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Verschleiß oder Sachmangel bei Gebrauchtwagen? Wer zahlt?
Hallo Gemeinde. Wir haben uns im September 2011 einen gebrauchten Polo (EZ 30.4.2010) mit ca. 17.000 km gekauft. Der Händler hatte vor der Übergabe noch eine Inspektion am Fahrzeug machen lassen, bei der kein Mangel festgestellt wurde.
Jetzt hat der Polo ca. 22.000 km runter. Bei der letzten Inspektion (letzte Woche) wurde uns mitgeteilt, dass hinten rechts der Stoßdämpfer defekt ist und ausgetauscht werden soll. Mit Kulanz von VW ca 95 € Kosten.
Bei einer Gewährleistungsanfrage an den Händler, bzw. Anfrage einer Kostenübernahme der 95 € wurde uns mitgeteilt, dass keine Kostenübernahme stattfindet.
Jetzt frag ich mich, ob nach 5.000 km ein Sachmangel oder ein hinzunehmender Verschleiß des Stoßdämpfers vorliegt, zumal VW immerhin eine Kulanz gibt. Darf ein Stoßdämpfer nach so kurzer Zeit kaputt gehen?
Müsste jetzt nicht der Händler mit der Komplett-Reparatur haften? Was habt Ihr für Vorschläge? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Müsste jetzt nicht der Händler mit der Komplett-Reparatur haften?
Nein.
Der Stossdämpfer ist nicht nach 5.000 km kaputt gegangen, sondern nach 22.000 km bzw. 3 Jahren.
Bezüglich Gewährleistung des Händlers gilt nach 6 Monaten Beweisumkehr. Kannst du beweisen, das der Mangel beim Kauf schon vorlag?
Stossdämpfer ist ein Verschleissteil.
Bezüglich Kulanz von VW: freu dich ...
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32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Müsste jetzt nicht der Händler mit der Komplett-Reparatur haften? Was habt Ihr für Vorschläge? Vielen Dank.
Dann müsstest du erstmal beweisen, dass das Teil schon bei Übergabe defekt war.
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Müsste jetzt nicht der Händler mit der Komplett-Reparatur haften?
Nein.
Der Stossdämpfer ist nicht nach 5.000 km kaputt gegangen, sondern nach 22.000 km bzw. 3 Jahren.
Bezüglich Gewährleistung des Händlers gilt nach 6 Monaten Beweisumkehr. Kannst du beweisen, das der Mangel beim Kauf schon vorlag?
Stossdämpfer ist ein Verschleissteil.
Bezüglich Kulanz von VW: freu dich ...
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Bezüglich Gewährleistung des Händlers gilt nach 6 Monaten Beweisumkehr.
Nein. Die ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, nicht die letzten 18
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Bezüglich Gewährleistung des Händlers gilt nach 6 Monaten Beweisumkehr.
Nein. Die ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, nicht die letzten 18
So ist es.
Und für alle, die die Differenzierung interessiert, was "Mangel" und was "Verschleiß" ist, hier:
OK Danke dafür. Ihr scheint Euch ja einig zu sein. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Bezüglich Gewährleistung des Händlers gilt nach 6 Monaten Beweisumkehr.
Nein. Die ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, nicht die letzten 18
Falsch. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und der Verkäufer den Beweis führen muß der der Fehler erst später auftrat. Dann tritt die Beweislastumkehr in Kraft, nach 6 Monaten muß der Käufer beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Was dummerweise meistens unmöglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Dann tritt die Beweislastumkehr in Kraft, nach 6 Monaten muß der Käufer beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Was dummerweise meistens unmöglich ist.
Nö, die Beweislast liegt normalerweise beim Käufer, daher bezeichnet man die davon abweichenden ersten sechs Monate als "Beweislastumkehr" - sie ist kein Zeitpunkt, sondern ein Zustand.
Lassen wir mal Juristen zu Wort kommen.
Zitat:
Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Warum nicht den Gesetzestext bemühen?
Klar Geld ist meist Knapp aber für nicht mal 100,-€uronen würd ich mir keinen Streß ans Bein binden.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Und für alle, die die Differenzierung interessiert, was "Mangel" und was "Verschleiß" ist, hier:
<p sizcache="5" sizset="40">http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz83_334.htm
Da gibt es aber umfassendere Informationen:
www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC-Liste-Mangel-Verschlei%C3%9F_141982.pdf
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Und für alle, die die Differenzierung interessiert, was "Mangel" und was "Verschleiß" ist, hier:
<p sizcache="5" sizset="40">http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz83_334.htm
Da gibt es aber umfassendere Informationen:
www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC-Liste-Mangel-Verschlei%C3%9F_141982.pdf
O.
Stimmt, das Urteil war ja nur ein Hinweis.
Danke für die ADAC-Fundstelle; ich denke, die wird vielen helfen.
BTW: Man muß unbedingt auch auf die manchmal widersprüchlichen Einschätzungen durch verschiedene Gerichte achten, beispielsweise bei Katalysatorschäden.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Klar Geld ist meist Knapp aber für nicht mal 100,-€uronen würd ich mir keinen Streß ans Bein binden.
eben! wen der händler eben "nein" sagt (was er auch tut) was dann? anwalt? gericht? wegen 95€?
Es war ein Gebrauchtwagenkauf in 2011und da hat der Händler sicherlich die Sachmängelhaftung auf ein Jahr begrenzt.
Also kann dahinstehen, ob Mangel schon bei Kauf vorhanden war oder nicht.
O.