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Vermietetes Fahrzeug vom Mieter verkauft!
Ein Bekannter von mir vermietete ein Auto auf Vertragsbasis und bekam es aber nach ablauf des Vermietungszeitraumes nicht zurueck.
Es begann also die Suche nach dem Fahrzeug und es wurde auch schnell gefunden. Der Mieter ist nicht mehr zu erreichen und es wird per Polizei nach ihm verhandet. Jedenfalls stellte sich heraus, dass das Fahrzeug im Inland verkauft wurde.
Jetzt meine Frage zur Rechtslage: Der Kaufvertrag ist dann doch nichtig, da der Mieter nie das Recht besass, das Fahrzeug zu verkaufen.
Der Kaeufer will es natuerlich nicht zurueckgeben, aber rechtlich ist mein Bekannter immer noch der Besitzer, kann es also abholen, ohne, dass der Kaeufer einen rechtlichen Einwand haben kann, richtig?
Diese Aktion ist an Dreistigkeit echt nicht mehr zu uebertreffen....
Danke fuer die schnelle Hilfe schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
. . .
Es begann also die Suche nach dem Fahrzeug und es wurde auch schnell gefunden.
. . .
- Auto mit 2. Schlüssel öffnen
- starten und nach Hause fahren
- entspannt warten, was passiert
Sollte das Auto erneut weggeholt werden - Anzeige wegen Diebstahl,
natürlich mit dem Hinweis, wer es gewesen sein könnte.
Dann klären sich die Eigentumsverhältnisse ganz schnell fast von selbst
Gruß Matt
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48 Antworten
hat es der käufer denn ohne brief gekauft?
oder hatte der mieter alle fahrzeugpapiere?
Hallo!
nach deutschem Recht kann man an Hehlerware kein Eigentum erwerben!
Aber: ...in Deutschland gibt es im Rechtsgefüge auch einige "alte Zöpfe", die von 1800-Schießmichtot immer wieder in neuere Gesetze mit übernommen wurden. Ein Beispiel ist das Wechsel-Recht ...aber eben auch das "verbriefte" Recht. Der Begriff "Brief" hat in diesem Sinne eine andere Bedeutung, als der Postbrief ...aus diesem Grunde heißt auch bei neuen Fahrzeugpapieren der eine Teil der Zulassungsbescheinigung nicht nur "Zulassungsbescheinigung", sondern es ist weiterhin das Wort "Fahrzeugbrief" draufgedruckt.
Die Frage ist jetzt: Wo war der (Fahrzeug)-Brief?
Ohne Brief wird der Wagen ja nicht verkauft worden sein (man kann ihn ja nichtmal zulassen).
Wenn aber Dein Bekannter dem Mieter den Brief dauerhaft (nicht nur zum Zulassen) überlassen hat ...dann wird es sehr kompliziert. Auf jeden Fall braucht er dann einen sehr guten Anwalt, der sich exzellent mit solchen Rechtswidersprüchen auskennt!
Gruß!
Hi, danke fuer die Antworten schonmal. Es ist OHNE Fahrzeugbrief verkauft worden. Somit ist die rechtslage doch klar oder?
Hallo,
dein Bekannter nimmt:
- den eigenen Kaufvertrag (mit dem er das Fahrzueg selber erworben hat)
- den Fahrzeugbrief (bzw. entsprechenden Zulassungsbescheinigungsteil)
- den Vermietvertrag
- evtl. noch Schriftwechsel, mit dem er den Brief nach der Zulassung zurück bekommen hat, etc.
...und geht zu einem Anwalt. Dieser schreibt eine kurze Note und faxt die Papiere plus eine "Vermutung über den möglichen Standort des Fahrzeugs" an das Amtsgericht. Dieses beauftragt die Bullen (ähhhm die "Freunde und Helfer") den Wagen, wegen was auch immer ("Verdacht auf..." ...keine Ahnung, ob die Staatsanwaltschaft auch gerade bock hat´, oder ob das zivil bleibt...), erstmal sicherzustellen.
Den Rest erzählt deinem Bekannten der Anwalt.
Gruß!
Hallo,
wenn Dein Freund den Brief nicht aus den Händen gegeben hat, sollte die Sache eigentlich klar sein, da der Käufer nicht davon ausgehen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ihm beim Kauf kein Brief ausgehändigt wird. (er kann sich daher nicht darauf berufen, das Fahrzeug "in gutem Glauben" erworben zu haben)
ABER:
der weit verbreitete Glaube: "wer den Brief hat, dem gehört das Auto" (vereinfacht gesagt) stimmt so auch nicht.
Rechtsprechung zum Thema:
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
Ich denke in diesem Fall ist der hier im Forum oft gebrauchte Tipp: "am besten zum Anwalt gehen" wirklich angebracht. (Siehe auch Oben - eine Antwort höher)
Gruss
Martin
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
Es ist OHNE Fahrzeugbrief verkauft worden.
.....das ist ja geil, Sachen gibts....
Zitat:
Original geschrieben von aldirosso
....da der Käufer .... kann sich daher nicht darauf berufen, das Fahrzeug "in gutem Glauben" erworben zu haben ...
Nach meiner bescheidenen Kenntnis des deutschen Rechts wäre das auch so oder so völlig egal. Der Käufer bliebe auf jeden Fall der Angeschmierte (wenn er sein Geld vom "Verkäufer" nicht zurück erhält). Der eigene "gute Glaube" bewahrt in lediglich vor eigenem, strafrechtlichem Ungemach.
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
Hi, danke fuer die Antworten schonmal. Es ist OHNE Fahrzeugbrief verkauft worden. Somit ist die rechtslage doch klar oder?
Zuerst einmal kann man nicht etwas verkaufen was einem nicht gehört,somit ist der Verkauf nichtig, und muss wohlmöglich zurückgenommen werden. Hier hilft aber nur ein Rechtsanwalt weiter, sonst würde es sich hier um eine unerlaubte Rechtsberatung handeln.
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
. . .
Es begann also die Suche nach dem Fahrzeug und es wurde auch schnell gefunden.
. . .
- Auto mit 2. Schlüssel öffnen
- starten und nach Hause fahren
- entspannt warten, was passiert
Sollte das Auto erneut weggeholt werden - Anzeige wegen Diebstahl,
natürlich mit dem Hinweis, wer es gewesen sein könnte.
Dann klären sich die Eigentumsverhältnisse ganz schnell fast von selbst
Gruß Matt
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
Hi, danke fuer die Antworten schonmal. Es ist OHNE Fahrzeugbrief verkauft worden. Somit ist die rechtslage doch klar oder?
Ja!
Kauf eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief ist ein "böswilliger Erwerb", es liegt also keine wirksame Eigentumsübertragung vor. Käufer hätte erkennen müssen, das bei Verkauf eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief der Verkäüfer möglicherweise nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen. Käufer hätte zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen, um sicher zustellen, dass Verkäufer zum Verkauf berechtigt war. "Käufer" muss das Fahrzeug herausgeben.
O.
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Zitat:
Original geschrieben von daniel1111
. . .
Es begann also die Suche nach dem Fahrzeug und es wurde auch schnell gefunden.
. . .
- Auto mit 2. Schlüssel öffnen
- starten und nach Hause fahren
- entspannt warten, was passiert
Sollte das Auto erneut weggeholt werden - Anzeige wegen Diebstahl,
natürlich mit dem Hinweis, wer es gewesen sein könnte.
Dann klären sich die Eigentumsverhältnisse ganz schnell fast von selbst
Gruß Matt
Wohl die schnellste Möglichkeit ohne großen Bürokratieaufwand.
Ach hier hatte ich ja mein Auto geparkt............
Ergänzung:
Wäre das Fahrzeug mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verkauft worden, wäre es ein "gutgläubiger Erwerb", da zwischen Vermieter des Fahrzeuges und Verkäufer des Fahrzeuges ein Rechtsverhältnis bestand und damit das Fahrzeug dem Vermieter nicht abhanden gekommen sein kann.
Verkauf wäre rechtswirksam und der Vermieter des Fahrzeuges müsste seinen Schaden bei dem Verkäufer (=Mieter) des Fahrzeuges einklagen.
O.
Und jetzt würde mich mal bei der ganzen dubiosen Geschichte interessieren, auf wen das vermietete Fahrzeug zugelassen war.
Wurden für die Einnahmen aus Vermietung auch Steuern gezahlt?
Gewerbliche Vermietung?
Hat denn der neue "erwerber" einen Kaufvertrag?
Für mich hat diese ganze Geschichte intuitiv einen großen Haken...
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Hat denn der neue "erwerber" einen Kaufvertrag?
Darauf würde ich wetten. Genauso darauf, daß der "Mieter" einen Kaufvertrag vom Vermieter vorlegt. und vom Vermieten nichts weiß/wissen will.
Soviel dann zum beliebten Thema im Finanzierungsforum: wie Auto verkaufen, wenn Brief bei der Bank liegt....