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Verkehrszeichen ungültig wegen Formfehler?
Hallo,
vorletztes Wochenende im Hamburg: Ein Konzert, unmittelbar vor dem Veranstaltungsort Parkplätze, offenbar reserviert für den NDR mit Schildern:
Absolutes Halteverbot, vom 29.11.2008 bis 31.11.2008
Da hab ich doch gleich zweimal geguckt, aber es stand tatsächlich der 31.11.2008 auf dem Schild.
War schon versucht mich dort einfach mal hinzustellen, bin der Diskussion aber letztendlich ausgewichen.
Wie sieht das denn nun aus?
Ist ein derart falsch gemaltes Schild nicht komplett ungültig? Sozusagen wegen eines Formfehlers?
Würde man vor Gericht damit durchkommen?
Genauso, wie ein Einspruch gegen ein Knöllchen mit falscher §-Angabe immer gelingt.
Viele Grüße
CoolHH
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von coolhh
Wie sieht das denn nun aus?
Ist ein derart falsch gemaltes Schild nicht komplett ungültig? Sozusagen wegen eines Formfehlers?
Wenn hier überhaupt ein "falsches Schild" existiert, dann die Zeitangabe und wenn diese Zeitangabe wegen "Formfehler" nicht existent ist, dann gilt das darüberhängende Halteverbot eben ohne zeitliche Begrenzung, auch am 1.12.
Das kann vor Gericht ganz deftig nach hinten losgehen.
Zitat:
Würde man vor Gericht damit durchkommen?
Genauso, wie ein Einspruch gegen ein Knöllchen mit falscher §-Angabe immer gelingt.
Das hat auch nichts mit einem "Formfehler" zu tun.
Wenn Du falsch geparkt hast und statt korrekterweise StVO §12 einen Verstoß gegen StVO §21 vorgeworfen wird, dann ist das keine Einstellung wegen Formfehler, sondern eine Verfahrenseinstellung wegen nicht beweisbarer Schuld, für einen Verstoß nach §21 (Personenbeförderung) liegen nicht ausreichend, genauer: keine Beweise vor.
"Formfehler" in dieser Art mögen aus dem Fernsehen bekannt sein, so eher amerikanische Filme oder deutsche Gerichtsshows. Im realen Leben sieht das oft doch anders aus.
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15 Antworten
Denke eher nicht.
Außer du hast das Unmögliche möglich gemacht, und es tatsächlich geschafft am 31.11.2008 dort zu parken
Aber wenn du am 29. oder 30.11.2008 dort im Halteverbort standest wird dies mMn nicht auf einen Formfehler hinauslaufen welcher in der Zukunft liegt.
Zitat:
Original geschrieben von coolhh
Wie sieht das denn nun aus?
Ist ein derart falsch gemaltes Schild nicht komplett ungültig? Sozusagen wegen eines Formfehlers?
Wenn hier überhaupt ein "falsches Schild" existiert, dann die Zeitangabe und wenn diese Zeitangabe wegen "Formfehler" nicht existent ist, dann gilt das darüberhängende Halteverbot eben ohne zeitliche Begrenzung, auch am 1.12.
Das kann vor Gericht ganz deftig nach hinten losgehen.
Zitat:
Würde man vor Gericht damit durchkommen?
Genauso, wie ein Einspruch gegen ein Knöllchen mit falscher §-Angabe immer gelingt.
Das hat auch nichts mit einem "Formfehler" zu tun.
Wenn Du falsch geparkt hast und statt korrekterweise StVO §12 einen Verstoß gegen StVO §21 vorgeworfen wird, dann ist das keine Einstellung wegen Formfehler, sondern eine Verfahrenseinstellung wegen nicht beweisbarer Schuld, für einen Verstoß nach §21 (Personenbeförderung) liegen nicht ausreichend, genauer: keine Beweise vor.
"Formfehler" in dieser Art mögen aus dem Fernsehen bekannt sein, so eher amerikanische Filme oder deutsche Gerichtsshows. Im realen Leben sieht das oft doch anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von coolhh
Wie sieht das denn nun aus?
Ist ein derart falsch gemaltes Schild nicht komplett ungültig? Sozusagen wegen eines Formfehlers?
Lustig, dass das Thema gerade jetzt auftaucht.
Genau das hatten wir erst am Montag in der Straßenentwurfs-Vorlesung. Schilder müssen der Vorgabe in den STVO-Paragraphen entsprechen. Geht ab §39 los.
Der Prof nannte ein Beispiel, dass an einer Straße ein Schild mit dem Aufdruck "80km/h" stand. Das sind die von früher, manche kennen die vlt noch und teilweise stehen die in ländlichen Gebeiten noch rum. Auf jeden Fall ist da einer mit deutlich mehr geblitzt worden und hat dagegen geklagt, da das Schild nicht der STVO entspricht und somit als nicht existent galt. Hat auch Recht bekommen.
Ich würde schon sagen, dass das falsche Datum ein Formfehler ist und das Schild somit ungültig ist. Aber wahrscheinlich nur das Zusatzschild. Ich weiß jetzt nicht, wie zwingend das im Kombination mit dem Hauptschild ist, ob das falsche Zusatzschild das andere mit ungültig macht oder nicht. Wenn nicht, wäre da absolutes Halteverbot durchgängig und ein fieser Polizist hätte dem da Parkenden ein schönes Ticket schreiben können.
@tino 27
Jetzt hat sich bei Dir ein kleiner "Formfehler" eingeschlichen
Auf den alten Schildern stand eben NICHT 80km/h, sondern nur 80km. Aus Kilometer pro Stunde (heute leider gerne mal als Stundenkilometer bezeichnet - dicker Formfehler!!!) wurde auf allen Schildern Kilometer, also streng genommen eine Entfernungsangabe. Das Weglassen des Schrägstriches und des "h" hat hier also den Formfehler ausgemacht. Heute stehen ja nur noch die Zahlen drauf, ohne weitere Erläuterung.
Es grüßt der Superlolle
Bei uns stehen auch noch welche von dem km-Schildern herum. Meistens sind die Straßen aber "bauartbedingt" auch nicht schneller zu befahren, als auf dem Schild steht, deswegen hat der Kreis die bestimmt noch nicht ausgewechselt
Ja stimmt, waren "km". Der Prof ist auch als Prinz Valium bekannt, deswegen wußte ich es nicht mehr genau.
http://www.allgaeu-humor.de/01humor_verkehrsschilder_alt.htm
So ein, zwei Stunden Unischlaf sind ja aber auch was Feines
Hallo, hätte da auch noch mal eine ähnliche Frage:
Auf einer 2 Spurigen Straße ausserhalb geschlossener Ortschaft bei mir um die Ecke ist set kurzem eine Baustelle eingerichtet.
Nun stehen auf der einen Fahrbahnseite immer LKW auf der Straße und es wurden Schilder aufgestelle...
wenn man voin Ort A nach Ort B fährt steht das Schild, dass der Gegenverkeht vorrang hat. (Rund mit rotem Rand und zwei Pfeilen drauf, der Rote in meine Fahrtrichtung weisend und der Schwarze zu mir zeigend)
Bedeutet ich muss die entgegenkommenden Fahrzeuge durchlassen.
Auf der anderen Seite steht nun das gleiche Schild, nur haben die intelligenten Leute dort das Schild lediglich auf den Kopf gedreht, anstatt das blaue Eckige Schild anzubringen welches mir zeigt, dass ich Fahren darf, und der Gegeverkehr wartepflichtig ist.
Jetzt glauben die Autofahrer von der anderen Seite auch sie seine wartepflichtig, und keiner fährt, wenn ich jetzt losfahre kann mir dann rechtlicht was passieren, wenn der andere nicht fährt. Oder was kann passieren wenn der andere auch fahren will...
Mfg Andy
Da es gerade diesen Thread gibt packe ich meine Frage mal einfach dazu.
In Kleve gibt es viele Schilder mit dem Zeichen 241 (getrennter Rad - Gehweg). Es fehlt allerdings die Trennung.
Nur die Farben von "Gehweg" und "Radweg" sind leicht unterschiedlich. Die in der VwV vorgeschriebene weiße, durchgezogene Linie oder baucliche Trennung fehlt.
Muss man dort als Radfahrer fahren, oder darf man es nicht, weil ja nach STVO eigentlich kein Radweg ist ? Was passiert bei einem Unfall, wenn man als Radfahrer dort unterwegs war (entweder mit einem PKW an einer einmündung oder mit einem Fußgänger) ?
farblich unterschiedlicher belag ist imho schon eine bauliche trennung....
Hatte heut auf der AB auch ein lustiges Schild. In einer Baustelle war ein Schild für Aufhebung aller Beschränkungen, die natürlich nur für den normalen Fall gilt, dass da keine Baustelle ist. Auf der linken Seite haben sie das Schild nur weggedreht und auf der rechten Seite haben sie mit solchen orangenen Durchstreichklebeband das Schild überklebt. Aber ziemlich unglücklich. Und zwar so, wie normalerweise die grauen Striche verlaufen. Natürlich dachten viele, dass heißt, dass die Baustelle zu Ende ist, da die AB an der Stelle keine sonstigen Baustelleneinrichtungen hat.
Sind alle voll aufs Gas, bis das nächste Schild sagte "80 auf 2km"
Zitat:
Original geschrieben von tino27
Hatte heut auf der AB auch ein lustiges Schild. In einer Baustelle war ein Schild für Aufhebung aller Beschränkungen, die natürlich nur für den normalen Fall gilt, dass da keine Baustelle ist. Auf der linken Seite haben sie das Schild nur weggedreht und auf der rechten Seite haben sie mit solchen orangenen Durchstreichklebeband das Schild überklebt. Aber ziemlich unglücklich. Und zwar so, wie normalerweise die grauen Striche verlaufen. Natürlich dachten viele, dass heißt, dass die Baustelle zu Ende ist, da die AB an der Stelle keine sonstigen Baustelleneinrichtungen hat.
war es zufällig die A44 Richtung Kassel?
Richtig.
Kannst du meine Beschreibung bestätigen oder irr ich mich da?
Ein Schild, was nicht den geltenden Vorschriften entspricht, hat keine Wirkung.
Eine "Missdeutung" ist somit (rechtlich) nicht möglich.