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Versicherung des Schadenverursachers will plötzlich nicht mehr zahlen!

Themenstarteram 17. Juli 2011 um 17:04

Hallo,

Vor ca. 2 Monaten fuhr ich mit meinem Bruder in meinem Auto (BJ 2009) auf einer Bundesstraße mit ca. 80-100km/h, als wir es auf einmal im Auto "Hageln" hörten. Am Wetter konnte es nicht liegen, da die Sonne schien und keine Wolke am Himmel war. Wir schauten uns darauf um und sahen links von uns (ca. 20m von der Straße entfernt auf dem Acker) einen Traktor, der gerade düngte und mir war sofort klar, der war's, der das "Hageln" versucht hatte. Ob das nun vom Dünger kam oder ob er mit dem "Aufsatz" am Heck (er stand mit dem Heck zur Straße) Dreck und Steine aufgewirbelt hat, kann ich nicht sagen, da ich mich damit nicht auskenne. Man muss auch dazu sagen, das an der Stelle, wo es passiert ist, die Straße in der gleichen Höhe wie der Acker liegt. Zu der Zeit war auch kein Auto vor bzw. hinter uns, die solch ein "Hageln" evtl. noch verursacht hätten können. Alles schön und gut, wir fuhren dann noch ca. 5-10min in den nächsten Ort und schauten erstmal nach, was passiert war. Gefunden wurden Stein- bzw. Düngerschläge in der Motorhaube, im Dach, in der Frontscheibe, Scheinwerfer vorn links, Seitenschweller links, Tür links, ... auf jeden Fall erstmal alles an der linken & vorderen Seite, woran man sieht, dass das nun auch vom Traktor kam. Mein Bruder holte in der Zeit noch seinen Sohn von der Schule ab und ich telefonierte dann erst einmal mit meiner Versicherung. Diese meinte sie können mir nicht helfen, das habe jetzt nur was

mit mir und dem Schadenverursacher zu tun, oder ich könnte es über die Vollkasko zahlen, hätte 300€ SB und würde dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen. "Nein, danke!", dachte ich mir und wartete auf meinen Bruder. Als er wieder da war, fuhren wir gemeinsam zu den Bauern auf dem Feld, tauschten Daten aus, telefonierten mit dem Chef der Firma. Zur Sicherheit riefen wir noch die Polizei, die dann auch auftauchte, sich alles anschaute und dann meinte, sie vergeben für solch einen Fall keine Tagebuchnummer mehr, da es nicht mehr in ihren Bereich fiele?! und meinten irgendwas von einer zivilrechtlichen Sache o.ä. Schön, dachte ich mir ...

Ein paar Tage später kamen dann die Befragungen der gegnerischen Versicherung via Post an mich und meinen Bruder. Alles wurde ausgefüllt und ausführlich beschrieben. Fotos sollte ich dann

noch machen von dem Schaden bzw. den Schäden und mir einen Kostenvoranschlag für die Reparaturen (ich fuhr zu meiner Fachwerkstatt) geben lassen und alles zusammen dann via eMail schicken. Das ganze passierte bei mir innerhalb von 2-3 Tagen. Die gegnerische Versicherung meldete sich daraufhin garnicht. Weder per eMail, noch Telefon. Ich rief ca. 2x die Woche an und wurde immer mit irgendwelchen "sinnlosen" Gründen vertröstet. Von Anfang an wurde mir auch ebenfalls gesagt, dass bei einem Schaden bis 5000€ kein Gutachter mit dazu gezogen wird, obwohl ich von Anfang an einen wollte, da ich einfach nicht verstand, warum ich Schäden an meinem Auto suchen muss, die der Unfallgegner verursacht hatte.

Vor 3 Wochen telefonierte ich das letzte Mal mit meiner Ansprechperson (ich rief natürlich mal wieder an) und dort sagte man mir, der Schaden sei aber nicht sehr "plausibel", als ob ich mir die Schäden selbst in den Lack gemacht hätte, wurde ich hingestellt. Wusste darauf garnicht mehr was ich sagen soll, wie kann man so sein ... ??? Solche Leute verstehe ich nicht. Na jedenfalls wird mein Schaden zur "Plausibelitätsprüfung" weitergeleitet und ich bekäme dann via Post bescheid. Dem war auch letzte Woche so, mit folgendem Text:

"nach Überprüfung des Schadenbildes mit den Angaben zum Hergang musste festgestellt werden, daß die geltend gemachten Schäden an ihrem Fahrzeug nicht plausibel sind. Wir haben deshalb die Schadenersatzansprüche zurückzuweisen."

Wie kann sowas sein? Ich wollte von Anfang an einen Gutachter und werde nun mit so einem Brief abgespeist und am Telefon wird mir vorgeworfen ich habe die Schäden an meinem Auto selbst

verursacht und das ganze nach 2 Monaten?! Ich verstehe das einfach nicht und weiss nicht, wie's nun weiter gehen soll. Muss ich mir nun einen Anwalt nehmen? Was antworte ich der Versicherung auf solch ein Schreiben? Wie muss, bzw. kann ich mich nun verhalten?

Brauche dringend Hilfe!

mfG RapidStan

Beste Antwort im Thema

Lieber Delle. Ich lese hier öfters mit einfach aus Interesse und muss in letzter Zeit feststellen, dass deine Beiträge immer aggressiver werden. Es gibt die Fachkompetenz und die Sozialkompetenz. Bei Ersterem kann man dir als "Profi" wohl nichts vorwerfen...das wars dann aber auch schon. Dann schlag du doch bitte vor, was der TE hier machen sollte, statt andere User hier niederzumachen. Man kann ja berechtigterweise andere User korrigeren, aber das geht auch ohne diese abwertende, herablassende Art. Entschuldige, aber das finde ich einfach arrogant!

Nun meine Meinung zum Thema. Wenn es echt Split oder ähnliches war über die komplette Seite geht der Schaden ja in die Tausende. Da lohnt es sich meiner Meinung nach, nicht gleich beim ersten Gegenwind die Flinte ins Korn zu werfen. Und der Anwalt ist ja nicht nur da um "das wiederzugeben, was der Mandant einem sagt" sondern er kennt auch die nötigen Schritte um ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Angefangen von den Erfolgsaussichten über den Plausibilitätsbeweis (Ist der überhaupt möglich? Wer macht das? Wie teuer wird das etwa?) bis hin zur Klage.

Vielleicht kannst du das, Delle, als Sachverständiger selber einschätzen. Doch andere nicht, deswegen holen sie sich berechtigerweise sachkundige Hilfe.

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Mmmhhh... Das ist natürlich sehr ärgerlich.

Die Versicherungen haben einen immensen Kostendruck gerade in der Kfz-Sparte. Da wird natürlich erstmal versucht, den aus deiner Sicht berechtigten Schaden zurückzuweisen.

Ich würde zunächst schriftlich dazu Stellung beziehen und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Besser wäre natürlich gleich zum Anwalt zu gehen, der das dann für dich erledigen kann.

Ansonsten: Auf gar keinen Fall den Schaden schon reparieren lassen.

Hast du Fotos von der Unfallstelle gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

 

Die Versicherungen haben einen immensen Kostendruck gerade in der Kfz-Sparte. Da wird natürlich erstmal versucht, den aus deiner Sicht berechtigten Schaden* zurückzuweisen.

 

*= Woher weist du das ?

 

Ich würde zunächst schriftlich dazu Stellung beziehen und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Besser wäre natürlich gleich zum Anwalt zu gehen, der das dann für dich erledigen kann.

 

Und wer bezaht das ganze dann, du vielleicht ?

 

Ansonsten: Auf gar keinen Fall den Schaden schon reparieren lassen.

 

Der einzig richtige und sinnvolle Rat in deinem Beitrag.

Gruß

 

Delle

@Dellenzahler:

Ich hatte wertneutral geschrieben: "aus deiner Sicht berechtigten Schaden". Das ist keine Wertung von mir.

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

Ich hatte wertneutral geschrieben: "aus deiner Sicht berechtigten Schaden". Das ist keine Wertung von mir.

Trozdem sind deine "Ratschläge" bis auf den vorletzten Absatz hier nicht brauchbar- respektive Unklug.

 

Ein falscher Ratschlag ist im übrigen schlimmer, wie eine falsche Wertung.

 

Glaub es, oder lass es bleiben.

Die Versicherung hat ihre Eintrittspflicht nicht erkannt und damit ihre Schadenersatzpflicht verneint. Der Ball liegt jetzt wieder bei dir.

 

Aus der Sicht des Versicherers ist der Schaden nach deiner Schilderung und der Bilder nicht plausibel.

 

Deine Situation ist jetzt die, dass du den Schadenhergang und den Schaden dadurch, beweisen musst. Gleichzeitig darfst du aber dein Kostenrisiko nicht aus den Augen verlieren. Du könntest jetzt eine Kfz.-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachten beauftragen, was im Übrigen das Einzige wäre, um den Schaden am Auto unter Beweis zu stellen. Dass Du in diesem Fall das Kostenrisiko für das Gutachten trägst, muss beachtet werden. Wie groß dieses Kostenrisiko ist, hängt von der Wahrscheinlichkeit ab, ob deine Unfall-Hergangschilderung und der Fzg.-Schaden im Zusammenhang so geschehen sein kann.

Das kann ich nun mal nicht einschätzen. Ein Anwalt ist hier unbedingt von dir zu beauftragen, auch hier ist das Kostenrisiko zu beachten, allerdings nicht, wenn du mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast.

 

Der vollständigkeitshalber noch die Information, sollte der Ldw.-Betrieb für den Schaden aufkommen müssen, würden dir neben der Schadenbeseitungskosten auch die Gutachtenkosten und das Honorar für den Rechtsanwalt ersetzt.

 

Themenstarteram 17. Juli 2011 um 17:49

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Zitat:

Ich würde zunächst schriftlich dazu Stellung beziehen und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Besser wäre natürlich gleich zum Anwalt zu gehen, der das dann für dich erledigen kann.

Ich persönlich soll das Gutachten in Auftrag geben? Wie bzw. bei wem mach ich das? Direkt in der Werkstatt? Und wer zahlt das ganze?

Zitat:

Ansonsten: Auf gar keinen Fall den Schaden schon reparieren lassen.

Okay. Obwohl's mich von Tag zu Tag mehr nervt ;)

Zitat:

Hast du Fotos von der Unfallstelle gemacht?

Nein, geht dort schlecht. Wollten die auch nicht haben, aber zur Not würde ich welche machen können.

Mich stört einfach nur, dass irgendwer hinter einem Schreibtisch entscheiden kann ob's nun so war, oder nicht, ohne die Sache jemals gesehen zu haben ... unverständlich!

mfG

@Dellenzaehler:

Jeder wie er meint. Du gibst ja überhaupt gar keine "Ratschläge", also was solls.

Hatte so nen ähnlichen Fall, dass eine Versicherung den Schaden zunächst ablehnte, auch schon in der Familie. Zum Anwalt, eigener Gutachter und Schaden wurde dann berechhtigterweise übernommen.

Welche Tipps würdest denn du dem TE geben, der offensichtlich Hilfe im Forum sucht?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Die Versicherung hat ihre Eintrittspflicht nicht erkannt und damit ihre Schadenersatzpflicht verneint. Der Ball liegt jetzt wieder bei dir.

 

Aus der Sicht des Versicherers ist der Schaden nach deiner Schilderung und der Bilder nicht plausibel.

 

Deine Situation ist jetzt die, dass du den Schadenhergang und den Schaden dadurch, beweisen musst. Gleichzeitig darfst du aber dein Kostenrisiko nicht aus den Augen verlieren. Du könntest jetzt eine Kfz.-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachten beauftragen, was im Übrigen das Einzige wäre, um den Schaden am Auto unter Beweis zu stellen.

*= Schön, aber mit dem Schadengutachten ist weder die Kausalität noch die Plausibilität im hier vorliegenden Schadensfall bewiesen.

 

Die Bezifferung der Schadenhöhe nützt dem TE hier rein gar nichts.........

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

Welche Tipps würdest denn du dem TE geben, der offensichtlich Hilfe im Forum sucht?

Lies meine Beiträge hier im Forum und Lerne.......

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

Welche Tipps würdest denn du dem TE geben, der offensichtlich Hilfe im Forum sucht?

Lies meine Beiträge hier im Forum und Lerne.......

Sorry, aber das gehört hier sicher nicht hin.

Nur weil eine Versicherung den Schaden ablehnt, heißt das noch lange nicht, dass der im Grunde unberechtigt ist. Das ist nur die Sicht der Versicherung.

Und wie <Beukeod> schon geschrieben hat, der TE ist nun in der Beweispflicht. Und womit setzt man am besten seine Ansprüche durch (bzw. versucht es)? Mit einem Anwalt. Zumindest, wenn er auch der selben Meinung ist wie der TE.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Die Versicherung hat ihre Eintrittspflicht nicht erkannt und damit ihre Schadenersatzpflicht verneint. Der Ball liegt jetzt wieder bei dir.

 

Aus der Sicht des Versicherers ist der Schaden nach deiner Schilderung und der Bilder nicht plausibel.

 

Deine Situation ist jetzt die, dass du den Schadenhergang und den Schaden dadurch, beweisen musst. Gleichzeitig darfst du aber dein Kostenrisiko nicht aus den Augen verlieren. Du könntest jetzt eine Kfz.-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachten beauftragen, was im Übrigen das Einzige wäre, um den Schaden am Auto unter Beweis zu stellen.

*= Schön, aber mit dem Schadengutachten ist weder die Kausalität noch die Plausibilität im hier vorliegendenv Schadensfall bewiesen.

 

Die Bezifferung der Schadenhöhe nützt dem TE hier rein gar nichts.........

 

Gruß

 

Delle

Delle,

 

das ist doch richtig, dass er den Schadenhergang nicht mit dem Gutachten beweisen kann. So wollte ich nicht verstanden werden.

 

Den Schadenhergang muss er selbstverständlich mit geeigneten Mitteln auch beweisen. Bilder v. Unfallort, Zeugen und "Einschlagmaterial" und die Ablagerungen davon auf der Straße.

 

Grüße Beukeod

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

Sorry, aber das gehört hier sicher nicht hin.

 

Doch schon, damit du mal verstehst, das du keine Ahnung hast vom Thema. Sorry, aber so ist es nun mal.

 

Und wie <Beukeod> schon geschrieben hat, der TE ist nun in der Beweispflicht. Und womit setzt man am besten seine Ansprüche durch (bzw. versucht es)? Mit einem Anwalt. Zumindest, wenn er auch der selben Meinung ist wie der TE.

@Spezialist

hier schreiben User, die etwas von der Materie verstehen, im Gegensatz zu dir. 

 

Lass es einfach gut sein jetzt.

OT:

Ist ok, weiß zwar nicht, was ich dir jetzt getan haben sollte. Warum machst du mich so an?

Ich versuche lediglich zu helfen und nebenbei: Ein bisschen Ahnung hab ich auch - Arbeite in ner Versicherung ;)

Sorry an den TE!

Zitat:

Original geschrieben von BlackPanther19

OT:

Ist ok, weiß zwar nicht, was ich dir jetzt getan haben sollte. Warum machst du mich so an?

 

Ich versuche lediglich zu helfen und nebenbei: Ein bisschen Ahnung hab ich auch - Arbeite in ner Versicherung ;)

 

Sorry an den TE!

Ich mache dich nicht an... :(

 

Aber wenn du bei einer Versicherung arbeitest, dann musst du auch ein bisschen "Grundwissen" haben ;)

 

Der RA schreibt das, was im sein Mandant "erzählt"  logisch oder?

 

Oder willst du uns hier jetzt erzählen, dass irgend eine Versicherung (auch und gerade im hier vorliegenden Fall) in Ehrfurcht erstarrt und nach einem bösen Brief eines Rechtsanwalt die Regulierung einleitet? 

 

LOL  :D

 

Der SV nimmt den Schaden auf. Logisch oder?

 

Wo ist hier hier die Plausibilität und die Kausalität?

 

Dazu kann er gar nichts sagen, auch wenn er es möchte.

 

Also, halte bitte den Ball flach hier.

 

Du kannst dem TE hier bestimmt nicht helfen

 

Das steht schon mal fest.  

 

 

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