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Verpflichtende Mindestgeschwindigkeit

Themenstarteram 6. Juli 2018 um 19:05

Ihr habt es bestimmt ebenso empfunden: Heute war wahnsinnig viel Verkehr auf den Straßen. Soweit, so gut.

Was mir heute besonders aufgefallen ist, war der hohe Anteil notorischer Schleicher. Damit meine ich Verkehrsteilnehmer, die deutlich unter der Richt- (Höchst-) Geschwindigkeit fahren.

Ein Beispiel von vielen: Auf einer kurvenreichen Landstraße fuhr ein Auto vorweg mit Tempo 60, Richtgeschwindigkeit war 70. Dahinter fuhr ein BMW, dann kam ich auf meinem Motorrad. So ging das mehrere, quälende Minuten.

Irgendwann riss dann beim BMW-Fahrer der Geduldsfaden, und er startete eine "verzweifelte" Überholaktion. Inmitten dieser Aktion tauchte aus der nächste Kurve auf der Gegenspur ein weiterer Wagen auf. Mit viel Glück konnte sich der BMW vor dem Schleicher einordnen.

Aus Ereignissen wie diesen schließe ich Folgendes: Wer penetrant andere ausbremst, indem er rumbummelt und dadurch nicht selten einen großen Folgestau verursacht, sollte polizeilich aus dem Verkehr gezogen werden und ab dem dritten Mal zu Fuss gehen.

In dem konkreten Fall gilt meine Sympathie ganz klar dem BMW-Fahrer, auch wenn er sich hoch leichtsinnig verhalten hat.

Jemand, der nicht in der Lage ist, die eher niedrigen Richtgeschwindigkeiten einzuhalten und womöglich noch dauernd (z. B. an jedem Schild) bremst, gehört deutlich zur Ordnung gerufen.

Wie seht Ihr das?

Beste Antwort im Thema
am 6. Juli 2018 um 19:11

Immer wieder freitags.. ein neuer provozierender zum of-topic tot Quatschender Beitrag vom Gangster...

 

Was willst du damit? Wirklich. Dh man wird sogar bestraft wenn man nicht wie jeder zweite rast in Deutschland?

Schleichen ist verboten und wird bestraft. Aber bei dir ist wohl schleichen 80 bei 70 fahren..

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Richtgeschwindigkeit? Kannst du mir sagen, wie die angeordnet wurde? Welche Form das Schild hat, welche Farbe?

Ich bin, wie fast jeden Tag, heute nur zu Fuß gelaufen.

 

Man darf kein Hindernis darstellen. Es gibt Urteile, in denen Autofahrer, welche Grundlos mehr als 15 km/h zu langsam gefahren sind, wegen Nötigung verurteilt wurden.

Ok...es werden noch Wetten angenommen, nach wie vielen Beiträgen das hier wieder dicht gemacht wird....:D

Zitat:

@Pistengangster schrieb am 6. Juli 2018 um 21:05:33 Uhr:

Auf einer kurvenreichen Landstraße fuhr ein Auto vorweg mit Tempo 60, Richtgeschwindigkeit war 70.

Die StVO sieht auf Landstraßen keine Richtgeschwindigkeit vor.

Was du meinst, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

In dieser Konstellation kann man einen Fahrer mit 60 km/h nicht als "Schleicher" titulieren, denn er ist nicht verpflichtet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit voll auszuschöpfen.

am 6. Juli 2018 um 19:11

Immer wieder freitags.. ein neuer provozierender zum of-topic tot Quatschender Beitrag vom Gangster...

 

Was willst du damit? Wirklich. Dh man wird sogar bestraft wenn man nicht wie jeder zweite rast in Deutschland?

Schleichen ist verboten und wird bestraft. Aber bei dir ist wohl schleichen 80 bei 70 fahren..

Zitat:

@PeterBH schrieb am 06. Juli 2018 um 21:7:40 Uhr:

Richtgeschwindigkeit? Kannst du mir sagen, wie die angeordnet wurde? Welche Form das Schild hat, welche Farbe?

Vermutlich meint er das weiße Schild mit schwarzen Zahlen und dem roten Ring außen drum. Zulässige Höchst- und Richtgeschwindigkeit (blaues Schild mit weißen zahlen) kann man schon mal verwechseln...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juli 2018 um 21:09:23 Uhr:

Es gibt Urteile, in denen Autofahrer, welche Grundlos mehr als 15 km/h zu langsam gefahren sind, wegen Nötigung verurteilt wurden.

Aktenzeichen für beispielhafte Urteile, die rechtskräftig geworden sind?

Google selber :-P

Und bin ich übrigens der einzige, der noch nie eine Richtgeschwindigkeit auf einer Landstrasse gesehen haz? :confused:

Zitat:

@Pistengangster schrieb am 6. Juli 2018 um 21:05:33 Uhr:

Jemand, der nicht in der Lage ist, die eher niedrigen Richtgeschwindigkeiten einzuhalten und womöglich noch dauernd (z. B. an jedem Schild) bremst, gehört deutlich zur Ordnung gerufen.

Wie seht Ihr das?

Ich vermisse dazu eine Rechtsgrundlage.

Und fährt der erste in der Schlange boshafterweise genau so schnell, wie es auf den Schildern steht, so ist er auch ein Schleicher, weil diese Strecke ja viiiiiel schneller befahren werden könne.

Wer unbedingt schneller unterwegs sein möchte, der sollte auch in der Lage sein, zügig zu überholen, wo dies möglich und erlaubt ist.

am 6. Juli 2018 um 19:23

Dann bin ich heute aber mehrfach straffällig geworden und sollte eigentlich sofort meinen Schein abgeben.

Stellt euch vor:

Ich würd´s wieder tun!

Jederzeit!

Ich setze mich in mein Auto und verdammt nochmal: Ich fahre einfach nicht die Richtgeschwindigkeit!

Sch... wenn ich da mal wirklich ernsthaft drüber nachdenke.

Das ist schon arg gefährlich und was ich anderen Menschen damit antue... insbesondere den BMW-Fahrern, aber auch Audi, Mercedes und natürlich den Motorradfahrern! Da nötige ich die, Tag für Tag.

Und dann, einmal, fahre ich doch glatt in der 30-Zone Tacho 37 und dann stellen die da einen Blitzer hin und ich hoffe nun, dass ich nicht geblitzt wurde, keine 15 € bezahlen muss.

Aber doch, jetzt macht das für mich Sinn! Die haben da jeden geblitzt, der nicht mindestens 30 fuhr! So war das. Hab ich doch glatt einmal etwas richtig gemacht und so richtig Glück gehabt.

Ich werde mich bessern, versprochen. Aber wie bei jedem gemeinen Straftäter:

Es ist ein langwieriger Prozess... also mal sehen. Vielleicht irgendwann, dann fahre ich auch überall mindestens 10 bis 20 km/h zu schnell, denn sind wir mal ehrlich:

Selbst wenn ich so schnell fahre wie´s auf den Schildern steht, innerorts 50, 30 in der 30-Zone, außerorts 70 im 70-Limit oder 100 auf der Bundesstraße, auch da habe ich im Nu einen Hintermann, den ich mit meiner Schleicherei nötige, zu gefährlichen Überholmanövern zwinge.

Wer Ironie oder Sarkasmus findet...

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