gerollsplittet", muss man seine Geschwindigkeit so reduzieren, dass man sein Fahrzeug weiterhin beherrscht. Beherrscht man es nicht, ist die Geschwindigkeit vermutlich zu hoch.

am 26. September 2017 um 3:40

Ich weiss jetzt nicht wie es dort genau aussieht, aber so ein Schild sollte schon auch fuer Fahranfaenger ein Warnsignal sein. Ich hab mal bissel in google gesucht und kam auf diesen Fall wo es obwohl Schilder standen es zum Unfall kam und Klage eingereicht wurde.

https://www.ra-kotz.de/...ehrssicherungspflicht_rollsplitt_strasse.htm

Themenstarteram 26. September 2017 um 14:14

Oh, danke an beide.

Sogar das Schild auf dem Bild unten (StVO 1937) ist noch gültig. Zumindest ist die gefährliche Kurve immer noch da :)

Hier sieht man allerorten offiziell seit Jahrzehnten ungültige Schilder (z.B."Hänsel und Gretel"), dennoch ist es ratsam, sie zu beachten.

Img-0035
Themenstarteram 26. September 2017 um 21:27

Sicher, keine Frage, aber mal ehrlich:

Da wird ein Schild ungültig gemacht, 2017 mit anderer Nummer wieder eingeführt. Was soll der Quatsch? Haben die Langeweile?

On Top kam bei dem Unfall noch, dass die Polizei ein Bußgeld verhängen MUSSTE. Eine Verwarnung darf nicht mehr ausgesprochen werden. Tatbestand: Von der Strasse abgekommen => 35 Euro..............

Der damalige Verkehrsminister Tiefensee wollte viele Gefahrzeichen streichen. Das gab schon vor 2009 Ärger, denn die Schilder wurden von den Anwendern weiter für nötig erachtet. Darum hat man 2009 die Sache mit den Sinnbildern eingeführt, zusammen mit einer "strengeren" Auflage zu deren Anordnung (als Gefahrzeichen).

Da man die "degradierten Bastelverkehrszeichen" aber auch irgendwie erfassen muss, wurden sie im VzKat Entwurf der Nummer 145 zugeordnet. Verschiedene anderen Kriterien, mit denen ich hier nicht langweilen möchte, führten dann aber zur Eingliederung unter Zeichen 101. Die "Schneeflocke" (ehem. 113) oder "Steinschlag" (ehem 115) sind also auch alle wieder "da" nur mit neuer Nummer. Das ist das Ergebnis von mehr als 8 Jahren Arbeit unter drei Verkehrsministern.

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