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Verschiebbare Toilette

Hobby-Wohnwagenwerk
Themenstarteram 24. September 2021 um 8:49

Meine Toilette ist verschiebbar. Die Aufhängung funktioniert so wie eine Schublade, eben nur von rechts nach links. Nun ist da was abgebrochen und die Funktion ist sehr eingeschränkt. Ersatz von der Schiene kostet 75 Euro aber die Montage ca 8 Stunden wären dann 800 Euro. Weil das halbe Bad auseinander gebaut wird um daran zu kommen. Fahrzeug ist 2 Jahre alt, wir haben es seit April. Aber der Händler sagt geht nicht auf Gewährleistung, oder Sachmängelhaftung. Nun meine Frage, ist das so in Ordnung oder kann man vielleicht eine Kulanz Anfrage an die Firma Hobby schicken.

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39 Antworten

Kulanzanfrage geht ja immer. Wenn der Kauf noch unter 2 Jahren liegt - auf den Tag genau - würde ich es mit einer Reklamation versuchen. Freundlich formuliert um den Weg über die Kulanz nicht zu verbauen.

Die Reklamation kann dann wirksam sein, wenn ein Materialfehler vorliegt und der Schaden nicht auf einen Benutzungsfehler zurückzuführen ist.

"Wir haben es seit April" - da tippe ich mal auf April 2021 und damit weniger als sechs Monate. Wenn vom Händler gekauft, gibt es die Gewährleistung nach BGB mit der damit verbundenen Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Da muss der Händler beweisen, dass ihr den Schaden verursacht habt und dieser nicht quasi verborgen schon beim Kauf vorlag.

Der Händler wird nicht einfach sagen "geht nicht". Wenn er nicht selbst ein "weil..." angefügt hast, hast du doch sicher gefragt.

Seine Begründung?

Zunächst ging sie doch, oder? Also nix "defekt übergeben".

Die entscheidende Frage ist "warum gebrochen?"

Sie muss auch nicht defekt=gebrochen und nicht mehr funktionsfähig übergeben werden, es reicht, wenn der Schaden (z.B. bereits angebrochen) immanent vorhanden ist. In den ersten sechs Monaten wird das vermutet und der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Das ist ja alles bekannt und steht bereits richtig als erste Antwort oben.

Aber nicht, wie der Schaden sich bemerkbar gemacht hat und wie der Händler die Ablehnung begründet. Beides will meine Glaskugel unbedingt wissen, bevor die jemanden verurteilt.

Aber eines scheint mir sicher: Niemand wird aus der Ferne beurteilen können, ob der Händler in der Pflicht steht. Das ist ja auch nicht die Frage des TE.

"Aber der Händler sagt geht nicht auf Gewährleistung, oder Sachmängelhaftung. Nun meine Frage, ist das so in Ordnung..."

Scheint also doch eine Frage des TE zu sein.

Und es muss auch keine Glaskugel bemüht werden, das BGB ist da erheblich hilfreicher. Immer vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde vom Händler vor weniger als 6 Monaten gekauft.

Das BGB ist da eindeutig. Aber ohne Schadensbild und den Umständen, wie der Schaden entstanden ist, hilft nicht das BGB, sondern ausschließlich die Glaskugel. Steht völlig richtig in der ersten Antwort. Die Frage ist so sinnlos.

Die Frage nach Kulanz wurde ebenfalls längst richtig beantwortet. Selbstverständlich kann man das versuchen (in der Regel über den Händler). Erfolgsaussichten siehe Glaskugel.

Themenstarteram 24. September 2021 um 15:40

Der Verkäufer sagte das bei Auslieferung alles in Ordnung war. Da es aber eine flotte Übergabe war, dank Corona, sind uns einige Sachen nicht aufgefallen. Die aber erstmal repariert worden sind. Ausser die Toilette. Dagegen weigert sich die Werkstatt, ist ja auch der teuerste Posten.Aber ich muss erstmal sehen wie die Schiene aussieht. Bestellt ist die, kann aber dauern.

War das denn bei der ersten Nutzung so oder ist das später aufgetreten?

Wie begründet der Händler die Weigerung - das ist die Frage.

Themenstarteram 24. September 2021 um 17:04

Ich bin der Meinung das die Toilette immer etwas wackelte, der Verkäufer aber nicht, also steht da Aussage gegen Aussage. Ich hatte aber auch keine Erfahrung mit solchen Sachen. Der Mangel ist dann erst besprochen worden bei der anstehenden Mängelbeseitigung. Da stand aber erstmal zur Debatte das die Toilette auf der rechten Seite nicht richtig einrastet. Das sollte beseitigt werden. Dann kam die Aussage, da ist etwas abgebrochen an der Schiene was wir nicht übernehmen .

@Ralf997:

Ich würde mich an z.B. diesen Herrn wenden; der kann Gewährleistung. ;)

Es muss jetzt nur schnell gehen und genau das will der Verkäufer (und Gewährleistungsgeber) offensichtlich verhindern. 6 Monate nach dem Kauf dreht sich die Beweislast auf Eure Seite und dann ist es ein doofes Spiel, bei dem Du nur noch verlieren kannst. :D

Themenstarteram 25. September 2021 um 3:47

Das Fahrzeug haben wir jetzt 5 Monate. Werde nächste Woche nochmal anrufen.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 24. September 2021 um 23:06:57 Uhr:

..Es muss jetzt nur schnell gehen und genau das will der Verkäufer..

Nee, es zählt der Tag, wann man den Mangel schriftlich, also beweisbar, Händler gemeldet hat. Die Reparatur kann dann auch deutlich später sein.

Richtig, Betonung auf "beweisbar", denn meist werden solche Mängel mündlich gerügt und der Händler hält den Kunden dann mündlich hin. Und kann sich nach 6 Monaten an eine Mängelrüge nicht mehr erinnern.

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