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Versichern im anderen Bundesland
Hi leute
Da man als Fahranfänger krasse 240% draufbekommt und ein Kleinwagen zum LKW wird wollte ich fragen ob das geht was was ich mir vorstelle.
Also ich will mein Auto als 2. wagen über mein opa versichern lassen .. das das geht ja.
blos würde es auch gehn wen das Auto in 01983 Brandenburg Versichert ist und un 57271 NRW Fährt?
ich mich über antworten freuen
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20 Antworten
Natürlich darfst du das, wäre ja noch schöner wenn man das Auto nur da versichrt bekommt wo man fährt.
und was für KFZ zeichen kann ich nehmen ..
OSL brandenburg (versichrungsort)
SI siegen (wohnort)
Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.
Kennzeichen von da wo der Fahrzeughalter seinen Wohnort hat und auch dort anmelden muss
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.
Dann brauchste dir nur noch ein Wunschkennzeichen mit O reservieren und schon ist die komplette Verwirrung da OSL-O
Also nochma
Auto Versichert in OSL
Halter Mein opa
Ich Fahre das Auto
Wohne in SI
Auto hat OSL tafel weil es in OSL angemeltet ist
???
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.
Dann brauchste dir nur noch ein Wunschkennzeichen mit O reservieren und schon ist die komplette Verwirrung da OSL-O
Gabs schON --> tante
Zitat:
Original geschrieben von Dashquide
Also nochma
Auto Versichert in OSL
Halter Mein opa
Ich Fahre das Auto
Wohne in SI
Auto hat OSL tafel weil es in OSL angemeltet ist
???
rischtisch - wirst also überall damit auffallen
ok .D
Dan fährt hier mal was anderes rumm xD
Ach so, bevor du das auf deinen Opa anmelden lässt, vergewissere dich, dass du die SF (nicht mehr wie du selbst auch hättest erfahren können) irgendwann von deinem Opa übernehmen kannst. Und mit welcher SF-Klasse der 2. Wagen überhaupt in dem Unternehmen startet.
Da macht nicht jede Versicherung mit. SF können i.d.R. nur noch von Verwandten 1. Grades (Vater, Mutter) oder Ehe-, Lebenspartnern übernommen werden. Bei Großeltern stellen sich manche Unternehmen quer.
Auch den Aufschlag für weitere Fahrer und Fahrer unter 23 Jahren solltest du bei deinen Überlegungen nicht vergessen.
Hinzu kommt noch, daß VN und Fahrer so weit voneinander entfernt wohnen.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Hinzu kommt noch, daß VN und Fahrer so weit voneinander entfernt wohnen.
Wieso sollte das ein Problem sein?
Es ist nirgendwo geregelt (ich kenne es jedenfalls nicht), dass
VN-Nehmer und Fzg-Halter nicht mehr als xx km auseinander ohnen dürfen.
Direkt nicht, aber er soll ja das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren haben.
Wenn er es dauernd in SI fährt, kann der Opa nicht fahren, wenn es der Opa fährt, kann der Enkel wohl kaum fahren.
Moin,
dann schalgt Ihm doch folgende Variante vor:
Lass das Auto an Deinem Wohnort zu und nur durch den Opa versichern... Halter und VN müssen schliesslich nicht der Gleiche sein.
Gruss
Marcus