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Verkehrsunfall
hallo ich hoffe ich bin richtig hier und ihr könnt mir weiter helfen ...
Ich hatte letzen Jahres eine Verkehrsunfall am 26.8.14 und zwar ich fuhr im fließendenverkehr und die Unfall Verursacherin kam aus der Parklücke herausgefahren .bzw hatte die Dame am Straßenrand geparkt und wollte auf die Hauptstraße sie hat mich übersehen da ich im fließendenverkehr war. Somit habe ich die Dame mit meinem rechten kotflügel links bei ihr getroffen . Die Polizei kam hat alles aufgenommen und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei . Nur die Versicherung weigert sich das Geld zu zahlen . So musste ich die Sache halt meinem Anwalt geben . Auch die Versicherung reagierte nicht auf die schreiben von meinen Anwalt . Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt wir warten halt auf einen Termin vom Gericht .
Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?
Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?
Ich musste auch in vorkasse treten für mein Gutachter weil die Versicherung ihn nicht bezahlt hat .
Bevor ich vergesse die Versicherung sagt von sich aus das ich 50% und 50% die Dame Schuld hat somit haben die mir nur 50% von der gesamt Summe überwiesen ..
Was meint ihr wie es ausgehen wird wenn es vor Gericht kommt ??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ahiii schrieb am 27. Juli 2015 um 20:43:34 Uhr:
...und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei.
die polizei klärt keine schuldfrage!
Zitat:
Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt...
ein jahr nach dem unfall kommt dein anwalt auf die idee zu klagen?
bei meinen bisherigen verkehrsunfällen lag der klageantrag nach spätestens 5wochen bei gericht - du solltest deinem anwalt das mandat entziehen und es einem fachanwalt erteilen!
Zitat:
Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?
das sollte dir dein anwalt aufgrund der ihm vorliegenden dokumente sagen können!
Zitat:
Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren...
ja!
Zitat:
oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?
nein...
Ähnliche Themen
43 Antworten
Zitat:
@ahiii schrieb am 27. Juli 2015 um 20:43:34 Uhr:
...und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei.
die polizei klärt keine schuldfrage!
Zitat:
Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt...
ein jahr nach dem unfall kommt dein anwalt auf die idee zu klagen?
bei meinen bisherigen verkehrsunfällen lag der klageantrag nach spätestens 5wochen bei gericht - du solltest deinem anwalt das mandat entziehen und es einem fachanwalt erteilen!
Zitat:
Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?
das sollte dir dein anwalt aufgrund der ihm vorliegenden dokumente sagen können!
Zitat:
Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren...
ja!
Zitat:
oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?
nein...
Danke für die schnelle Antwort ...
Macht auch kein Sinn mehr jetzt noch den Anwalt zu wechseln ... Muss halt mit dem Anwalt durch die Sache ... Mich interessiert nur warum die Versicherung sagt das ich auch Schuld habe .
Ich hoffe der Richter sieht das nicht so
Hallo und guten morgen sowie nen schönen Tag. Kann Dich gut verstehen , die Polizei hat die Unfallgegnerin einwandfrei als Verursacherin festgestellt , sie muß so weit ich das weiss 45 € wegen Verursachung eines Unfalls zahlen . Vorort wird nicht mehr kassiert ergo bekommt sie das zugeschickt. Die Versicherung zahlt nicht is doch Alles mehr als "Klasse " oder ? Auch ich hatte am 28.2. 15 einen Unfall , der Gegener hatte nachweislich keinen Führerschein , der Schaden bei mir 2400 € zusätzlich die Gutachterkosten in Höhe von 560 € . Ganze 3 ! Monate nach dem Unfall fällt dem Kerl auch noch ein mich der Verkehsunfallflucht zu beschuldigen , logischer Weise zahlt die Versicherung nicht , da die Verkehrsunfallflucht erst geklärt werden muß , die ich n i e begangen habe. Die Freundin des Unfallgegners saß mit im Wagen , die "Aussage " von ihr , die von A - Z erstunken und erlogen ist , erhielt ich von meiner Anwältin per Mail . Toll nich ? da wird man gleich 3 mal bestraft , man hat den Schaden , man wird ner Straftat bezichtigt die nie begangen wurde , obendrein zahlt die Versicherung nicht . Meine Anwältin hat Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt die sie bis heute nicht hat , wahrscheinlich steht die ganze Amtsanwaltschaft still "Beamtenmikado " wegen Urlaubszeit . Sie hat mir gesagt das das Ermittlungsverfahren klar eingestellt wird . Noch n Tip :. Schick die Gutachterrechnung der Rechtschutz die bezahlen das , da sie alle Kosten die causal mit dem Unfall in Zusammenhang stehen zahlen , dazu gehören Anwalts und Gerichtskosten , Gutachterkosten , und andere Auslagen . Wünsch Dir nen " langen Atem " und nen schönen Tag und Gruß von Detlev !
Vermutlich hat er aber keine Rechtsschutz-Versicherung........
Hallo ich habe mit meiner Rechtsschutz gesprochen die meinten mir das sie außergerichtlich Sachen nicht in vorkasse treten
Ich musste halt in vorkasse gehen ..
Wie wird es den bei deinem Fall weiter gehen ??
Deine Anwältin wir bestimmt klagen
Zitat:
@audifan66 schrieb am 28. Juli 2015 um 08:49:31 Uhr:
Vermutlich hat er aber keine Rechtsschutz-Versicherung........
Er braucht auch keine, da die Kosten von der Versicherrung der Unfallverursacherin gezahlt werden. Vorraussetzung ist, das sie auf dem Unfallbogen auf Platz 1 gelandet ist.
Kam vielleicht weiteres hinzu? Zu schnell gefahren? Fahrzeug nicht verkehrstüchtig? warum 50/50 schuld? Was ist der Wagen wert?
Die Dame steht auf dem Protokoll an 1 Stelle .
Die Versicherung zahlt mein Gutachter nicht die geben auch keine Begründung an .
Laut der Versicherung sollte es eine 30 Zone sein . Was nicht stimmt den ich habe überall geguckt es gibt kein Schild wo 30 km steht .
Mein Auto ist ein Golf 5 tdi Bj 2008 mit 138000 gelaufen ..
Versicherung sagt einfach von sich selbst das ich 50% Schuld habe ...
Zitat:
@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 10:01:09 Uhr:
Versicherung sagt einfach von sich selbst das ich 50% Schuld habe ...
Naja, warum auch nicht? Versuchen kann man es ja (wobei 50% schon etwas hoch gepokert ist).
Laß uns wissen wie die Klage ausgeht, hier weiter zu diskutieren bringt dich nicht weiter (die Hälfte ist dafür, die Andere dagegen, läuft hier immer so. ).
Ich würde an deiner Stelle auch klagen, bzw. hätte es längst gemacht.
Gruß Metalhead
Ich habe auch schon geklagt warte nur auf ein Termin bzw hat die Versicherung vom Gericht aus nochmal 2 Wochen eine Frist ... Ich denke Mitte August bekomme ich Bescheid ...
Ich erlebe zum Westentasche So etwas
Gutachtern wurde gekürzt
Gutachter wurde nicht bezahlt
Einfach so 50% Teil zu veranlassen
Und sagen das ich zu schnell war
Mal sehen was der Richter sagen wird
Es ist natürlich ärgerlich, aber warte mal ab bis es zur Verhandlung kommt, dann wirds bestimmt gut für dich laufen.
Bei meinem Bruder war es ein ähnlichs Drama. Am Ende war die Verhandlung aber recht locker weils ähnlich eindeutig war wie bei dir.
Kann dir natürlich keiner garangieren wie es läuft, aber so wie mein Bruder erzählt hat, hat das Gericht durchaus realistische Ansichten und lässt sich nicht so volllabern, wie es in amerikanischen Filmen mit Jury usw. aussieht
Hallo und nochmals guten Morgen . Das kann natürlich sein das Du keine Rechtschutz Versicherung hast . Falls aber ein Rechtschutzvertrag vorhanden ist , so muß die Versicherung sowohl die außergerichtlich , - als auch die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt übernehmen , natürlich auch alle Anderen Kosten die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen . Also meine Anwältin hat die Versicherung angeschrieben und sich Deckungszusage eingeholt . Ob Du 50 % Schuld hast oder nicht das muß im Zweifelsfall ein Gericht klären , ich würde auf garkeinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben. Wenn Die Unfallgegnerin aus einer Parklücke herausfahren möchte h a t sie auf den fließenden Vekehr zu achten , den darf sie weder behindern noch gefährden . Wenn es Infolge Unachtsamkeit dennoch zu einem Unfall kommt so trifft sie ALLEIN die Schuld . Gruß Detlev
Ich werde abwarten müssen aber ist schon ärgerlich :-(
Die Dame hatte auch vor Ort noch gesagt das ich Schuld wäre die Polizei hat mir aber recht gegeben . Hatte den jemand so ein Probleme mit der Versicherung oder so ?
Die Versicherung versucht alles um nicht zu zahlen
Zitat:
@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 10:13:00 Uhr:
Gutachtern wurde gekürzt
Kann berechtigt sein,
zu vielen Dingen wie Verbringungskosten, Stundenlöhnen, Abzüge "neu für alt", ... gibt es eine sich laufend ändernde Rechtsprechung. Hat man einen Gutachter, der dies nicht entsprechend berücksichtigt und bei "kritischen" Positionen nicht begründet, kommt es zu Streichpositionen.
Zitat:
Gutachter wurde nicht bezahlt
Kann berechtigt sein,
bei "geringfügigen" Schäden, das ist so bis ~750 Euro reiner Sachschaden am Fahrzeug werden keine Gutachterkosten übernommen.
Zitat:
Einfach so 50% Teil zu veranlassen
Und sagen das ich zu schnell war
Kann auch sein,
wenn es von der Beschilderung oder situativ zu flott war, oder der Sicherheitsabstand zu gering war, dann ist man in der Haftung mit bei.
Dafür ist der Anwalt da, der das auseinander posamentieren und vorab außergerichtlich oder letztendlich vor Gericht vom Tisch bekommen muss, wo es geht.
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 28. Juli 2015 um 10:21:29 Uhr:
Die Unfallgegnerin aus einer Parklücke herausfahren möchte h a t sie auf den fließenden Vekehr zu achten , den darf sie weder behindern noch gefährden . Wenn es Infolge Unachtsamkeit dennoch zu einem Unfall kommt so trifft sie ALLEIN die Schuld . Gruß Detlev
Nicht Schuld und Haftung gleich setzen, das sind häufig bis immer zwei sehr differierende Dinge.
Und nicht immer Deinen Unfall in allen möglichen Threads reindrücken, es wurde doch auch schon moderativ darauf hingewiesen.