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Verkehrsunfall nach Platzmachen für Rettungswagen
Hallo Leute hatte heute Verkehrsunfall nach Platzmachen für Rettungswagen ich fuhr auf linken Spur habe den Rettungswagen Sirene gehört und innen Spiegel gesehen zwischen mir und den RTW(Retungswagen ) fuhr der unfallgegner habe dan rechts geblinkt und auf die rechte Spur(darf nur links abbiegen)gewechselt der unfallgegner ist auf ganz linke. Spur (darf nur links abbiegen) nach dem vorbeilassen des RTW bin dan langsam mit blinken von rechtem auf linken Spur gewchselt dabei war das Ampel auf gelb in der Zeit ist das unfallgegner schnell von ganz linken Spur in meine Auto mitgenommen bei bei meinem Auto ist das Stoßstange linke Ecke mitgenommen bei seinen Auto ist Beifahrer Seite beide Türen und hintere Kotflügel beschädigt Polizei hat gesagt muss erst geprüft werden . Keiner hat schuld bekommen. Wie ist die Rechtslage wer darf nach platzmachen für Rettungswagen wieder einfädeln
Beste Antwort im Thema
Jetzt formulieren wir das Ganze mit Satzzeichen, Sätzen und Absätzen einmal so, dass man auch versteht worum es so ungefähr geht.
Der Text ist die reine Zumutung, auch wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist.
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21 Antworten
Wer hat denn die durchgezogene Linie überquert?
Warum musstest du von ganz links nach ganz rechts und bist nicht weiter nach links an den Kantstein oder notfalls über die Ampel gefahren?
Es wird auf eine Teilschuld für beide hinauslaufen:
Beide haben die Spur gewechselt, beide hätten dabei sicher stellen müssen, dass nichts passiert.
Jetzt formulieren wir das Ganze mit Satzzeichen, Sätzen und Absätzen einmal so, dass man auch versteht worum es so ungefähr geht.
Der Text ist die reine Zumutung, auch wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Moin, @ TE bist du sicher diese Bilder mit Nummernschildern hier Veröffentlichen zu dürfen?
Sonst schreib mir und ich lösche sie.
Moorteufelchen
Müsste ja gerade aus fahren deswegen habe ich langsam (silberner Mercedes)von rechte Spur in den mittleren Spur wechseln Damit ich gerade aus fahren kann der Unfallgegner ist von ganz linken Spur (fuhr sehr schnell)in mittleren Spur gewechselt Die anderen erkennbaren Kennzeichen können Sie bitte löschen Mercedes ist meiner der kann bleiben
Ein Bild gelöscht
Moorteufelchen
MT-Moderation
Bilder von Fahrzeugen auch mit sichbaren KFZ-Kennzeichen dürfen veröffentlicht werden. Es gibt keinen rechtlichen Grund z.B. die Bilder des TE zu löschen.
Landgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
Die ganze Lage wurde vom TE unzureichend geschildert. Ich habe da kein wirkliches Bild was da passiert ist. Ich will auch nicht spekulieren, man sieht ja täglich die wildesten Situationen.
Fakt ist das beim Spurwechsel jeder eine besondere Sorgfaltspflicht hat.
Im Ungerechtesten Fall wird die Haftung für die Schäden geteilt, auch wenn einer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und der andere sich einfach nur egoistisch verhalten hat um einen persönlichen Vorteil zu erlangen.
@gast356
Dann zitier aber auch alles aus dem Urteil
"Allerdings schloss das Gericht nicht aus, dass in anderen Fällen unter besonderen Umsätnden die Veröffentlichung des Autokennzeichens das Persönlichkeitsrecht des Fahrzeuginhabers verletzen kann. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Veröffentlichung rechtswidrig ist."
Da es hier um einen Versicherungsschaden geht der noch ungeklärt ist, müsste hier ein Gericht prüfen ob hier die Veröffentlichung rechtens wäre.
Ich glaube kaum, das MT diesen Weg gehen will. In den AGB's findet sich bestimmt ein Hinweis darauf und die Löschung des Bildes geht soweit ok.
nach den ersten sätzen habe ich aufgehört zu lesen. es ist zu unübersichtlich.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 06. Sep. 2019 um 17:59:12 Uhr:
nach den ersten sätzen habe ich aufgehört zu lesen. es ist zu unübersichtlich.
peso
Danke, dass du dieser Unübersichtlichkeit beigetragen hast.
Zitat:
@gast356 schrieb am 5. September 2019 um 20:35:01 Uhr:
Bilder von Fahrzeugen auch mit sichbaren KFZ-Kennzeichen dürfen veröffentlicht werden. Es gibt keinen rechtlichen Grund z.B. die Bilder des TE zu löschen.
Landgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
du hast vergessen, dass der zensor es grundsätzlich besser weiss.
peso
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. September 2019 um 18:00:09 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 06. Sep. 2019 um 17:59:12 Uhr:
nach den ersten sätzen habe ich aufgehört zu lesen. es ist zu unübersichtlich.
peso
Danke, dass du dieser Unübersichtlichkeit beigetragen hast.
was hast du bei meinem kommentar nicht verstanden?
peso
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. September 2019 um 18:00:09 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 06. Sep. 2019 um 17:59:12 Uhr:
nach den ersten sätzen habe ich aufgehört zu lesen. es ist zu unübersichtlich.
peso
Danke, dass du dieser Unübersichtlichkeit beigetragen hast.
Es ist einfach sch… zu lesen und damit auch zu verstehen...
Selbst den Hinweis hat er ignoriert und hier wie bei FB, locker flockig, weiter gepostet
Sucht mal Hilfe oder Rat sollte man sich einfach etwas bemühen !!
Ich bin nicht ganz blöd... und habs nach den dritten mal lesen immernoch nicht geschnallt....und DEIN Kommentar war auch nicht zum Thema !
Wer im Glashaus sitzt...