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verlängerte Probezeit - nun Führerscheinentzug?

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 13:20

Hallo Community,

ich habe in meiner Probezeit einen Unfall gehabt (Vorfahrt missachtet - 3 Punkte) und eine rote Ampel (>1s) überfahren (4 Punkte). Hatte danach erfolgreich ein Aufbauseminar gemacht und wurde nun heute erwischt wie ich mein Handy im Auto bediente (1 Punkt). Nun komme ich auf 8 Punkte insg.

Was kommt nun auf mich zu? Etwa der Führerscheinentzug?

 

Vielen Dank im Voraus

f.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nach der Neuregelung des Punktesystems droht nun in der Tat bereits bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald die Eintragungen rechtskräftig werden.

Für den Fragesteller nicht relevant, da er nach der Reform auch keine 8 Punkte hätte ;)

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Nach der Neuregelung des Punktesystems droht nun in der Tat bereits bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald die Eintragungen rechtskräftig werden.

Handy ist nur ein B-Verstoß, da passiert erst mal nichts weiter.

Bei noch einem B-Verstoß oder einem A-Verstoß kommt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen auf dich zu:

Zitat:

Es wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nach der Neuregelung des Punktesystems droht nun in der Tat bereits bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald die Eintragungen rechtskräftig werden.

Für den Fragesteller nicht relevant, da er nach der Reform auch keine 8 Punkte hätte ;)

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 13:28

Schwein gehabt.

Ich war der Meinung, dass bei 8 Punkten (innerh. der Probezeit) der Führerschein für 6 Monate entzogen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nach der Neuregelung des Punktesystems droht nun in der Tat bereits bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald die Eintragungen rechtskräftig werden.

Das neue System wird aber erst im Mai eingeführt, somit zählt noch das Alte.

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Schwein gehabt.

Um weiteren Problemen in Zukunft aus dem Weg zu gehen, solltest du jetzt zumindest die Gelegenheit zum Einbau einer FSE nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Ich war der Meinung, dass bei 8 Punkten (innerh. der Probezeit) der Führerschein für 6 Monate entzogen wird.

Zeitliche Begrenzungen gibt es nur bei Fahrverboten, jedoch nicht beim Entzug der Fahrerlaubnis. Oder meintest du mit den 6 Monaten eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug?

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 13:33

Ich habe eine FSE eingebaut.

Habe ja nicht telefoniert, lediglich das Handy aus der Hosentasche genommen und in die Ablage gelegt. Zufälligerweiße haben das die Freunde von der Polizei gesehen (Einfahren in den Kreisverkehr)..

 

Zitat:

Zeitliche Begrenzungen gibt es nur bei Fahrverboten, jedoch nicht beim Entzug der Fahrerlaubnis. Oder meintest du mit den 6 Monaten eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug?

Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meine Fahrverbot, nicht Führerscheinentzug. Wobei man den Führerschein bei einem Fahrverbot ja auch entzogen bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meine Fahrverbot...

Fahrverbote werden in Deutschland für maximal 3 Monate ausgesprochen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrverbot_%28Deutschland%29

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Ich habe eine FSE eingebaut.

Habe ja nicht telefoniert, lediglich das Handy aus der Hosentasche genommen und in die Ablage gelegt. Zufälligerweiße haben das die Freunde von der Polizei gesehen (Einfahren in den Kreisverkehr)..

Warum hast Du unter diesen Voraussetzungen nicht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt bzw. warum wirst Du dieses nicht tun? Das ist ja m.E. ein ganz anderer Sachverhalt.

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 13:51

Der Polizist meinte jeglicher Griff zum Handy gilt als solcher Delikt.

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Der Polizist meinte jeglicher Griff zum Handy gilt als solcher Delikt.

Das ist so nicht ganz richtig, man darf mit dem Handy so ziemlich alles machen - nur nicht in die Hand nehmen:

Zitat:

§23 StVO

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Der Griff zum Handy, wenn es in einer Halterung steckt und dann dort zu bedienen, ist völlig zulässig.

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 14:12

Das war leider nicht der Fall. Ich habe es von meiner Hosentasche aus ins Ablagefach gelegt.

Zitat:

Original geschrieben von facepalm

Das war leider nicht der Fall. Ich habe es von meiner Hosentasche aus ins Ablagefach gelegt.

Hat die Trachtengruppe aus der Entfernung Einsicht auf Dein Display gehabt, um überhaupt erst einmal feststellen zu können, ob Dein Handy in Betrieb war?

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