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Verkehrsunfall, wer hat schuld Kollision gegen Autotür?
Hallo zusammen,
Beim Aussteigen habe ich einen kleinen Spalt an meiner Fahrertüre aufgemacht um nochmal auf dem Verkehr zu achten. Ich habe davor schon einmal nach hinten geschaut und habe auch das Fahrende Auto gesehen. Der kleine Spalt hat ausgereicht das der heranfahrenden meine Türe sehr stark beschädigt hat. Meine Fahrertür wurde dadurch zugeschlagen. Meiner Meinung nach hat der Fahrer absolut keinen Sicherheitsabstand beachtet. Was meint ihr wie dieser Rechtsstreit ausfallen wird.
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248 Antworten
Meiner Meinung nach, dürfte es in so einem Fall, links keinen Spiegel mehr geben. Eigenartig!
Was ist das für ein gegnerisches Fahrzeug?
Die Tür muss aber schon ein Stückchen mehr aufgemacht worden sein, sonst hätte der dir ja den Spiegel abgefahren.
Du bist verantwortlich, dass du die Tür gefahrlos öffnest. Das geht wohl nicht gut für dich aus.
Hast du auch eines weiteren Fotos, wo man ganze Straße und dessen breite sehen kann?
Da wirst Du wohl 100% Schuld bekommen... ich öffne die Fahrertür mit der rechten Hand = automatischer Schulterblick.
Einen kleinen Spalt kann die Türe ja nicht offen gewesen sein, sonst wäre das nicht passiert.
Schulterblick vor dem Türe öffnen, dann passiert sowas nicht.
Zitat:
@TSami61 schrieb am 11. Dezember 2023 um 22:31:54 Uhr:
Meiner Meinung nach hat der Fahrer absolut keinen Sicherheitsabstand beachtet. Was meint ihr wie dieser Rechtsstreit ausfallen wird.
Wie hier schon mehrfach erwähnt, bist du wegen mangelnder Vorsicht beim Öffnen der Tür für dieses Malheur selbst verantwortlich. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hast du wohl schlechte Karten, wenn der Unfallgegner keine Chance hatte, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Deine Anfrage hätte sich für mich persönlich übrigens gar nicht erst gestellt ...
Inzwischen war der Gutachter da und ist zum entschluss gekommen das meine Türe sicherlich nicht weiter als 30 cm offen war. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass in einer Straße ( 30 Zone ) an Parkende Fahrzeuge mindestens einen Abstand von 30 cm beachten muss. Also ich weiß nicht so recht mal schauen wie sich die gegenirsiche Versicherung dazu verhält. So einen ähnlichen Unfall hatte mein Bruder vor Jahren da wurde 50% schuld zugewisen.
Zitat:
@TSami61 schrieb am 11. Dezember 2023 um 22:31:54 Uhr:
Beim Aussteigen habe ich einen kleinen Spalt an meiner Fahrertüre aufgemacht um nochmal auf dem Verkehr zu achten. Ich habe davor schon einmal nach hinten geschaut und habe auch das Fahrende Auto gesehen.
... ziemliches Eigentor ... und je nach Fahrzeug hat ein Sog die Tür noch zus. aufgerissen.
Zitat:
Der kleine Spalt hat ausgereicht das der heranfahrenden meine Türe sehr stark beschädigt hat
Du bist zunächsteinmal eine stehender gegenstand, so wie jedes andere parkende Auto oder ein Poller.
Zitat:
. Meine Fahrertür wurde dadurch zugeschlagen.
Im erstenmoment würde so vorne am Gegenfahrzeug oder an einem Tank etc. (LKW) eher aufgerissen.
Zitat:
Meiner Meinung nach hat der Fahrer absolut keinen Sicherheitsabstand beachtet.
Für ihn warst Du offensichtlich nicht als aussteigender sondern als ein stehender Gegenstand erkennbar. Da liegt es in seinem ermessen wie Dicht er an dem Gegenstand vorbeifährt. Und wenn noch gegenverkehr oder ein überholender zugegen war hat er vllt. nichtmal deshalb ein Ausweichmanöver unternommen (wenn er es zeitig gesehen hat).
Zitat:
Was meint ihr wie dieser Rechtsstreit ausfallen wird.
My Opinion: 100% Deine Schuld und evtl. noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Dein Spiegel sieht zimelich unbeschädigt aus ... die Tür war deutlich mehr als 5cm auf.
Und was hatte es gebracht wenn's nicht gekracht hätte? Nichts. Nichtmal eine halbe Sekunde Zeitgewinn.
Zitat:
@TSami61 schrieb am 13. Dezember 2023 um 16:57:48 Uhr:
Inzwischen war der Gutachter da und ist zum entschluss gekommen das meine Türe sicherlich nicht weiter als 30 cm offen war. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass in einer Straße ( 30 Zone ) an Parkende Fahrzeuge mindestens einen Abstand von 30 cm beachten muss. Also ich weiß nicht so recht mal schauen wie sich die gegenirsiche Versicherung dazu verhält. So einen ähnlichen Unfall hatte mein Bruder vor Jahren da wurde 50% schuld zugewisen.
In welchem Gesetz steht das?
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 11. Dezember 2023 um 22:44:17 Uhr:
Hast du auch eines weiteren Fotos, wo man ganze Straße und dessen breite sehen kann?
ja auf Street View habe ich ein Bild gefunden. Hab auf dem Bild einen Roten Pfeil gezeichnet exakt da stande ich. Es war auch zum Zeitpunkt gegenverkehr vorhanden. Normalerweiße müsste der Unfallbeteiligte hinter den Parkenden Autos warten damit Gegenverkehr ohne Bedrängnis fahren können.
Besonders schmal ist die Straße nicht, ich wette im Alltag fährst du da auch an den parkenden Autos vorbei trotz Gegenverkehr.
Das man als Fahrer 30cm Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten muss ist mir persönlich auch neu.
Während meiner Fahrschulzeit hieß es solange es keine Berührung gibt ist der Abstand ausreichend, auch wenn es nur ein Zentimeter ist.
logisch, sonst würdest du mit einem LKW keine zehn Meter weit kommen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Dezember 2023 um 17:14:50 Uhr:
Zitat:
@TSami61 schrieb am 13. Dezember 2023 um 16:57:48 Uhr:
Inzwischen war der Gutachter da und ist zum entschluss gekommen das meine Türe sicherlich nicht weiter als 30 cm offen war. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass in einer Straße ( 30 Zone ) an Parkende Fahrzeuge mindestens einen Abstand von 30 cm beachten muss. Also ich weiß nicht so recht mal schauen wie sich die gegenirsiche Versicherung dazu verhält. So einen ähnlichen Unfall hatte mein Bruder vor Jahren da wurde 50% schuld zugewisen.
In welchem Gesetz steht das?
Würde mich auch interessieren.
Gemäß § 14 STVO" Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Von einem Mindestabstand zum ruhenden Verkehr ist nirgendwo etwas erwähnt.
Wenn ich mir das Schadenfoto anschaue, dann ist das untere Blechteil der Tür nach außen verbogen. Nach meiner Vorstellungskraft müsste die Tür dafür ca. 45°+x geöffnet sein. Bei einem kleineren Winkel würde ich eine Verformung zur Innenseite hin erwarten. Wenn der Sichtspalt ca. 30cm breit war, resultieren darauf durchaus ca. 60cm Öffnungsabstand von der Außenseite der Tür zur Karosserie. Die Haftung sehe ich deshalb eher komplett beim TE. Je nach Schadenshöhe könnte die Versicherung ihre wirtschaftliche Befugnis ziehen und zur vergleichsweisen Einigung eine Quote von 50/50 zugrunde legen, weil sich das bei den Schadenermittlungs- und Verfahrenskosten darstellen lässt. Ist blöd gelaufen, kommt aber nunmal vor.