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Versicherung bei Foliertem Fahrzeug

Themenstarteram 19. August 2015 um 10:03

Guten Tag,

mir ist jemand in mein PKW gefahren. Der Wagen ist foliert (Weiß/Rot). Nun ist die Folie an der Stoßstange sowie am Kotflügel abgegangen. Nun ist es so, dass die weiße Folie natürlich mit der Zeit an Weiß verliert und etwas dunkler wird.

Da ich unverschuldet bin und die gegnerische Versicherung zahlen muss stell ich mir natürlich die Frage, wie ich die Folierung wiederherstellen soll, da es farblich nicht mehr so darstellbar wäre.

Desweiteren bin ich mit der Firma, welches mir das Auto 2 Farbig (Folie auf Folie) foliert haben aufgrund diverser Mängel zerstritten, sodass ich dort keine weitere Folierung durchführen lassen kann.

Der Passus der ja gilt "Es muss der Ausgangszustand wiederhergestellt werden" haut dann farblich nicht mehr hin und da ist die Frage ob die Versicherung entweder dafür sorgen muss, dass alles farblich passt oder ich eventuell sogar Anspruch auf eine komplette Folierung habe?

Evtl. hatte jemand schon so einen Fall und kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank!

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15 Antworten

Die defekte teile werden ersetzt - keine farbangleichung.

Jeder Lack bleich nach z.b 16jahren aus wenn dann ein Unfall passiert wird nur die Stoßstange nach farbcode lackiert , und nicht das ganze auto.

Es ist der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (Unfall) nicht eingetreten wäre.

Das bedeutet natürlich das der Farbton sowohl des Lacks unter der Folie als auch der Folie selber mit dem Rest des Autos nach erfolgter Reparatur übereinstimmen muss.

Diesen Sachverhalt solltest du bei der Besichtigung mit dem von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen besprechen. Du hast das Recht bei einem Haftpflichtschaden selber zu bestimmen, welcher unabhängige Kfz-Sachverständige deines Vertrauens dein Auto besichtigt. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Themenstarteram 19. August 2015 um 12:28

Vielen Dank für die Rückmeldung.

@ KSV so wie von Ihnen beschrieben sehe ich den Sachverhalt (als Leihe) nämlich auch.

Und genau so werde ich Argumentieren um mein Recht durchzusetzen.

Einen Sachverständigen habe ich bereits beauftragt.. der Unfall ist passiert, als mein Auto bei der Werkstatt parkte, wo ich heute ohnehin einen Termin hatte.. Oo

am 19. August 2015 um 16:18

Zitat:

@KSV schrieb am 19. August 2015 um 14:12:31 Uhr:

Es ist der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (Unfall) nicht eingetreten wäre.

vs.

Das bedeutet natürlich das der Farbton sowohl des Lacks unter der Folie als auch der Folie selber mit dem Rest des Autos nach erfolgter Reparatur übereinstimmen muss.

du widersprichst Dir. Einerseits sagst Du es muss der Zustand vor Unfall hergestellt werden (vorher waren ja die folien verwittert bzw. durch witterung gealtert.)

andererseits sagst du er hat anspruch auf eine neue folierung

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. August 2015 um 18:18:03 Uhr:

Zitat:

du widersprichst Dir. Einerseits sagst Du es muss der Zustand vor Unfall hergestellt werden (vorher waren ja die folien verwittert bzw. durch witterung gealtert.)

andererseits sagst du er hat anspruch auf eine neue folierung

Da müsste man gucken wie groß der Farbunterschied wirklich ist ob man gleich das halbe oder ganze Auto neu machen muss.

Dann gibt es auch die Möglichkeit je nach Zustand der Folie dass es entsprechende Abzüge gibt da eine neue Folierung bei starker Verwitterung/Alterung der vorhandenen Folie ja eine Wertverbesserung darstellen würde.

Anspruch hat er nach meinem Wissen nur auf die Teile die beschädigt sind... Sonst könnte man ja bei einen kleinen Kratzer das ganze Auto neu Beziehen lassen...

Zitat:

@SchrauberRalle10 schrieb am 20. August 2015 um 10:43:25 Uhr:

...

Sonst könnte man ja bei einen kleinen Kratzer das ganze Auto neu Beziehen lassen...

Darauf soll es hier wohl hinauslaufen.

Habe noch nie gehört ,dass auf Grund eines Teilschadens des Lacks ,dass ganze Auto neu lackiert bzw foliert wurde.

Damit muss der TE wohl leben.

Beim lackieren wird auch der aktuelle Ton lackiert und angemischt.

Zitat:

@KSV schrieb am 19. August 2015 um 14:12:31 Uhr:

...

Das bedeutet natürlich das der Farbton sowohl des Lacks unter der Folie als auch der Folie selber mit dem Rest des Autos nach erfolgter Reparatur übereinstimmen muss.

...

Was bedeutet das denn in der Praxis und nicht in der Theorie?

Wenn z. B. jemand mit einem alten Fahrzeug und insgesamt mattem, stark verwittertem Lack, sagen wir mal einem roten Golf 2, einen Kotflügelschaden hat, muss der Lackierer dann den neuen Kotflügel in den gleichen miesen Zustand versetzen, wie den Rest des Fahrzeugs?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2015 um 11:29:41 Uhr:

Zitat:

Wenn z. B. jemand mit einem alten Fahrzeug und insgesamt mattem, stark verwittertem Lack, sagen wir mal einem roten Golf 2, einen Kotflügelschaden hat, muss der Lackierer dann den neuen Kotflügel in den gleichen miesen Zustand versetzen, wie den Rest des Fahrzeugs?

Wäre auch eine Lösung.

I.d.R. läuft es aber darauf hinaus dass man den neuen Lack auf den angrenzenden Flächen auslaufen lässt damit kein schlagartiger Farbübergang zu sehen ist. Poliert der Kunde dann mal den verwitterten Lack beim Rest des Autos ist vom Schaden optisch nichts mehr zu sehen. Und damit ist es beim Golf 2 ganz einfach, neuer Kotflügel plus Lack = wirtschaftlicher Totalschaden = WBW-RW :p

Da kommt das Problem bei Folierungen, hier kann kein weicher Farbübergang hergestellt werden. Das ganze Auto neu zu folieren ist hier wohl kaum zielführend. Ggf. müsste man in so einem Fall mal über eine technische neben der üblichen merkantilen Wertminderung reden.

Themenstarteram 20. August 2015 um 12:06

Nunja der Sachverständige hat sich die Sache vorhin angeschaut und wird in Rücksprache mit nem Rechtsanwalt das Gutachten erstellen. Werde dann berichten! :)

Zitat:

@Denniskly schrieb am 20. August 2015 um 14:06:36 Uhr:

Nunja der Sachverständige hat sich die Sache vorhin angeschaut und wird in Rücksprache mit nem Rechtsanwalt das Gutachten erstellen. Werde dann berichten! :)

Bedeutet das, dass der Sachverständige das schreiben soll, was der Anwalt vorgibt?

Habe als Beispiel extra einen alten roten Golf gewählt, hätte auch einen Mazda usw. nehmen können, denn das Problem besonders bei vielen alten roten Autos ist, dass da polieren gar nichts bringt und selbst Beilackierung kann aus dem alten matten, keinen neuen glänzenden Lack machen, es sei denn, das ganze Fahrzeug würde beilackiert, was dann wieder einem Totalschaden gleich käme.

Aber ich möchte gerne die Antwort auf meine Frage von unserem unabhängigen Sachverständigen hören.

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. August 2015 um 14:13:30 Uhr:

Zitat:

@Denniskly schrieb am 20. August 2015 um 14:06:36 Uhr:

Nunja der Sachverständige hat sich die Sache vorhin angeschaut und wird in Rücksprache mit nem Rechtsanwalt das Gutachten erstellen. Werde dann berichten! :)

Bedeutet das, dass der Sachverständige das schreiben soll, was der Anwalt vorgibt?

Das nicht, aber man kann ein bestehendes Gutachten anfechten und nachbessern lassen, wenn doch etwas fehlerhaft berechnet wurde. Hab ich auch schon gemacht, auch ohne Anwalt. Besser ist natürlich, mit dem Gutachter vorher ein ordentliches Gespräch zu führen und alle Details abzustimmen.

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