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Versicherung bietet kein Kasko an, Wechsel möglich?

Themenstarteram 22. April 2015 um 7:02

Hallo,

angenommen ich bin bei einer Versicherung angemeldet, welche für mein Fahrzeug keine Kaskoversicherung anbietet.

Jetzt möchte ich, aufgrund dessen, die Versicherung wechseln.

(Soweit ich weiss ist es ja nicht möglich, nur Haftpflicht bei der einen und Kasko bei der anderen zu haben)

Wie verhält sich so etwas?

Muss ich dann wohl oder übel mit zwei Verträgen fahren?

Besten Gruß

Edit: Bevor es hier zum Aufschrei kommt, Kasko ist nicht möglich, da die Versicherung keine Fahrzeuge mit Neuwerk über 100.000€ Kasko versichert.

Beste Antwort im Thema

Aber warum kümmert man sich nicht um alle Details vor der Unterschrift unter dem Vertrag? Wenn ich so ne teure Karre hätte wöllt ich sie schon richtig abgesichert wissen! Wolltest du bei Abschluß nicht oder konntest du nicht?

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Zum Ende eines Versicherungsjahres kannst du ganz normal kündigen. Sonderkündigungsrecht ergibt sich allenfalls aus den Versicherungsbedingungen, hier aus der Erinnerung nicht gegeben. Kannst ja mal anfragen, ob man dir ein Kündigungsrecht einräumt.

M.W. ist es aber (theroretisch) möglich, Kasko bei einer anderen Versicherung abschließen. Versuchen würde ich das in erster Linie bei der Versicherung des Herstellers (z.B. VVD für VW, Audi und Porsche).

Gruß

Peter

am 22. April 2015 um 7:25

Du bist wohl auf Großzügigkeit des Versicherers angewiesen.

Ich habe das auch mal versucht, weil die inkludierte Kasko Asien nicht einschloss und man die Erweiterung ebenso wie die vorzeitige Vertragsaufhebung ablehnte. Nach ein paar Mails hin und her deckte man dann Asien für den angesprochenen Zeitraum doch ab (war ein angeblich böser, serviceloser Direktversichererer).

Aber warum kümmert man sich nicht um alle Details vor der Unterschrift unter dem Vertrag? Wenn ich so ne teure Karre hätte wöllt ich sie schon richtig abgesichert wissen! Wolltest du bei Abschluß nicht oder konntest du nicht?

am 22. April 2015 um 9:09

Nach Fahrzeugwechsel kann man auch die Versicherung wechseln und das alte Fahrzeug hat ja nicht plötzlich einen höheren Neuwert bekommen.

am 22. April 2015 um 15:37

Zitat:

@TAiS46 schrieb am 22. April 2015 um 09:02:38 Uhr:

Hallo,

angenommen ich bin bei einer Versicherung angemeldet ……..

Angenommen, dein neues Fahrzeug wurde bisher nur mit einer eVB bei einer Versicherung angemeldet: Dann kannst du sofort den Versicherer wechseln, aber du musst so schnell als möglich dafür sorgen, dass vom neuen Versicherer auch eine neue eVB bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Angenommen, du hast für dein neues Fahrzeug zusätzlich einen Versicherungsantrag unterschrieben. Dann kannst du nach Erhalt des Versicherungsscheins sofort widerrufen und den Versicherer wechseln - erst recht, wenn der Vertrag vom Antrag wegen der fehlenden Kaskoversicherung abweicht. Auch hier musst du dafür sorgen, dass vom neuen Versicherer auch eine neue eVB bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Angenommen, du hast die Widerrufsfristen verpasst - das wäre dämlich.

Ich persönlich würde ohne Kaskodeckung nicht mit einem Fahrzeug im Wert >100.000 Euro fahren. So etwas klärt man vor der Zulassung.

Ich hatte schon den Fall das Kasko aufgrund des Fahrzeugalters nach Anmeldung abgelehnt wurde!

Hattest du diesen Punkt denn nicht vorher bei der Gesellschaft abgeklärt? :confused:

Hatte mir ein Angebot für beides geben lassen, inkl. Evb. Auto angemeldet, Vertrag im Büro Unterschrieben und ca. ne Woche später ein Ablehnungsschreiben für die Teilkasko (voll war nicht gewünscht) erhalten, mit der Info, das ich Haftplicht wie beantragt erhalte.

Hätte, wenn ich mich recht erinnere, die Möglichkeit gehabt die Haftplicht aufzulösen und mich woanders zu versichern! Bin aber geblieben, da die anderen mit SF 1/2 unverschämt teuer waren.

Ist übrigens die HUK!

am 23. April 2015 um 7:12

Wenn sie dir schreiben, dass sie die Versicherung nicht wie beauftragt anbieten wollen schreib ihnen doch zurück, dass du vom Auftrag zurücktrittst da sie nicht anbieten was du haben möchtest.

Sehe ich auch so. Wenn du Antrag auf Haftpflicht mit Kasko gestellt hast und jetzt keine Kasko geboten wird, dann ist dies ein neues Angebot welches du nicht annehmen musst und wechseln kannst.

Hast du nur Haftpflicht beantragt und willst jetzt Kasko einschließen, dies wird aber abgelehnt, dann sieht es mit einem Wechsel schlecht aus.

Ansonsten bleiben halt nur die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung, z.B. im Schadenfall.

Kann auch sein, dass plötzlich der Sohn mit dem Auto fahren möchte. Meldet man diesen als Fahrer, erhöht sich meist der Beitrag. Meist kann man aufgrund dieser Erhöhung kündigen... und sich dann einen Versicherer suchen der bei Fahrzeugen über 100.000 € kein Problem hat...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. April 2015 um 21:20:07 Uhr:

Hattest du diesen Punkt denn nicht vorher bei der Gesellschaft abgeklärt? :confused:

Hilft ihm das nun hinterher weiter? :confused:

am 23. April 2015 um 15:32

nö, aber für zuküfntige Fälle.

Auch wenn die Widerufsfristen versäumt sind, würde es mich stark wundern, wenn der Versicherer Dich nicht aus dem Vertrag raus lässt. Offensichtlich wollen die Dein Auto nicht, also warum sollen sie sich sträuben...

Einfach mal mit dem Vermittler oder Direktversicherer sprechen!

Ganz theoretisch ginge auch die Möglichkeit, die Kasko bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen. Das Vorhaben würde ich aber wirklich nur angehen, wenn die Vertragsaufhebung nicht klappt und dann mit Hilfe eines Maklers oder zur Not Mehrfachvertreter.

am 27. April 2015 um 18:22

kh-fremdversicherte Fahrzeuge???

wer zeichnet denn so was im breitengeschäft.

da müsste mich schon der vermittler mit seiner renta verbrügeln bis ich da ja sage?

sind wir zu konservativ?

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