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Versicherung ab 23?

BMW 3er E36
Themenstarteram 11. August 2003 um 9:25

Hallo

ne Freundin von mir ist jetzt 20, fährt den BMW von ihrem Vater, der ist aber erst ab 23 Jahren "fahrbar". Nun fehlen ihr ja 3 Jahre, was passiert wenn er damit nen Unfall baut?

Meiner Meinung nach ihr gar nichts, nur ihrem Vater, + ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug, und was noch?

Ham uns deswegen gestern schön in die Wolle bekommen...

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15 Antworten
am 11. August 2003 um 9:31

Müsste eigentlich in den Versicherungsbedingungen drin stehen.

Ich tippe mal, daß der Versicherungsschutz erlischt. Baut sie also nen Unfall, hat sie bzw. Papi den Schaden selbst zu tragen.

Themenstarteram 11. August 2003 um 9:37

hm sie war auch der meinung, das man dann ne selbtsanzeige amchen kann, dann bekommt man punkte und nen bußgeld, aber die versicherung bezahlt, glaube aber nicht dass das so easy ist!!!!

Weil sone Versicherung sich das Geld doch wiederholt....

Selbstanzeige? Wieso dat denn? Deine Freundin verstösst doch nicht gegen irgendwelche Verkehrsgesetze. Sie fährt "nur" unberechtigter Weise mit 20 ein Auto, daß erst ab 23 von der Versicherung freigegeben ist. Das ist der Polente total egal, die stört das nicht. Da gibts also auch keine Punkte. Die Versicherung wird sich allerdings zumindest einen Teil der Schadenssumme von ihrem Daddy zurückholen. Wieviel genau steht in den jeweiligen AGB´s drin.

am 11. August 2003 um 9:49

also ich glaube kaum, daß es funktioniert, wenn man sich über verschiedene Konditionen sich einen billigen Tarif zusammenstrickt, dann laufend gegen die Bedingungen verstößt (und Fahrer unter 23 ist ja nicht gerade eine Nebenbedingung) und im Falle eines Unfalls dann zur Versicherung sagt: Sorry, hier hast du meine fehlenden Beiträge und nun zahl mal schön den Unfall.

Das wäre ungefähr so, als würde ich ganz ohne Versicherung fahren und im Schadensfalle dann zur Versicherung laufen und rückwirkenden Schutz beantragen.

Glaube nicht , dass ne Versicherung das macht.

Denke eher, daß die Versicherung den Schadensbetrag an den Unfallgegner zahlt und vollen Ersatz bei Papa holt!!! Und das kann bekanntlich teuer werden, gerade bei Personenschäden.

Hinzu kommt natürlich noch bußgeld und Punkte (weiß nicht genau, was es dafür gibt) wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

Themenstarteram 11. August 2003 um 10:05

kann man das irgendwo im net finden? ich scuh mich schon dumm und dämlich, finde dazu aber nichts!

Punkte oder Knöllchen wird es nicht geben, der Versicherungsschutz besteht ja für das eventuelle Unfallopfer.

Einzige Konsequenz ist halt, daß die Versicherung irgendwie das gezahlte Geld wiederholen wird.

am 11. August 2003 um 10:10

schau einfach in die Bedingungen Deiner Haftpflichtversicherung. Oder such im Netz nach diesem Allgemeinen Bedingungen für KFZ...Versicherung (genaue Bezeichnung weiß ich nicht, Abkürzung ist AKB) da steht drin, daß der Versicherer nicht leisten muss, wenn ein unberechtigter Fahrer gefahren ist.

am 11. August 2003 um 10:12

Die müssen zur Versicherung gehen

und das ändern lassen, das uch fahrer unter 23 dabei sind !!!

Dann ist die Prämie ein bisschen höher ...

Aber ändern is eigentlich kein Problem

am 11. August 2003 um 10:16

Wieso überlegt ihr was da passieren kann? Die Versicherung zehlt den Schaden nicht, mehr passiert da nicht! ISt einem Kollegen passiert! Und der Vater musste die VErsicherung wechseln, weil die nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten wollten!

Der Vater deiner Freundin sollte am besten zur Versicherung gehen und einen Fahrer unter 23 Jahre angeben und ihr habt keine Probleme. Bei mir ist das auch der Fall, der Wagen läuft über die Vers. von meine VAter, und ich bin da als Fahrer unter 23 eingetragen! Das kostet 25 € mehr. BAer wenn was passiert bist du auf der sicheren Seite!!!

Das Dingen von der Versicherung heißt AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen). Zahlen muß die Haftpflicht aber meines Wissens nach immer, da der Geschädigte ja nix dafür kann. Nur werden sich die das Geld halt wiederholen.

am 11. August 2003 um 10:17

schau einfach in die Bedingungen Deiner Haftpflichtversicherung. Oder such im Netz nach diesem Allgemeinen Bedingungen für KFZ...Versicherung (genaue Bezeichnung weiß ich nicht, Abkürzung ist AKB) da steht drin, daß der Versicherer nicht leisten muss, wenn ein unberechtigter Fahrer gefahren ist.

am 11. August 2003 um 10:18

Wieso überlegt ihr was da passieren kann? Die Versicherung zehlt den Schaden nicht, mehr passiert da nicht! ISt einem Kollegen passiert! Und der Vater musste die VErsicherung wechseln, weil die nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten wollten!

Der Vater deiner Freundin sollte am besten zur Versicherung gehen und einen Fahrer unter 23 Jahre angeben und ihr habt keine Probleme. Bei mir ist das auch der Fall, der Wagen läuft über die Vers. von meine VAter (30%), und ich bin da als Fahrer unter 23 eingetragen! Das kostet 25 € mehr. Aber wenn was passiert bist du auf der sicheren Seite!!!

am 11. August 2003 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i

Das Dingen von der Versicherung heißt AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen). Zahlen muß die Haftpflicht aber meines Wissens nach immer, da der Geschädigte ja nix dafür kann. Nur werden sich die das Geld halt wiederholen.

Richtig! Die Haftpflicht muss imer zahlen, kann den Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen (waren mal max. 10.000DM). Anders sieht es bei Kasko-Schäden aus, da muss die Versicherung dann nicht Zahlen.

Meines Wissens nach muss der Versicherungsnehmer im Falle des Falles mit einer Nachzahlung in Höhe einer Jahresprämie rechnen. Diese Infos stammen von verschiedenen Versicherungsangestellten der AXA.

 

Gruß, Muckl!

am 11. August 2003 um 10:27

was ich meine, heißt Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und ist die Gruindlage der einzelnen AGB der Versicherungen.

Danach wird, wie schon erläutert, die Versicherungspflicht von ihrer Leistungspflicht frei. Das betrifft aber nur das Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.

Im Außenverhältnis (also Versicherung - Geschädigter) muß die versicherung nach § 158c VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zahlen. Und die Kohle wird sie sich mit Sicherheit beim Versicherungsnehmer zurückholen, da sie in dem Verhältnis (s.o.) ja eben nicht verpflichtet ist, den Schaden zu tragen.

Also: Papa muss zahlen.

Es ist also dringend zu empfehlen, entweder der Tochter den Schlüssel abzunehmen oder die Versicherung auf sie zu erstrecken.

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