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Verkehrsunfall mit "Personenschaden"

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 16:48

Ich hatte gestern ein sehr unschönes Erlebnis.

Bin mit meinem Cabrio durch eine Spielstrasse gerollt. Wollte dort in eine bestimmte Strasse rechts abbiegen. Da die Strassen und Hauszuwegungen aber alle gleich aussehen, bin ich an dieser Strasse vorbeigerollt. Nur 2-3m zuweit, so dass ich nicht mehr einbiegen konnte ohne zurückzusetzen.

Links von mir war ein Spielplatz und ringsherum führte die Spielstrasse, auf der auch ich mich befand.

Als ich nun zurücksetzen wollte schaute ich nach hinten rechts durch die Sitze hindurch. Nichts zu sehen. Beim langsamen zurückrollen, ohne Gas und mit schleifender Kupplungen beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum. Noch keinen halben Meter gerollt knallte es laut und schon gings das Geschreie los.

Bin sofort ausgestigen. Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.

Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein. Ich hab ihn vorher nicht auf de Strasse gesehen und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, bis er dort auf der Strasse lag. Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre. Ausser einer blutigen Lippe ist nichts passiert. Die Lampe am Fahrrad ist verbogen und der Lenker hat eine Schramme. Mein Auto hat einen Schaden von 1500,-.

Der Vater, der ca 80m entfernt stand rief die Polizei und einen Krankenwagen.

Da der Junge aber nicht weiter verletzt war, ist dieser wieder abgerückt.

Im Unfallbericht stehe ich jetzt an eins. Ich bin mir aber sicher, dass der Unfall so oder so passiert wäre.

Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.

Was hat mich da zu erwarten??

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2011 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI

beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.

.

.

.

Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.

Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.

.

.

.

Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.

Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI

Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.

Was hat mich da zu erwarten??

Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

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am 4. Oktober 2011 um 17:13

Fahren in Spielstraßen ist nicht erlaubt. Sollte es in einem verkehrsberuhigtem Bereich gewesen sein, dann schaltet einen Anwalt ein. Eventuell liegt eine Aufsichtsverletzung der Eltern vor.

am 4. Oktober 2011 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

. Eventuell liegt eine Aufsichtsverletzung der Eltern vor.

Das kannst knicken;) In so einem Fall, selbst wenn der kleine Junge ihm die Vorfahrt schneiden wuerde, wære der Autofahrer immer schuld. Abwarten was kommt, gegebenfalls mit Anwalt das beste fuer dich rausholen. Leider liegt die Schuld zu 100% bei dir

am 4. Oktober 2011 um 17:26

Kann man nicht knicken. Ich kenne einen Fall, wo ein 9 jähriges Mädchen in einen Kotflügel gefahren ist und der PKW Fahrer bekam Geld von den Eltern.

am 4. Oktober 2011 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI

beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.

.

.

.

Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.

Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.

.

.

.

Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.

Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI

Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.

Was hat mich da zu erwarten??

Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

. Eventuell liegt eine Aufsichtsverletzung der Eltern vor.

Das kannst knicken;) In so einem Fall, selbst wenn der kleine Junge ihm die Vorfahrt schneiden wuerde, wære der Autofahrer immer schuld. Abwarten was kommt, gegebenfalls mit Anwalt das beste fuer dich rausholen. Leider liegt die Schuld zu 100% bei dir

Naja, schuldig im Sinne von Schuld ist es bei der beschriebenen Sorgfalt ja nicht. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist. Es handelte sich sicherlich um eine Verkehrsberuhigte Zone und dort ist es getattet bei höchster Sorgfalt mit maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren (Fahrzeuge mit Sonderzeichen usw.... naturlich ausgenommen.

am 4. Oktober 2011 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

:D:D:D *Daumen hoch*

MfG Zille

am 4. Oktober 2011 um 17:32

http://www.andre-krueger-online.de/recht/eltern.htm

 

@Dicke : War bissel blød ausgedrueckt mit Schuld. In jedem Fall bleibt der Fahrzeugfuehrer auf seinen Kosten sitzen. Das meinte ich eigendlich

am 4. Oktober 2011 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Das kannst knicken;) In so einem Fall, selbst wenn der kleine Junge ihm die Vorfahrt schneiden wuerde, wære der Autofahrer immer schuld. Abwarten was kommt, gegebenfalls mit Anwalt das beste fuer dich rausholen. Leider liegt die Schuld zu 100% bei dir

Wieso eigentlich "Leider". Willst Du einen 8jährigen eine Schuld/Teilschuld zuweisen?

 

In Spielstraßen würde ich generell nicht rückwärts fahren. Einmal um den Block und korrekt abbiegen ist mein Tipp für solch Fälle. Letzendlich tauchen dort auch kriechende,liegende Kinder oder aber Haustiere auf.

Ich habe schon oft beobachtet, dass unverrückbare Hindernisse wie Steine, Poller etc. nicht bemerkt wurden beim rückwärtsfahren. Somit äußerste Vorsicht in Spielstraßen!

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

http://www.andre-krueger-online.de/recht/eltern.htm

 

@Dicke : War bissel blød ausgedrueckt mit Schuld. In jedem Fall bleibt der Fahrzeugfuehrer auf seinen Kosten sitzen. Das meinte ich eigendlich

OK, das könnte passieren.

am 4. Oktober 2011 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Das kannst knicken;) In so einem Fall, selbst wenn der kleine Junge ihm die Vorfahrt schneiden wuerde, wære der Autofahrer immer schuld. Abwarten was kommt, gegebenfalls mit Anwalt das beste fuer dich rausholen. Leider liegt die Schuld zu 100% bei dir

Wieso eigentlich "Leider". Willst Du einen 8jährigen eine Schuld/Teilschuld zuweisen?

Oh man! Manche suchen hier immer einen Grund jemand anderes ,,Anzupissen``. Manchmal kommt es zu Unfællen mit Kindern die klimpflich ausgehen wie in dem Fall. Steht in meinen Zeilen da oben irgendwas davon das der Junge schuld ist??? Nø!!! Also stell nicht solche behauptungen auf.

am 4. Oktober 2011 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

 

Wieso eigentlich "Leider". Willst Du einen 8jährigen eine Schuld/Teilschuld zuweisen?

Oh man! Manche suchen hier immer einen Grund jemand anderes ,,Anzupissen``. Manchmal kommt es zu Unfællen mit Kindern die klimpflich ausgehen wie in dem Fall. Steht in meinen Zeilen da oben irgendwas davon das der Junge schuld ist??? Nø!!! Also stell nicht solche behauptungen auf.

Bleib bitte sachlich und beantworte meine Frage "Wieso eigentlich leider?".

Anpissen würde ich niemals öffentlich, in solch Fällen verschicke ich eher eine PM.

am 4. Oktober 2011 um 17:47

Zitat:

In Spielstraßen würde ich generell nicht rückwärts fahren.

Du hast in einer Spielstraße gar nicht zu fahren.

Zitat:

Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichne

Was umgangssprachlich bezeichnet wird interessiert nicht. Es ist schlicht falsch.

@linus

Brauchst du auch nicht, du kannst dein Schaden ja dann freiwillig selber zahlen.

Ich würde sowas nie ohne Anwalt klären.

am 4. Oktober 2011 um 17:48

Muss man jetzt jedes Wort in einem Post rechtfertigen? Gehts noch?

Wenn du einen Schaden am Fahrzeug selbst verschuldest musst ,,Leider`` selbst zahlen. Klar? Es kommt immer drauf an wie man geschriebenes liest.

Bei den meisten Unfællen liegt meist eine gewisse Teilschuld bei beiden VT. Bei Unfællen dieser Art eben nicht. ,,Leider`` muss man dann den Schaden selbst zahlen auch wenn einem eigendlich keine Schuld treffen wuerde.

Noch mehr Beispiele?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

In Spielstraßen würde ich generell nicht rückwärts fahren.

Du hast in einer Spielstraße gar nicht zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichne

Was umgangssprachlich bezeichnet wird interessiert nicht. Es ist schlicht falsch.

@linus

Brauchst du auch nicht, du kannst dein Schaden ja dann freiwillig selber zahlen.

Ich würde sowas nie ohne Anwalt klären.

Ich lerne auch nie aus. Wie ist eine Spielstraße ausgeschidert und wo ist sie in der STVO verankert ?

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