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Versicherung glaubt nicht das der Unfall so passierte und zahlt keine regulierung

Renault
Themenstarteram 12. Februar 2019 um 15:51

Hallo, Leute ich habe ein Problem und zwar ereignete sich im Jahr 2017 folgendes im Monat des Ramadan wo Man fastet

Befuhr ich, eine ein spurige sich wechselnde Einbahnstraße

Mit ca 45 kmh mir würde schwarz vor Auge als hätte ich einen tunnelblick naja jedenfalls bin ich gegen zwei parkende Autos koledierte ich war schockiert stieg aus und mein Reifen und die Achse war kaputt also hab ich die cops erstmal angerufen sie machten einen Alkohol und drogentest ich war clean im Nachhinein war es dumm von mir eine Aussage bei den cops zu machen da ich erwähnte ich sei eingeschlafen und das ganze unterschrieb war das ganze gegessen ich musste sozialstunden machen und mein Lappen wurde mir für 9 monate entzogen jetzt muss ich zum drittenmal vor Gericht als zeuge was zum unfallhergang schildern weil. Die Versicherung davon ausgeht das der Unfall nicht so passiert ist was sollte ich am besten tun und was für Rechte hab ich das es sich dabei um eine Anschuldigung handelt denke ich.

 

Versicherung: vollkasko

Rechtsschutz: vorhanden

Auto bereits verkauft

Unfall ca: 1 Jahre und 4-6month her

Beste Antwort im Thema

Das wäre thematisch besser im Versicherungsforum aufgehoben.

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Den kannst Du auch als Zeugenbeistand zu deiner Vernehmung mitnehmen.

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Als einer der Forenpaten des Renault Forums habe ich dein Thema hier her verschoben, weil ich denke, dass es hier besser aufgehoben ist. Ich hoffe, dass man die hier Tipps geben kann.

Das wäre thematisch besser im Versicherungsforum aufgehoben.

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Den kannst Du auch als Zeugenbeistand zu deiner Vernehmung mitnehmen.

Zitat:

@Akki0396 schrieb am 12. Februar 2019 um 16:51:18 Uhr:

jetzt muss ich zum drittenmal vor Gericht als zeuge was zum unfallhergang schildern

Ich mutmaße mal, die Geschädigten deines Crashs verklagen deine zahlungsunwillige Versicherung.

Zitat:

@Akki0396 schrieb am 12. Februar 2019 um 16:51:18 Uhr:

was für Rechte hab ich das es sich dabei um eine Anschuldigung handelt denke ich.

Wenn du als Zeuge vom Gericht geladen wirst hast zu erscheinen, das ist das erste. Über deine restlichen Rechte und Pflichten als Zeuge klärt dich der Richter auf.

Unter anderem darüber, dass man sich nicht selbst belasten muß.

Als Zeuge geladen heißt dann auch "als Zeuge geladen" und hier im Vorfeld zum Anwalt gehen kann man natürlich machen wenn man mit seinem Geld sehr böse ist und nicht weiß wohin damit sonst.

Als Zeuge hat man vor Gericht, wenn man aussagen muss, die Wahrheit zu sagen. Andernfalls macht man sich strafbar.

Darüber und ob eventuell ein Aussageverweigerungsrecht besteht, klärt der Richter vor Beginn der Befragung jeden Zeugen auf. Dazu ist das Gericht verpflichtet.

Als geladener Zeuge besteht in jedem Fall auch eine Pflicht zu dem in der Zeugenladung genannten Termin vor dem angegebenen Gericht zu erscheinen. Unentschuldigtes Fernbleiben in einem Zivilverfahren hat in der Regel nicht unerhebliche Kosten für den geladenen Zeugen zur Folge.

Einen Rechtsanwalt als Begleiter braucht man für eine Vernehmung als Zeuge normalerweise nicht.

@TE alles bisschen ungenau. Haste nen Haftpflichtschaden verursacht und/ oder nen Vollkaskoschaden? Bei Haftpflicht mag es bei grober Fahrlässigkeit dazu führen, dass die Versicherung den Schaden am anderen Fahrzeug natürlich erstmal reguliert und Dich dann mit bis zu 5.000€ in Regreß nimmt, bei Vollkasko kann die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit komplett verweigern, kommt tatsächlich auf die Versicherungsbedingungen Deines Vertrages an. In wie weit ein "Tunnelblick" oder das "schwarzwerden vor den Augen" aufgrund des Fastens im Ramadan als grobe Fahrlässigkeit gilt, können wohl nur Fachjuristen klären, aber z. B. bei Unterzuckerung infolge Diabetes gab es schon reichlich Entscheidungen zu Ungunsten des Versicherungsnehmers, und ich denke schon, dass es in die gleiche Richtung geht. Schön blöd, wenn man sowas freiwillig der Polizei erzählt, anstatt den Mund zu halten. Wenn Du der Versicherung dann später sagst, dass Du Dich erschreckt hast und das Lenkrad verrissen hast und dadurch dr Unfall passiert ist, ist es maximal leichte Fahrlässigkeit, und alles würde bezahlt.

Für den TE geht es um die Wahrung eigener Interessen und Rechte. Darüber kann er sich nur mit einem Anwalt vertraulich und umfassend beraten. Mit einer RS-Versicherung ist das auch kein finanzielles Debakel. Unvorbereitet in eine Zeugenaussage bei eigenen Interessen bzgl. des Verfahrensausgangs zu gehen, wäre - gelinde gesagt - unklug. Worüber ein Richter zu belehren hat, wird dieser wissen. Es wird aber auch gerne mal nur ins Protokoll geblubbert, dass der Zeuge nach §§ .... belehrt wurde und das wars dann auch. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass der Richter den Zeugen nicht davor bewahren darf, sich selbst in die Pfanne zu hauen. Da macht ein Zeugenbeistand schon Sinn, grad wenn der Zeuge sich so überhaupt nicht auskennt.

Aber wem sag ich das. Weiß ja jeder ... :)

am 13. Februar 2019 um 5:30

Ich bin auch mal als Fahranfänger in einer Kurve auf glatter Straße in zwei parkende Autos gerutscht. War einfach zu schnell und hab das falsch eingeschätzt.

Ich musste 35€ zahlen und sonst ist nichts weiter auf rechtlichem Wege erfolgt. Die Versicherung zahlte den gegnerischen Schaden und ich wurde hochgestuft. Ich ging leer aus (Haftpflicht).

Ende der Geschichte.

Warum nimmt man dir den Führerschein weg und welchen Schaden zahlt die Versicherung nicht?

Zitat:

@Tillamook schrieb am 13. Februar 2019 um 06:30:49 Uhr:

 

Warum nimmt man dir den Führerschein weg und welchen Schaden zahlt die Versicherung nicht?

Hast du den Beitrag gelesen? Er ist eingeschlafen, da ist der Lappen weg.

Zum Rest: Anwalt einschalten.

Zitat:

@Akki0396 schrieb am 12. Februar 2019 um 16:51:18 Uhr:

im Nachhinein war es dumm von mir eine Aussage bei den cops zu machen da ich erwähnte ich sei eingeschlafen

Sehe ich anders. Man kann auch ruhig mal die Wahrheit sagen und sich nicht immer rauswinden wollen. Ist passiert, nächstes Mal passt man besser auf.

Haftpflichtschäden müssen Versicherer ja erst einmal regulieren, auch wenn sie ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Nachdem der Unfall bereits 16 - 18 Monate zurück liegt und der TE angibt, eine Vollkasko-Versicherung zu haben gehe ich davon aus, dass der TE seinen Vollkasko-Schaden noch nicht reguliert bekommen hat. Eventuell beruft sich der Versicherer, aufgrund der Aussage dass der Fahrer eingeschlafen ist, auf grobe Fahrlässigkeit.

Genaueres wird man aber erst erfahren, wenn sich der TE wieder meldet.

Wer klagt hier eigentlich gegen wen und warum? Mir ist das leider nicht klar. Wenn der Unfallverursacher als Zeuge vernommen wird, kann er weder Kläger noch Beklagter sein. Wessen Versicherung glaubt hier wem nicht?

 

Der Sachverhalt ist doch wohl der, dass der TE wegen des Fastens am Steuer einen Schwächeanfall erlitten, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat und dadurch parkende Autos sowie sein eigenes beschädigt wurden.

 

Grüße vom Ostelch

am 13. Februar 2019 um 11:39

Glaubt ihr die Geschichte wirklich ? wenn ich als jugendlicher mal 10 Stunden nichts esse kippe ich doch nicht gleich um oder schlafe ein.

Die ganze Geschichte ist doch nicht schlüssig.

Mit welcher Begründung wurde denn das Fahrverbot ausgesprochen ?

B 19

Ich bin sogar noch eine Runde zurück. Ich weiß gar nicht so genau, um welche Geschichte es überhaupt geht, um entscheiden zu können, ob ich sie glauben kann. ;)

 

Grüße vom Ostelch

An der Geschichte ist doch was faul.

9 Monate gibt man den Lappen sicher nicht ab, nur weil man einen Unfall baut .

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 13. Februar 2019 um 12:56:04 Uhr:

An der Geschichte ist doch was faul.

9 Monate gibt man den Lappen sicher nicht ab, nur weil man einen Unfall baut .

Wenn wir nur wüssten, was es überhaupt für eine Geschichte ist. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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