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Vers. Verteter will mir eine Safetycar Vers. aufschwatzen

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 16:56

Bekomme dieser Tage für meine drei Fahrzeuge Anrufe von Werbern meiner Versicherung, sie hätten bei der Durchsicht meiner Verträge (nett, so den vertragsbezogenen Grund des Anrufs herzustellen, sonst wär's ja unerlaubte Telefonwerbung) festgestellt, daß ich ja noch nicht das Safetycar-Paket abgeschlossen habe, das mir eine Erstattung des Zeitwertes im Gegensatz zum Wiederbeschaffungswert garantiert.

Für "nur" 10 € /Mt..

a) Taugt so etwas was?

b) Ist der Zeitwert notwendigerweise immer wesentlich höher als der Wiederbeschaffungswert?

c) Im nicht-Kaskofall, was ersetzt mir die gegnerische Versicherung?

--

Christoph

Beste Antwort im Thema

Im vorliegenden Fall geht das ja noch deutlich über die GAP-Deckung hinaus.

 

Diese "Safetycar-Versicherung" springt nicht nur im Kaskoschadenfall bei Leasingverträgen ein, sondern auch bei fremdverschuldeten Schäden wird die Differenz vom aktuellen WBW zum seinerzeitigen Wert ausgeglichen.

 

Aber, das hat auch seinen Preis.

Die ab 10,00 EUR sind nicht jährlich, sondern monatlich zu entrichten, also mindestens EUR 120,00 pro Jahr.

 

Da muss man dann schon überlegen, ob das sinnvoll ist für einen selbst.

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Na, dass ist ja mal lustig.

 

Der "Zeitwert" ist der "gemeine Wert", heute sagt man dazu Händlereinkaufswert.

 

Der "Wiederbeschaffungswert" ist der Händlerverkaufswert.

 

Händler EKW plus Handelsspanne gleich Händler VKW gleich WBW.

 

Ich weis im Moment noch nicht, was dir diese Spacken da andrehen wollen....:confused:

 

Gruß

 

Delle

am 8. Februar 2011 um 17:36

Guckstu hier, kannst Du staunen ;)

Da liest sich die Erklärung wieder ein wenig anders als wie gerade spekuliert...;)

am 8. Februar 2011 um 17:41

Tjo, so kriegt man nix am Telefon verkauft ;)

Ach so ............:rolleyes:

 

GAP Versicherung..........:D

 

Warum können diese Schädel bei der Versicherung nicht mal die richtigen Begriffe verwenden :confused:

 

Wie man sieht, wird hier mal wieder alles durcheinander gewürfelt....:(

 

Gruß

 

Delle

Und, könnten die Herren Experten sich noch zu einer Beurteilung der Sinnhaftigkeit der einen wie der anderen VS hinreißen lassen?

:)

Die GAP ist schon sinnvoll.

 

Die deckt evtl. Differenzen zwischen dem WBW und der noch offenen Forderungen eines Leasinggebers oder eines anderen Finanzgeber zum finanzierten Neuwert ab.

 

Aber xAKBx kann das sicher besser erklären wie ich. 

 

Aber ich weis das GAP gut und sinnvoll ist, das reicht ....:D

 

Gruß

 

Delle

Als ich den Begriff "Safetycar-Versicherung" las, war mein erster Gedanke: So etwas brauchen doch allerhöchstens aktive Rennsportbegeisterte....

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Und, könnten die Herren Experten sich noch zu einer Beurteilung der Sinnhaftigkeit der einen wie der anderen VS hinreißen lassen?

:)

.....das liegt wie so oft an der persönlichen Risikoaffinität :D! Ich persönlich halte sie für verzichtbar, aber meine Fahrzeuge sind auch bezahlt und die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und tatsächlichen Kaufpreis des Ersatzfahrzeuges kann ich ziemlich selbst bestimmen......

Bei Leasing oder Finanzierung macht sowas uU schon Sinn (bzw. wird von den Leasinggebern auch häufig vorausgesetzt), da im Totalschaden (unabhängig davon ob selbst- oder fremdverschuldet) der viel diskutierte (;)) Wiederbeschaffungswert erstattet wird und oft eine Lücke (daher GAP) zum tatsächlich offenen Darlehensbetrag (oder Leasingrestwert) besteht, die der Darlehens- oder Leasingnehmer dann aus eigener Tasche zahlen muss.

@Delle: GAP-Deckung wird von den meisten Versicherern nur für Leasingfahrzeuge angeboten, aber ich gebe zu, das ist jetzt Haarspalterei :)!

Im vorliegenden Fall geht das ja noch deutlich über die GAP-Deckung hinaus.

 

Diese "Safetycar-Versicherung" springt nicht nur im Kaskoschadenfall bei Leasingverträgen ein, sondern auch bei fremdverschuldeten Schäden wird die Differenz vom aktuellen WBW zum seinerzeitigen Wert ausgeglichen.

 

Aber, das hat auch seinen Preis.

Die ab 10,00 EUR sind nicht jährlich, sondern monatlich zu entrichten, also mindestens EUR 120,00 pro Jahr.

 

Da muss man dann schon überlegen, ob das sinnvoll ist für einen selbst.

Zitat:

Original geschrieben von kabrio

das Safetycar-Paket abgeschlossen habe, das mir eine Erstattung des Zeitwertes im Gegensatz zum Wiederbeschaffungswert garantiert.

Mhm, was wird denn nun ersetzt, der Kaufpreis oder der Wert des Fahrzeugs zu VS-Beginn?

Also angenommen, ich versichere meinen 2 Jahre alten gebrauchten, der derzeit nur noch 70% des Kaufpreises wert ist. Bekomme ich dann im Schadenfall die 70% oder den Neupreis?

Die Angaben in dem Link differieren da, wie ich finde.

Ich verstehe das so:

Erstattung der Differenz von aktuellem Wiederbeschaffungswert und Wert bei Beginn der Versicherung bis zu 10.000 €

 

Beginn der Versicherung heute - also zählt der heutige Wert deines Fahrzeuges.

 

Wenn dir in zwei Jahren einer der genannten Schäden passiert, dann bekommst du statt dem WBW in zwei Jahren den heutigen Wert (bis zu einem Betrag von EUR 10 000) als Differenz von dieser Versicherung erstattet.

 

 

 

Gleichzeitig wird aber auch von der "innovativen Kaufpreisversicherung" gesprochen.

Naja - vermutlich mal wieder ein Beispiel für Kundenfang übelster Sorte, und wenn man sich nachher mit dem Makler zusammensetzt, sieht alles auf einmal ganz anders aus.

am 8. Februar 2011 um 18:58

Es gab mal Zeiten, da waren die Versicherungsbedingungen bei allen Versicherern gleich. Da konnte man auch noch Beiträge vergleichen.

 

Heute kocht jeder Versicherer sein eigenes Süppchen oder besser, strickt seine eigenen Versicherungsbedingungen. Da gibt es dann auch verschiedene Tarife mit verschiedenen Leistungspaketen. Vom Basis- bis zum Luxustarif.

 

Da wird dann schon unterschieden,

 

ob nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt oder

 

ob Neupreiserstattung ja oder nein bzw 6, 12, 18 oder gar 24 Monate gewährt wird

 

ob GAP-Deckung für Leasing- oder auch kreditfinanzierte Fahrzeuge

 

oder halt auch eine Kaufwertentschädigung – 6, 12,18 oder 24 Monate nach Kauf oder halt auch zeitlich bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter begrenzt - vereinbart ist.

 

Einige Versicherer bieten sogar eine Kaufpreisentschädigung an. Das waren dann die Versicherungstheoretiker, die nicht gewusst haben, was sie sich oder besser ihrem Arbeitgeber damit antun.

 

Da das nicht alle Versicherer anbieten, versucht hier offensichtlich ein Versicherer eine „Lücke“ zu schließen. Ob das in Anbetracht eines Zusatzbeitrages von 10 Euro sinnvoll erscheint, mag jeder für sich selbst entscheiden.

 

@dellenzaehler/twelferider

Mit GAP hat das nix zu tun - das ist mal wieder was völlig neues (s.oben)

 

@neckarwelle

Ob das Sinn macht, muss jeder für sich selbst individuell entscheiden. Der Wertverlust eines Fahrzeuges ist recht unterschiedlich. Wenn ich mir einen gebrauchten Lexus, Phaeton o.ä. zulege, verliert dieser schneller und erheblicher an Wert, als eine Fiesta oder Polo.

 

@mimro

wie man eine Differenz selbst bestimmen kann (!), erschliesst sich mir jetzt nicht. Ich denke mal, dass du den Differenzbetrag eher verschmerzen kannst.

 

 

 

 

 

 

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