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Verkehrszeichen 276 - Überholverbot

Hallo Gemeinde.

Bei uns in der Firma gab es heute eine Diskussion um das Vorschriftenzeichen 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
In dieser Debatte ging es darum, ob Zweiräder nach dem Passieren des Schildes überholt werden dürfen oder nicht.
Die eine Partei meinte, dass ein Zweirad einspurig ist und somit von dem Überholverbot nicht betroffen wäre.
Andere äußerten, dort dürfe grundsätzlich nicht überholt werden.
Ein weiterer gab kund, dass Mofas und Roller mit Versicherungskennzeichen überholt werden dürften, Motorräder jedoch nicht.
Weiß jemand, wie es sich dort verhält???
Um reichlich Antworten wird gebeten.
Obwohl: Eine korrekte, fundierte Antwort würde reichen!

LG Michael

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15 Antworten

Im Überholverbot dürfen alle Einspurigen Fahrzeuge überholt werden. Einspurige Fahrzeuge sich gegenseitig auch aber Einspurfahrzeuge keine Mehrspurigen.
So hab ichs in der Fahrschule gelernt.

Aber wir brauchen uns nicht überholen zu lassen wenn wir nicht wollen. .P

Überholverbot

So hab ich es auch gelernt: :)
Überholverbot:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen nicht überholt werden.
Im Umkehrschluss dürfen alle einspurigen Fahrzeuge schon überholt werden.
Zusatzfragen:
Ist eigentlich ein Motorrad mit Beiwagen ein- oder zweispurig ?

Hurrraaaaaaa.....
Diese Antwort habe ich mir erhofft, da ich eben dieses behauptet habe.
Danke euch. :)

Motorrad mit Beiwagen = Zweispuriges Fahrzeug

LG Michael

Der Grund dafür ist folgender:
An einem Motorrad kann man aufgrund der schmalen Silhouette besser vorbei sehen und erkennen, ob Gegenverkehr kommt.
Das Motorrad selbst darf kein mehrspuriges Kfz überholen, da angenommen wird, dass der Motorradfahrer auch nur schlecht an einem mehrspurigen Kfz vorbeisehen kann.

Was faktisch absoluter Humbug ist, solange man keine tschobba oder so fährt guckt man doch über die meisten Dosen hinweg...

Nächste Frage:
Darf ich mit einem einspurigem Fahrzeug ein zweites, ebenfalls einspuriges Fahrzeug überholen, wenn eine durchgezogene Linie vorhanden ist, welche ich beim überholvorgang aber nicht überquere? (Sicherheitsabstand selbstverständlich eingehalten)

Überholen

Aber sicher darft Du dann überholen!
Gruß, Roman

Ja, das darfst Du, da bin ich mir ziemlich sicher.

sofern du eine Straße findest die Breitgenug ist dürftest du glaube ich sogar Mehrspurige Fahrzeuge überholen.
Ist bei mir shcon wieder bald eineinhalb jahre her, aber ich meine gelernt zu haben, dass ein Motorrad mit Beiwagen rechtlich gesehen immernoch ein einspuriges Fahrzeug bleibt.

@Darknibbler
Sieh mal hier
"Diese Überholverbote verbieten Fahrzeugführern, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."
Durch diesen Satz gehe ich davon aus, dass Krafträder mit Beiwagen als mehrspurig gelten.

Damit wird übrigens auch meine Eingangs gestellte Frage nochmals beantwortet. :)
PS: Das Überholverbotsschild müßte folgendermaßen lauten: Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge aller Art

In seiner jetzigen Form ist es irreführend, da von "Kraftfahrzeugen aller Art" die Rede ist, was Motorräder ja einschließen würde, nicht wahr?!
LG Michael

Zitat:

Original geschrieben von Toby@6N


Im Überholverbot dürfen alle Einspurigen Fahrzeuge überholt werden. Einspurige Fahrzeuge sich gegenseitig auch aber Einspurfahrzeuge keine Mehrspurigen.

Soweit ist das richtig so kenne ich das auch.

Was ich aber wieder anderes kenne ist das man mit einem mehrspurigen fahrzeug sprich PKW z.B. keine einspurigen fahrzeuge überholen darf.

Die sache mit dem motorrad mit beiwagen ist ein eigenes ding.

Beim überholen zählt das komischerweise als mehrspurig, sonst aber als einspurig.

Gruss

Maik

ich kenne es auch so das motorrad etc. von auto überholt werden darf, umgekehrt aber nicht.

War ja vor "kurzem" noch in der Fahrschule

:D

Zitat:

Original geschrieben von Toby@6N


Was faktisch absoluter Humbug ist, solange man keine tschobba oder so fährt guckt man doch über die meisten Dosen hinweg...

naja also das denke ich inzwischen nichtmehr. Alle ssp fahrer dürften da schwierigkeiten haben, und wenn vor dir die beliebten "Fahrer hat zu kleinen Pimmel" - Autos wie Q7,X5....

fahren hast wohl selbst du wenig Chancen da drüber zu sehen.

Oder über die tollen Familienkutschen*bäh*

:D

Schaut statt vieler Vermutungen doch einfach bei einschlägigen Websites vorbei, z.B.:
http://www.bmvbs.de/.../Strassenverkehrs-Ordnung.pdf
Und nun siehe §39, Zeichen 276.
MfG
Thomas

Es gibt nur zwei Überholverbots-Schilder:
1.) zwei PKW abgebildet =
Kraftfahrzeuge dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und
Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
2.)-ein LKW links,ein PKW rechts abgebildet=
Kraftfahrzeuge mit einem z.G. über 3,5t einschl. Anhänger u.
Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Omnibusse, dürfen
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht
überholen.
zu 1.) Ausnahmen:
Krafträder ohne Beiwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor,
Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge dürfen
jedoch überholt werden.
Zur durchgezogenen Linie = Fahrstreifenbegrenzung:
Du kannst alles tun,
nur nicht die durchgezogene Linie überfahren oder überqueren,
sofern der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.
So müssten alle Deine Fragen beantwortet sein.
Gruß
Bunny star

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