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Verkehrsunfall innerhalb der Familie. Zahlt Versicherung?
Hallo.
Ich hatte heute mehr oder weniger einen "unfall" mit meinem Wagen. Ich wollte zu uns in die Einfahrt abbiegen, war also noch auf der öffentlichen Straße. Da sah ich das mein Vater rückwärts mit dem Traktor aus der einfahrt fuhr. Ich blieb also stehen und wartete bis er rausfuhr. Als er nun rausgefahren ist, war er ein kleinen Moment unachtsam und "ditschte" mit dem Frontlader des Traktors meinen Wagen an.
So, ich wollte nun meinen Versicherungsvertreter anrufen, doch dieser hat heute leider schon frei..
Jetzt wollte ich euch mal fragen, wie das nun ist. Ob da die Versicherung des meines Vater zahlt, oder ob es in dem Fall hinfällig ist weil es innerhalb der Familie ist?
Wäre dankbar für eine Antwort.
mfg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
In der Regel sind die Sachverständigen Ingeneure, und die erstellten Gutachten sind auch vor Gericht Gültig.
"Vor Gericht gültig" sind nur Gutachen, die vom Gericht in Auftrag gegeben wurden.
Selbst veranlasste Gutachten -egal von welcher Seite- sind Parteivortrag. Mehr nicht.
Zitat:
Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen, Du hast also keine Auslagen diesbezüglich.
...wenn die Haftung klar und das Gutachten erforderlich war. Obacht mit solchen Pauschalangaben, das kann im Einzelfall in die Hose gehen und dann willst Du die Kosten sicher nicht für den TE tragen, oder?
Zitat:
...
richtet der Gutachter das Gutachten so ein, das Du am besten (Finanziell) dabei weg kommst.
Ohne Worte.
Hafi
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41 Antworten
Hallo!
Kommt darauf an, wer Halter der beteiligten Fahrzeuge ist:
Sind beide auf die gleiche Person zugelassen, wird es wohl nichts werden, da Eigenschaden.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hallo!
Kommt darauf an, wer Halter der beteiligten Fahrzeuge ist:
Sind beide auf die gleiche Person zugelassen, wird es wohl nichts werden, da Eigenschaden.
Gruß
Hafi
@Hafi
Was wäre bei Vollkasko?
Gruß
Frank
Hallo Frank,
bei Vollkasko sehe ich kein Problem.
Gruß
Hafi
wird man bei einer "Traktorversicherung" eigentlich hochgestuft
Ich meine nein.
Stimmt das ?
Gruß
Delle
@Hafi545
Nja, also Halter des Traktors ist mein Vater, und Halter meines Autos ist meine Mutter, als Fahrer bin jedoch ich eingetragen.
Von dem her wird es schwierig werden, oder?
mfg.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wird man bei einer "Traktorversicherung" eigentlich hochgestuft
Ich meine nein.
Stimmt das ?
Hi Delle,
hängt vom Vertrag ab. Es gibt inzwischen auch Verträge für Zugmaschinen mit einem SFR.
@TE: Schwierig wird es bei der Konstellation auf jeden Fall...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von torcha
Nja, also Halter des Traktors ist mein Vater, und Halter meines Autos ist meine Mutter, als Fahrer bin jedoch ich eingetragen.
Wohnhaft im gleichen Haus? Dann wird es wohl kritisch werden da unterm Strich mehr oder weniger der gleiche Halter.
Ich weiss nur das vor rund 20 Jahren ein Bekannter Glück hatte das er nicht mehr im Haus seiner Eltern wohnte als ihm sein Vater sein Auto verschrammte,übrigens auch mit dem Traktor.Wäre er im gleichen Haushalt wohnhaft gemeldet gewesen=kein Geld von der Versicherung. Aber da er schon im neuen Wohnhaus lebte und seine Eltern im Alten gab es keine Probleme.
Habe aber keine Ahnung ob das immer noch so ist.
Aber um die Frage zu klären wäre es sinnvoll den Versicherungsvertreter zu fragen bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Soll er mal was für die "horrenden" Provisionen die er für die Kfz-Versicherungen bekommt arbeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wird man bei einer "Traktorversicherung" eigentlich hochgestuft
Ich meine nein.
Stimmt das ?
Gruß
Delle
Früher gab es für Traktoren nur Versicherungen, bei denen man nicht hochgestuft wurde. Seit einigen Jahren gibt es, analog zur Autoversicherung, Versicherungsverträge mit SF-Klassen.
Grüsse
Woldo
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hi Delle,
hängt vom Vertrag ab. Es gibt inzwischen auch Verträge für Zugmaschinen mit einem SFR.
Gruß
Hafi
THX
Hi.
Also es ist jetzt so gelaufen, das die Versicherung sagt, sie zahlt den Schaden *freu* ich sollte entweder mir von ner Werkstatt oder vom TÜV nen Kostenvoranschlag machen lassen, oder ich fahr direkt zur Werkstatt lasse es reparieren und schicke dann die Rechnung. Ich würde gern 1steres machen. Jetzt meine Frage, wo sollte ich mir den Kostenvoranschlag machen lassen, damit das auch gut begutachtet wird. ATU, Händerl(bei mir wär das OPEL) oder TÜV?
mfg.
am besten nicht bei atu ich wuerde zum hændler gehen. also opel in deinem fall
gruss
Hmm, ok danke.
Warum denn nicht ATU, schreiben die etwas zu viel oder zu wenig auf oder haben die einfach keine Ahnung...?
mfg.
Nochmal eine kurze Frage, zwecks Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Bei wem sollte man am besten jetzt gehen, zur Opelwerkstatt oder zum TÜV Gutacher. Kann man da so pauschal sagen, wer da den Schaden "großzügiger" beurteilt?
mfg.
naja, ich bin damals immer in meiner werkstatt gewesen. das hat immer gut gepasst. einmal musste aber ein gutachten von nem sachversatændigen gemacht werden da der schaden bei ueber 5000€ lag. ich denke die werkstatt wird dir das ordendlich machen
gruss