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Versicherung Führerscheinerweb
Ich habe mal eonen Frage, zur Führerscheinangebe bei der KFZ-Versicherung.
Die Versicherungen wollen ja wissen, wann der Führerscheinerwerb war. Und da bin ich jetzt etwas am grübeln. Also ich machte den FS 1986(grau). Dann war er 1990 für 9 Monate weg und erhielt dann 1991 mit der Wiedererteilung den rosanen lappen. Nun mußte ich diesen im Dezember 2023 (durch dieses unsinnige Gesetz)abgeben und gegen den Führerschein in Kartenformat tauschen. Beim Versicherungsabschluß im Oktober 2023 gab ich den Führerscheinerwerb der Wiedererteilung 1991 an. Wenn ich jetzt die Versicherung wechsele, dann werde ich ja so wie ich denke auf 2023 zurückgestuft. Da ich den neuen Rennschein ja erst 2023 erhielt. Oder liege ich da falsch? Sollte ich dann den Ersterwerb (1986) angeben?
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16 Antworten
Was steht denn auf deiner Führerscheinkarte? Unter Punkt 10 steht doch das Datum, ab wann die jeweilige Klasse gültig ist. Das Datum würde ich nehmen, dann das kannst du durch eine Kopie des Führerscheins nachweisen.
Zitat:
@Opelman09 schrieb am 22. Feb. 2025 um 21:16:11 Uhr:
Wenn ich jetzt die Versicherung wechsele, dann werde ich ja so wie ich denke auf 2023 zurückgestuft. Da ich den neuen Rennschein ja erst 2023 erhielt
Du verwechselst Fahrerlaubnis und Führerschein.
Die Versicherung will wissen, wie lange du die Fahrerlaubnis (!) hast
Und wenn er schreibt seit 1986 mit 9 Monaten Unterbrechung?
Es ist so, wie der Peter schreibt: wenn die Versicherung eine Kopie des FS haben will (bspw. nach einem Schadenfall), sollte dort das selbe Datum draufstehen, wie im Antrag angegeben.
Es gibt nicht ein Datum auf dem Führerschein. Mein Kartenführerschein enthält sowohl das Erstellungsdatum der Karte als auch das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnis.
Zitat:
@nogel schrieb am 22. Februar 2025 um 22:15:44 Uhr:
Du verwechselst Fahrerlaubnis und Führerschein.
Die Versicherung will wissen, wie lange du die Fahrerlaubnis (!) hast
Das wäre naheliegend und vernünftig. Tatsächlich aber fragt z.B. die Allianz in ihrem Online-Rechner nicht nach dem Datum der Fahrerlaubnis, sondern nach dem Datum des Führerscheins. Man kann vermuten, dass in den offiziellen Versicherungsbedingungen dann doch der korrekte Begriff verwendet wird. Denn dass tatsächlich das Datum des Führerscheins und nicht das der Fahrerlaubnis zählen sollte, wäre arg unlogisch.
Das Datum der Klasse des Führerscheinerwerbs ist maßgebend und nicht, wann das Papier/ der Lappen/ die Karte ausgestellt wurde.
Bei der HUK ist das Datum relevant, an dem man erstmalig einen Führerschein gemacht hat, etwaige Zeiten des Entzugs usw sind für die Berechnung der Jahre nicht relevant
"Es gibt nicht ein Datum auf dem Führerschein. Mein Kartenführerschein enthält sowohl das Erstellungsdatum der Karte als auch das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnis."
Auf meiner Karte steht sogar 13 x ein Datum, wobei für die Versicherung das Datum unter Punkt 10 entscheidend sein dürfte.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. Februar 2025 um 06:56:37 Uhr:
Bei der HUK ist das Datum relevant, an dem man erstmalig einen Führerschein gemacht hat, ...
Das kenne ich aus eigener Erfahrung gerade bei der HUK anders.
Der Junior hatte 2001 seinen "B" gemacht.
Durch Drogen hat er ihn entzogen bekommen, und er durfte ihn erst 2007 wieder neu machen.
Und genau auf dieses zweite Datum bezog sich die Versicherung bei der Einstufung des SFR, und nicht wie du schreibst auf das erste Datum, also dem erstmaligen Erwerb.
Habe leider keine Unterlagen mehr davon, sonst hätte ich es hier zum lesen eingestellt.
Das würde ich für meine Versicherung genauso bestätigen.
Wenn der Führerschein wegen irgendwelcher Delikte entzogen wurde, gilt für die Versicherungsfrage das Datum der Neuerteilung. So kenne ich es jedenfalls.
Ist doch auch klar.
Man stelle sich vor, der erste Führerschein (genauer: Fahrerlaubnis!) würde nach 4 Wochen wieder entzogen.
Und dann macht der Betroffene nach 15 Jahren erneut eine Prüfung.
Dann kann doch nicht der "Bonus" einer 15-jährigen Fahrpraxis gewährt werden, obwohl man nur 4 Wochen den Lappen besessen hat.
(Und ja: natürlich gibt es auch den Fall, daß jemand durchgehend 15 Jahre den FS hat, aber warum auch immer nie gefahren ist, aber wir wollen uns nicht in Sonderfällen verzetteln...)
Wenn es so sein sollte, dass eigentlich nur das letzte Datum der Führerscheinerteilung zählt, wäre zu überprüfen, wie es denn im anderen Fall wäre. Man hat 30 Jahre ununterbrochen seine Fahrerlaubnis gehabt hat, sie dann für ein paar Monate verloren und letztes Jahr 2024 wieder erlangt. Was zählt dann? Das eine Jahr oder die 30 Jahre?
Wenn der Führerschein nur kurz als Strafe entzogen wird, wird er nicht neu ausgestellt, sondern nur wieder zurückgeben. Wenn er komplett eingezogen wird und eine neue Prüfung gemacht werden muss, ist das dann wohl auch das Datum.
Da ich inzwischen durch den erzwungenen Wechsel des Führerschein-Formates auch einen neu ausgestellten Führerschein habe, kann nur das Datum, ab dem die verschiedenen Klassen erteilt worden sind, für die Versicherung relevant sein.
Ich habe es mal so gehört (von der Versicherung)dass das Datum der Wiedererteilung nach einem eventuellen Entzug entscheidend ist. Fahrverbote zählen in dem Fall aber nicht als Entzug und dass das Datum ab dem die Klasse erteilt wurde (auf der Rückseite der Karte, bei Nr. 10) entscheidend ist.
Dass dein Kartenführerschein 2023 ausgestellt wurde ist in dem Fall egal. Wahrscheinlich gilt halt 1991 oder was du geschrieben hattest.
Ansonsten, wenn du Versicherungsnehmer warst dürfte es egal sein da du ja einfach deinen alten Schadenverlauf ünerträgst. Du kannst ja ein Auto seit 50 Jahren versichert haben ohne überhaupt einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis zu haben